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NT_LR_folien_bah_2021.pdf
Nutzertreffen zum Projekt Literaturrecherche 30. November 2021 TOP 5 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 2 Projekt-Audits in 2022 bei BPS und PharmaLex: In Planung für Q4: November 2022 Audit-Team von 2019 BPS Dr. Jochen Tschakert, DQS, leitender Auditor Dr. Uwe Schulz, im Auftrag der DQS, PV-Experte Simone Olk, A. Pflüger, projektnutzendes Unternehmen Gerhard Müller, IT-Experte (ehem. A. Pflüger) Melanie Broicher, BAH TOP 5 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 3 Projekt-Audits in 2022 bei BPS und PharmaLex: In Planung für Q4: November 2022 Audit-Team von 2019 Plx Dr. Jochen Tschakert, DQS, leitender Auditor Dr. Uwe Schulz, im Auftrag der DQS, PV-Experte Dr. Bettina Fisk, Merz, projektnutzendes Unternehmen Melanie Broicher, BAH 5. Juni 2019 4 Auditplan WiDi-Projekte TOP 6 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 5 Termine, Veranstaltungen, Ausblick auf 2022 • 16. EMA-Industry Stakeholder Platform Meeting vom 17. November 2021: ➢MLM-Themen • Termine 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 6 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 7 EMA Medical Literature Monitoring service - update • Key facts • Surveys • Audit • Service enhancements 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 8 EMA Medical Literature Monitoring service - update • Launched July 2015 • Extended May 2020 to cover 9 additional COVID-related substance groups • 409 substance groups covered, 309 chemical substance groups and 100 herbal substance groups Derzeit wird geprüft, ob die Zahl der MLM Substanzen erhöht werden soll. 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 9 EMA Medical Literature Monitoring service - update • MLM Service conducts regular surveys of stakeholders to assess satisfaction with the service and identify areas for improvement • Most recent completed survey conducted in July 2021 • 9 NCAs and 143 MAHs replied • NCA and Industry responses both show high level of satisfaction with the service • Latest survey currently ongoing until 30 November 2021 Surveys 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 10 EMA Medical Literature Monitoring service - update 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 11 EMA Medical Literature Monitoring service - update • The Agency commissions regular independent audits of the MLM service to assess contractor compliance with contractual obligations and identify potential risks to smooth operation of the service and identify areas for improvement • Most recent audit completed 16 November 2021, covering 1 Dec 2017 to 14 May 2020 • Auditors identified many strengths and good practices as well as some risks • Audit will be published shortly on the MLM webpage • The risk level is that given by the auditors and refers to the risk of non-compliance with the contract, rather than PV risk 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 12 EMA Medical Literature Monitoring service - update 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 13 Service enhancements – Auszug: • New tender for running MLM Service currently under evaluation • To address requests from industry and further enhance the service, the following services, in addition to the existing service levels, are requested in the tender and may be included in the MLM service in the future − Running searches in PUBMED, or equivalent, in parallel with searches in existing databases: This will speed up identification of those articles indexed by both databases − Increasing the information presented in the tracking sheets to include patient demographics to aid reconciliation − Increasing the number of substances covered by the MLM Service All enhancements will be announced at least 6 months before coming into effect to allow industry time to adapt processes Termine 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 14 BAH-Akademie PharmaManager Block II - online 2. Dezember 2021 - 09:00 Uhr– 16:00 Uhr: Market Access: Welche Regeln sind im GKV-System zu beachten? • Das deutsche Gesundheitssystem • AMNOG, Festbeträge, Rabattverträge • Aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung, Digitalisierung 3. Dezember 2021 - 10:00 Uhr – 15:00 Uhr: Der OTC-Markt in Deutschland Rahmenbedingungen, Markt und Vertrieb • Selbstmedikation • HWG • Dachmarken Termine 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 15 Termine - Ausblick 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 16 BAH-Akademie Homöopathische Arzneimittel – Aktuelle Entwicklungen im regulatorischen Umfeld 25. Januar 2022, online 09:30 - 15:30 Uhr • Regulatorische Rahmenbedingungen und behördliche Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit homöopathischer Arzneimittel • Was gibt es Neues im Europäischen Arzneibuch und im HAB? • IDMP/SPOR & homöopathische Produkte/Substanzen – warum es außer zugelassenen auch registrierte Produkte betrifft • Anforderungen an die Kennzeichnung und die Gebrauchsinformation homöopathischer Arzneimittel Termine - Ausblick 5. Juni 2019 Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH 17 BAH-Akademie • Fachseminare erstes HJ 2022 online • Termine und Themen bis März 2022 bereits auf der BAH-Homepage • Gesamte Jahresplanung als Flyer für 2022: In Kürze verfügbar • BAH-Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen Vielen Dank! broicher@bah-bonn.de Dezember 2020 24h-Erreichbarkeit 18
30.03.2026 Datei PD
NPS.pdf
Bundesrat Drucksache 96/23 02.03.23 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit Vierte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetzes A. Problem und Ziel Durch das Auftreten und die Verbreitung immer neuer chemischer Varianten neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) auf dem Drogenmarkt ist die Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung unmittelbar oder mittelbar gefährdet. Die neuen Varianten machen eine kontinuierliche Fortschreibung der Stoffgruppen in der Anlage des Neue-psychoaktive- Stoffe-Gesetz (NpSG) erforderlich, um alle Varianten zu erfassen, die nach neuen wis- senschaftlichen Erkenntnissen eine vergleichbare Gefährlichkeit aufweisen wie die durch die bestehenden Stoffgruppen bereits erfassten Varianten. Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe- Gesetzes wurde die Anlage des NpSG neu gefasst. Die Stoffgruppe „Von Tryptamin ab- geleitete Verbindungen“ wurde an den aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst. In Nummer 5.2 Buchstabe a der Anlage des NpSG wurde der Rest R1 durch Aufnahme ver- längerter cyclischer Kettenstrukturen erweitert. Hierdurch wurden weitere Derivate der Lysergsäure mit größeren Kettenlängen erfasst, die im Körper durch die körpereigene Hydrolyse zu schädlichem Lysergsäurediethylamid (LSD) abgebaut werden. Nach Inkraft- treten der Dritten Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe- Gesetzes ist ein redaktioneller Interpunktionsfehler in Nummer 5.2 Buchstabe a der Anla- ge des NpSG aufgefallen. Ziel dieser Verordnung ist es, diesen Interpunktionsfehler zu berichtigen. B. Lösung Nummer 5.2 Buchstabe a der Anlage des NpSG wird neu gefasst und damit der redaktio- nelle Interpunktionsfehler berichtigt. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine. Drucksache 96/23 -2- E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesverwaltung entsteht kein zusätzlicher Vollzugsaufwand. F. Weitere Kosten Keine. Bundesrat Drucksache 96/23 02.03.23 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit Vierte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Bundeskanzleramt Berlin, 2. März 2023 Staatsministerin beim Bundeskanzler An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Gesundheit zu erlassende Vierte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe- Gesetzes mit Begründung und Vorblatt. Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski Vierte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive- Stoffe-Gesetzes * Vom ... Auf Grund des § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, der durch Artikel 93 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bun- desministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium der Finan- zen und nach Anhörung von Sachverständigen: Artikel 1 Nummer 5.2 Buchstabe a der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2615), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Sep- tember 2022 (BGBl I S. 1552) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „a) R1: Wasserstoff, Alkyl- (bis C8), Cycloalkylmethyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloal- kylethyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylpropyl- (Ringgröße C3 bis C6), Alkylcarbonyl- (bis C10), Cycloalkylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylmethylcarbonyl- (Ring- größe C3 bis C6), Cycloalkylethylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylpropylcar- bonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Benzylcarbonylgruppen.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. * Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1). Drucksache 96/23 Begründung A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wurde die Anlage des NpSG neu gefasst. Die Stoffgruppe „Von Tryptamin abgelei- tete Verbindungen“ wurde an den aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst. In Num- mer 5.2 Buchstabe a der Anlage des NpSG wurde der Rest R1 durch Aufnahme verlängerter cyclischer Kettenstrukturen erweitert. Hierdurch wurden weitere Derivate der Lysergsäure mit größeren Kettenlängen erfasst, die im Körper durch die körpereigene Hydrolyse zu schädlichem Lysergsäurediethylamid (LSD) abgebaut werden. Nach Inkrafttreten der Drit- ten Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes ist ein redaktioneller Interpunktionsfehler in der Nummer 5.2 Buchstabe a der Anlage des NpSG aufgefallen. Ziel dieser Verordnung ist es, diesen Interpunktionsfehler zu berichtigen und damit entstandenen Rechtsunsicherheiten entgegenzuwirken. Die nach § 7 NpSG zu be- teiligenden Sachverständigen wurden zu den unterstellten Stoffen angehört. II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung Nummer 5.2 Buchstabe a der Anlage des NpSG wird neu gefasst und damit der redaktio- nelle Interpunktionsfehler berichtigt. III. Alternativen Keine. IV. Regelungskompetenz Die Regelungskompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit für die Korrektur des redaktionellen Interpunktionsfehlers ergibt sich aus § 7 NpSG. V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen Die Verordnung ist mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Ver- trägen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar. Zu der Ände- rung in Artikel 1 wurde die Notifizierung im Dringlichkeitsverfahren eingeleitet gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, Seite 1). VI. Verordnungsfolgen Durch die Berichtigung von Nummer 5.2 Buchstabe a der Anlage des NpSG wird klarge- stellt, dass sich das in § 3 Absatz 1 NpSG geregelte verwaltungsrechtliche Verbot des Um- Drucksache 96/23 - 2 - gangs mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) auf alle Stoffe erstreckt, die unter die fortge- schriebene und nunmehr korrigierte Stoffgruppe „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“ der Anlage des NpSG fallen. Dasselbe gilt für die in § 4 NpSG geregelte Strafbewehrung des Handeltreibens mit NPS, des Inverkehrbringens, des Verabreichens sowie des Herstel- lens und des Verbringens von NPS in den Geltungsbereich des NpSG zum Zweck des Inverkehrbringens. 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Die Verordnung sieht keine Aufhebung von Regelungen oder Vereinfachung von Verwal- tungsverfahren vor. 2. Nachhaltigkeitsaspekte Die Verordnung berücksichtigt die Prinzipien der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die mit der Verordnung vorgesehenen Regelungen unterstützen das Ziel, „Gefahren und un- vertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit zu vermeiden“, und stärken den Ge- sundheitsschutz. Durch die Berichtigung der in der Anlage des NpSG enthaltenen Stoffgruppe werden zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung weiterhin die Verbreitung und der Missbrauch der davon umfassten gesundheitsgefährdenden synthetischen Stoffe ein- gedämmt. Zugleich soll die Strafverfolgung erleichtert werden. 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund, Länder und Kommunen werden nicht mit weiteren Kosten belastet. 4. Erfüllungsaufwand Für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Bundesverwaltung entsteht kein zu- sätzlicher Erfüllungsaufwand. 5. Weitere Kosten Keine. 6. Weitere Verordnungsfolgen Diese Verordnung hat keine demographischen und keine gleichstellungspolitischen Aus- wirkungen. VII. Befristung; Evaluierung Eine Befristung der Verordnung ist nicht vorgesehen. Die Anlage zum NpSG wird fortlaufend anhand der mit ihrem Vollzug gesammelten Erfahrungen und auf der Grundlage von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen evaluiert. B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Geset- zes wurde die Anlage des NpSG neu gefasst. Die Stoffgruppe „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“ wurde an den aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst. In Nummer Drucksache 96/23- 3 - 5.2 Buchstabe a der Anlage des NpSG wurde der Rest R 1 durch Aufnahme verlängerter cyclischer Kettenstrukturen erweitert. Hierdurch wurden Derivate der Lysergsäure mit grö- ßeren Kettenlängen erfasst, die im Körper durch die körpereigene Hydrolyse zu schädli- chem LSD abgebaut werden. Nach Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes ist ein redaktioneller Interpunktionsfehler in Nummer 5.2 Buchstabe a der Anlage des NpSG zwischen Alkylcarbonyl- (bis C 10 ) und Cycloalkylcarbonyl- (Ringgröße C 3 bis C 6 ) aufgefallen. Durch die Neufassung von Nummer 5.2 Buchstabe a der Anlage des NpSG wird dieser Interpunktionsfehler berichtigt. Damit wird klargestellt, dass diese Stoffe wirksam der Anlage des NpSG unterstellt sind. Zu Artikel 2 Artikel 2 regelt das Inkrafttreten der Verordnung. Drucksache 96/23 - 4 - 0096-23vor 0096-23-Text
30.03.2026 Datei PD
notifiedbodies_overview_en.pdf
1 Overview of CAB/NBs at each stage of the designation process (7 February 2023) 63 57 52 46 43 38 38 38 37 37 19 17 15 13 12 10 10 10 10 8 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Application to SANTE F PAR On-site JAT assessment completed Final CAPA`received JAT CAPA Review DA Final Report JAT Final Opinion MDCG Recommendation Designation NANDO IVDR MDR 2 Initial Stages APPLICATIONS PRELIMINARY ASSESSMENT REPORTS (PARs) Received: 57 Received: 17 APPLICATIONS Received: 63* Received: 19* MDR IVDR * - UK, CH & withdrawn applications 3 Final Stages 43 JAT CAPA Plan Reviews 38 DA Final Reports 38 JAT Final Opinions 38 MDCG Recommendations 37 NANDO 12 JAT CAPA Plan Reviews 10 DA Final Reports 10 JAT Final Opinions 10 MDCG Recommendations 8 NANDO MDR: IVDR: Overview of CAB/NBs at each stage of the designation process�(7 February 2023) Initial Stages Final Stages
30.03.2026 Datei PD
Nominierungs-Template_BIH.docx
[image: Ein Bild, das Text enthält. Automatisch generierte Beschreibung]Nationale Strategie für GCT | Nominierung der Arbeitsgruppen Nominierung als Mitglied in einer Arbeitsgruppe zur weiteren Konzeptionierung und Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie für gen- und zellbasierte Therapien 1. Nominierung einreichende Einrichtung oder Person: 2. Nominierte Person(en): Name Vorname Institution, Einrichtung, o. ä. Nominierung für folgende Arbeitsgruppe 3. [bookmark: _GoBack]Begründung für die Eignung der nominierten Person(en) für die weitere Ausarbeitung und/oder Umsetzung der in der Strategie erarbeiteten Maßnahmen der jeweilige(n) Arbeitsgruppe(n) (Bitte legen Sie dar, inwieweit die Person(en) die für die jeweilige(n) Arbeitsgruppe(n) relevante Expertise und Erfahrungen zur weiteren Konzeptionierung und Umsetzung der im Strategiedokument ausgearbeiteten Maßnahmen ausweist/aufweisen): Name Begründung für Eignung Arbeitsgruppe Mit der Nominierung stimme ich, die nominierte Person, folgenden Aussagen zu: · Mein vollständiger Name sowie meine Institution/Einrichtung dürfen im Zuge der Bekanntgabe der Zusammensetzung der Arbeitsgruppen durch das BIH veröffentlicht werden. · In meiner Rolle als Mitglied der Arbeitsgruppe vertrete ich nicht meine persönlichen Interessen, sondern nach bestem Wissen und Gewissen die Interessen der für den entsprechenden Bereich relevanten Stakeholder. Name, Vorname Datum, Unterschrift 2 image1.jpeg
30.03.2026 Datei PD
NKS_EU4Health_Kuenftige_Foerdermassnahmen.pdf
Nationale Kontaktstelle EU4Health und aktuelle Fördermaßnahmen › Was ist EU4Health? • Das vierte Gesundheitsprogramm der Europäischen Union • 4,4 Milliarden Euro Fördervolumen Was ist die Nationale Kontaktstelle EU4Health? • Information zum Förderprogramm • Unterstützung für Förderinteressierte • Unterstützung bei der Einordnung von Projektideen und bei der Antragstellung Kontakt NKS EU4Health nks-eu4health@pd-g.de www.nks-eu4health.de 030 25 76 79 476 Vorstellung der NKS EU4Health Deutschland Die NKS EU4Health informiert zum größten EU-initiierten Förderprogramm für Gesundheit Kontaktieren Sie uns gern! 2 http://www.nks-eu4health.de/ https://www.linkedin.com/company/86289710/ Geplante Auftragsvergaben (Calls for Tenders) › Geplante Auftragsvergaben01 Ankündigung geplanter Auftragsvergaben (Calls for Tenders) Thema Titel (+Link) Referenz Budget Geplante Veröffentlichung Krisenvorsorge Beschleunigung des Zugangs zu und/oder der Einführung von medizinischen Gegenmaßnahmen, einschließlich kritischer Arzneimittel (HERA) CP-p-24-15 40.000.000 € Q3-Q4 2024 Gesundheitssysteme und Gesundheitspersonal Umsetzung des Arzneimittelrechts und der datengestützten Politik für Medizinprodukte HADEA/2024/OP/0029- PIN (HS-p-24-50) 6.000.000 € 24.09.2024 Gesundheitssysteme und Gesundheitspersonal Horizont-Scan-System für medizinische Geräte und In- vitro-Diagnostika HADEA/2024/OP/0024- PIN (HS-p-24-64) 1.000.000 € 01.10.2024 Gesundheitssysteme und Gesundheitspersonal Übersetzung der Europäischen Nomenklatur für Medizinprodukte (EMDN) und der "Terminologie für unerwünschte Ereignisse" des International Medical Device Regulators Forum (IMDRF) in alle EU-Amtssprachen HADEA/2024/OP/0026- PIN (HS-p-24-66) 800.000 € 30.09.2024 Gesundheitssysteme und Gesundheitspersonal Organisatorische Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO) HS-p-24-59 5.4000.000 € Q4 2024 Digitalisierung Unterstützungszentrum für das European Electronic Health Record Exchange Format (EEHRxF) und für die Interoperabilität und Sicherheit elektronischer Patientendatensysteme HADEA/2024/OP/0014- PIN (DI-p-24-72) 4.500.000 € 24.09.2024 Digitalisierung Unterstützung für Interessengruppen bei der Sekundärnutzung von Daten im Europäischen Gesundheitsdatenraum HADEA/2024/OP/0034- PIN (DI-p-24-73) 1.500.000 € 02.09.2024 4 https://www.nks-eu4health.de/foerderungen/aktuelle-foerderungen/ https://hadea.ec.europa.eu/calls-tenders/framework-contract-implementation-pharmaceutical-legislation-and-data-driven-policy-medical-products_en https://hadea.ec.europa.eu/calls-tenders/call-tenders-horizon-scanning-system-medical-devices-vitro-diagnostic-medical-devices_en https://hadea.ec.europa.eu/calls-tenders/translation-eu-medical-device-nomenclature-and-international-medical-device-regulators-forums_en https://www.nks-eu4health.de/foerderungen/aktuelle-foerderungen/ https://hadea.ec.europa.eu/calls-tenders/eu4health-call-tenders-set-support-centre-european-electronic-health-record-exchange-format-and_en https://hadea.ec.europa.eu/calls-tenders/support-stakeholders-secondary-use-data-within-european-health-data-space_en Künftige Finanzhilfen | ab 17.09.2024 (Calls for Proposals) › Ziel BudgetFördermittelberechtigteAktivitäten Link Projektdauer Referenz Frist Gesundheitsförderung von nicht übertragbaren und übertragbaren Krankheiten, inkl. durch Impfung vermeidbarer und anderer durch Infektionen verursachter Krebsarten Künftige Finanzhilfen02 5.000.000 € A: 1,5 Mio.€, B: 2,5 Mio. €, C: 1 Mio. € - Arbeitsprogramm 2024 S.46 DP/CR-g-24-29 22. Januar 2025 6 Verringerung der Belastung sowohl durch nicht übertragbare Krankheiten als auch durch übertragbare Krankheiten sowie deren Risikofaktoren. Insbesondere berücksichtigt werden durch Impfung vermeidbare und andere durch Infektionen verursachte Krebsarten, sowie Gesundheitsförderung durch rauch- und aerosolfreie Umgebungen. A:Leitlinien und Empfehlungen zur Prävention von NCDs  Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, Ältere  Fokus: Autoimmunerkrankungen, chronische Nieren- und Leber- erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats  Zusätzliche Maßnahme: Reduzierung von Passivrauchen durch rauchfreie Zonen  Ergänzung zu Aktivitäten der Direct Grants (DP/CR-g-24-27) B: Impfung verhinderbarer Krebsarten  HPV und HBV  Umsetzung der Ratsempfehlung zu impfbezogenen und infektionsbedingten Krebsarten C: Prävention übertragbarer Krankheiten  HIV/AIDS, Tuberkulose, virale Hepatitis  Akademische Einrichtungen  Bildungseinrichtungen  Forschungsinstitute  Krankenhäuser  Expertennetzwerke  Zivilgesellschaftliche Organisationen, einschließlich Verbände, Stiftungen und NGOs  Unternehmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit  private Unternehmen  Behörden der Mitgliedstaaten P rä v e n tio n /K re b s https://hadea.ec.europa.eu/system/files/2023-12/EU4Health programme 2024_0.pdf › Ziel BudgetFördermittelberechtigteAktivitäten Link Projektdauer Referenz Frist Förderung der Einführung von KI im Gesundheitswesen Künftige Finanzhilfen02 4.500.000 € - Arbeitsprogramm 2024 S.91 DI-g-24-76 22. Januar 2025 7 Beschleunigung der Integration und Nutzung von KI-Systemen im Gesundheitswesen.  Abbau von Barrieren: Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen, Schaffung von Entwicklungs- umgebungen und Verbesserung von Vertrauen und Transparenz.  Expertenarbeit: Bildung von Fachgruppen zur Identifikation von Erfolgsfaktoren und Heraus- forderungen bei der Anwendung von KI, insb. in der Krebsbehandlung  Best Practice: Entwicklung und Erprobung von Leitlinien und erfolgreichen KI-Anwendungen durch Pilotprojekte  Werkzeuge und Kommunikation: Erstellung intuitiver Tools für den Austausch erfolgreicher KI-Lösungen und Durchführung von Workshops zur Verbreitung der Best Practices  Politische Empfehlungen: Zusammenstellung von Erkenntnissen und Empfehlungen zur sicheren Anwendung von KI in der klinischen Praxis.  Hochschulen und Bildungseinrichtungen  Forschungsinstitute  Krankenhäuser  Verbände, Stiftungen, NGOs  private Unternehmen (mit oder ohne Erwerbszweck)  internationale Organisationen  Behörden der Mitgliedstaaten  Kommunen und nationale Behörden im Gesundheitsbereich D ig ita lis ie ru n g https://hadea.ec.europa.eu/system/files/2023-12/EU4Health%20programme%202024_0.pdf › Ziel BudgetFördermittelberechtigteAktivitäten Link Projektdauer Referenz Frist Unterstützung personalisierter Krebsmedizin Künftige Finanzhilfen02 3.000.000 € - Arbeitsprogramm 2024 S.77 CR-g-24-99 22. Januar 2025 8 Diese Maßnahme ergänzt die Joint Action zur personalisierten Krebsmedizin im Rahmen des „European Beating Cancer Plan“. Ziel ist es, bestehende EU-Projekte wie „Cancer diagnostic and treatment for all“ fortzuführen und auszubauen, unter Berücksichtigung bewährter Verfahren aus anderen EU-Initiativen. Fokus: Bekämpfung von Ungleichheiten im Gesundheitswesen  Durchführung gezielter zivilgesellschaftlicher und industrieller Projekte  Erstellung von Leitlinien für personalisierte Krebsmedizin und genetische Tests  Konsultation von Patienten und Betreuern  Entwicklung und Implementierung innovativer Verfahren  Kapazitätsaufbau durch Schulungen, Partnerschaften und Gesundheits- kommunikation  Hochschulen und Bildungseinrichtungen  Forschungsinstitute  Krankenhäuser  Expertennetzwerke  Organisationen der Zivilgesellschaft  Verbände, Stiftungen, NROs und ähnliche Einrichtungen K re b s https://hadea.ec.europa.eu/system/files/2023-12/EU4Health%20programme%202024_0.pdf › Ziel BudgetFördermittelberechtigteAktivitäten Link Projektdauer Referenz Frist Vorschläge im Bereich Strahlenschutz und der Qualität der Computertomographie in der Pädiatrie Künftige Finanzhilfen02 3.000.000 € - Arbeitsprogramm 2024 S.68 CR-g-24-42 22. Januar 2025 9 Verbesserung der Qualität und des Strahlenschutzes bei medizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mit Fokus auf CT- Untersuchungen. Fokus: CT-Untersuchungen des Schädels. Zudem soll eine mögliche Ausweitung auf andere Körperregionen und bildgebende Verfahren ebenfalls im Rahmen des Projektes angestrebt werden.  Verbesserung von Überweisungsleitlinien und Entscheidungshilfesystemen.  Analyse der Geräteausstattung und des Zugangs zur pädiatrischer Bildgebung.  Entwicklung von Leitlinien für Schädel-CT-Untersuchungen bei Kindern.  Informationskampagnen in Krankenhäusern und für Eltern über CT-Bildgebung.  Ausbildung und Schulung von Fachpersonal zum Strahlenschutz.  Hochschulen und Bildungseinrichtungen  Forschungsinstitute  Krankenhäuser  Expertennetzwerke  Organisationen der Zivilgesellschaft  Verbände, Stiftungen, NROs und ähnliche Einrichtungen K re b s https://hadea.ec.europa.eu/system/files/2023-12/EU4Health%20programme%202024_0.pdf › Ziel BudgetFördermittelberechtigteAktivitäten Link Projektdauer Referenz Frist Unterstützung eines umfassenden Ansatzes mentaler Gesundheitsprävention Künftige Finanzhilfen02 2.000.000 € - Arbeitsprogramm 2024 S.38 DP-g-24-25 22. Januar 2025 10 Reduzierung der Belastung durch psychische Erkrankungen, durch Förderung guter psychischer Gesundheit und Prävention. Der Schwerpunkt liegt auf der Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten, insbesondere bei gefährdeten und sozioökonomisch benachteiligten Gruppen. Diese Maßnahme wird mit Direktzuschüssen an Mitglied-staaten für einen präventions-orientierten Ansatz verbunden.  Aufklärung, Sensibilisierung und Austausch bewährter Praktiken  Entwicklung integrierter Konzepte zur psychischen Gesundheit von Kindern in der digitalen Welt  Erarbeitung umfassender Strategien zur Bewältigung psychischer Einflussfaktoren  Verbesserung von Früher-kennung, Intervention und Zugangs zu evidenzbasierten, gemeindenahen Ansätzen  Steigerung der Lebensqualität durch patientenzentrierte Nachsorge und Bekämpfung von Stigmatisierung.  Hochschulen und Bildungseinrichtungen  Forschungsinstitute  Krankenhäuser  Expertennetzwerke  Organisationen der Zivilgesellschaft  Verbände, Stiftungen, NROs und ähnliche Einrichtungen P rä v e n tio n https://hadea.ec.europa.eu/system/files/2023-12/EU4Health%20programme%202024_0.pdf › Ziel BudgetFördermittelberechtigteAktivitäten Link Projektdauer Referenz Frist Aufbau neuer Expertennetzwerke im Bereich Krebs und Krebserkrankungen Künftige Finanzhilfen02 1.000.000 € - Arbeitsprogramm 2024 S.80 CR-g-24-96 22. Januar 2025 11 Unterstützung und Ausbau der 2021 gestarteten Joint-Action „JANE“ zur Entwicklung neuer Expertennetzwerke im Krebsbereich. Fokus: Inklusion von Zivil-gesellschaft, Patientenverbänden und Gesundheitsberufen.  Erarbeitung von Best Practices, Leitlinien und patientenorientierten Maßnahmen  Angebot von innovativen Verfahren, Trainings, Partnerschaften und Gesundheitskommunikation erstellen  Hochschulen und Bildungseinrichtungen  Forschungsinstitute  Krankenhäuser  Expertennetzwerke  Organisationen der Zivilgesellschaft  Verbände, Stiftungen, NROs und ähnliche Einrichtungen K re b s https://hadea.ec.europa.eu/system/files/2023-12/EU4Health%20programme%202024_0.pdf › Ziel BudgetFördermittelberechtigteAktivitäten Link Projektdauer Referenz Frist Unterstützung der Organisation von Konferenzen und Veranstaltungen Künftige Finanzhilfen02 450.000 € - Arbeitsprogramm 2024 S.96 OA-g-24-79 22. Januar 2025 12 Unterstützung von unionsweiten, nicht gewinnorientierten Veranstaltungen zu wichtigen Gesundheitsthemen, die zur Entwicklung und Umsetzung der Europäischen Gesundheitsunion beitragen. Veranstaltungen sollen als Plattform für den Austausch und die Diskussion wichtiger Gesundheitsthemen auf EU- Ebene dienen und dabei verschiedene Interessengruppen einbeziehen. Kostenvorschlag pro Event: 150.000€ Öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen mit Erfahrung in der Organisation von Veranstaltungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit A n d e re M a ß n a h m e n https://hadea.ec.europa.eu/system/files/2023-12/EU4Health%20programme%202024_0.pdf Kontakt › Kontakt Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen! Saskia Lehmann Managerin Laura Michel Consultant Anne-Kristin Merschin Consultant Matthias Schott Senior Consultant Moritz Decker Consultant Alek Hadj-Abo Werkstudent Nationale Kontaktstelle EU4Health nks-eu4health@pd-g.de www.nks-eu4health.de 030 25 76 79 476 14 03 NKS EU4Health nks-eu4health@pd-g.de www.nks-eu4health.de 030 25 76 79 476
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Eine Multi-Stakeholder-Strategie Koordiniert vom Berlin Institute of Health at Charité Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Nationale Strategie für gen- und zellbasierte Therapien Impressum Herausgeber Berlin Institute of Health at Charité (BIH) Translationsforschungsbereich der Charité – Universitätsmedizin Berlin Anna-Louisa-Karsch-Straße 2 | 10178 Berlin www.bihealth.org Stand Juni 2024 Gestaltung incorporate berlin gmbh & co. kg Oranienburger Straße 66 | 10117 Berlin www.incorporateberlin.de Druck Pinguin Druck GmbH Marienburger Straße 16 | 10405 Berlin Bildnachweise Titel: skynesher/Getty Images; kupicoo/Getty Images http://www.bihealth.org http://www.incorporateberlin.de Nationale Strategie für gen- und zellbasierte Therapien Inhalt Executive Summary� 8 Einleitung � 12 Handlungsfeld I: Vernetzung und Unterstützung der Stakeholder� 16 Strategisches Ziel 1: Koordinierte Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie � 19 Maßnahme 1: Etablierung einer Governancestruktur zur Umsetzung der Strategie � 19 Strategisches Ziel 2: Stärkung der politischen Verantwortung für das nationale Zukunftsthema GCT � 20 Maßnahme 1: Jährlicher Fortschrittsbericht zur Nationalen Strategie für GCT � 20 Maßnahme 2: Unterjährige Maßnahmen zur Vermittlung der Erfolge des Nationalen Netzwerks GCT gegenüber der Politik auf Bundes- und Landesebene � 20 Maßnahme 3: Politische Informationsveranstaltungen an Innovationsstandorten � 21 Maßnahme 4: Kontaktaufbau und -pflege mit deutschen Vertreter*innen in EU-Gremien und -Ausschüssen � 21 Strategisches Ziel 3: Stärkung nationaler Vernetzungsstrukturen � 22 Maßnahme 1: Etablierung einer zentralen Anlaufstelle (GCT-Website) mit strukturierten Informationen über alle Stakeholder � 22 Maßnahme 2: Nationale GCT-Landkarte mit den relevanten Stakeholdern, Strukturen und sonstigen Akteuren sowie deren funktionellen Interaktionen � 23 Maßnahme 3: Analyse der Netzwerkkomponenten und ihrer Vernetzung mit anschließender SWOT-Analyse � 23 Maßnahme 4: Platzierung von GCT-Netzwerkanliegen in der nationalen Wissenschaftsgemeinschaft, Netzwerkveranstaltungen � 24 Strategisches Ziel 4: Auf- und Ausbau nationaler und internationaler Vernetzungsaktivitäten � 24 Maßnahme 1: Information von nationalen und internationalen Patientenvertretungen� 25 Maßnahme 2: Information von Patient*innen � 25 Maßnahme 3: Information internationaler/europäischer klinischer Forschungsgruppen � 26 Maßnahme 4: Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Regulatoren � 26 Maßnahme 5: Ansprache von nationalen und internationalen Investor*innen und Geldgeber*innen � 26 Maßnahme 6: Austausch und Kooperation mit Public-private Partnership (PPP)-Initiativen, insbesondere der europäischen Innovative Medicines Initiative (IMI) � 27 Maßnahme 7: Gezielte Information von Wissenschaftsorganisationen und Verbänden � 27 Maßnahme 8: Platzierung der GCT-Initiative auf Internationalen Wissenschaftskongressen � 28 Maßnahme 9: Informationsaustausch mit Medizinischen Leistungserbringern und Krankenkassen � 28 Maßnahme 10: Einbeziehung internationaler Entitäten in die GCT-Wertschöpfungskette � 28 Handlungsfeld II: Ausbildung und Kompetenzstärkung� 30 Strategisches Ziel 1: Aufbau von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Nachwuchs- und Fachkräfte sowie Verbesserung der für die Aus- und Weiterbildung notwendigen Infrastruktur � 34 Maßnahme 1: Konzepterstellung und Implementierung einer mehrgliedrigen, modularen Zusatzausbildung � 34 NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 2 Maßnahme 2: Etablierung von berufsbegleitenden interdisziplinären Master- und Promotionsprogrammen an Universitäten und Fachhochschulen sowie von Trainingsprogrammen für alle in der GCT tätigen Berufsgruppen � 36 Maßnahme 3: Einrichtung von nationalen Ausbildungs- und Trainingszentren für GCT zur Stärkung akademischer und nichtakademischer sowie industrieller Kompetenzen � 38 Strategisches Ziel 2: Entwicklung von adäquaten Karriere-, Gratifikations- und Interaktionskonzepten � 39 Maßnahme 1: Schaffung von Anreiz- und Gratifikationssystemen sowie von Karrierekonzepten � 39 Maßnahme 2: Entwicklung eines Interaktionskonzepts der an der Ausbildung und Karriereentwicklung beteiligten Stakeholder � 40 Handlungsfeld III: Technologietransfer� 42 Strategisches Ziel 1: Verbesserung der Rahmenbedingungen zur frühen Erkennung und Umsetzung des innovativen Potenzials von wissenschaftlichen Ergebnissen � 45 Maßnahme 1: Bildung, Ausbildung und Schulung � 45 Maßnahme 2: Stärkung der Technologietransferstellen (TTOs) � 46 Maßnahme 3: Aufbau von Strukturen zur gezielten Umsetzung und Marktvorbereitung von GCT-Projekten � 47 Strategisches Ziel 2: Ganzheitliche Beratung und Bewertung von Transferprojekten, die den gesamten Entwicklungsprozess eines innovativen Prüfpräparats (Investigational Medicinal Product, IMP) von der Produktion bis zur Anwendung am Patienten oder an der Patientin einbezieht � 48 Maßnahme 1: Aufbau einer Product Development Unit (PDU) zur Unterstützung von Projektplanung und -durchführung� 49 Maßnahme 2: Schaffung und Betrieb von gemeinsam nutzbarer Infrastruktur für GCT-Entwickler*innen � 50 Strategisches Ziel 3: Erleichterung der Verwertung des gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Potenzials der wissenschaftlichen Ergebnisse � 51 Maßnahme 1 (übergreifend): Erarbeitung eines nationalen Leitfadens für transparente Ausgründungsstandards, zum Beispiel auf der Basis des USIT Guides � 51 Maßnahme 2 (GCT-spezifisch): Klärung und Verbesserung der Rahmenbedingungen, damit Start-ups in der Anfangsphase bestehende Infrastrukturen der (Mutter-)Forschungseinrichtung verwenden können, insbesondere teure GMP-Infrastruktur � 52 Maßnahme 3 (GCT-spezifisch): Patentrecherchen und Analysen für einige wenige absolute Schlüsseltechnologien � 52 Strategisches Ziel 4: Etablierung der Anerkennung von Transferleistungen und Translations erfolgen als Teil der wissenschaftlichen Reputation von Einzelpersonen und Institutionen � 53 Maßnahme 1: Optimierung der akademischen Anreizsysteme und projektspezifische Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter*innen � 53 Maßnahme 2: Erfolgsgeschichten zum Technologietransfer kommunizieren � 54 Maßnahme 3: Transferleistungen von Forschungseinrichtungen als Qualitätskriterium � 54 3 Handlungsfeld IV: Standards, Normen und regulatorische Rahmenbedingungen� 56 Strategisches Ziel 1: Defragmentierung und Vereinheitlichung von Zuständigkeiten und Prozessen in der klinischen Forschung und Entwicklung von GCT sowie Stärkung der Bundesoberbehörde und ihrer Ressourcen als Single Point of Contact � 59 Maßnahme 1: Umsetzung von einheitlichen Standards und Prozessen zur Erteilung einer Herstellungserlaubnis insbesondere im Kontext von GCT und ihren Startmaterialien und Wirkstoffen durch Anpassung der Kompetenzzuordnung zwischen lokalen Behörden und dem PEI � 60 Maßnahme 2: Stärkung des PEI mit ausreichenden Ressourcen � 60 Maßnahme 3: Zusammenführung und Integration der verschiedenen Genehmigungsprozesse für die Entwicklung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika einschließlich ihrer Software in das bestehende Antrags- und Genehmigungsverfahren für Arzneimittelstudien nach EU VO CTR 536/2014 und in den zentralen Zulassungsprozess nach Regulation (European Commission, EC) No 726/2004 � 61 Strategisches Ziel 2: Kontinuierliche Anpassung regulatorischer Prozesse an die Entwicklungen im GCT-Bereich � 62 Maßnahme 1: Aufbau eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums � 62 Maßnahme 2: Erweiterung von Master-File-Systemen auf GCT � 63 Maßnahme 3: Entwicklung und Einführung eines „Entwicklungsfelds“/einer „Sandbox“ � 63 Maßnahme 4a: Ergebnisoffene Diskussion zur derzeitigen ATMP-Definition und zu den relevanten Regulationswegen für den Bereich adoptiver Zelltherapien mit genetisch veränderten Zellen (z. B. CAR-T-Zelltherapie) � 64 Maßnahme 4b: Reform des deutschen Stammzellgesetzes � 65 Maßnahme 5: Aufbau eines Registers für Hospital Exemptions zur Erhöhung der Transparenz und Erfolgsmessung � 65 Strategisches Ziel 3: Erhöhung der Verfügbarkeit niederschwelliger regulatorischer Beratung � 66 Maßnahme 1: Aufbau eines Angebots niederschwelliger regulatorischer Beratung � 66 Handlungsfeld V: Ausbau von Qualität und Kapazitäten in der GMP- Produktion� 68 Strategisches Ziel 1: Bedarfsangepasster Auf- und Ausbau von qualifizierten GMP-Infrastrukturen (Herstellungs- und Qualitätskontrollkapazitäten), insbesondere für Ausgangsmaterialien und für komplexe GCT-Produkte � 71 Maßnahme 1: Schaffung eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums � 71 Maßnahme 2: Erhebung von Daten zu den vorhandenen und in Planung und im Aufbau befindlichen akademischen und industriellen GMP-Infrastrukturen in Deutschland im Vergleich zu Europa sowie Ermittlung des Bedarfs an GMP-Infrastrukturen zur Herstellung und Qualitätskontrolle von GCT � 72 Maßnahme 3: Bereitstellung ausreichender Mittel von Bund, Ländern und anderen Kapitalgebern für den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau, Erhalt sowie den Betrieb von GMP-Infrastrukturen � 73 Maßnahme 4: Schaffung einer zentralen nationalen Produktionseinrichtung für die Herstellung kritischer Ausgangsstoffe für GCT � 73 NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 4 Strategisches Ziel 2: Sicherstellung der benötigten Personalkapazitäten und Expertise für die GCT-Herstellung und Qualitätskontrolle � 74 Maßnahme 1: Erweiterung und Professionalisierung des Angebots für Aus- und Weiterbildung von qualifiziertem Personal in allen Bereichen der GMP-Produktion von GCT � 75 Maßnahme 2: Verbesserung der Arbeitsrahmenbedingungen zur Gewinnung und zum Halten qualifizierten Fachpersonals im Bereich GCT � 75 Strategisches Ziel 3: Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Prozesse in der Herstellung � 76 Maßnahme 1: Aufbau einer übersichtlichen, für alle Akteure zugänglichen Datenbank mit herstellungsrelevanten Informationen und Unterlagen � 77 Maßnahme 2: Schaffung einer einheitlichen Wissens- und Kommunikationsgrundlage basierend auf Repositorien zur bzw. zum einheitlichen Datenspeicherung und -zugriff � 77 Strategisches Ziel 4: Weiterentwicklung und risikobasierte Verschlankung der Rahmenbedingungen � 78 Maßnahme 1: Harmonisierung und risikobasierte Verschlankung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben für die GMP-gerechte Herstellung und -Kontrolle � 78 Handlungsfeld VI: Forschung und Entwicklung� 80 Strategisches Ziel 1: Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für translationale Forschung und Entwicklung � 83 Maßnahme 1: Etablierung eines Nationalen GCT-Netzwerks mit Knotenpunkten � 83 Strategisches Ziel 2: Identifikation und Förderung von Zukunftsthemen � 85 Maßnahme 1: Etablierung neuer flexibler Förderformate mit kurzer Vorlaufzeit, die Bedarfe erfüllen, die derzeit nicht ausreichend berücksichtigt sind � 87 Strategisches Ziel 3: Verbesserung der organisatorischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für präklinische und klinische GCT-Studien � 88 Maßnahme 1: Leichtere Implementierung von GCT-Herstellung und ihrer Translation in frühe klinische Studien � 89 Maßnahme 2: Akzeptanz von Tierversuchen und realistische Einschätzung der Möglichkeiten von Ersatzverfahren � 89 Maßnahme 3: Erhebung und Bereitstellung von Leistungskennzahlen von Regulator*innen und Aufsichtsbehörden � 90 Maßnahme 4: Optimierung und Weiterentwicklung von Ethikkommissionen � 90 Strategisches Ziel 4: Gewährleistung der Einbindung von Patient*innen, Patientenfürsprecher*innen und Patientenorganisationen � 91 Maßnahme 1: Festlegung von Standards für Projektbudgets und die Vergütung von Patientenvertreter*innen � 91 Maßnahme 2: Entwicklung spezifischer Interaktionskonzepte � 92 Strategisches Ziel 5: Mentalitätswandel und Verstärkung des bioentrepreneurial Spirit in der deutschen GCT-Gemeinschaft � 92 Maßnahme 1: Förderung des für GCT notwendigen Mentalitätswandels� 93 Maßnahme 2: Karriereaussichten und Zielpositionen für Naturwissenschaftler*innen als Bioentrepreneure im öffentlichen Sektor � 94 5 Handlungsfeld VII: Marktzulassung und Übergang in die Versorgung� 96 Strategisches Ziel 1: Erleichterter Zugang zu und gezielte Auswahl von Patient*innen für eine GCT � 99 Maßnahme 1: Entwicklung und Umsetzung von Fort- und Weiterbildungskonzepten zur optimalen Diagnostik für das Identifizieren und Stratifizieren von Patient*innen sowie das Monitoring des Behandlungsverlaufs für Einrichtungen der Regelversorgung � 100 Maßnahme 2: Verankerung interdisziplinärer Therapieentscheidungs-Boards in der GCT-Diagnostik � 100 Maßnahme 3: Erstellung von bundesweit einheitlichen Qualifikationskriterien und Standards für die entsprechende GCT-Zugangs- und -Verlaufsdiagnostik � 101 Strategisches Ziel 2: Flexibilisierung von Erstattungs- und Versorgungsmodellen in der Anwendung von GCT � 101 Maßnahme 1: Berücksichtigung der bestverfügbaren Evidenz im Rahmen der Zusatznutzenbewertung � 102 Maßnahme 2: Anpassung der Kriterien für die Berücksichtigung versorgungsnaher Daten bei der Nutzenbewertung � 102 Maßnahme 3: Konkretisierung der nutzenbasierten Preisbildung � 103 Maßnahme 4: Verstärkte Nutzung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen im Rahmen der zentralen Preisverhandlung � 103 Maßnahme 5: Vereinheitlichung und Kostendeckung der Vergütung der Diagnostik � 104 Maßnahme 6: Schaffung flexiblerer Erstattungsmodelle in der Finanzierung der Qualitätssicherung/Versorgung � 104 Strategisches Ziel 3: Qualitativ hochwertige, sichere und effiziente Behandlung der Patient*innen mit innovativen Therapien durch die Etablierung von interdisziplinären GCT-Behandlungseinrichtungen � 106 Maßnahme 1: Etablierung einer engen strukturellen Interaktion von Forschung und Versorgung � 106 Maßnahme 2: Verschlankung der Prozesse der für die Durchführung von GCT notwendigen Qualifizierungen und Zertifizierungen der Behandlungseinrichtungen � 107 Maßnahme 3: Verschlankung der Prozesse der Vertragsgestaltung � 107 Maßnahme 4: Sicherstellung einer reibungslosen Zuweisung und Kommunikation unter den an der Behandlung beteiligten Personen und Institutionen � 108 Strategisches Ziel 4: Optimierung und Etablierung der Datenlandschaft zum Zwecke der vielseitigen Nutzbarkeit in der Forschung und Nachverfolgung von Langzeitdaten von GCT � 109 Maßnahme 1: Standardisierung der Erfassung und Dokumentation von Anwendungsdaten � 109 Maßnahme 2: Verstetigung eines methodenspezifischen nationalen GCT-Registers � 112 NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 6 Handlungsfeld VIII: Interaktion mit der Gesellschaft� 114 Strategisches Ziel 1: Informiertheit der Gesellschaft über GCT durch Bereitstellung verlässlicher und zielgruppenspezifischer Informationen � 117 Maßnahme 1: Aufbau einer zentralen Kommunikationsplattform mit Webpräsenz zur Bereit stellung von Informationen für die verschiedenen relevanten Zielgruppen � 117 Maßnahme 2: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für die breite Öffentlichkeit erstellen bzw. auf diese verweisen � 118 Maßnahme 3: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Medienvertreter*innen/ Journalist*innen erstellen bzw. auf diese verweisen � 118 Maßnahme 4: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Patient*innen und Patientenorganisationen erstellen bzw. auf diese verweisen � 119 Maßnahme 5: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Schüler*innen, Studierende und Lehrende erstellen bzw. auf diese verweisen � 119 Maßnahme 6: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für medizinische Fachgesellschaften erstellen bzw. auf diese verweisen � 119 Maßnahme 7: Regelmäßigen Newsletter für einschlägige GCT-Publikationen und -Aktivitäten für Patient*innen/Organisationen/Fachgesellschaften anbieten � 120 Strategisches Ziel 2: Unterstützung/Beratung der Entscheidungsträger*innen durch Stärkung der Interaktion mit der Politik sowie Herstellung/Wahrung eines ergebnisoffenen geisteswissenschaftlichen/gesellschaftlichen Diskurses � 120 Maßnahme 1: Verbesserung der zielgerichteten Übermittlung von Informationen an die Politik � 121 Maßnahme 2: Herstellung/Wahrung eines ergebnisoffenen geisteswissenschaftlichen/ gesellschaftlichen Diskurses � 121 Strategisches Ziel 3: Gezielte Förderung des Nutzenpotenzials von GCT durch verstärkte Einbeziehung und Beteiligung von Forschungsförderorganisationen, Stiftungen und spendenbereiter Zivilgesellschaft � 122 Maßnahme 1: Identifizierung und Mapping von Förderorganisationen, Stiftungen und fördernden Privatpersonen � 122 Maßnahme 2: Erstellung von spezifischem Informationsmaterial für Stiftungen und spendenbereite Einzelpersonen sowie Durchführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen zur Spendenakquise durch Einwerbung von auf den Wissenstransfer ausgerichteten Fördermitteln � 123 Maßnahme 3: Verstärkung bereits etablierter bzw. geplanter Fördermaßnahmen und deren Synergieentwicklung mit Stiftungen und spendenbereiten Einzelpersonen � 123 Übersicht: Strategische Ziele und Maßnahmen� 124 Abkürzungsverzeichnis� 128 Verzeichnis der Autor*innen� 130 7 Executive Summary Ausgangslage Gen- und zellbasierte Therapien (Gene and Cell-based Therapies, GCT) sind ein zentraler Bereich für Innovatio- nen in der biomedizinischen Forschung und klinischen Versorgung. Sie bieten vielversprechende Ansätze zur Be- handlung von bisher unheilbaren Krankheiten und können regenerative Prozesse unterstützen. Zugleich besteht noch großer Forschungsbedarf zur Verbesserung von Effizienz, Sicherheit und breiter Verfügbarkeit. Obwohl Deutschland in der Grundlagenforschung und auch in einigen techno- logischen Entwicklungen führend ist, bestehen besondere Herausforderungen bei der Umsetzung in die medizinische Versorgung. Dies könnte dazu führen, dass Deutschland international den Anschluss in diesem Bereich verliert und die Versorgung von Patient*innen beeinträchtigt wird. Andere Länder wie die USA, China, Großbritannien, aber auch Frankreich, Italien und Spanien haben bereits effek- tive Ökosysteme für die Entwicklung von GCT etabliert. Deutschland hat die Chance, eine führende Rolle zu über- nehmen, benötigt hierfür aber ein besseres Zusammenwir- ken der vielfältigen Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Zielstellung und Vorgehensweise Die Nationale Strategie für GCT strebt ein ganzheitliches Konzept für den Standort Deutschland an, das sämtliche Teile der Wertschöpfungskette von der Grundlagen- forschung bis hin zur Versorgung integriert und vernetzt. Ihr oberstes Ziel ist das Wohl der Patient*innen, indem sie neue Perspektiven durch GCT bietet, besonders für schwer kranke Menschen ohne wirksame Behandlungs- optionen. Die Nationale Strategie für GCT wurde in einem breiten Stakeholder-Prozess erarbeitet, der verschiedene Perspektiven aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie von Patient*innen einbezog. Mehr als 150 Expert*innen trugen zur Ausarbeitung der acht identi- fizierten Handlungsfelder bei, in denen jeweils detaillierte Ziele formuliert und Maßnahmen zur Umsetzung empfoh- len werden. Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und koordiniert vom Ber- lin Institute of Health at Charité (BIH) betont die Strategie das enorme Potenzial von GCT für die Krankenversorgung, die Gesundheitswirtschaft und den Pharmastandort Deutschland zum Bespiel auch durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze in einem hochinnovativen Zukunftsfeld. Übersicht über die Handlungsfelder Die Nationale Strategie GCT wurde in Zusammenarbeit multipler Stakeholder entwickelt. Sie umfasst die folgen- den acht Handlungsfelder: Handlungsfeld I: Vernetzung und Unterstützung der Stakeholder Ziel ist es, die Entwicklung und Anwendung von GCT durch nationale Vernetzung, Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Krankenversorgung, Industrie und Politik sowie internationale Verbindungen zu fördern. Maßnah- men umfassen die Etablierung einer Governancestruktur zur Umsetzung der Nationalen Strategie, das Aufstellen einer nationalen GCT-Landkarte, sowie den Ausbau der Kommunikation beispielsweise mit Regulator*innen, Pa- tientenorganisationen und Investor*innen. Die Etablierung und Verstetigung der Governancestruktur zum Beispiel in Form eines Expertenrats zur Beratung der Politik sowie die Erstellung eines Jahresberichts sollen die strategische Um- setzung der Maßnahmen langfristig ermöglichen. Handlungsfeld II: Ausbildung und Kompetenzstärkung Für die erfolgreiche Entwicklung und Anwendung von GCT sind gut ausgebildete Fachkräfte essenziell. Maßnahmen beinhalten unter anderem die Schaffung von Ausbildungs- programmen für akademische und nichtakademische Be- rufsgruppen, die Implementierung interdisziplinärer Master- und Promotionsprogramme sowie die Einrichtung nationaler Ausbildungszentren. Diese Maßnahmen sollen dazu beitra- gen, den Mangel an qualifiziertem Personal zu beheben und die in Deutschland dringend benötigte Translation von GCT in die medizinische Versorgung zu beschleunigen. Handlungsfeld III: Technologietransfer Der Technologietransfer soll sicherstellen, dass bio- medizinische Forschungsergebnisse zum Nutzen von Patient*innen, Wirtschaft und Gesellschaft eingesetzt werden. Dafür ist eine durchgängige Translationskette von der Patentierung bis zum klinischen Proof-of-Concept notwendig. Maßnahmen umfassen die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Erkennung und Umsetzung innovativer Potenziale, die ganzheitliche Beratung und Bewertung von Transferprojekten, die Anerkennung von Transferleistungen als Teil der wissenschaftlichen Reputa- tion sowie die erleichterte Verwertung des Potenzials von wissenschaftlichen Ergebnissen. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 8 Handlungsfeld IV: Standards, Normen und regulatorische Rahmenbedingungen Eine Verbesserung der regulatorischen Bedingungen zur Erhöhung der Innovationskraft ist dringend notwendig. Maßnahmen umfassen die Defragmentierung des regula- torischen Umfelds für GCT, die Stärkung der Ressourcen in der zentralen Bundesoberbehörde, die Verbesserung der EU-Gesetzgebung und den Schutz, Erhalt und Ausbau aka- demischer Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten, vor allem durch die Einführung einer sogenannten „Sandbox”. Handlungsfeld V: Ausbau von Qualität und Kapazitäten im Bereich der Good Manufacturing Practice (GMP)- Produktion Die Sicherung von Qualität und Leistungsfähigkeit der GMP-Produktionskapazitäten in Deutschland ist von höchster Relevanz, um im internationalen Umfeld wettbe- werbsfähig zu bleiben. Hierzu gehören der bedarfsgerech- te Auf- und Ausbau von GMP-Infrastrukturen insbesondere für Ausgangsmaterialien und für komplexe GCT-Produkte, die Sicherstellung qualifizierter Personalkapazitäten und die Effizienzsteigerung und Beschleunigung der GMP-Pro- duktion. Darüber hinaus müssen translationale Prozesse durch Weiterentwicklung und risikobasierte Verschlankung von Strukturen und Rahmenbedingungen optimiert wer- den. Das Erreichen dieser Ziele soll von einem zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremium vorangetrieben werden. Handlungsfeld VI: Forschung und Entwicklung Die Verbesserung der Infrastruktur für Forschung und Translation ist essenziell. Dezentrale Knotenpunkte sollen der wissenschaftlichen Gemeinschaft zugänglich ge- macht und Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Inkubatoren für Start-ups sollen Innovationen fördern und Prüfeinrichtungen die Wirksamkeit und Sicherheit der Innovationen gewährleisten. Neue Förderformate und Kooperationen zwischen Industrie und Akademie sollen die Übertragung von Forschungsergebnissen in klinische Studien beschleunigen und die Einführung von GMP- Light-Verfahren sowie allgemein schneller Genehmigungs- verfahren soll den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland stärken. Eine frühzeitige Einbindung von Patient*innen stellt dabei sicher, dass ihre Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt werden. Handlungsfeld VII: Marktzulassung und Übergang in die Versorgung Der rechtzeitige Zugang zu hochwertigen GCT kann die Überlebenschancen und die Lebensqualität schwerstkran- ker Patient*innen erheblich verbessern. Zur Optimierung der Zulassung und Anwendung sind Anpassungen und neue Strukturen notwendig. Die Einrichtung interdiszi- plinärer GCT-Behandlungseinrichtungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und Versorgung sind zentral. Zudem muss durch Fortbildungen und Standardisierung der Diagnostik sowie Einführung von Therapieentscheidungs-Boards die Behandlungsqualität gesichert werden. Die Vergütung der hier zu erbringenden Leistungen muss durch angepasste Vergütungsmodelle gewährleistet werden. Flexibilisierte Erstattungs- und Versorgungsmodelle sollen im AMNOG-Prozess mehr Spielräume eröffnen, um den Zugang zu neuen hochquali- tativen, innovativen Therapeutika zu sichern. Schließlich ist die Optimierung der Datenlandschaft durch standardisierte Erfassung, Vernetzung vorhandener Register und Versteti- gung eines nationalen GCT-Registers notwendig. Handlungsfeld VIII: Interaktion mit der Gesellschaft Das Feld der GCT erfordert einen intensiven Austausch mit verschiedenen Akteuren. Die Gesellschaft soll umfas- send über GCT informiert und Entscheidungsträger*innen durch Stärkung der Interaktion mit der Politik unterstützt werden. Maßnahmen dieses Handlungsfeldes umfassen den Aufbau einer zentralen Kommunikationsplattform, ziel- gruppenspezifische Informationsangebote, regelmäßige Berichte an Ausschüsse von Bund und Ländern, die Ein- bindung von Förderorganisationen sowie die Identifikation und Motivation zur Spendenakquise von Stiftungen und fördernden Privatpersonen und der Zivilgesellschaft. 9EXECUTIVE SUMMARY Prioritäre Maßnahmen der jeweiligen Handlungsfelder sind: Handlungsfeld I: Vernetzung und Unterstützung der Stakeholder 1. Die Etablierung einer Governancestruktur unter Beteiligung der maßgeblichen Stakeholder (Bottom-up Ansatz) 2. Die Erstellung einer GCT-Netzwerklandkarte 3. Die Erstellung eines jährlichen Fortschrittsberichts zur Nationalen Strategie für GCT Handlungsfeld II: Ausbildung und Kompetenzstärkung 4. Der Auf- und Ausbau von Aus- und Weiterbildungs programmen für Fachkräfte aller Berufsgruppen 5. Die Schaffung von Anreiz- und Gratifikationssystemen sowie von Karrierekonzepten – insbesondere aber nicht nur – für akademische Laufbahnen Handlungsfeld III: Technologietransfer 6. Die Einrichtung einer auf GCT fokussierten Product Development Unit, die die Technologietransfereinrich- tungen und die Akteur*innen translationaler Projekte schulen, beraten und unterstützen kann 7. Das Enabling von Start-ups durch klare, einheit- liche Beteiligungs- und Lizenzierungsbedingungen sowie Ermöglichung des Zugriffs auf notwendige Infrastrukturen 8. Die Etablierung von Transferleistungen als gleich rangiges Kriterium für die Evaluation akademischer Institutionen Handlungsfeld IV: Standards, Normen und regulatorische Rahmenbedingungen 9. Die Defragmentierung des regulatorischen Umfelds für GCT durch Konzentration der Verfahren und Ver- antwortlichkeiten, auch für die Herstellungserlaubnis, beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 10. Die Stärkung des PEI mit mehr Ressourcen 11. Die Einführung von Sandbox-Verfahren als Innovationsraum Handlungsfeld V: Ausbau von Qualität und Kapazitäten im Bereich der Good Manufacturing Practice (GMP)- Produktion 12. Die Schaffung eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums, bestehend aus allen relevanten Akteuren (darunter z. B. BMG, PEI, Akademie, Industrie), das kontinuierlich den Fortschritt auf dem Weg zu den in diesem Handlungsfeld gesetz- ten strategischen Zielen analysiert und zeit- und bedarfsgerecht vorantreibt 13. Die zielgerichtete Bereitstellung ausreichender fi- nanzieller Mittel von Bund, Ländern und sonstigen Kapitalgebern für den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau sowie den Betrieb von GMP-Infrastrukturen, einschließlich einer Produktionsstätte für kritische Aus- gangsstoffe für GCT Handlungsfeld VI: Forschung und Entwicklung 14. Die Etablierung eines Nationalen GCT-Netzwerks mit Knotenpunkten  15. Die Etablierung neuer flexibler Förderformate mit kurzer Vorlaufzeit, die derzeit nicht ausreichend adressierte Bedarfe abdecken 16. Die Festlegung von Standards der Patientenein- bindung für Projektbudgets und die Vergütung von Patientenvertreter*innen für ihr Engagement in Projekten und Auswahlverfahren Handlungsfeld VII: Marktzulassung und Übergang in die Versorgung 17. Die Gewährleistung der Qualitätssicherung inklusive der Verankerung von Therapieentscheidungs-Boards bei der Diagnostik und Behandlung von Patient*innen durch die Anpassung von Vergütungsmodellen 18. Die Aufrechterhaltung der notwendigen Flexibilität in der Nutzenbewertung und Preisbildung im AMNOG- Prozess, um den Zugang zu und die Verfügbarkeit von GCT für Patient*innen aufrecht zu erhalten 19. Die Standardisierung der Erfassung und Dokumenta- tion von Anwendungsdaten durch Vernetzung vorhan- dener Register und der Verstetigung eines methoden- spezifischen nationalen GCT-Registers Handlungsfeld VIII: Interaktion mit der Gesellschaft 20. Der Aufbau einer zentralen, webbasierten Anlaufstelle zur Bereitstellung qualitätsgeprüfter Informationen 21. Das Zusammentragen oder die Erstellung zielgrup- penspezifischer Informationsangebote für die ver- schiedenen Stakeholdergruppen NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 10 Fazit Gen- und zellbasierte Therapien (GCT) sind eines der bedeutendsten Zukunftsthemen für die biomedizi- nische Forschung und die klinische Versorgung von Patient*innen. Unter den derzeitigen Bedingungen ist es am Standort Deutschland für Forschende, die Industrie und Kliniker*innen kaum möglich, in diesem Feld bei Produktentwicklungen und der Anwendung in der Versorgung international konkurrenzfähig zu blei- ben. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschland langfristig zu stärken und vor allem den Zugang zu diesen neuartigen Therapien für Patient*innen gewährleisten zu können, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen umgehend mit den politischen Entscheider*innen diskutiert und umgesetzt werden. Dies ist nur in ge- meinsamer Anstrengung und Verantwortung aller beteiligten Stakeholder zu erreichen, weshalb der hier gestartete Multi-Stakeholder-Ansatz fokussiert, entschlossen und zügig weiterverfolgt werden sollte. Dazu ist neben der Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und Prozesse innerhalb der GCT-Gemeinschaft ein proaktives und konstruktives Engagement der Politik notwendig. Das übergeord- nete Ziel besteht darin kausal wirkende, gesundheits- fördernde innovative Produkte und Anwendungen zu schaffen, die sicher, effizient, finanzierbar und breit verfügbar sind. 11EXECUTIVE SUMMARY Einleitung Ausgangslage Gen- und zellbasierte Therapien (Gene and Cell-based Therapies, GCT) sind Kernelemente der zukünftigen Medizin, da sie einen kurativen Ansatz in der Behandlung von Patient*innen mit schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen ermöglichen. Es gibt zahlreiche Varianten von GCT teils mit etablierten Verfahren, teils unter Einsatz neuartiger Materialien, Wirkprinzipien und Herstellungs- prozesse. Genbasierte Therapien verwenden Nukleinsäu- ren als DNA oder RNA zur Regulierung oder Hinzufügung von biologischen Funktionen. Zelltherapien erzeugen und/ oder transferieren Zellen zu therapeutischen Zwecken in den Organismus, oft auch genmodifizierte Zellen als Kom- bination beider Ansätze. Begriffsbestimmung: Unter gen- und zellbasierten Therapien (GCT) verstehen wir hier u. a. folgende Verfahren (nicht abschließend): • Therapieansätze mit Arzneimitteln für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMPs): – Somatische Zelltherapeutika (zum Beispiel u. a. in Form von Stammzellen, Zellen des Immunsystems oder mesenchymalen Stromazellen) – Gentherapeutika in Form von Substitutions-, Additions- oder Suppressionstherapien mithilfe von viralen und nicht-viralen Vektoren oder Genom-Editierung – Tissue-Engineering-Produkte wie z. B. die Herstel- lung von Geweben zur operativen Verwendung in- klusive des Einsatzes von neuartigen Biomaterialien • Therapieansätze mit neuartigen biologischen Produk- ten, wie beispielsweise mRNA- und andere nuklein- säurebasierte Verfahren, extrazellulären Vesikeln oder Exosomen, die im Kontext eines gen- und zellbasier- ten therapeutischen Verfahrens genutzt werden • Weitere Ansätze dieser Art im Kontext von gen- und zellbasierten Therapien Folgende Verfahren werden dagegen nicht ein- geschlossen: • Ansätze, die für andere Zielsetzungen als gen- und zellbasierte Therapien entwickelt werden (beispiels- weise mRNA-Vakzinierungen gegen Infektionser- krankungen) • Ansätze, die ausschließlich auf niedermolekularen Substanzen und/oder rekombinanten Proteinen (inklusive Antikörpern) beruhen GCT greifen nicht nur krankheitsmodulierend oder be- schwerdelindernd ein, sondern adressieren direkt die genetische oder epigenetische Ursache des Krankheits- prozesses – was die Heilung einer Erkrankung ermöglicht. In einigen Fällen können GCT schwerwiegende Symptome rückgängig machen und die Entstehung, das Fortschreiten und die Komplikationen von Krankheiten verhindern. GCT können bahnbrechend wirken, da sie Perspektiven für bislang nicht therapierbare Erkrankungen schaffen, eta- blierte Therapien ablösen und Gewebe wiederherstellen (regenerieren) können. Zugleich sind grundlegende Fragen der Wirksamkeit und Sicherheit der GCT Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Untersuchungen. Die poten- zielle Breite möglicher Anwendungen von GCT ist hoch. Sie umfasst nicht nur seltene, genetisch bedingte Erkran- kungen, sondern auch häufiger auftretende, oft komplexe erworbene und/oder degenerative Erkrankungen. Allein in Deutschland könnten Millionen von Patient*innen von der Verfügbarkeit neuartiger und sicherer GCT profitieren. Während Grundlagenforschung und auch anwendungs- orientierte Technologieentwicklung für GCT in Deutsch- land bereits erfolgreich betrieben wird, bleibt die Über- führung vielversprechender Ansätze aus Forschung und Entwicklung in die Versorgung von Patient*innen eine besondere Herausforderung. Obwohl bereits lokale Tech- nologiecluster aufgebaut wurden, hat eine überregionale oder nationale Vernetzung der Forschungslandschaft im Bereich GCT in Deutschland bislang noch nicht aus- reichend stattgefunden, u. a. aufgrund von mangelnden Synergieimpulsen und regionalen Unterschieden hinsicht- lich der Genehmigungsverfahren. Trotz bemerkenswerter positiver Beispiele erfolgreicher GCT-Anwendungen, die hierzulande entwickelt wurden und werden, droht Deutschland bei der Wertschöpfung in diesem Bereich medizinischer Schlüsseltechnologien international den Anschluss zu verlieren. Talente und Firmen wandern zunehmend ins Ausland ab und führen ihre innovative For- schung und Entwicklung dort weiter. Hierdurch leidet auch die Attraktivität des Standorts Deutschland für nationale und internationale Investor*innen. Für die Versorgung von Patient*innen entstehen Risiken des unzureichenden oder sehr kostenintensiven Zugangs zu neuartigen Therapien. Andere Länder wie etwa die USA, China, Großbritannien, aber auch Frankreich, Italien und Spanien haben wirk- same Ökosysteme bis hin zu nationalen Strategien zur systematischen Wertschöpfung bei der Entwicklung neuartiger Therapien einschließlich GCT etabliert. Da das NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 12 Feld der GCT noch großes Entwicklungspotenzial aufweist und die kritische Masse der Akteure aus Akademie und Industrie beträchtlich ist, hat Deutschland die Möglichkeit, in diesem Bereich innovativer Pharmazie und Krankenver- sorgung eine führende Rolle zu erlangen. Voraussetzung ist, dass notwendige Maßnahmen definiert sowie schnell und entschieden eingeleitet werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft einhergehend mit optimierter Vernetzung sowie der Bildung international attraktiver Entwicklungs- zentren. Regionale Initiativen zur Entwicklung von Techno- logietransferprogrammen können einen wichtigen Beitrag leisten – im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb und die in unserem föderalen System weit verteilten Kompetenzen ist darüber hinaus die Entwicklung und Verstetigung einer Nationalen Strategie für GCT durch alle beteiligten Stakeholder erforderlich. Zielstellung der Nationalen Strategie Das Ziel der Nationalen Strategie für GCT ist die Erstellung eines integrativen und lösungsorientierten Konzepts für den Standort Deutschland. Dabei sollen alle Teile der translationalen Wertschöpfungskette unabhängig von speziellen Indikationen gestärkt und vernetzt werden – von der Grundlagenforschung bis hin zur Versorgung. Es gilt gemeinsam identifizierte Handlungsfelder zu stärken, die Reibungsflächen an Schnittstellen zwischen unterschied- lichen Bereichen der Wertschöpfungskette zu verringern, die bestehenden Prozesse und regulatorischen Verfahren zu optimieren und zu beschleunigen und für eine höhere Durchlässigkeit und kontinuierliche Interaktion zwischen den beteiligten Akteuren zu sorgen. Die europäischen und internationalen Rahmenbedingungen sind bei allen Über- legungen zu berücksichtigen, sollten jedoch anwender- und patientenfreundlich und so wenig bürokratisch wie möglich im föderalen System Deutschlands umgesetzt werden. Insbesondere sollte das bereits vorhandene Syn- ergiepotenzial in den betrachteten Bereichen ausgeschöpft werden, um im europäischen und globalen Kontext die Position der Bundesrepublik und Europas nachhaltig zu stärken. Das übergreifende Ziel der Strategie besteht vor allem darin, das Wohl der Patient*innen zu verbessern. Schließlich geben GCT vielen Patient*innen neue Hoff- nung und Perspektive, insbesondere denjenigen, die unter schweren und/oder lebensbedrohlichen z. T. aber sehr seltenen Krankheiten leiden, für die es noch keine wirk- samen Behandlungsoptionen gibt. Zentrale Aufgabe der Wissenschaft ist die sorgfältige und verantwortungsvolle Entwicklung neuer Verfahren unter Antizipation und Ver- meidung potenzieller Risiken. Im Sinne der Versorgungs- gerechtigkeit sollte gewährleistet werden, dass GCT in Form von klinischen Studien und zugelassenen Therapien indikationsgerecht allen Patient*innen im deutschen Gesundheitssystem zugänglich sind, einschließlich der notwendigen Transparenz hinsichtlich allgemeinverständ- licher und evidenzbasierter Informationen. Vorgehensweise und Prozess Die Entwicklung der Nationalen Strategie für GCT ein- schließlich der strategischen Ziele und Maßnahmen er- folgte in einem umfangreichen sowie offenen Beteiligungs- prozess im Multi-Stakeholder-Ansatz. Dieser integrative Prozess ermöglichte die Abbildung von zahlreichen relevanten Perspektiven und innovationsför- dernden Ideen von Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie von Verbänden, Behörden, Stiftungen, Ethikkommissionen und Patientenorganisatio- nen. In einem iterativen Prozess wurden gemeinsam mit der GCT-Gemeinschaft acht inhaltliche Handlungsfelder identifiziert und entsprechende Arbeitsgruppen einbe- rufen. Diese befassten sich detailliert mit den jeweiligen Themenbereichen, legten die strategischen Ziele fest und empfahlen konkrete Maßnahmen für die Implementierung. Die Erstellung der im vorliegenden Dokument beschrie- benen Strategie wurde vom Berlin Institute of Health at Charité (BIH) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) koordiniert. Dabei agier- ten die Arbeitsgruppen inhaltlich souverän und stimmten ihre Beiträge final untereinander ab. Insgesamt beteiligten sich mehr als 150 ausgewiesene Expert*innen aus ganz Deutschland in den Arbeitsgruppen aktiv an der Erstellung des vorliegenden Dokuments. Die Nationale Strategie für GCT versteht sich dem Auftrag des BMBF gemäß als multiperspektivisch erarbeitete Initiative mit politischer Zielsetzung und Nachhaltig- keit für die Ressorts Bildung und Forschung, Gesund- heit und Wirtschaft. Sie entstand vor dem Hintergrund aktueller Strategien und Gesetzesinitiativen des Bundes, insbesondere der Pharmastrategie, Hightech-Strategie, Start-up-Strategie und Zukunftsstrategie Forschung und Innovation sowie dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), dem Forschungsdatengesetz (FDNG) und dem Medizinforschungsgesetz (MFG). Dabei erhebt das vor- liegende Papier weder den Anspruch ein systematischer wissenschaftlicher Review oder eine ethisch-rechtliche Stellungnahme noch von partikularinteressenfreier Ob- jektivität zu sein. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Darstellung der Bedingungen und Notwendigkeiten für die erfolgreiche Entwicklung und Anwendung von GCT auf der Basis des Wissens, der Erfahrungen und der 13EINLEITUNG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pharmastrategie/231213_Kabinett_Strategiepapier.pdf https://www.hightech-forum.de/hightech-strategie-2025/ https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Existenzgruendung/start-up-strategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/zukunftsstrategie/zukunftsstrategie_node.html Meinungen von Stakeholdern, die in die Praxis eingebun- den sind. Alle angesprochenen und nicht angesprochenen ethisch, rechtlich oder sozial relevanten zentralen Themen sind vor diesem Hintergrund zu verstehen. Das Papier wur- de aus der Perspektive Deutschlands als einem Standort geschrieben, der föderal organisiert ist und in Zukunft hof- fentlich verstärkt föderiert agieren wird – mit Blick auf und in enger Zusammenarbeit mit Patient*innen und ihren Ver- tretungen sowie der Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Einrichtungen der globalen Gesundheitsversorgung. Einzigartig an der hier entstandenen Strategie ist die interessengruppenübergreifende Konsensfindung, die den strategischen Zielen und konkreten Maßnahmen zugrunde liegt. Die Vielfalt der vorgeschlagenen Maß- nahmen ist Ansporn und Anspruch zugleich: Ansporn für wohlüberlegte konzertierte Aktionen und die kluge Setzung von Schwerpunkten sowie der Anspruch, alle rele- vanten Akteure einzubinden, um den Erfolg des Vorhabens zu sichern. Das gemeinsame Anliegen aller Mitwirkenden an der Nationalen Strategie für GCT ist es, gemeinsam ein Hochtechnologiefeld mit einem hohen Potenzial zu entwickeln, welches zunehmende Bedeutung für die Ge- sundheitsversorgung gewinnen und zugleich bedeutende wissenschaftlich-technische Weiterentwicklungen durch- laufen wird. Das übergeordnete Ziel besteht darin, kausal wirkende, gesundheitsfördernde innovative Produkte und Anwendungen zu schaffen, die sicher, effizient, finanzier- bar und breit verfügbar sind. Die hier vorgelegte Strategie besitzt neben ihrem hohen Wert für das Wohl der Patient*innen und der Gesellschaft auch ein großes Potenzial für die industrielle Gesund- heitswirtschaft und den Pharmastandort Deutschland – in Bezug auf Innovation, Forschung und Wirtschaft sowie ins- besondere die Möglichkeit, Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen. Erstellung des Dokuments Das BIH fungierte im Auftrag des BMBF als Moderator und Katalysator des Entwicklungsprozesses der Nationalen Strategie für GCT. Im ersten Schritt der Strategieentwick- lung wurde(n) sukzessive ein Entwurf für die Zielsetzung erstellt und inhaltliche Handlungsfelder ausgearbeitet, die das Grundgerüst der Nationalen Strategie bildeten. Die Herausforderungen in den jeweiligen Handlungsfeldern wurden skizziert, um die passenden strategischen Ziele und konkreten Maßnahmen entwickeln zu können. Die Zusammenstellung der Handlungsfelder und der sie kon- kretisierenden Beschreibungen erfolgte gemeinsam mit den Stakeholdern aus relevanten Bereichen im Rahmen von Diskussionen bei öffentlichen Veranstaltungen sowie auf der Basis von schriftlich geleistetem Feedback. Es folgte ein weiteres Treffen zur Abstimmung Mitte Juni 2023 im Format eines „Runden Tisches“ unter Beteiligung organisierter Verbände und Interessenvertretungen, um si- cherzustellen, dass ein breites Spektrum an Personen aus der GCT-Gemeinschaft in die Konsensfindung des Grund- gerüsts der Nationalen Strategie involviert ist und so die unterschiedlichen Belange aller Beteiligten berücksichtigt werden können. Bei diesem Runden Tisch wurde die finale Version des Entwurfs abgestimmt und dem BMBF nach letzten Anpassungen am 30. Juni 2023 vorgelegt. In der nächsten Phase ab Juli 2023 erhielten die Stake- holder die Möglichkeit, Personen für die Teilnahme an Arbeitsgruppen zu nominieren, in denen innerhalb der beschriebenen Handlungsfelder strategische Ziele sowie Maßnahmen mit konkreten Lösungsvorschlägen ent- wickelt werden sollten. Im Zeitraum von Oktober 2023 bis Juni 2024 erarbeiteten die Arbeitsgruppen unter koordina- tiver und moderierender Unterstützung des BIH in einem transparenten Prozess das Strategiedokument. Im Mai 2024 wurden bei einem zweiten Runden Tisch die Ergebnisse der Arbeitsgruppen bezüglich der jeweiligen Handlungsfelder diskutiert und das Dokument unter Auf- nahme der letzten Anmerkungen finalisiert. Die Veröffent- lichung und Übergabe der Strategie an das BMBF erfolgte am 12. Juni 2024 mit dem Ziel, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen durch die jeweiligen Akteure implementiert und umgesetzt werden können. Folgende Inhalte wurden dabei für jedes Handlungsfeld erarbeitet: • Ausgangslage und Herausforderungen • Konkrete Lösungsvorschläge für die jeweils genannten Aspekte • Identifikation der für die Umsetzung notwendigen Akteure • Abschätzung des Ressourcenbedarfs • Definition der Zeitlinie für die Umsetzung • Benennung von messbaren Indikatoren, auf deren Basis die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen rückblickend evaluiert werden kann NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 14 Übersicht über die identifizierten Handlungsfelder Die Nationale Strategie für GCT wurde in Synergie multip- ler Stakeholder entwickelt und umfasst die hier dargestell- ten Handlungsfelder: Handlungsfeld I „Vernetzung und Unterstützung der Stakeholder“: Ausbau, Verbesserung und Defragmentierung der natio- nalen Vernetzungsstrukturen der GCT-Forschungs- und Entwicklungslandschaft mit allen beteiligten Partnern Handlungsfeld II „Ausbildung und Kompetenzstärkung“: Aufbau von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Nachwuchs- und Fachkräfte sowie Entwicklung von Karriere-, Gratifikations- und Interaktionskonzepten Handlungsfeld III „Technologietransfer“: Optimierung der Voraussetzungen und der Prozesse für einen leistungsfähigen Technologietransfer sowie der Bedingungen für Ausgründungen und Start-ups Handlungsfeld IV „Standards, Normen und regulatorische Rahmenbedingungen“: Optimierung von Standards für verantwortungsvolle präklinische und klinische Forschung und Entwicklung sowie von regulatorischen Rahmenbedingungen und der Qualitätssicherung für die Herstellung und Entwicklung von Produkten Handlungsfeld V „Ausbau von Qualität und Kapazitäten im Bereich der Good Manufacturing Practice (GMP)- Produktion“: Förderung von Aufbau und Vernetzung akademischer GMP-Kapazitäten sowie Stärkung der Interaktion mit privatwirtschaftlichen Produktionszentren, Gewinnung und Qualifikation von Fachpersonal und Sicherstellung von Lieferketten Handlungsfeld VI „Forschung und Entwicklung“: Optimierung der Rahmenbedingungen für präklinische und klinische Studien, Verbesserung der Einbindung von Patient*innen und Patientenorganisationen, Etablierung von neuartigen Förderformaten und Identifikation und gezielte Förderung von Zukunftsfeldern Handlungsfeld VII „Marktzulassung und Übergang in die Versorgung“: Strukturen für die Diagnostik, Behandlung und Nachbeob- achtung von Patient*innen, Verbesserung der klinischen Anwendung von GCT und Überführung von GCT in die Regelversorgung Handlungsfeld VIII „Interaktion mit der Gesellschaft“: Schaffung von Interesse und Bereitstellung von verläss- lichen Informationen zu GCT für die Gesellschaft, Förderung des geisteswissenschaftlichen Diskurses sowie die gezielte Förderung des Nutzenpotenzials von GCT durch verstärkte Einbeziehung und Beteiligung von Forschungsförderorgani- sationen, Stiftungen und spendenbereiter Zivilgesellschaft Standards, Normen und regulatorische Vernetzung und Unterstützung der Stakeholder Marktzulassung und Übergang in die Versorgung Ausbildung und Kompetenzstärkung Interaktion mit der Gesellschaft Ausbau von Qualität und Kapazitäten in der GMP-Produktion Technologie- transfer Forschung und Entwicklung Rahmenbedingungen 15EINLEITUNG Stärkung der politischen Verantwortung für das nationale Zukunftsthema GCT Koordinierte Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie 1 2 Auf- und Ausbau nationaler und internationaler Vernetzungs- aktivitäten 4 Stärkung nationaler Vernetzungs- strukturen 3 Handlungsfeld I: Vernetzung und Unterstützung der Stakeholder Zusammenfassung Im Handlungsfeld I werden Konzepte und Maß- nahmen zur Defragmentierung der GCT-Forschung sowie zum Aufbau einer nationalen Wertschöp- fungskette vorgeschlagen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Entwicklung und Anwendung dieser Therapien über alle Lebensphasen und Fachberei- che hinweg zu fördern. Sie umfassen den Ausbau nationaler Vernetzungsstrukturen, die Interaktion mit politischen Entscheidungsträger*innen, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Klinik, Industrie und anderen Akteuren sowie die Stärkung internationaler Verbindungen. Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Stakeholder und des Netzwerks zu erhöhen, die interdisziplinäre Zusam- menarbeit zu fördern, umfassende Informationen zu GCT-Aktivitäten bereitzustellen und Diskussionen zur Stärkung der Wertschöpfungskette anzustoßen. GCT sollen als strategischer Schwerpunkt der Inno- vationspolitik positioniert werden, unterstützt durch Stärken-Schwächen-Analysen und intensive Kom- munikation mit verschiedenen Interessengruppen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit den Stakeholdern unter Begleitung der Arbeitsgruppen. Perspektivisch wird außerdem ein Vorschlag für eine Governance der Nationalen Strategie erstellt. Die Koordinierung einiger der Maßnahmen erfolgt durch das nationale Netzwerkbüro für GCT. Meilen- steine zur Zielerreichung sind unter anderem die Etablierung eines Runden Tisches der Stakeholder als offiziell eingesetztes Gremium von Expert*innen, eine nationale GCT-Landkarte, eine informative Webseite, ein klinisches Datenregister, regelmäßige Analysen, Netzwerktreffen, Fortbildungsveranstal- tungen, Fortschrittsberichte und politische Infor- mationsveranstaltungen. Zudem wird die Kommu- nikation mit Regulatoren, Patientenorganisationen, Kapitalgebern und anderen Akteuren auf nationaler und europäischer Ebene systematisch ausgebaut. Der Erfolg der Nationalen Strategie für GCT er- fordert das Zusammenspiel vielfältiger Maßnahmen, die schrittweise implementiert werden müssen. Für das Handlungsfeld I stehen initial drei Maßnahmen im Vordergrund: 1) die Etablierung einer Gover- nancestruktur unter Beteiligung der maßgeblichen Stakeholder (Bottom-up Ansatz), 2) die Erstellung einer GCT-Netzwerklandkarte, 3) die Erstellung eines jährlichen Fortschrittsberichts zur Nationalen Strategie GCT. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 16 Stärkung der politischen Verantwortung für das nationale Zukunftsthema GCT Koordinierte Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie 1 2 Auf- und Ausbau nationaler und internationaler Vernetzungs- aktivitäten 4 Stärkung nationaler Vernetzungs- strukturen 3 17 Hintergrund GCT besitzen als innovatives, technologisch hochkom- plexes Feld der Medizin ein großes medizinisches und wirtschaftliches Potenzial. Um dieses Potenzial in Deutsch- land zu heben und in die breite klinische Versorgung der Bevölkerung zu überführen, müssen die vielfältigen natio- nalen Akteure mit ihren komplementären Expertisen auf mehreren Ebenen dieser neuen medizinischen Disziplin in einer übergeordneten Governancestruktur zusammen- geführt, strategisch miteinander vernetzt und ihre Aktivi- täten synergistisch verzahnt werden. Hierzu zählen u. a. die Grundlagenforschung auf dem Gebiet der genetischen Zellmanipulation, translationale Forschung zu Einsatzmög- lichkeiten von GCT sowie klinische Testungen und Anwen- dungen. Bisher fehlt eine systematische Verzahnung der wesentlichen Akteure und Handlungsebenen. Ein zentrales Element für die Etablierung und Finanzierung einer robusten Wertschöpfungskette für GCT-Produkte in Deutschland ist die Identifikation von Stärken und Schwächen und die Formulierung spezifischer Bedarfe. Hierzu sind eine systematische Erfassung und Dar- stellung der Akteure und Aktivitäten sowie bestehender Engpässe erforderlich. Unabdingbar sind darüber hinaus enge Abstimmungsprozesse zwischen akademischer und außeruniversitärer, sowie pharmazeutischer Forschung, pharmazeutischer Industrie, Wagniskapitalgeber*innen, Patientenorganisationen sowie den Kostenträgern. Sie müssen entwickelt und langfristig aufrechterhalten werden. Schließlich ist ein kontinuierlicher Austausch mit Landes- und Bundesbehörden zur Festlegung günstiger regulatorischer Rahmenbedingungen für die klinische Erprobung und Einführung innovativer GCT-Produkte notwendig. Zur nachhaltigen Entwicklung einer innovativen, medizinisch und gesundheitsökonomisch starken GCT- Landschaft in Deutschland braucht es eine strategische Abstimmung flankierender politischer Maßnahmen des Bundes und der Länder. Hierzu gehören bundesweit einheitliche Rahmensetzungen genauso wie gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Innovationskraft und der Wertschöpfungskette. Voraussetzung für eine erfolgreiche Innovationspolitik ist eine umfassende Information und Beratung politischer Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene in den Bereichen Wissenschaft, Gesundheit und Wirtschaft. Der Erfolg der Nationalen Strategie für GCT hängt maß- geblich von internationalen Rahmenbedingungen, ins- besondere auf europäischer Ebene ab. Diese umfassen u. a. gesetzliche Regelwerke, Verfügbarkeit von Ausgangs- stoffen und Herstellungskapazitäten sowie Zugang zu klinischen Kohorten und Studiengruppen. Daher muss die Nationale Strategie für GCT auf internationale Entwicklun- gen im Feld reagieren und Potenziale, die sich durch inter- nationale Kooperationen bieten, konsequent nutzen. Übergreifend wurden für das Handlungsfeld vier strategi- sche Ziele definiert: Strategische Ziele 1. Koordinierte Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie 2. Stärkung der politischen Verantwortung für das nationale Zukunftsthema GCT 3. Stärkung nationaler Vernetzungsstrukturen 4. Auf- und Ausbau nationaler und internationaler Vernetzungsaktivitäten NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 18 Strategisches Ziel 1: Koordinierte Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie Erläuterung Ziel: Das Gebiet der GCT ist ein wichtiger Baustein der modernen Medizin und entwickelt sich weltweit mit sehr hoher Dynamik. Dabei werden alle Bereiche der Translation (von der Entwicklung und klinischen Erprobung bis zur Anwendung und Verwertung) vor große, häufig für das Fachgebiet spezifische, neue Herausforderungen gestellt, die im nationalen und internationalen Wettbewerb sehr unterschiedlich ad- ressiert werden. Deutschland läuft dabei Gefahr, den Anschluss zu verlieren bzw. nicht mehr aktiv in diese Entwicklungen einbezogen zu werden. Deshalb zielt die Nationale Strategie für GCT auf die Bündelung von Kompetenzen am Standort Deutschland und damit auf die flexible Anpassung, Beschleunigung und Qualitätssteigerung von Entwicklungs- und Transferprozessen ab. Zur Behebung der in der Stra- tegie genannten bestehenden Struktur- und Hand- lungsdefizite bedarf es einer zentralen Koordinierung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie der Einsetzung eines ständig aktiven Rats von Expert*innen, der alle wesentlichen Stakeholder ein- bezieht, um neu auftretende Hemmnisse zeitnah zu erkennen und weitere Reaktions- und Förderbedarfe aufzuzeigen. Dazu soll eine lösungsorientierte Netz- werkstruktur etabliert werden, die in der Lage ist, bislang föderal und institutionell parallel oder gar getrennt agierende Akteur*innen aus Wissenschaft und Industrie zusammenzuführen. Maßnahme 1: Etablierung einer Governancestruktur zur Umsetzung der Strategie Zur Umsetzung notwendige Akteure: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Runder Tisch der Stakeholder Beschreibung Maßnahme: Die am Prozess beteiligten Stakeholder entwickeln für das weitere Vorgehen eine Steuerungsstruktur zur Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie. Als Über- gangsstruktur soll hierzu der für die Strategie einberufene Runde Tisch der Stakeholder weitergeführt werden. Unter Einbeziehung aller wesentlichen Stakeholder wird eine Struktur geschaffen, die auf der Basis einer Chancen- Risiko-(Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats, SWOT)-Analyse geeignete Maßnahmen zur Ertüchtigung der GCT-Wertschöpfungskette (z. B. eine neue Hightech- Strategie des BMBF für Wissenschafts- und Industriever- bünde, die Ausschreibung translationaler Forschungsver- bünde, den Zugang zu freien Herstellungskapazitäten und Infrastrukturen bzw. die interdisziplinäre Vernetzung über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg) ermittelt und koordiniert. Als Teil dieser Struktur wird der Runde Tisch der Stakeholder z. B. in Form eines offiziell eingesetzten ständigen Rats oder einer Kommission von Expert*in- nen für GCT verstetigt, um die notwendige Breite und Aktualität der Strategieempfehlungen in diesem hochdyna- mischen und innovativen Zukunftsfeld sicherzustellen. Die Zusammensetzung des Rats von Expert*innen für GCT wird regelmäßig auf Aktualität überprüft. Die Vertreter*innen soll- ten ein klares Mandat ihrer entsendenden Organisationen haben und konkrete Anliegen bilateral zwischen Expertenrat und den jeweiligen Organisationen abstimmen. Eine eigene Geschäftsstelle unterstützt die Arbeit des Rats. Das Netz- werkbüro lässt den Mitgliedern des Runden Tisches sowie weiteren Interessierten über einen Newsletter regelmäßig aktuelle Informationen zukommen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (innerhalb eines Jahres): Etablierung des Rats, um wesentliche Weichenstellungen und Ressour- cenzuweisungen umzusetzen • Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Erstellung notwendiger Arbeitspapiere sowie zur administrativen Unterstützung der Maßnahmen und Expert*innen • Finanzielle Ausstattung für die Organisation, Durch- führung und Einberufung des Rats für GCT (inklusive Reise- und Organisationsmitteln) • Die für die Geschäftsstelle benötigten Mittel werden auf einen mittleren sechsstelligen Betrag (Personal- und Sachkosten) pro Jahr geschätzt 19HANDLUNGSFELD I: VERNETZUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER STAKEHOLDER Erfolgsindikatoren • Effektive Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie für GCT Strategisches Ziel 2: Stärkung der politischen Verantwortung für das nationale Zukunftsthema GCT Erläuterung Ziel: Das Thema GCT wurde in Deutschland bisher unterschätzt, obwohl es große Bedeutung in den Bereichen Gesundheit, Forschung und Wirtschaft hat. Obwohl es Aktivitäten und Kommunikation auf verschiedenen Ebenen gibt, fehlt doch ein ganzheitli- cher Blick auf die Wertschöpfungskette, was die stra- tegische Abstimmung von politischen Maßnahmen behindert. Die Bundesregierung hat diese Notwen- digkeit nun erkannt und plant, GCT als strategischen Schwerpunkt zu definieren. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Innovationspolitik zu verbessern, um die Wett- bewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen. Maßnahme 1: Jährlicher Fortschrittsbericht zur Nationalen Strategie für GCT Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMBF, Runder Tisch der Stakeholder, Arbeitsgruppe (AG) I, Vertreter*innen aus der GCT-Gemeinschaft Beschreibung Maßnahme: Aufbauend auf der Nationalen Strategie für GCT sollte die Bundesregierung einen jährlichen Fortschrittsbericht über das Technologiefeld der GCT erstellen lassen. Das GCT-Netzwerk, repräsentiert z. B. durch das nationale Netzwerkbüro, wird diesen dann entsprechend ausarbei- ten. Der Bericht soll der Bundesregierung die Möglichkeit geben, ggf. Maßnahmen mit den Fachministerkonferenzen der Länder zu beraten. Der Bericht verschafft den Ak- teur*innen aus Forschung, Gesundheitsversorgung, Wirt- schaft und Finanzen einen Überblick über die aktuellen Schwerpunkte und Entwicklungen im hoch innovativen Themenfeld der GCT. Er dokumentiert die erreichten Ziele und benennt ausstehende Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Eine enge, ressortübergreifende Abstim- mung auf Ebene der Staatssekretär*innen ist zwingend erforderlich, um eine zukunftsorientierte Forschungs- und Innovationspolitik zu erreichen. Idealerweise finden diese Gespräche kontinuierlich und regelmäßig als „GCT-Runde der Staatssekretär*innen“ statt. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (2 Jahre) • Die Erstellung setzt die politische Bereitschaft zur Um- setzung, das Vorhandensein von Personal im nationalen Netzwerkbüro, bei den Netzwerkpartnern und AGs sowie Abstimmungen mit Regierungsvertreter*innen voraus Erfolgsindikatoren • Implementierung der GCT-Thematik in den Minister- konferenzen • Beratung in den Plenarsitzungen von Bundestag und Landesparlamenten Maßnahme 2: Unterjährige Maßnahmen zur Vermittlung der Erfolge des Nationalen Netzwerks GCT gegenüber der Politik auf Bundes- und Landesebene Zur Umsetzung notwendige Akteure: Runder Tisch der Stakeholder, nationales Netzwerkbüro, Vertreter*innen aus der GCT-Gemeinschaft Beschreibung Maßnahme: Die Akteure der Bundes- und Landespolitik werden regel- mäßig schriftlich über die erreichten Erfolge des Netzwerks informiert (z. B. über neue Forschungsansätze, klinische Studienprogramme, Ausgründungen, Clusterinitiativen, Kooperationsprojekte, Zulassungen von GCT in Deutsch- NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 20 land im Vergleich zu EU und weltweit). Die entsprechenden Berichte enthalten auch Hinweise zu notwendigen Rahmen- bedingungen für die Fortführung der Projekte. Zusätzlich werden Musterpräsentationen erstellt, die regelmäßig aktualisiert und mit Informationen aus Bundesforschungs- berichten, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG-) Förderatlanten und Industrieberichten angereichert werden, um politische Gesprächspartner*innen und Netzwerkpart- ner*innen einzubeziehen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Die unterjährige Erstellung und Verbreitung der Unter- lagen erfordert die anhaltende professionelle Redaktion und Edition durch das nationale Netzwerkbüro oder die Geschäftsstelle der Governancestruktur sowie die Bera- tung durch einschlägig erfahrene Netzwerkpartner*innen Erfolgsindikatoren • Analyse des Informationsstands der Adressaten in Bezug auf GCT-Belange (ggf. durch das nationale Netz- werkbüro zu beauftragen) Maßnahme 3: Politische Informationsveranstaltungen an Innovationsstandorten Zur Umsetzung notwendige Akteure: Vertreter*innen aus der GCT-Gemeinschaft, nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Auf Bundes- und Länderebene bestehen etablierte Gesund- heitsinitiativen, die Expertise aus Wissenschaft, Gesundheits- wesen, Regionalpolitik und Industrie bündeln. Dazu gehören z. B. das „Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg“, die „Initiative Gesundheitsindustrie Hessen“, der „Bayerische Pharmagipfel“, der „Round Table Gesundheitswirtschaft beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)“ und das „Institute for Biomedical Translation Lower Saxony“. Diese Cluster sind mit der Bundes- und Landespolitik eng ver- bunden. Die Nationale Strategie für GCT wird diese Strukturen nutzen, um die Potenziale von GCT in der Gesundheitsfor- schung zu betonen. Sie plant, ausgewählte Themenschwer- punkte beispielsweise in parlamentarischen Veranstaltungen und Fachgesprächen zu diskutieren. Die Innovationsstandorte des „Netzwerks GCT“ werden sich der Fach- und politischen Öffentlichkeit als „Schaufenster“ zur Verfügung stellen, um Anwendungsbereiche von GCT vorzustellen, die sonst zu wenig Beachtung finden. Ein Beispiel dafür ist die Diskussion über Gentherapien in der Kinder- und Jugendmedizin. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Angebote für Veranstaltungen können zunächst von einzel- nen Netzwerkpartner*innen ausgehen und von diesen ei genständig organisiert werden. Später sollten entsprechende lokale Veranstaltungen unter Einbeziehung weiterer Part- ner*innen im Netzwerk koordiniert und beworben werden Erfolgsindikatoren • Teilnahme, Rückmeldungen der eingeladenen Gesprächspartner*innen Maßnahme 4: Kontaktaufbau und -pflege mit deutschen Vertreter*innen in EU-Gremien und -Ausschüssen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Runder Tisch der Stakeholder und Vertreter*innen aus der GCT-Gemeinschaft mit bestehenden Kontakten auf EU-Ebene, BMBF Beschreibung Maßnahme: Europa setzt den Rahmen. Daher ist ein kontinuierlicher Kontakt des nationalen Netzwerkbüros zu Vertreter*innen der Europäischen Kommission des EU-Parlaments von Bedeutung. Die Kommission regelt die EU-Zulassung und Genehmigung von Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP), stellt Fördermittel für die Erforschung von GCT zur Verfügung und unterstützt die europäische Gesund- heitsversorgung durch Programme zur Verbesserung der Versorgung mit innovativen Gesundheitsprodukten in Europa (EU-Ausschreibungsprogramme, neue Förderlinien wie Kofinanzierungen klinischer Entwicklungen durch EU und Industrie sowie Pharmafirmen). Deutsche Vertreter*in- nen unter Einbeziehung der Kontakte der Netzwerkpart- ner*innen in einschlägigen EU-Gremien und -Ausschüssen sollten hierzu gezielt angesprochen werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Personelle Ressourcen im nationalen Netzwerkbüro zur Koordination (und Umsetzung) der Lobbyarbeit und Kom- munikation mit den Netzwerkpartner*innen, insbesondere EU-Büros der Wissenschafts- und Pharmaorganisationen, die teilweise diese Kontakte für das GCT-Netzwerk (unter Einbeziehung der AGs) übernehmen könnten Erfolgsindikatoren • Berücksichtigung der GCT-Thematiken in EU-weiten Förderlinien, Ausschreibungen, Gesetzgebung etc. 21HANDLUNGSFELD I: VERNETZUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER STAKEHOLDER Strategisches Ziel 3: Stärkung nationaler Vernetzungs strukturen Erläuterung Ziel: Die Kommunikation und Vernetzung zwischen den Stakeholdern erfolgt durch individuelle Koopera- tionen, temporäre Forschungsverbünde, institutio- nalisierte Forschungsverbünde (wie das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen und das Bayerische Zentrum für Krebsforschung), medizinische Fach- gesellschaften und wissenschaftliche Kongresse. Es gibt jedoch nur wenige systematische Vernetzungen zwischen stammzellbasierten Ansätzen (z. B. ESC-Parkinson-Therapie, iPSC-Herzpflaster), vektor- basierten Gentherapieansätzen (z. B. bei 5qSMA, Sichelzellanämie, PCSK9, DMD) und (stamm)zellba- sierten Gentherapieansätzen, einschließlich neuerer Ansätze der Gen-Immuntherapie (z. B. Chimeric Antigen Receptor- (CAR-) T-Zellen). Ein regelmäßi- ger, institutionalisierter Austausch mit einem um- fassenden Themen- und Maßnahmenkatalog findet bisher nicht statt. Ziel: Die interdisziplinäre Vernetzung aller Stake- holder und relevanter Cluster sollte eine umfassende und schnelle Information über lokale, überregionale und nationale GCT-Aktivitäten ermöglichen, die Sichtbarkeit der Stakeholder erhöhen sowie Dis- kussionen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Infrastrukturen, Produktivität und Sichtbarkeit der Stakeholder im Sinne des nationalen Interesses katalysieren. Maßnahme 1: Etablierung einer zentralen Anlaufstelle (GCT-Website) mit strukturierten Informationen über alle Stakeholder Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro in Abstimmung mit dem Runden Tisch der Stakeholder Beschreibung Maßnahme: Eine zentrale GCT-Website bietet strukturierte Informatio- nen über relevante GCT-Stakeholder einschließlich ihrer Ziele, Leistungen und Position in der GCT-Landschaft (siehe auch Handlungsfeld VIII, strategisches Ziel 1, Maß- nahme 1). Eine GCT-Landkarte, Medienbeiträge und eine Jobbörse sind ebenfalls verfügbar. Die Inhalte werden von den Arbeitsgruppen bereitgestellt und die Stakeholder sind angehalten, ähnliche Informationen auf ihren eigenen Websites im GCT-Design zu präsentieren. Ein Netzwerk- kalender und ein Newsletter mit relevanten Informationen stehen ebenfalls zur Verfügung. Schlüsselinformationen zur internationalen Entwicklung des GCT-Feldes, ins- besondere im EU-Raum, u. a. mit Informationen zu zuge- lassenen Produkten, laufenden klinischen Studien, sowie Industrieunternehmen aus dem Pharma- bzw. Biotech-Be- reich werden z. T. im Rahmen anderer Initiativen bereits vorgehalten und sollten auf der GCT-Website gut sichtbar verlinkt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1–2 Jahre) • Aufbau parallel zur GCT-Landkarte • Erstellung erfordert zusätzliche Personalressourcen im nationalen Netzwerkbüro, die Beauftragung Dritter mit der Website-Programmierung und Designerstellung sowie die erhebliche Abstimmung mit den und Zuarbeit durch die Netzwerkpartner*innen • Langfristige Pflege der Website erforderlich Erfolgsindikatoren • Freischaltung der Website (bis 2026) • Nutzungsprofil der Website NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 22 Maßnahme 2: Nationale GCT-Landkarte mit den relevanten Stakeholdern, Strukturen und sonstigen Akteuren sowie deren funktionellen Interaktionen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro in Abstimmung mit dem Runden Tisch der Stakeholder Beschreibung Maßnahme: Die Landkarte bietet eine strukturierte Übersicht über relevante GCT-Akteure. Dazu gehören z. B. der Runde Tisch, akademische Gruppen, Forschungseinrichtungen, Produktionsstätten, klinische Behandlungseinrichtungen, Biotech- und Pharmafirmen, Regulierungsbehörden, Ethikkommissionen, Kapitalgeber und Fachverbände. Sie schließt Forschungsverbünde, Gentherapieprodukte, Zellprodukte und klinische Studien ein. Strukturierung und Qualitätssicherung erfolgen durch ein gewähltes Gremium unter Einbeziehung der AG I und des nationalen Netzwerk- büros. Die Landkarte wird vom Netzwerkbüro erstellt und gepflegt und enthält Links zu den Webseiten der Akteure. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Das nationale Netzwerkbüro sollte hierfür notwendiges Personal einsetzen sowie zur graphischen Gestaltung und Programmierung der Navigation und Verlinkungen externe Aufträge vergeben können • Langfristig ist die kontinuierliche Pflege der Landkarte zu gewährleisten Erfolgsindikatoren • GCT-Netzwerklandkarte mit Navigationsinstrumenten und Verlinkungen ist öffentlich zugänglich • Langfristig: Besuchsprofil der Landkarte Maßnahme 3: Analyse der Netzwerkkomponenten und ihrer Vernetzung mit anschließender SWOT-Analyse Zur Umsetzung notwendige Akteure: Runder Tisch der Stakeholder, nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Die Ziele, Aufgaben und bestehenden Netzwerke der GCT-Stakeholder werden erfasst und auf Kongruenz oder potenzielle Zielkonflikte untersucht. Ansprechpartner*in- nen werden in allen GCT-Arbeitsgruppen identifiziert, um strategische Inkongruenzen zu minimieren. Eine SWOT- Analyse in direktem Austausch mit den jeweiligen Stand- orten, möglicherweise unterstützt durch externe Gutach- ten, bewertet das Netzwerk und ermittelt Potenziale sowie Engpässe in der nationalen GCT-Wertschöpfungskette im internationalen Vergleich. Die Analyse bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Stärkung der Wertschöpfungskette, die alle betroffenen Fachgebiete auf Bundes- und Landes- ebene einbeziehen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch kontinuierliches Monitoring überprüft. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Die Analyse beginnt nach Festlegung der Netzwerk- partner und weiterer Komponenten • Eine erste (Zwischen)bilanz sollte kurzfristig erarbeitet werden (1 Jahr) und als Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen sowie die Einleitung gezielter Maßnahmen dienen • Im ersten Schritt werden vor allem personelle Ressour- cen (Arbeitszeit) der beteiligten Netzwerkpartner sowie die Dienste eines koordinierenden und moderierenden Akteurs (Netzwerkbüro) oder externen Auftragnehmers benötigt Erfolgsindikatoren • Zwischen- und Abschlussberichte des zuständigen Gre- miums, abgeleitete Handlungsfelder zur Verbesserung der Kongruenz des Netzwerks • SWOT-Analyse und daraus abgeleitete Maßnahmen 23HANDLUNGSFELD I: VERNETZUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER STAKEHOLDER Maßnahme 4: Platzierung von GCT-Netzwerkanliegen in der nationalen Wissenschaftsgemeinschaft, Netzwerkveranstaltungen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Mitglieder des Runden Tisches der Stakeholder, Allianz der Wissenschaftsorganisationen, Fachgesellschaften, nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Die Nationale Strategie für GCT und ihre Themen sollten in der Wissenschaftsgemeinschaft eingehend diskutiert werden. Hierzu sollte das Thema in den Kongressen der einschlägigen Fachgesellschaften, des Netzwerks Uni- versitätsmedizin (NUM) und der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung (DZG), aber auch in den nationalen Wissenschaftsorganisationen wie dem Wissenschafts- rat, der Leopoldina, den Landesakademien und der DFG platziert werden. Außerdem sollten thematisch passende wissenschaftliche Förderprogramme initiiert werden. Darü- ber hinaus wird ein regelmäßiges GCT-Treffen organisiert, durch das der persönliche Austausch der Netzwerkpartner und ihrer Vertreter*innen gefördert werden soll. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Erforderlich ist geeignetes Informationsmaterial als Diskussionsgrundlage (Musterpräsentationen, Positionspapiere etc.), das in Kooperation mit dem nationalen Netzwerkbüro (für das Corporate Design) durch die Netzwerkpartner (ggf. innerhalb der AGs) zu erstellen ist Erfolgsindikatoren • Positionierung des GCT-Themas in den o. g. Veranstaltungen Strategisches Ziel 4: Auf- und Ausbau nationaler und internationaler Vernetzungsaktivitäten Erläuterung Ziel: Die Interaktion zwischen Wissenschaft, Klinik, Industrie, Investoren, Behörden, Patientenorgani- sationen und medizinischen Fachorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene kann verbessert werden. Es gibt zwar Verbindungen zwischen den Stakeholdern, diese sind jedoch meist unregelmäßig und nicht systematisch. Die internationale Vernetzung erfolgt fragmentiert durch Fachgesellschaften, Forschungseinrichtun- gen, Regulierungsbehörden, Forschungsverbünde und Kooperationen sowie durch die Beteiligung von VC-Firmen und Pharmaunternehmen an nationalen Assets und klinischen Studien. Es fehlt jedoch an einer systematischen Integration und Entwicklung dieser Interaktionen. Ziel: Der Informationsaustausch zwischen ver- schiedenen Akteuren soll verbessert werden, um Innovationen schneller voranzutreiben und neue Therapiemöglichkeiten sicher und effektiv einzuset- zen. Für GCT ist die Zusammenarbeit verschiedener Akteure wie Patientenvertretungen, Forschungsein- richtungen, Regulierungsbehörden, Industrie und Politik entscheidend. Neben dem Runden Tisch im Rahmen des nationalen Strategieprozesses sind vertiefende Austauschformate und Partnerschaf- ten erforderlich. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Relevanz deutscher GCT-Aktivitäten zu erhöhen, um u. a. Drittmittel für Forschung zu gewinnen und Deutschland als führenden Initiator von klinischen Forschungsprogrammen zu etablieren. Dies erfor- NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 24 dert eine Stärkung von Public-private Partnerships, die Nutzung internationaler Ressourcen und eine aktive Beteiligung an europäischen Zulassungs- und Gesetzgebungsverfahren. Maßnahme 1: Information von nationalen und internationalen Patientenvertretungen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro, Runder Tisch der Stakeholder, Vertreter*innen aus der GCT-Gemeinschaft Beschreibung Maßnahme: Zwar gibt es keine spezifische Patientenorganisation für GCT, aber für immer mehr Krankheitsbilder wird dies zu einer relevanten Therapieoption. Übergeordnete Patien- tenvertretungen sollen weiterhin in den Strategieprozess einbezogen werden. Weitere Patientenorganisationen in verschiedenen Bereichen sollten identifiziert und ange- sprochen werden. Schulungsangebote zu GCT sollten für Vertreter*innen von Patientenorganisationen bereitgestellt und finanziell gefördert werden (siehe auch Handlungsfeld II, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Eine speziell geschul- te Referentin oder ein speziell geschulter Referent sollte niedrigschwellige Informationsangebote wie Websites, Broschüren oder Veranstaltungen erstellen. Auf EU-Ebene sollten europäische Patientenorganisationen aktiv über das Thema informiert werden, z. B. durch persönliche Kontakte, Handreichungen oder Online-Veranstaltungen (siehe auch Handlungsfeld VIII, strategisches Ziel 1, Maß- nahme 4). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Personal für Erstellung und Verbreitung des Informa- tionsmaterials, regelmäßige ( jährliche) Crosschecks und ggf. Updates, finanzielle Ressourcen zur Durchfüh- rung von Schulungen • Kurzfristig erforderlich ist geeignetes Informationsmate- rial in den jeweiligen Landessprachen • Hierzu sind personelle Ressourcen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (ggf. externe Beauftragung) sowie die Zuarbeit der Netzwerkpartner (insbesondere von klinischen Einrichtungen und Studiennetzwerken) einzuplanen • Die Kontaktaufnahme könnte über nationale Patienten- organisationen im GCT-Netzwerk, über internationale Studiengruppen sowie über das nationale Netzwerk büro erfolgen. Hierfür ist ggf. Personal einzuplanen Erfolgsindikatoren • Teilnahme an Patientenveranstaltungen • Nachfrage nach Informationsmaterial • Ggf. Aufrufe der spezifischen GCT-Webseiten • Aufgreifen des GCT-Themas durch internationale Patientenverbände in deren Veranstaltungen, Positionierung dieser Verbände gegenüber eigenen Regierungen und der EU Maßnahme 2: Information von Patient*innen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Es sollte ein allgemeinverständliches Informationsangebot in Form etablierter (z. B. Patientenmagazin) und/oder neu- er Medienformate (Videos etc.) etabliert werden, mit dem die Bevölkerung und insbesondere auch Patient*innen über Möglichkeiten und Risiken sowie aktuelle Entwick- lungen im Bereich der GCT informiert werden. Als Vorbild könnte der Newsletter der dsai.de (Patientenorganisation für angeborene Immundefekte) gelten (siehe auch Hand- lungsfeld VIII, strategisches Ziel 1, Maßnahme 4). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig umsetzbar (1 Jahr) • Mittelfristig (1–3 Jahre): Ausbau über die gesamte Breite der möglichen Anwendungen hinweg • Ressourcen zur Erstellung des Informationsmaterials in Form externer Beauftragung unter Einbeziehung ausgesuchter Netzwerkpartner, Koordination durch das nationale Netzwerkbüro wäre hilfreich Erfolgsindikatoren • Abrufe von Informationen auf der Website des Netz- werks • Kontaktierungen durch Patientenvertreter*innen • Rückfragen an Kontaktpersonen 25HANDLUNGSFELD I: VERNETZUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER STAKEHOLDER Maßnahme 3: Information internationaler/europäischer klinischer Forschungsgruppen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro, Vertreter*innen aus der GCT-Gemeinschaft Beschreibung Maßnahme: Studiengruppen und Netzwerke (European Organisation for Research and Treatment of Cancer (EORTC), European Reference Networks (ERNs) etc.) sollen auf die Aktivi- täten des GCT-Netzwerks hingewiesen werden, um die deutsche Beteiligung an internationalen klinischen Studien einerseits und internationale Beteiligungen an deutschen GCT-Studien andererseits zu verstärken. Hierzu könnten u. a. die Bereitstellung krankheitsspezifischer Hyperlinks zu nationalen Studiengruppen beitragen. Gegebenenfalls sollte die internationale Kooperation bei klinischen Studien durch spezifische Ressourcen (Joint Action, Kofinanzierun- gen durch Deutsche Krebshilfe (DKH), BMBF, DFG etc.) unterstützt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (2–3 Jahre) • Informationen werden über in internationalen Netzwer- ken aktive Netzwerkpartner mit administrativer Unter- stützung des nationalen Netzwerkbüros platziert • Geringfügiger Personalaufwand im nationalen Netzwerkbüro Erfolgsindikatoren • Beteiligung von Standorten des GCT-Netzwerks an internationalen Studien Maßnahme 4: Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Regulatoren Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro, Vertreter*innen aus der GCT-Gemeinschaft Beschreibung Maßnahme: Um die Anforderungen der Genehmigungsprozesse präsent und die Aufsichtsbehörden nah am Innovations- prozess zu halten, ist der Austausch mit Bundesoberbe- hörden (BOB) wie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wichtig. Vertreter*innen der Aufsichtsbehörden sollten regelmäßig zu Netzwerkkongressen eingeladen werden, um regula- torische Aspekte zu diskutieren. Regulator*innen sollten für gemeinsame Veranstaltungen wie die „PEI-Days“ ge- wonnen werden. Auch mit GCT-spezialisierten Ethikkom- missionen sollte ein Austausch stattfinden, um nationale Gesetzgebung zu reflektieren und Best-Practice-Beispiele zu identifizieren. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Koordination der Meetings durch Netzwerkpartner (Stakeholder, Runder Tisch, AGs) in Abstimmung mit dem nationalen Netzwerkbüro • Für größere Meetings sind zentrale Ressourcen zur Organisation und Durchführung erforderlich • Kurzfristig (1–1,5 Jahre): Koordination und Organisation eventuell durch AG IV-Regulatorik möglich • Die Ressourcen für Veranstaltungen (Einladung inter- nationaler Regulatorikvertreter*innen) müssten zentral aufgebracht werden Erfolgsindikatoren • Anpassung/Vereinfachung von Zulassungsprozessen für GCT-Verfahren • Erreichung durchschnittlicher Verfahrensdauern • Erfolgsquoten, Erfahrungsberichte von GCT-Produzen- ten über den Zulassungsprozess • Anpassung und Vereinfachung der nationalen Umsetzungspraxis • Erhöhung der Anzahl von und Beschleunigung der Antragsverfahren Maßnahme 5: Ansprache von nationalen und internationalen Investor*innen und Geldgeber*innen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro, Vertreter*innen aus der GCT-Gemeinschaft Beschreibung Maßnahme: Das Netzwerk sollte gezielt Informationen zu Technologie- transfer-Richtlinien, projektfähigen Kooperationen und lau- fenden klinischen Studien bereitstellen, auch durch lokale Informationsangebote. Regelmäßige „Investment Days“, sowie ein regelmäßig tagender Runder Tisch könnten Wissenschaft, Pharmaunternehmen, Venture Capital (VC)- Geber und Regierungsvertreter*innen des Bundes und der Länder zusammenbringen, um präklinische Therapie- konzepte und Start-up-Ideen zu präsentieren und Finan- zierungsmöglichkeiten für klinische Entwicklungen, sowie deren Unterstützung durch Bundes-, und Landesmittel zu diskutieren. Auf nationaler Ebene könnten spezielle NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 26 Veranstaltungen zur Akquise internationalen Kapitals für die Entwicklung einer GCT-Gründerszene stattfinden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Koordination durch spezifische AGs der Nationalen Strategie, Zuarbeit durch die Netzwerkpartner • Zentrale Ressourcen für einheitliche Darstellung mit Corporate Design (Template) • Investment Days könnten durch teilnehmende Investor*innen finanziert werden Erfolgsindikatoren • Erfolgreiche Finanzierungsrunden für GCT-Start-ups, Medikamentenentwicklungen und klinische Studien Maßnahme 6: Austausch und Kooperation mit Public-private Partnership (PPP)-Initiativen, insbesondere der europäischen Innovative Medicines Initiative (IMI) Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Die europäische IMI ist die weltweit größte PPP im Be- reich der Biowissenschaften zwischen der Europäischen Kommission und Partnern aus Wissenschaft, Industrie und Patientenorganisationen. Die Initiative zielt darauf ab, die Entwicklung und den Zugang zu innovativen Arzneimitteln einschließlich GCT zu verbessern. Sie fördert die interdiszi- plinäre Zusammenarbeit zwischen allen an der Forschung beteiligten Akteuren (Universitäten, Forschungszentren, Pharma- und anderen Industrieunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Patientenorganisationen und Arzneimittelregulierungsbehörden). Die Vorschläge des GCT-Netzwerks sollten hier gezielt eingebracht werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Die Kontaktaufnahme könnte über Brüsseler Büros der Forschungsorganisationen oder der Pharmabranche erfolgen • Lediglich geringer Ressourcenbedarf. Ggf. Verlinkung auf der GCT-Landkarte Erfolgsindikatoren • Aufnahme von GCT-Belangen in IMI-Förderprogramme Maßnahme 7: Gezielte Information von Wissenschafts organisationen und Verbänden Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Die Wissenschaftsorganisationen, Verbände und Stiftun- gen agieren als Forschungsträger, Förderorganisationen, Mittler und/oder Multiplikatoren. Über die Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie über Stiftungen und Verbänden sollte eine direkte und regelmäßige Ansprache erfolgen, soweit die betreffenden Akteure nicht schon am Runden Tisch beteiligt sind. Vertreter*innen der Leitungs- und oberen Verwaltungsebene dieser Organisationen sollten Informationsmaterial erhalten und zu spezifischen Kongressen und Netzwerkveranstaltungen eingeladen werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Ressourcen zur Erstellung von Informationsmaterial • Input von Netzwerkpartnern unter Koordination der geplanten Governancestruktur • Für die Kommunikation mit Wissenschaftsorganisatio- nen und Verbänden sind zentrale Personalressourcen erforderlich Erfolgsindikatoren • Diskussion der GCT-Agenda in den adressierten Organisationen und Verbänden, ggf. deren explizite Positionierung zum Thema 27HANDLUNGSFELD I: VERNETZUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER STAKEHOLDER Maßnahme 8: Platzierung der GCT-Initiative auf Internationalen Wissenschaftskongressen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro, Vertreter*innen aus der GCT-Gemeinschaft Beschreibung Maßnahme: Internationale Kongresse bieten vortragenden Stakehol- dern die Möglichkeit, die GCT-Strategie mit Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten zu präsentieren. Hierzu hält das nationale Netzwerkbüro Inhalte zur Verwendung in Musterpräsentationen vor. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (< 1 Jahr) • Das erforderliche Informationsmaterial ist (ggf. durch AGs der Nationalen Strategie) in Kooperation mit dem nationalen Netzwerkbüro (für das Corporate Design) durch die Netzwerkpartner zu erstellen Erfolgsindikatoren • Positionierung des GCT-Themas in den o. g. Veranstaltungen Maßnahme 9: Informationsaustausch mit Medizinischen Leistungserbringern und Krankenkassen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Runder Tisch der Stakeholder, nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Es wird ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Gesundheitsdienstleistern und Krankenkassen angestrebt, um Herausforderungen bei der klinischen Umsetzung von GCT-Verfahren zu besprechen. Gemeinsame Lösun- gen, ggf. mit Einbeziehung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), sollen erarbeitet werden. Klinische Leistungszahlen im GCT-Bereich werden ebenso zu- sammengefasst und veröffentlicht wie Ergebnisse früher klinischer Prüfungen und Zulassungsstudien. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr) • Kontaktaufnahme und Koordination der Treffen durch AGs der Nationalen Strategie oder das nationale Netz- werkbüro, Ressourcenbedarf gering Erfolgsindikatoren • Kriterienkatalog für Kostenübernahmen • Kostenübernahmen für spezifische Produkte und Indikationen Maßnahme 10: Einbeziehung internationaler Entitäten in die GCT-Wertschöpfungskette Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Aktuelle Engpässe in der GCT-Wertschöpfungskette, vor allem bei akademisch geleiteten Entwicklungsprogram- men, betreffen besonders Good Manufacturing Practice (GMP-) konforme Herstellungskapazitäten. Eine Nutzung internationaler Kapazitäten, besonders aus der EU, könnte klinische Entwicklungen beschleunigen. Solche Kapazitä- ten sollten zentral erfasst und den Stakeholdern bekannt- gemacht werden. Flächendeckende Strukturen in Deutsch- land könnten durch Bund, Länder und private Partner aufgebaut werden (siehe Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Die Zusammenarbeit mit Leistungs- erbringern ist für eine flächendeckende Bereitstellung von GCT wesentlich und die Einrichtung von Referenzzentren sollte in Erwägung gezogen werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurz- bis mittelfristig (2 Jahre) • Personal bei Netzwerkpartnern (AGs) und im nationalen Netzwerkbüro zur Erfassung strukturierter Informationen aus dem Ausland • Unterstützung könnten Künstliche Intelligenz (KI-) basierte Informations- und Kommunikationssysteme leisten Erfolgsindikatoren • Erstellung einer internationalen Karte von GCT-Herstel- lungskapazitäten • Nutzungsabfragen im Netzwerk NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 28 29HANDLUNGSFELD I: VERNETZUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER STAKEHOLDER Handlungsfeld II: Ausbildung und Kompetenzstärkung Zusammenfassung Für die erfolgreiche Entwicklung, Herstellung und klinische Anwendung von GCT sind eine exzellente Ausbildung und nachhaltige Kompetenzstärkung eine essenzielle Voraussetzung und daher der Schwerpunkt des Handlungsfelds II. In Deutschland und darüber hinaus fehlt es häufig an qualitativ hochwertigem Personal aus verschiedenen akade- mischen und nichtakademischen Fachbereichen, insbesondere in Bezug auf Herstellung, Prozess- und Verfahrenstechnik, Analytik und Qualitätskontrolle und -sicherung sowie auch Schutz von geistigem Eigentum, Entrepreneurship, Behandlungsstrategien und klinischer Translatierbarkeit. Als Resultat daraus gibt es, gemessen am weltweiten Vergleich, in Deutschland eine nur unzureichende Zahl an Inves- tigator-initiated Trials (IITs) und Start-ups, besonders im Vergleich zu den USA, China und Großbritannien. Um dies zu ändern, empfehlen die Expert*innen des Handlungsfelds II eine deutliche Stärkung und Weiterentwicklung der nationalen Talentpipeline mit den folgenden Eckpunkten: • Auf- und Ausbau von Aus- und Weiterbildungs- programmen für Fachkräfte aller Berufsgruppen (akademisch und nichtakademisch und hier wis- senschaftlich, wissenschaftlich-technisches und technisches Personal) • Implementierung dieser Programme an geeig- neten Standorten unter Zusammenarbeit von Akademie und Industrie (siehe Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1) • Entwicklung von adäquaten Fortbildungs-, Karrie- re-, Gratifikations- und Interaktionskonzepten Für die Umsetzung der Maßnahmen sowie auch bezüglich der Erfolgsindikatoren, die den Umset- zungsprozess begleiten sollen, wurden dezidierte Maßnahmenpakete mit klar definierten Zielen, Zeit- achsen und Ressourcenbedarfe entwickelt. In den nachfolgend erläuterten Maßnahmen soll ein Konzept einer mehrgliedrigen, modularen Zusatz- ausbildung „Gen- und zellbasierte Therapien“ erstellt und Vorschläge für berufsbegleitende, interdiszi- plinäre Master- und Promotionsprogramme sowie gezielte Trainingsprogramme implementiert werden. Hierfür schlagen wir die Etablierung von nationalen Ausbildungs- und Trainingszentren für GCT zur Stär- kung akademischer und nichtakademischer sowie industrieller Kompetenzen vor. Weiterhin avisieren wir gezielte Maßnahmen zur Schaffung von Anreiz- und Gratifikationssystem und die Entwicklung von Karrierekonzepten sowie von Interaktionskonzepten zwischen den an der Ausbildung und Karriereent- wicklung beteiligten Stakeholdern, wie z. B. Akade- mie und Industrie. Mit dem zeitnahen Beginn der Implementierung dieser Maßnahmen und deren Umsetzungs- strategien ist zu erwarten, dass die vorhandenen Schwachstellen in diesem Bereich beseitigt wer- den und die in Deutschland dringend benötigte Translation von GCT in die medizinische Versorgung nachhaltig erfolgen kann. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 30 Entwicklung von adäquaten Karriere-, Gratifikations- und Interaktionskonzepten Aufbau von Aus- und Weiterbildungs- programmen für Nachwuchs- und Fachkräfte sowie Verbesserung der notwendigen Infrastruktur für die Aus- und Weiterbildung 1 2 31 Hintergrund Die erfolgreiche Entwicklung, Herstellung und klinische Anwendung von GCT ist das Ergebnis einer effizienten Zu- sammenarbeit von interdisziplinären Teams. Demnach ist für den Auf- und Ausbau sowie für die Aufrechterhaltung effizienter, international wettbewerbsfähiger Strukturen auf dem Gebiet der GCT das Vorhandensein einer dauerhaft ausreichenden Zahl von gut ausgebildeten Fachkräften aus den unterschiedlichsten Fachbereichen mit beson- derer Expertise in der GCT eine Conditio sine qua non. In Deutschland fehlt sowohl in qualitativer als auch in quan- titativer Hinsicht die nötige Expertise, vor allem in den Be- reichen der Implementierung der Herstellungsphase (Pro- zessrealisierung), der Routineherstellung, der Prozess- und Verfahrenstechnik, der Analytik und der Qualitätskontrolle und -sicherung sowie im Bereich des Know-how-Schutzes (insbesondere der Patentierung). Das sind genau die Bereiche, die für die Translation, also das effektive Über- führen von Ergebnissen aus der Grundlagenforschung in die klinische Anwendung, essenziell sind. Auch im Bereich der klinischen Anwendung der Produkte, v. a. in der Gen- therapie, fehlt in Deutschland die erforderliche Expertise, und es gibt hierzulande weitaus weniger IITs als z. B. in Großbritannien oder in den USA (https://www.liebertpub. com/doi/10.1089/hum.2021.29178.hbu#sec-8). Dort wurde bereits der Bedarf für innovative interdis- ziplinäre Ausbildungsprogramme, die sich dezidiert an akademisches sowie nichtakademisches Personal im GCT-Feld richten, erkannt und beispielsweise durch das Certified Advanced Biotherapies Professional Credential Program der Association for the Advancement of Blood and Biotherapies (AABB) (https://aabb.org/education/ certified-advanced-biotherapies-professional-credential) oder das Cellular Therapies Certificate Program der AABB und George Washington University (https://www.aabb. org/education/certificate-programs/aabb-cellular-thera- pies-certificate-program) umgesetzt. Deshalb müssen zügig entsprechende Programme und Qualifizierungsmaßnahmen etabliert bzw. in bestehende eingebettet oder vorhandene weiter ausgebaut werden. Zusätzlich sollte eine bundesweite, zentral koordinierte, internetbasierte Informationsplattform aufgebaut werden, die den Austausch von einschlägigem Fachwissen zwi- schen relevanten GCT-Standorten erleichtert (siehe auch Handlungsfeld I, strategisches Ziel 3, Maßnahme 1 und Handlungsfeld VIII, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Für die Kompetenzentwicklung und dauerhafte Vorhaltung, an die der ökonomische Erfolg unweigerlich gekoppelt ist, sind eine breite Verflechtung von interdisziplinärer Zusammenarbeit, Interaktion von privatwirtschaftlichen Unternehmen, akademischen Institutionen und Aus- bildungseinrichtungen sowie intersektorales Handeln an diesen unabdingbar. Die Schaffung von Expertise und die Vernetzung von GCT-Standorten sind allein jedoch nicht ausreichend. Besonders im durch Steuergelder und Drittmittel finanzierten akademischen Umfeld, das über Forschungsleistungen eine für die Gesellschaft zentrale In- novationsfunktion innehat, fehlen de facto entsprechende Anreize, da die zeitaufwendige GMP-konforme Implemen- tierung der Herstellungsprozesse neuartiger Therapeutika als grundlegende Voraussetzung für ihren erfolgreichen Transfer in die klinische Anwendung im akademischen Umfeld noch nicht ausreichend anerkannt wird (siehe auch Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 5, Maßnahme 1). Die für diesen essenziellen Schritt der Translation un- abdingbare nachhaltige personelle und infrastrukturelle Förderung gibt es bislang kaum. Die Errichtung, die Qualifizierung und der Betrieb von Reinräumen sowie die langwierige Etablierung, Implementierung und Skalierung von neuen Prozessen, die Erstellung und kontinuierliche Überarbeitung von Standardarbeitsanweisungen (SOPs), die Einrichtung von Qualitätssicherungssystemen sowie die aufwendigen Abläufe bei den behördlichen Geneh- migungsverfahren sind personal- und zeitintensiv und nicht zuletzt auch mit enormen Kosten verbunden. Da die Herstellung von Zelltherapeutika in Reinräumen überdies als wirtschaftliche (unternehmerische) Tätigkeit mit ent- sprechender Umsatzsteuerpflichtigkeit angesehen wird – sogar, wenn sie nur für die klinische Prüfung mit kleinen Patientenzahlen im hochschulmedizinischen Kontext her- gestellt werden – verteuert sie sich nochmals wesentlich und macht die hochschulinterne Herstellung für klinische Studien beinahe unmöglich. Als essenzielle Brücke von präklinischer Forschung zu klinischen Studien und der Krankenversorgung muss auch der Herstellungsprozess in Reinräumen als integraler Teil der Aus- und Weiterbildung von akademischem und nichtakademischem Personal, und als Teil von Forschung und Lehre somit als hoheitliche Aktivität, eingestuft werden. Akademische Karrieren in diesem Bereich sind erheblich schwieriger oder gar fast unmöglich, da die genannten – gerade für die wirtschaft- liche Wertschöpfung so wichtigen – Tätigkeiten durch die üblichen Formen der internen und externen Leistungsbe- urteilung nicht hinreichend oder gar nicht erfasst werden. Die „klassischen“ akademischen Karrieren auf der Basis befristeter Zeitverträge gründen sich in erster Linie auf Basis von Publikationsleistungen im Forschungsbereich innerhalb eines bestimmten Zeitraums, die wiederum Voraussetzung für eine erfolgreiche Einwerbung von Dritt- NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 32 https://www.liebertpub.com/doi/10.1089/hum.2021.29178.hbu#sec-8 https://www.liebertpub.com/doi/10.1089/hum.2021.29178.hbu#sec-8 https://aabb.org/education/certified-advanced-biotherapies-professional-credential https://aabb.org/education/certified-advanced-biotherapies-professional-credential https://www.aabb.org/education/certificate-programs/aabb-cellular-therapies-certificate-program https://www.aabb.org/education/certificate-programs/aabb-cellular-therapies-certificate-program https://www.aabb.org/education/certificate-programs/aabb-cellular-therapies-certificate-program mitteln zu deren Finanzierung sowie für Habilitationen und Professuren sind. In einem solchen System gibt es keinen Anreiz für Wissenschaftler*innen, die langwierige und auf- wändige Überführung der eigenen Forschungsergebnisse in eine GMP-konforme Herstellung voranzutreiben oder bereits vorhandene translationale Expertise auf regulärer Basis auch außerhalb von singulären (Verbund-)Projekten anzubieten. Dieses Problem wird durch das Wissen- schaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) vermutlich noch weiter verschärft werden, da die Befristung von akademi- schen Stellen nach der Promotion auf derzeit höchstens vier Jahre als Qualifizierungsbefristung vorgesehen ist. Im Kontext der Translation (also der Prozessentwicklung und -implementierung als Voraussetzung für den anschließen- den Transfer in die Anwendung als Arzneimittel) ist dies jedoch nicht zielführend. Grundsätzlich ist festzustellen, dass längerfristige Beschäftigungs- und Entwicklungs- möglichkeiten für (hoch)qualifiziertes Personal, das eine zeitaufwendige Qualifizierung abgeschlossen hat, fehlen. Die Behandlung von individuellen Patient*innen mit eigenen Produktentwicklungen wird im Rahmen des Arzneimittelgesetzes (AMG-)Prozesses nach §4b (Hospital Exemption) oder von klinischen Studien (first-in-human, FIH) vor allem durch die Notwendigkeit einer langfristigen Vorhaltung von entsprechend ausgebildetem Personal und seiner Finanzierung erschwert. Die Einstellung und Bindung von qualifiziertem Personal abseits der Professur erfordert wiederum eine längerfristige Beschäftigungsper- spektive, die durch die derzeitige deutsche Gesetzgebung erheblich eingeschränkt ist. Zusammenfassend muss konstatiert werden, dass die eigene akademische Forschung somit in der Regel im prä- klinischen Stadium endet und dass zu wenige der für die vielfältigen Bereiche der GMP-Produktion und Analytik be- nötigten technischen Spezialist*innen ausgebildet werden. Dadurch kann Expertise im Bereich der Translation nur schwer bzw. gar nicht aufgebaut werden, sodass es infolge dieser Abwärtsspirale an nichtakademischen und akade- mischen Fachkräften mangelt. Demnach muss die Attrakti- vität einer beruflichen Tätigkeit und Karriere im Bereich der Translation durch alternative und innovative Maßnahmen deutlich erhöht werden. Das gilt auch für innovative Unter- nehmen, die im GCT-Bereich auf Fachwissen und Exper- tise angewiesen sind. Nicht zuletzt ist es für eine effektive Translation unerlässlich, dass in den deutschen Behörden Fachwissen vorhanden ist, damit Entscheidungen schnell und fundiert getroffen werden können. Fehlendes Wissen stellt hier einen Flaschenhals der Translation dar, wenn Entscheidungen dadurch verzögert oder gar nicht bzw. falsch getroffen werden. Deshalb empfehlen wir die nachfolgenden Maßnahmen, damit Deutschland bei diesem Game-Changer im Be- reich der Biomedizin im internationalen Wettbewerb den Anschluss halten und auf lange Sicht international eine Führungsrolle einnehmen kann. Da die zu erwartenden positiven Effekte im Bereich Ausbildung und Kompetenz- stärkung naturgemäß erst nach einer Latenzphase eintre- ten werden, wird empfohlen, diese Maßnahmen schnellst- möglich in den parlamentarischen Entscheidungsprozess zu bringen und zeitnah umzusetzen. Strategische Ziele 1. Aufbau von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Nachwuchs- und Fachkräfte sowie Verbesserung der für die Aus- und Weiterbildung notwendigen Infrastruktur 2. Entwicklung von adäquaten Karriere-, Gratifikations- und Interaktionskonzepten 33HANDLUNGSFELD II: AUSBILDUNG UND KOMPETENZSTÄRKUNG Strategisches Ziel 1: Aufbau von Aus- und Weiterbildungspro- grammen für Nachwuchs- und Fachkräfte sowie Verbesserung der für die Aus- und Weiterbildung notwendigen Infrastruktur Erläuterung Ziel: Die oben dargestellten Defizite in den kritischen Bereichen der Etablierung und Implementierung der Herstellungsprozesse neuartiger GCT sowie beim nachfolgenden Transfer in die klinische An- wendung können mittel- bis langfristig nur durch folgende Maßnahmen nachhaltig gedeckt werden, um Deutschland international wettbewerbsfähig zu halten: gezielte Aus- und Weiterbildung, Gewinnung von bereits entsprechend qualifizierten Fachkräften, Schaffung von Anreizen für das Einschlagen akade- mischer und nichtakademischer Laufbahnen sowie dauerhafte Tätigkeiten in diesem Bereich. Hierbei ist insbesondere auch auf die Einbeziehung aller rele- vanter Berufsgruppen zu achten, da die erfolgreiche und nachhaltige Implementierung von GCT in der Regel das Ergebnis von komplexen interdisziplinären Prozessen ist. Maßnahme 1: Konzepterstellung und Implementierung einer mehrgliedrigen, modularen Zusatzausbildung Zur Umsetzung notwendige Akteure: AG II in Zusammenarbeit und in einem transparenten Prozess mit weiteren relevanten Stakeholdern/Institu- tionen, BMBF, Bundesärztekammer – soweit es ärztliche Fachkräfte betrifft, Fachgesellschaften, Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG), evtl. Initiative Studienstandort Deutschland-Gruppe C einbinden) Beschreibung Maßnahme: Es soll ein zweigliedriges, modulares und dynamisches Ausbildungs- und Qualifizierungsmodell entwickelt werden, das in den regional bereits vorhandenen (bzw. zu etablierenden) Knotenpunkten (siehe Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1) angeboten wird und mittel- bis langfristig mit deutschlandweit anerkannten Zertifikaten und Zusatzbezeichnungen (wie z. B. „Gen- und zellbasierte Therapien“) abgeschlossen werden kann. Zielgruppen sind alle wissenschaftlich, wissenschaft- lich-technischen und technischen Berufsgruppen, die im Bereich der GCT tätig werden möchten, beispielsweise Medizinisch-technische Assistent*innen (MTAs), Bio- logisch-technische Assistent*innen, Chemisch-technische Assistent*innen, Pharmazeutisch-technische Assistent*in- nen, Beschäftigte der Industrie, Ingenieur*innen, Natur- wissenschaftler*innen, Ärzt*innen, Pharmazeut*innen, Jurist*innen oder Regulator*innen aus den Regierungsprä- sidien, auf Landes- und Bundesebene, Mitarbeiter*innen der Zentren für Klinische Studien /Koordinierungszentren für klinische Studien, Mitglieder von Ethikkommissionen und von Selbsthilfe-/Patientenorganisationen sowie Patientenvertretende. Hierbei muss der Einbindung von Regulator*innen und Auditor*innen besondere Auf- merksamkeit gewidmet werden, um eine bundesweit einheitliche Erarbeitung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu erreichen (siehe dazu auch Handlungsfeld IV, strategisches Ziel 2, Maßnahmen 1 und 2). Das nachfolgend vorgeschlagene Ausbildungs- und Qualifizierungskonzept soll keineswegs für alle im Bereich der GCT tätigen Berufsgruppen verpflichtend werden. Vielmehr soll es als Möglichkeit des Erlangens eines Kom- petenznachweises betrachtet und angeboten werden, der wiederum für weitere Karriereschritte förderlich ist oder auch für die nachhaltige Stabilität in einem hochdynami- schen beruflichen Umfeld verwendet werden kann. Das Modell soll darüber hinaus helfen, den Fachkräftemangel im Bereich der Entwicklung und GMP-gerechten Produk- tion sowie klinischen Anwendung von GCT zu beheben NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 34 und der Ausbildung von Auditor*innen und Weiterbildung von Regulator*innen dienen. Die Erfahrungen von bereits existierenden, gut etablierten Curricula sollten genutzt werden, um dieses Ausbildungsmodell stetig anzupassen und zu verbessern. Dazu ist es notwendig, eine bundes- weite, zentral koordinierte, internetbasierte Informations- plattform zu konzipieren und implementieren. Über diese Plattform sollen Ausbildungseinrichtungen, GMP-Herstel- lungsstätten, wissenschaftliche Netzwerke oder Patienten- netzwerke leicht abgefragt und gepflegt werden können, was wiederum eine effiziente und schnelle Vernetzung untereinander ermöglicht (siehe auch Handlungsfeld I, strategisches Ziel 3, Maßnahme 1 und Handlungsfeld VIII, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Für das Konzept sind folgende zwei Phasen vorgesehen (siehe Abbildung 1), wobei die erste Phase von allen Teil- nehmenden gemeinsam durchlaufen wird und als beson- dere Stärke des Ausbildungskonzepts hervorzuheben ist: In einem Kerncurriculum werden die Mitglieder aller teilnehmender Berufsgruppen unabhängig von ihrer Vor- erfahrung/Vorbildung zunächst über verschiedene (ver- pflichtende) Basismodule in Form einer Basisausbildung mit grundlegenden Aspekten und Kernkompetenzen der GCT vertraut gemacht. Diese Lerninhalte sollen dazu die- nen, als Leitplanken der Ausbildung den Gesamtprozess der Entwicklung sowie der Herstellung, der Prüfung und des Inverkehrbringens von GCT-Produkten abzubilden und damit eine berufsgruppenübergreifende Kernkompetenz in diesen Feldern zu schaffen. Sie umfassen z. B. tech- nisch-naturwissenschaftliche Belange sowie medizinische, ingenieurwissenschaftliche (wie z. B. Produktionstechnik oder Automatisierung), betriebs- und marktwirtschaftliche, pharmazeutische, regulatorische sowie ethische, rechtliche und soziale Aspekte (Ethical Legal and Social Aspects, ELSA). Im zweiten Abschnitt, der elektiven Ausbildung, erfolgt eine individuell wählbare Spezialisierung für einen angestrebten Schwerpunkt (z. B. GMP-Management, Pro- zessrealisierung, Translation von ATMPs, Regulatorik des GMP-Umfelds und der Durchführung klinischer Studien, Marktzugang oder Patientenbeteiligung in der Forschung). Diese Spezialisierung ist normalerweise eine sinnvolle Ergänzung zur bereits vorhandenen Ausbildung – ist aber kein Muss. Dafür haben alle Teilnehmenden eine vorgegebene Anzahl an elektiven Modulen (nach einem Credit-Point-System) zu absolvieren, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für das Erlangen eines ent- sprechenden Zertifikats/Nachweises ist. Die Module in beiden Phasen, Basis- und elektive Aus- bildung sollen von Universitäten, Fachhochschulen, tech- nischen Berufsakademien, Weiterbildungseinrichtungen und der Industrie gemeinsam und koordiniert angeboten werden. In den entsprechenden Einrichtungen, die sich an der Umsetzung des Konzepts beteiligen wollen, sollten jeweils lokale Koordinationsstellen eingerichtet werden, die die fach- und institutionsübergreifenden Lehraktivi- täten vor Ort im Sinne einer verstärkten Vernetzung und gemeinsamen Ressourcennutzung bei der Ausbildung vor Ort sowie nach Möglichkeit auch standortübergreifend organisieren. Nach einer gesonderten Beauftragung könn- te diese Arbeitsgruppe ein detailliertes Lehrprogramm mit den zum Erreichen der jeweiligen Ziele notwendigen Inhalte und Module erstellen, das dann zu Zwecken einer Zertifikatsvergabe und -anerkennung mit den beteiligten Bildungseinrichtungen und Berufsverbänden abge- stimmt werden muss. Dazu gehören z. B. Ärztekammer, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer, Fachgesellschaften, relevante Interessenverbände etc.). Die Anerkennung könnte durch die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) erfolgen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Konzepterstellung Kerncurriculum: Kurzfristig (1–2 Jahre) durch die AG II in Abstimmung mit anderen AGs (z. B. AG V) und relevanten Stakehol- dern aus Akademie und Industrie (z. B. einschlägigen Industrieverbänden). In die Erstellung einer Modul- sammlung für die elektive Ausbildung, die zur zerti- fizierten Zusatzqualifikation führt, werden überdies die jeweiligen Berufsorganisationen eingebunden. • Zeitachse Implementierung: mittel- bis langfristig (3–5 Jahre) • Ressourcenbedarf: Eine Realisierung ist nur mit zu- sätzlichem Personal und ( je nach Standort und Ausbil- dungsart) Investitionen in Lehrmittel möglich • Personalbezogene Mindestanforderung: Pro Aus- bildungsstandort eine Koordinator*in (Vorschlag: Bundesfinanzierung). Darüber hinaus ( je nach Aus- bildungsstätte) weitere dauerhafte akademische und nichtakademische Stellen zum Zweck der kontinuier- lichen theoretischen und praktischen Ausbildung der Kandidat*innen 35HANDLUNGSFELD II: AUSBILDUNG UND KOMPETENZSTÄRKUNG Erfolgsindikatoren Qualitativ: • Konzept wurde erstellt und bundesweit implementiert (als Indikator für Akzeptanz) • Absolvent*innen erhalten Stellenangebote • Evaluation der Teilnehmenden zur Zufriedenheit und Nutzen Quantitativ: • Anzahl der Teilnehmenden am und Bewerber*innen für das Programm • Anzahl der Absolvent*innen nach 5 Jahren im Vergleich zum Status quo (ggf. inklusive Monitoring der Erfolgs-/ Abbruchquote) • Anteil der Absolvent*innen, die in den jeweiligen Bereichen Stellenangebote bekommen bzw. in ihrem Betrieb den Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereich GCT verlagern • Anzahl der Einrichtungen, die diese Form eines gegliederten Aus- und Weiterbildungsprogramms an- bieten • Anzahl von mit entsprechend qualifiziertem Personal besetzten Stellen im GCT-Bereich Maßnahme 2: Etablierung von berufsbegleitenden interdiszi- plinären Master- und Promotionsprogrammen an Universitäten und Fachhochschulen sowie von Trainingsprogrammen für alle in der GCT tätigen Berufsgruppen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Universitäten, Fachhochschulen und nichtakademische Ausbildungseinrichtungen Beschreibung Maßnahme: Die Einrichtung von interdisziplinären und interfakultären Master- und Promotionsprogrammen, die (auch) berufs- begleitend absolviert werden können, ist wünschenswert, um gezielt akademischen Nachwuchs sowie sachkundige Personen (Qualified Persons, QP; EU-GMP, Annex 16) und entsprechend qualifizierte Personen für die Herstel- lung und Prüfung sowie den Stufenplan nach dem AMG und Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) für das hochinnovative Feld der GCT ausbilden zu können. Der Zugang zu den Studiengängen soll auch Abbildung 1: Mehrgliedrige Zusatzausbildung GCT. Alle Teilnehmenden durchlaufen zunächst gemeinsam eine Basisausbildung, in der über eine bestimmte Anzahl an zu belegenden Modulen eine Kernkompetenz für GCT vermittelt wird. Um ein Zertifikat oder eine Zusatzbezeichnung für den jeweils angestrebten Schwerpunkt zu erhalten, muss eine vorgegebene Anzahl von elektiven Modulen (nach einem Credit-Point-System) erfolgreich absolviert werden. Dynamisches Ausbildungs- und Qualifizierungsmodell für Gen- und Zelltherapie Kerncurriculum GCT: für alle Berufsgruppen gleich (Basisausbildung) Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul … A B C D E F G … Module sollen von allen Stakeholdern angeboten werden. Module (elektiver Ausbildung) (frei wähl- & kombinierbar) angestrebter Schwerpunkt (Beispiele) Ze rt ifi ka t GMP-Management (z. B. Kerncurriculum + Modul A, D, F) Prozessrealisierung Herstellung in Reinräumen Kommerzialisierung Marktzugang Regulatorik Zusatzbezeichnung GCT (z. B. Kerncurriculum + Module D, E, F, G) Patient*innen-Outreach … NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 36 beruflich Qualifizierten (Personen mit entsprechender Berufserfahrung in den jeweiligen Bereichen) gewährt werden, um den Anteil der Studierenden mit einschlägi- ger „praxisnaher“ operativer Kompetenz im Herstellungs- bereich zu erhöhen. Nach Abschluss des Studiums sollen die Absolvent*innen in der Lage sein, in allen Bereichen der GCT tätig zu werden – von der Grundlagen- und präklinischen Forschung über die Entwicklung und Skalierung der Herstellungsverfahren, der Organisation und Implementierung der Abläufe in Reinräumen, der Regulatorik bis hin zur Kenntnis des Patientenrechts und klinischer Einsatzgebiete. Während des Studiums sollen interdisziplinäre Kommunikations- und Kooperationsfä- higkeit bei der Lösung der vielschichtigen Aufgaben und Herausforderungen bei der Translation von Ergebnissen der Grundlagen- und präklinischen Forschung in die klinische Praxis von Anfang an gefördert werden. Die Stu- dierenden sollen u. a. ein Verständnis für die gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Regelungssystematik entwickeln und dieses Wissen bei der Konzeption von Herstellungsverfahren unter GMP-Regularien anwenden können. Außerdem sollen sie später in der klinischen Produktion und Anwendung tätig werden dürfen. Ins- besondere sollen sie die über den Nachweis der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit hinausgehenden Entwick- lungswege und interdisziplinäre Marktzugangsanforde- rungen berücksichtigen können, wie z. B. unterschied- liche Bewertungsverfahren zum (Zusatz-) Nutzen und zur Kostenerstattung, sowie ggf. Anforderungen für eine weitergehende Evidenzgenerierung unter Anwendungs- bedingungen (z. B. Registerstrategie, Registerstudien, anwendungsbegleitende Datenerhebung etc.). Es sollen Fachkräfte ausgebildet werden, die (auch) als Verbindung zwischen Forschung und Entwicklung und der Durch- führung von klinischen Studien fungieren, insbesondere gemeinsam mit den pharmazeutischen Unternehmen (Industrie). Übergeordnetes Ziel der Programme ist somit die Entwicklung eines „offenen, mutigen Mindsets“ einer neuen Generation von Forschenden, die die Herausfor- derungen der GCT unter Einhaltung der regulatorischen Vorgaben bewältigen können. Da es bereits auf interna- tionaler Ebene etablierte Ausbildungsprogramme in die- sem Bereich gibt, z. B. im englischen Sprachraum am Uni- versity College Dublin (https://www.nibrt.ie) oder an der National University of Singapore (https://www.actris.sg/ our-service-provision/education-and-training/overview/), könnten sich in Anlehnung daran auch hierzulande zügig geeignete Studienpläne entwickeln lassen. Aufgrund der Interdisziplinarität der Programme könnten sich allerdings studienrechtliche Hindernisse an einzelnen Studienstand- orten ergeben (ggf. Notwendigkeit der Ansiedlung an einer bestimmten Fakultät). Hier müssen die Universitäten fakultätsübergreifende Regelungen finden, die diesem wichtigen Ausbildungsziel gerecht werden. Dabei sollten auch die hochschulinternen operativen Erfahrungen aus den internationalen Marie-Skłodowska-Curie-Programmen für Masterstudent*innen und Doktorand*innen genutzt werden. Durch die zusätzliche Einrichtung von regulären, zeitlich kompakten Schulungsangeboten in Form von Summer Schools für die verschiedenen in der GCT tätigen Berufsgruppen soll die Vermittlung einschlägiger Kompe- tenzen für die operativ tätigten Berufsgruppen unterstützt und beschleunigt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurz- bis mittelfristig (1–5 Jahre) • Für die Entwicklung und Durchführung der spezifischen GCT- Hochschulprogramme (Master, PhD) an Univer- sitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Forschungseinrichtungen (unter Annahme von 200 Studierenden pro Jahr) wird ein mittlerer einstelliger jährlicher Millionenbetrag benötigt • Für die Trainingsprogramme in GCT-herstellenden und entwickelnden Unternehmen, Forschungseinrichtungen und bei Weiterbildungsträgern (unter Annahme von 800–1000 Teilnehmenden pro Jahr) wird ein mittlerer einstelliger jährlicher Millionenbetrag benötigt Erfolgsindikatoren Qualitativ: • Stellenangebote für Absolvent*innen der Ausbil- dungs- und Schulungsangebote und deren erfolgreiche Integration in akademische, nichtakademische und industrielle Karrieren als Maß für die Effektivität der Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme der GCT-Ausbildungsstätten • Reputation und Einfluss: Die Anerkennung von GCT-Ausbildungsstätten sowie der Zertifikate/Zusatz- bezeichnungen in der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft sowie der Einfluss auf politische Entscheidungen, Fördermittelvergaben und die Gestaltung von Gesundheitspolitik können weitere Erfolgsindikatoren sein • Evaluation der Teilnehmenden zum Weiterempfehlungs- grad, zu Zufriedenheit und Qualität Quantitativ: • Anzahl der Bewerber*innen für entsprechende Studien- gänge und Summer Schools • Anzahl der Absolvent*innen nach 5 Jahren im Vergleich zum Status quo (ggf. einschließlich der Überwachung der Erfolgs-/Abbruchquote) • Anteil der Absolvent*innen, die in den jeweiligen Berei- chen Stellenangebote in der Industrie bekommen bzw. akademische/ nichtakademische Laufbahnen mit dem Schwerpunkt GCT einschlagen 37HANDLUNGSFELD II: AUSBILDUNG UND KOMPETENZSTÄRKUNG https://www.nibrt.ie https://www.actris.sg/our-service-provision/education-and-training/overview/ https://www.actris.sg/our-service-provision/education-and-training/overview/ • Anzahl der akademischen Einrichtungen, die solche Studiengänge im Bereich der GCT etablieren/anbieten • Anzahl der Institutionen, die Summer Schools für Aka- demiker*innen und technisches Laborpersonal (z. B. MTs) anbieten • Anteil an berufserfahrenem technischen Laborpersonal (z. B. MTs) unter den Studierenden • Anzahl der Partnerschaften von Akademie und Indus- trie; Kooperationsforschungsprojekte und erfolgreiche Technologietransfers können den Beitrag der GCT- Knotenpunkte zur Förderung von Innovationen und zur Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen widerspiegeln • Die Zahl klinischer Studien, die auf Forschungsergeb- nissen der GCT-Knotenpunkte bzw. den Kooperations- projekten zwischen akademischer Forschung und Industrie basieren Maßnahme 3: Einrichtung von nationalen Ausbildungs- und Trainingszentren für GCT zur Stärkung akademischer und nichtakademischer sowie industrieller Kompetenzen Zur Umsetzung notwendige Akteure: AG II, Universitäten, Wissenschaftsministerien der Länder, nichtakademische Ausbildungseinrichtungen, Industrie Beschreibung Maßnahme: Zur Stärkung der nationalen Talent-Pipeline sollten an verschiedenen Standorten in Knotenpunkten für GCT (siehe Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1) hochmoderne Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an- geboten werden. Dank der dort vorhandenen exzellenten Forschungs-, Produktions- und Versorgungsinfrastruktu- ren können talentierte Fachkräfte aller (akademischer und nichtakademischer) Berufsgruppen optimal ausgebildet werden. Dabei sind zwei Aspekte relevant: a. Akademische Ausbildung: Programme zur Ausbil- dung von Doktorand*innen, Postdoktorand*innen und anderen Fachkräften in den Bereichen GCT. Durch die enge Zusammenarbeit von Akademie und Industrie können Spitzenkräfte in theoretischen und praktischen Trainingsmodulen optimal auf eine Laufbahn in Wissen- schaft oder Industrie vorbereitet werden b. Kompetenztraining: Neben der akademischen Ausbil- dung werden auch Programme zur Weiterbildung und zum Kompetenztraining für Fachkräfte aus der Industrie angeboten. Dies könnte theoretische und praktische Schulungen zu speziellen Stellenprofilen wie der Pro- zessentwicklung, GMP-Herstellung oder Qualitätssiche- rung sowie regulatorischen Anforderungen umfassen Zeitachse und Ressourcenbedarf • Langfristig (5 Jahre) Erfolgsindikatoren • Anzahl und Qualität der ausgebildeten Fachkräfte sowie deren erfolgreiche Integration in akademische und industrielle Karrieren als Maß für die Effektivität der Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 38 Strategisches Ziel 2: Entwicklung von adäquaten Karriere-, Gratifikations- und Interaktionskonzepten Erläuterung Ziel: Um internationale Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der GCT zu erlangen und nachhaltig zu sichern, ist es unabdingbar, adäquate Karrierekonzepte und eine langfristige Perspektive für im Bereich GCT be- schäftigte Personen zu entwickeln sowie ggf. neu zu schaffende Berufsgruppen zu definieren. Hierbei ist auch darauf zu achten, den derzeit tätigen Akteuren Bestandsschutz zu gewähren, was nicht zuletzt die breite Akzeptanz des Programms fördern soll. Wie eingangs erwähnt, müssen insbesondere für den in Deutschland besonders schwachen Bereich der Translation von eigenen Forschungsergebnissen in die Herstellung und klinische Anwendung an Pa- tient*innen bzw. die Vermarktung dringend unkom- plizierte neue Modalitäten/Optionen der finanziellen Unterstützung und Karriereförderung entwickelt wer- den. Außerdem wird es nötig sein, die Durchlässig- keit zwischen akademischen und industriellen Berei- chen zu erhöhen. Nach Schätzungen der U.S. Food and Drug Administration (FDA) (genauer gesagt des Commissioners Scott Gottlieb und des Direktors des Center for Biologics Evaluation and Research Peter Marks, https://www.fda.gov/news-events/press- announcements/statement-fda-commissioner-scott- gottlieb-md-and-peter-marks-md-phd-director-cen- ter-biologics) ist davon auszugehen, dass im Jahr 2025 mit deutlich mehr als 200 Investigational New Drugs (INDs) sowie 10 bis 20 neuen Marktzulassun- gen von GCT/ATMPs pro Jahr zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, schnell edukative Strategie- und Infrastrukturkonzepte zu entwickeln. Eine weitere dringende Aufgabe besteht darin, Interaktionskonzepte zu entwickeln, um die unterschiedlichen Berufsgruppen und Stakeholder zusammenzubringen und die Interaktion zwischen Industrie und Akademie durch eine konkretisierte Entwicklungs-Pipeline für GCT-Produkte zu fördern. In diesem Zusammenhang sind auch die Interaktio- nen mit den ELSA-Disziplinen und den regulatori- schen Behörden (PEI, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Landesbehörden) hervorzuheben. Maßnahme 1: Schaffung von Anreiz- und Gratifikations systemen sowie von Karrierekonzepten Zur Umsetzung notwendige Akteure: Universitäten, Ärztekammern, relevante Interessen verbände, Industrie- und Handelskammer, Industrie Beschreibung Maßnahme: Neue Gratifikationssysteme müssen aufgebaut und die Verlässlichkeit erhöht werden, damit Positionen im Bereich der Translation (im Sinne der Überführung von Forschungsergebnissen in ein marktfähiges, anwendbares Produkt) attraktiver werden. Nachfolgend einige Beispiele für mögliche Maßnahmen: • Anrechnung der Tätigkeiten zur Entwicklung von klinischer Translation in akademischen Laufbahnen (Habilitation, Außerplanmäßige-Professuren, Tenure- Track-Positionen) (Universitäten) • Anerkennung und Anrechnung von entsprechenden Leistungen in der Facharztweiterbildung sowie ggf. Schaffung einer Zusatzqualifikation; längerfristige Vertragsgestaltung zur Erreichung und Konsolidierung dieser Zielpositionen (Universitäten und Ärztekammer) • Einführung neuartiger, indikatorgestützter Mittelalloka- tionen (IMA) an den Universitäten bei der Entwicklung von anwendbaren GCT-Produkten (Universitäten, Bund und Länder) • Entwicklung von Rückkehrkonzepten (für eine Rückkehr aus dem Ausland) und von Transitionskonzepten an der Schnittstelle zwischen Industrie und Akademie (z. B. durch Brückenprofessuren oder Brücken-Arbeitsgrup- pen zwischen Akademie und Industrie) 39HANDLUNGSFELD II: AUSBILDUNG UND KOMPETENZSTÄRKUNG https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/statement-fda-commissioner-scott-gottlieb-md-and-peter-marks-md-phd-director-center-biologics https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/statement-fda-commissioner-scott-gottlieb-md-and-peter-marks-md-phd-director-center-biologics https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/statement-fda-commissioner-scott-gottlieb-md-and-peter-marks-md-phd-director-center-biologics https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/statement-fda-commissioner-scott-gottlieb-md-and-peter-marks-md-phd-director-center-biologics • Durchlässigkeit zwischen Akademie und Industrie für Positionen (vor allem von der Industrie in die Akademie) und Schaffung von Möglichkeiten temporärer Arbeit in Ausgründungen • Die Translation hochschuleigener Forschungsergebnis- se darf nicht als unternehmerische Aktivität eingestuft werden. Da sie einen wesentlichen Pfeiler in der Verbin- dung von Krankenversorgung mit Forschung und Lehre darstellt und somit der ärztlichen Fort- und Weiter- bildung sowie auch der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals dient, sollte sie vielmehr als hoheitliche Aufgabe definiert werden Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurz- bis mittelfristig (1–5 Jahre) • Geringer zusätzlicher Ressourcenbedarf  Erfolgsindikatoren • Eine signifikante Steigerung der Aktivitäten im Be- reich der Umsetzung von explorativer Forschung hin zu klinischen Studien • Umsetzung von klinischen Studienergebnissen in nationale und internationale Guidelines • Erhöhung der Anzahl von Lizenzierungen der Forschungsergebnisse an Industriepartner • Zunahme der Anzahl von Ausgründungen Maßnahme 2: Entwicklung eines Interaktionskonzepts der an der Ausbildung und Karriereentwicklung beteiligten Stakeholder  Zur Umsetzung notwendige Akteure: Verbände, Universitäten, nichtakademische Ausbildungseinrichtungen, Industrie Beschreibung Maßnahme: Um die Interaktion und Durchlässigkeit zwischen Akade- mie, Industrie und den weiteren Stakeholdern im Bereich GCT zu verbessern und Feedbackschleifen zu berücksich- tigen, sind unterschiedliche Formate zu etablieren, die in Anlehnung an die Vernetzungsvorschläge im Handlungs- feld I gestaltet werden können. Hier sind insbesondere duale Aus- und Weiterbildungskonzepte wünschenswert, die Zeitfenster in der Graduiertenausbildungs- und Post- doc-Phase in Akademie und Industrie beinhalten. Dabei sollten neben Formaten wie Clinician Scientists und Trans- lational Scientists, GMP-Fachpersonal (z. B. Neuschaffung „GCT-Technolog*in/Analytiker*in“) und Kliniker*innen auch die ELSA-Disziplinen und die Interaktion mit den regulatorischen Behörden berücksichtigt werden. Die Schaffung von gemeinsamen Interaktionsplattformen (zum Austausch innerhalb einer Berufsgruppe und zwischen verschiedenen Berufsgruppen) wie z. B. gemeinsamen Akademien zur Entwicklung von gemeinsam nutzbaren Ausbildungsplattformen mit sich gegenseitig ergänzenden Inhalten, Summer Schools, Kongressen und Symposien soll die Durchlässigkeit von Informations- und Dialog- flüssen mit Netzwerkcharakter verbessern. Die interdiszi- plinäre Beteiligung von Akteuren aus den Bereichen Ethik, Recht, Regulatorik und dem Gesundheitssystem könnte langfristig im Sinne eines Feedbacksystems helfen, recht- liche Rahmenbedingungen und regulatorische Notwendig- keiten zu nivellieren und anzupassen. Brückenprofessuren zwischen Industrie und Akademie und der Aufbau gemein- samer Strukturen (z. B. Dialogplattformen zwischen den Pharma- und Biotech-Verbänden, der Industrie und Akade- mie) wären diesbezüglich dringend erforderlich. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Initial kann eine Finanzierung von Interaktionsprogram- men wie Clinician Scientists und Translational Scientists sowie die Etablierung eines standortübergreifenden Entrepreneurship-Programms im Rahmen der Nationa- len Strategie über das BIH erfolgen • Zeitachse: Start der Pilotierung des Entrepreneurship- Programms Januar 2024 an drei Standorten, Ausrollen auf weitere Standorte ab 2025 denkbar • Förderung der Clinician Scientists und Translational Scientists ab Ende 2024  Erfolgsindikatoren • Erfolgreiche Stellenbesetzungen durch Absolvent*innen der oben beschriebenen Ausbildungsprogramme • Erhöhte Mobilität von Absolvent*innen und Berufserfahrenen zwischen Akademie, Industrie und Regulatorik NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 40 41HANDLUNGSFELD II: AUSBILDUNG UND KOMPETENZSTÄRKUNG Handlungsfeld III: Technologietransfer Zusammenfassung Aus Wissen wird Wirkung – der Technologietransfer soll es ermöglichen, Ergebnisse der biomedizinischen Forschung zum Nutzen von Patient*innen, Wirt- schaft und Gesellschaft zu verwenden. Dabei ist es essenziell, die gesamte Translationskette im Blick zu haben – von der Patentierung neuer Ideen über die Erhebung essenzieller präklinischer Daten und die Etablierung geeigneter Produktionsprozesse bis hin zum klinischen Proof-of-Concept in geeigneten Patientenpopulationen. Nur so können wir im inter- nationalen Wettbewerb mit anderen Nationen wie zum Beispiel den USA oder China, die bei der GCT führend sind, bestehen. Auch aus Patientensicht ist ein stringenter Wissenstransfer in Deutschland und Europa unbedingt nötig, um den schnellen Zugang zu neuen Therapien ermöglichen, Arbeitsplätze schaffen und die Preisentwicklung mitgestalten zu können. Denn nicht zuletzt trägt eine erfolgreiche Translation zur Wertschöpfung in Deutschland und Europa bei. Hierfür ist es notwendig, das Bewusstsein für die Erfordernisse und Möglichkeiten der Translation im Bereich der GCT zu fördern, die Grundkenntnisse der Produktentwicklung in der Breite zu verbessern und Technologietransfer-Einheiten so zu gestalten, dass sie den gesamten Transferprozess vom Schutz des geistigen Eigentums bis zur Anwendung in der Klinik begleiten können. Das erfordert neben hochqualifizierten Fachkräften die Unterstützung durch eine zentrale, auf GCT spezialisierte Prod- uct-Development-Unit (PDU) und gezielt eingesetzte Berater*innen, die zu spezifischen Aspekten der Pro- duktentwicklung, v. a. im Bereich der Produktion und Regulatorik, beraten können. Transferleistungen einzelner Personen, aber auch akademischer Einrichtungen bzw. Univer- sitäten, sollten bei der Leistungsbewertung eine gleichwertige Rolle spielen. Zudem erscheint es notwendig, den wissenschaftlichen Mitarbeiter*in- nen, die über ein spezielles Wissen verfügen, das für die Überführung eines Produktes in die klinische Anwendung unerlässlich ist, solange eine Beschäf- tigungsperspektive zu geben, bis sie in eine Aus- gründung wechseln können. Um eine Ausgründung bzw. ein Start-up für Gründer*innen und Risikokapi- talgeber attraktiv zu machen, sollten (in Anlehnung an internationale Standards wie den University Spinout Investment Terms (USIT) Guide) einheitliche Lizenzierungsbedingungen geschaffen werden und der Zugang zu öffentlich geförderten Infrastrukturen ermöglicht werden. Ein wichtiger Motivationsfaktor ist eine transparente Verteilung späterer Erlöse unter Berücksichtigung der Erfinder*innen, des Instituts bzw. der Klinik, an der die Erfindung gemacht wurde, sowie eines Fonds für künftige Transferprojekte an den Institutionen. Im Bereich des Technologietrans- fers haben wir daher vier konkrete Ziele formuliert und Maßnahmen zu ihrem Erreichen definiert. 1. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur frühen Erkennung und Umsetzung des innovativen Potenzials von wissenschaftlichen Ergebnissen 2. Eine ganzheitliche Beratung und Bewertung von Transferprojekten, die den gesamten Entwick- lungsprozess eines innovativen Prüfpräparats (Investigational Medicinal Product, IMP) von der Produktion bis zur Anwendung am Patienten oder an der Patientin einbezieht 3. Eine Erleichterung der Verwertung des gesell- schaftlichen und/oder wirtschaftlichen Potenzials von wissenschaftlichen Ergebnissen 4. Eine Etablierung der Anerkennung von Transfer- leistungen und Translationserfolgen als Teil der wissenschaftlichen Reputation von Einzelperso- nen und Institutionen NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 42 Verbesserung der Rahmenbedingungen zur frühen Erkennung des innovativen Potenzials von wissenschaftlichen Ergebnissen 1 Ganzheitliche Beratung und Bewertung von Transferprojekten, die den gesamten Entwicklungsprozess eines innovativen Prüfpräparats (Investigational Medicinal Product, IMP) von der Produktion bis zur Anwendung am Patienten oder an der Patientin 2 Erleichterung der Verwertung des gesellschaftlichen und/ oder wirtschaftlichen Potenzials der wissenschaftlichen Ergebnisse 3 Etablierung der Anerkennung von Transferleistungen und Translationserfolgen als Teil der wissenschaftlichen Reputation von Einzelpersonen und Institutionen 4 43 Hintergrund Damit neuartige Therapien wie GCT in die wirtschaftliche Verwertung und damit an die betroffenen Patient*innen gelangen, bedarf es eines stringenten Technologietrans- fers. Dieser basiert auf einem Patentschutz, der breit genug ist, um eine längerfristige Produktentwicklung zu rechtfertigen. Er umfasst die systematische Weiterentwick- lung der Forschungsergebnisse hinsichtlich der grund- legenden Voraussetzungen und Standards der Sicherheit, Qualität, Wirksamkeit, Produzierbarkeit und Wirtschaftlich- keit mit dem Ziel, GCT gezielt in die Patientenversorgung zu bringen. Im Vergleich mit den internationalen Wettbewerbern in der GCT wie den USA oder China können wir hier derzeit nicht mithalten. Dadurch findet die Weiterentwicklung der eigenen Forschung durch erfolgreiche Translation in und aus Deutschland nur in begrenztem Umfang statt. Für viele Ergebnisse aus der deutschen Forschung finden der Tech- nologietransfer und die daraus resultierende Wertschöp- fung im Bereich GCT außerhalb Europas, d. h. in den USA und China, statt.  Dieses Handlungsfeld beschäftigt sich speziell mit den Ursachen eines unzureichenden Technolo- gietransfers der GCT in Deutschland. Daraus werden dann notwendige spezifische Maßnahmen abgeleitet, die dazu dienen, den Technologietransfer in Deutschland zu fördern. Innovation bezeichnet die Einführung von neuen Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen, die eine erhebliche Verbesserung darstellen – z. B. durch die Schaffung neuer Märkte oder die Optimierung be- stehender Lösungen. Eine Erfindung ist dagegen das erstmalige Auftreten einer Neuheit (Produkt, Verfahren). Technologietransfer ist die erfolgreiche Weiter- entwicklung einer Erfindung zu einem (zugelassenen) Produkt – wie z. B. eine Therapie, ein Therapiever- fahren oder eine begleitende Diagnostik mit einem Zusatznutzen (Innovation) für die Patient*innen. Neben der Forschung und Entwicklung (siehe Handlungs- feld VI) spielt der Technologietransfer für den Übergang vom Labor in die Klinik eine entscheidende Rolle. Dieser Transfer ist ein disziplinenübergreifender Prozess, der das geistige Eigentum (Intellectual Property, IP) von Forschungsergebnissen schützt, systematisch Risiken minimiert, eine Produktentwicklung absichert, qualifiziert, evaluiert, dokumentiert und nicht zuletzt ein Prüfpräparat (Investigational Medicinal Product, IMP) gemäß regulato- rischer Vorgaben in die klinische Anwendung bringt. Dazu sind spezielles Know-how in der Planung und Durchfüh- rung sowie eine geeignete Infrastruktur Voraussetzungen für die Umsetzung. Aufgrund der steigenden Kosten im Verlauf des Technologietransfers ist es für den akademi- schen Technologietransfer von entscheidender Bedeutung, frühzeitig das IP zu sichern, die Produktionsprozesse zu etablieren und das neue GCT-Produkt unter professio- neller Begleitung zeitnah in die erste klinische Prüfung zu bringen. Diese Prüfung ist ein wichtiger Meilenstein für die weiteren Investitionen durch Förderer, Investoren, Start-ups und Industriepartner. Damit können zusätzliche notwendige Ressourcen für den Technologietransfer der GCT zur klinischen Anwendung bereitgestellt und inner- halb Deutschlands umgesetzt werden (siehe hierzu auch Handlungsfelder IV, V und VII). Strategische Ziele 1. Verbesserung der Rahmenbedingungen zur frühen Erkennung und Umsetzung des innovativen Potenzials von wissenschaftlichen Ergebnissen 2. Ganzheitliche Beratung und Bewertung von Transferprojekten, die den gesamten Entwicklungsprozess eines innovativen Prüfpräparats (Investigational Medicinal Product, IMP) von der Produktion bis zur Anwendung am Patienten oder an der Patientin einbezieht 3. Erleichterung der Verwertung des gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Potenzials der wissen schaftlichen Ergebnisse 4. Etablierung der Anerkennung von Transferleistungen und Translationserfolgen als Teil der wissenschaftlichen Reputation von Einzelpersonen und Institutionen NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 44 Strategisches Ziel 1: Verbesserung der Rahmenbedingungen zur frühen Erkennung und Umsetzung des innovativen Potenzials von wissen- schaftlichen Ergebnissen Erläuterung Ziel: Um das innovative Potenzial akademischer For- schungsergebnisse nutzen zu können, muss man dieses Potenzial frühzeitig erkennen und die Ergeb- nisse für den Markt vorbereiten, wie etwa durch den Schutz des geistigen Eigentums im Vorfeld von Veröffentlichungen. Universitäten und Forschungseinrichtungen setzen zur Förderung des Schutzes des geistigen Eigentums auf Technologietransferstellen (Technologie Transfer Offices, TTOs), die Schulung, Beratung und Unter- stützung bieten. Scouting-Programme helfen dabei, innovative Ergebnisse zu identifizieren. Im internatio- nalen Vergleich sind Länder wie die USA oder China im Hinblick auf die Sensibilisierung und Förderung von Patentbewusstsein und Gründungskultur weiter als Deutschland. Dort werden Studierende früh an das Thema herangeführt und Kooperationen mit der Industrie gefördert. Netzwerke mit Unternehmen und Wagniskapitalgebern sind von zentraler Bedeutung dafür, den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte beschleunigen und Start-up- Gründungen aus dem akademischen Umfeld heraus unterstützen zu können. Zusätzlich bedarf es neuer Programme im Sinne eines Company-Buildings, bei denen die Wissenschaftseinrichtungen selbst als Akteure tätig werden und das Start-up aufbauen. Um das innovative Potenzial wissenschaftlicher Ergebnisse besser erkennen und ein Umdenken fördern zu können, müssen deshalb in Deutschland weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dies erfordert einen mehrschichtigen Ansatz. Insgesamt ist es von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland seine Anstrengungen zur För- derung des Schutzes geistigen Eigentums in der akademischen Forschung intensiviert. Dazu gehört es nicht nur sicherzustellen, dass man möglichst frei von rechtlichen Beschränkungen oder dem Risiko Rechte Dritter zu verletzen, agieren kann (Freedom-to-Operate (FTO-)Analyse), sondern auch, dass das eigene geistige Eigentum einem umfassen- den internationalen Schutz unterliegt. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Potenzial wissen- schaftlicher Ergebnisse voll ausgeschöpft wird und zu Innovation und wirtschaftlicher Entwicklung bei- tragen kann. Hierfür müssen effektive Mechanismen gefunden, auf nationaler Ebene angepasst, getestet und bereitgestellt werden. Maßnahme 1: Bildung, Ausbildung und Schulung Zur Umsetzung notwendige Akteure: Leitungen der Universitäten und Hochschulen, Lehrende, Patentanwält*innen, Expert*innen für Regulatorik, Anbieter von Weiterbildungen Beschreibung Maßnahme: Gezielte Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu den Themen geistiges Eigentum und Schutzrechte, Entwicklung eines Produktionsprozesses, präklinische Entwicklung, Regulatorik, Produktentwicklung und Unter- nehmertum müssen implementiert und ausgebaut werden, um Innovationen und den Technologietransfer an Universi- täten und Forschungseinrichtungen zu stärken. Hierfür sind eine grundlegende Ausbildung von Studie- renden und eine Schulung von Wissenschaftler*innen und klinisch tätigem Personal zum Thema Schutzrechte und Ausgründungen nötig, die es ihnen ermöglichen, frühzeitig ein Bewusstsein für den Wert des geistigen Eigentums ihrer Forschung zu entwickeln und in potenziellen Pro- dukten „zu denken“, um die kommerzielle Bedeutung ihrer Forschungsarbeit besser zu verstehen (siehe Handlungs- feld II, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Schulung von Wissenschaftler*innen: Eine grundlegende (Pflicht-)Schulung von Wissenschaftler*innen und klinisch tätigem Personal zum Thema Schutzrechte und Ausgrün- 45HANDLUNGSFELD III: TECHNOLOGIETRANSFER dungen könnte zeitnah etabliert werden. Dazu sollen TTOs mit wissenschaftlichen Abteilungen zusammenarbeiten, um potenziell patentfähige Ergebnisse früh zu erkennen. Vertiefende Weiterbildung: Eine vertiefende Weiterbildung von Doktorand*innen, Kliniker*innen und Wissenschaft- ler*innen zu speziellen Aspekten der Überführung von Innovationen im GCT-Bereich in klinische Anwendungen und die Marktreife muss etabliert und ausgebaut werden. Sie sollte auch spezifische Aspekte der GCT in Bezug auf Schutzrechte, präklinische und klinische Entwicklung, Regulatorik, Produktentwicklung und Entrepreneurship abdecken. Weiterbildung und Schulung der TTO-Mitarbeiter*innen: Für Wissenschaftler*innen, die in den Bereich des Techno- logietransfers wechseln, sowie Mitarbeitende des Techno- logietransfers sollte eine gezielte Aus- und Weiterbildung entwickelt und verpflichtend eingeführt werden, um sie auf ihrem Spezialgebiet im Umgang mit Schutzrechten zu schulen – insbesondere mit Blick auf die spezifischen As- pekte von GCT-Projekten. Bei den Qualifizierungsmaßnah- men sollten u. a. Kenntnisse in den Bereichen Regulatorik, Vertragsrecht, Netzwerkbildung, Projektmanagement und Datenschutz vermittelt werden. Darüber hinaus sollte eine Ausbildung als Patentanwält*in in Universitäten und For- schungseinrichtungen mit Fokus auf GCT etabliert werden. (Fern-)Universitäten, Forschungseinrichtungen und externe Bildungsanbieter sollten entsprechende berufs- begleitende Angebote in Form von Kursen, Workshops oder Fernstudien anbieten, die niederschwellig etabliert und akkreditiert werden. Um das dadurch gewonnene Potenzial im Anschluss nutzen zu können, muss spezifisch qualifizierten Mitarbeitenden eine längerfristige Beschäfti- gungsperspektive geboten werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Eruierung der Bedarfe, Planung für die Entwicklung und Implementierung von Bildungsan- geboten; Organisation erster Workshops/Kurse • Mittelfristig (2–3 Jahre): Entwicklung eines Lehrplans (mit Modulen) und Überführung in Studiengänge; Etab- lierung von Pflichtschulungen; Aufbau von Kursen mit/ bei externen Bildungsanbietern • Langfristig (4–5 Jahre): Akkreditierung von neuen Bil- dungsangeboten und Modulen; vollständige Integration in die Studiengänge; regelmäßige Bedarfsanalyse und Anpassung der Lehrinhalte Erfolgsindikatoren • Anzahl der etablierten Kurse, Workshops, Studien- und Fernstudienangebote; Anzahl der Studierenden, Dok- torand*innen und Wissenschaftler*innen; Anzahl der Schutzrechtsanmeldungen durch Universitäten und Forschungseinrichtungen • Feedback der Teilnehmenden an den Bildungsangeboten Maßnahme 2: Stärkung der Technologietransferstellen (TTOs) Zur Umsetzung notwendige Akteure: TTOs, Patentanwaltskanzleien, Politische Entschei- dungsträger*innen, Wissenschaftler*innen/Erfinder*in- nen; Leitungen der Universitäten und Forschungsein- richtungen Beschreibung Maßnahme: TTOs an Universitäten und Forschungseinrichtungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Identifizierung schutzfähiger Erfindungen und beim Unterstützen von Wissenschaftler*innen bei der Patentanmeldung. Diese Einrichtungen sollten personell gestärkt und finanziell gut ausgestattet werden. Dazu sollte ein fester Anteil der institutionellen Zuwendungen für den Bereich Innovation und Transfer zur Verfügung gestellt und dieses Themen- feld als eigenständige Säule neben Forschung und Lehre verankert werden. Mehr Ressourcen für die Beratung von Forschenden zu haben, kann bei der Bewertung ihrer Ergebnisse und der Anmeldung von Patenten helfen und einen effektiven Schutz sicherstellen. Eine höhere Zahl von Patentanmeldungen führt unweigerlich zu höheren Kosten für den Erhalt der Patente. Solange für den Technologie- transfer nicht genügend Mittel aus den institutionellen Zuwendungen zur Verfügung stehen, bedarf es nationaler Förderprogramme, die im Gegensatz zur eingestellten WIPANO (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen)-Förderung einfache, schnelle und unbürokratische Mittelabrufe erlauben (siehe Handlungs- feld VI, strategisches Ziel 2, Maßnahme 1). Ressourcen für effektive Verwertungsanstrengungen führen gezielt in die Anwendung. Das gilt in besonderem Maße für hochinnova- tive Anwendungsfelder wie die GCT. Indem sie eigene Patentanwält*innen beschäftigen, können die Technologietransferstellen beim Einreichen der Patentanmeldungen unterstützen und gemeinsam mit externen Patentanwaltskanzleien helfen, Patentanmelde- strategien zu erarbeiten. Die Mitarbeitenden der Techno- logietransferstellen sollten geschult werden und bei Bedarf NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 46 die Dienste von Berater*innen mit Industrieerfahrung in Anspruch nehmen, um so aktiv eine Patentverwertung betreiben und Ausgründungen bei der Suche nach poten- ziellen Investoren oder Lizenznehmern unterstützen zu können (Business Development). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Analyse des Istzustands der TTOs und Ableitung des Bedarfs an Personal und finanziellen Mitteln; Gespräche mit der Politik zur Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, Zuwendungen und Förderprogramme; Aufsetzen von Förderprogrammen; Etablierung von Scouting-Prozessen; Einrichtung von industrieerfahrenen Beratungsgruppen • Mittelfristig (2–3 Jahre): Personalakquise; Entwicklung von Weiterbildungsprogrammen für TTOs im Bereich Patentverwertung; Implementierung einfacher, unbüro- kratischer Prozesse für die Mitteleinwerbung, z. B. für FTO-Analysen/-Abrufe aus Förderprogrammen • Langfristig (4–5 Jahre): Integration von Innovation, IP und Transfer als eigenständige Säule in akademischen Einrichtungen; regelmäßige Überprüfung der Effizienz des Transfers und ggf. Anpassung der Strategien im TTO Erfolgsindikatoren • Anzahl der durch die TTOs identifizierten und gemelde- ten Erfindungen • Anzahl der erteilten Patente im Verhältnis zu den ein- gereichten Patentanmeldungen • Anzahl der erfolgreichen Verwertungsaktivitäten und (daraus abgeleitet) Höhe der erzielten Erlöse • Zufriedenheit der Wissenschaftler*innen mit den an- gebotenen Services der TTOs • Gesteigerte Effizienz der Prozesse im Technologietrans- fer (z. B. verkürzte Bearbeitungszeit von Erfindungsmel- dungen bzw. Patentanmeldungen) • Höhe, Eignung und Nutzbarkeit der nationalen Förder- mittel für den Technologietransfer Maßnahme 3: Aufbau von Strukturen zur gezielten Umsetzung und Marktvorbereitung von GCT-Projekten Zur Umsetzung notwendige Akteure: TTOs, Wissenschaftler*innen, Jurist*innen, Ökonom*in- nen, Clinical Trial Offices (CTO), Regulator*innen, externe Berater*innen, Marketingberater*innen, IT-Expert*innen, Industriepartner Beschreibung Maßnahme: Der Technologietransfer als eine frühe Anlaufstelle für GCT-Projekte ist zentral für die Schaffung und Koordi- nierung interner und externer Unterstützungsstrukturen. Hierfür müssen TTOs strukturell und konzeptionell ge- stärkt werden. Dazu gehört der Aufbau einer PDU, siehe strategisches Ziel 2, Maßnahme 1 mit interdisziplinären (Beratungs-)Teams aus Wissenschaftler*innen, Kliniker*in- nen, Jurist*innen, Ökonom*innen, Regulator*innen, GMP- Einrichtungen, CTOs und/oder Marketingspezialist*innen, die den gesamten Entwicklungsprozess von GCT-Thera- pien begleiten kann. Ein GCT-spezifischer Leitfaden und ein diesbezüglicher Maßnahmenkatalog werden ent- wickelt, um die notwendigen Schritte und einzubindenden Experten*innen/Strukturen klar zu definieren. Dies wird idealerweise durch eine zentrale, deutschlandweit tätige, auf GCT spezialisierte PDU koordiniert, die das Wissen der verschiedenen TTOs bündelt und Erfinder*innen in der Kommunikation mit den regulatorischen Behörden und bei der Vorbereitung der Dokumentation für einen Antrag auf klinische Prüfung unterstützt. Notwendige externe Berater*innen bzw. Firmen werden ermittelt und herangezogen, um ihr Spezialwissen für das spezifische GCT-Projekt einzubringen und regulatorische Hürden effizient zu überwinden. Zusätzlich kann eine Online-Be- ratungsplattform für TTOs die schnelle und unkomplizierte Kommunikation zwischen TTOs, der PDU und externen Berater*innen ermöglichen. So kann frühzeitig ein nie- derschwelliges Beratungsangebot zu regulatorischen Aspekten, bestehenden (zugelassenen) Technologien und Rechten Dritter unterbreitet und/oder vermittelt werden – unter Berücksichtigung der Expertise in den zu bildenden Knotenpunkten (siehe Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Außerdem kann so sichergestellt wer- den, dass eine objektive Bewertung erfolgt sowie Chancen und Risiken frühzeitig erkannt und spezifische Konzepte unterstützt werden (z. B. zur dezentralisierten Herstellung (Point-of-Care-Produktion)). 47HANDLUNGSFELD III: TECHNOLOGIETRANSFER Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Bestandsaufnahme vorhandener TTO-Strukturen und Kompetenzen (nationaler Blick); Ermittlung von notwendigen interprofessionellen Team- strukturen innerhalb des TTO, Aufbau und Schulung von interdisziplinären Teams; Planung einer Online- Beratungsplattform für die Kommunikation zwischen TTOs, der PDU und Berater*innen • Mittelfristig (2–3 Jahre): Entwicklung eines GCT-spezi- fischen Leitfadens bzw. Maßnahmenkatalogs; Etablie- rung eines niederschwelligen Beratungsangebots für regulatorische Aspekte eines GCT-Projektes; Aufbau von strategischen Partnerschaften mit akademischen Einrichtungen (auch als Servicepartner für kleinere Einrichtungen), externen Berater*innen und Industrie- partnern • Langfristig (5 Jahre): Implementierung von Workshops und Mentoring-Programmen für die Umsetzung von GCT; Aufbau einer Online-Beratungsplattform Erfolgsindikatoren • GCT-spezifischer Leitfaden/Maßnahmenkatalog wurde eingeführt und wird genutzt • Etablierung einer Online-Plattform für spezifische Aspekte der Produktentwicklung im Bereich GCT • Workshops wurden durchgeführt, Zahl und Zufrieden- heit der Teilnehmenden, Nachfrage nach dem Angebot • Nutzung der Online-Beratungsplattform und Zufrieden- heit der Nutzenden • Erfolgreiche Überwindung regulatorischer Hürden, u. a. zielgerichtete und schnelle Umsetzung in eine FIH-Studie • Erste Markteinführungen neuer GCT-Produkte (u. a. auch Zeitfaktor) Strategisches Ziel 2: Ganzheitliche Beratung und Bewertung von Transferprojekten, die den gesamten Entwicklungsprozess eines innovativen Prüfpräparats (Investigational Medicinal Product, IMP) von der Produktion bis zur Anwendung am Patienten oder an der Patientin einbezieht Erläuterung Ziel: Innovationen bei GCT gehen sowohl aus neuen Technologien (z. B. Herstellungsprozessen, Transfek- tionsverfahren usw.) als auch aus neuen therapeuti- schen GCT-Ansätzen zur Behandlung von speziellen Erkrankungen hervor. Ein erfolgreicher Technologietransfer from Bench to Bedside kann nur dann erfolgen, wenn eine GCT- Technologie zur therapeutischen Anwendung über die notwendigen Voraussetzungen für die Translation verfügt und später auch reproduzierbar, skalierbar und letztendlich auch kosteneffizient hergestellt werden kann. Insbesondere im Hinblick auf den Bereich GCT muss ein Umdenken erfolgen und die Prozessentwicklung als eigenständige essenzielle Notwendigkeit anerkannt und dementsprechend geplant, gefördert und umgesetzt werden. Diese Voraussetzungen können derzeit weder von der akademischen Forschung noch von existierenden Technologietransfereinheiten und industriellen Ko- operationspartnern allein geschaffen werden. Die ex- ternen Berater*innen, die deshalb benötigt werden, verursachen meist hohe Kosten und sind oft nicht mit den Rahmenbedingungen der akademischen Landschaft vertraut. Diese Barrieren gilt es deshalb durch geeignete Maßnahmen abzubauen. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 48 Die notwendigen Voraussetzungen sind dabei schrittweise zu berücksichtigen und bedürfen sowohl des Zugangs zu spezifischen Infrastrukturen als auch qualifizierten Personals und einer ausrei- chenden Finanzierung. Im Einzelnen sind folgende Bereiche für einen erfolgreichen Technologietransfer bei GCT notwendig: a. Ökonomische Verwertbarkeit und gesellschaftli- cher Nutzen: Einordnung in den derzeitigen Stand der Technik bzw. den therapeutischen Gold- standard, laufende Entwicklungen, ökonomische Rahmenbedingungen und Umsetzbarkeit in ein Produkt. b. Definition der Technologie bzw. der therapeuti- schen GCT: Erstellung eines Technologie- oder Produktprofils (Target Product Profile, TPP) ge- mäß ICH Guidelines bzw. technischen Standards, mit den daraus resultierenden minimalen Spezifi- kationen und Anforderungen zur Qualifizierung der Technologie bzw. klinischen Anwendung der GCT. c. Detaillierte Planung des Projekts (Projektplan, Personalbedarf, Infrastrukturbedarf usw.): Er- stellung eines systematischen, rationalen und schrittweisen Entwicklungsplans einschließlich eines Risikomanagement-, Personal- und Finan- zierungsplans. d. Technische bzw. präklinische Evaluierung, Qualifizierung, Validierung und Dokumentation: Planung und Durchführung der notwendigen In-vitro, In-vivo, toxikologischen, pharmako- logischen und experimentellen Versuche zur Qualifizierung und Validierung des Technologie- oder Produktprofils einschließlich der entspre- chenden Dokumentation. e. Entwicklung eines Herstellungsprozesses gemäß GMP, Qualifizierung und Validierung: Entwicklung von kosteneffizienten Produktionsprozessen und -technologien. Absicherung der Reproduzierbar- keit und Skalierbarkeit und damit der Herstellbar- keit der GCT-Produkte einschließlich qualifizierter und validierter analytischer Methoden zur Ge- währleistung der GMP-Konformität. Kontinuier- liche Weiterentwicklung des Prozesses. f. Klinisches Studiendesign und regulatorische Genehmigungen: Planung eines aussagekräfti- gen Studiendesigns, Evaluation der Machbarkeit (Patientenrekrutierung, Endpunkte, Statistik), Etablierung des Studien-Monitorings, des Risiko- managements und der Biostatistik einschließlich der Genehmigungen durch eine Ethikkommission und die zuständigen Behörden. Eine engere Vernetzung von Technologie- und GCT-Entwickler*innen und Expert*innen aus den Bereichen der Gesundheitswirtschaft, Regulatorik, Präklinik, Klinik usw. ist anzustreben. Durch eine engere Vernetzung von Wissenschaft, Regulatorik und Industrie durch eine PDU kann das Potenzial der Standardisierungen von Prozessen und Technologien stärker genutzt werden. Hierzu bedarf es folgender konkreter Maßnahmen: Maßnahme 1: Aufbau einer Product Development Unit (PDU) zur Unterstützung von Projektplanung und -durchführung Zur Umsetzung notwendige Akteure: Politische Entscheidungsträger*innen, PEI als zustän- dige regulatorische Behörde, geeignete akademische Institution Beschreibung Maßnahme: Mit der Schaffung einer unabhängigen, zentralen PDU, die an einer geeigneten akademischen Institution angesiedelt werden sollte, werden die Wissenschaftler*innen und Forschungsinstitutionen maßgeblich beim Technologie- transfer unterstützt, indem sie bei der Erstellung und Umsetzung eines risikominimierten, produktspezifischen Projektplans professionell angeleitet werden. Ein solches PDU-Konzept hat die Transferleistungen zum Beispiel im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) erheb- lich vorangetrieben und sollte daher auf den Bereich GCT übertragen werden. Die PDU begleitet die Entwicklung eines Projektplans, der die notwendigen Entwicklungs- schritte und die einzubindenden Infrastrukturen sowie einen zeitlichen Ablaufplan beinhaltet und greift auf ein weit verzweigtes Netzwerk von erfahrenen Entwickler*in- nen und Spezialist*innen im Bereich Produktion und Regulatorik sowie Pharmapartnern und Behörden zurück. Dies ermöglicht den Erfinder*innen und Wissenschaft- ler*innen in einem Entwicklungsprojekt die systematische Abarbeitung der notwendigen Schritte: Hierzu zählen die schnelle und reibungslose technische bzw. präklinische Evaluierung (inklusive notwendiger In-vitro, In-vivo, toxiko- logischer und pharmakologischer Versuche), die Entwick- lung eines geeigneten Produkt-Prototyps, die Etablierung eines reproduzierbaren Herstellungsprozesses für die Good Laboratory Practice (GLP-) und GMP-Herstellung der Komponenten und des klinischen Prüfproduktes und die Qualifizierung, Validierung und Dokumentation des präklinischen und klinischen Proof of Concept. Anhand 49HANDLUNGSFELD III: TECHNOLOGIETRANSFER von Leitfäden erstellt die PDU dabei zusammen mit den TTO-Teams und den Wissenschaftler*innen das indivi- duelle GCT-Technologie- oder -Produktprofil (TPP) und die spezifischen Anforderungspläne. Zudem unterstützt die PDU den Technologietransfer durch die Nutzung von SOPs für bestehende Prozesse bzw. Plattformtechno- logien und durch die gemeinsame Entwicklung neuer Prozesse. Gezielt wird hierbei auch die für GCT-Projekte notwendige Interdisziplinarität durch Zusammenarbeit von medizinischen, biologischen und verfahrenstechnischen (Forschungs-)Instituten gefördert bzw. sichergestellt. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Finanzielle Mittel zur Einrichtung einer zentralen PDU sowie von Beratungsgruppen, Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter*innen • Mittelfristig (2–3 Jahre) Aufbau eines Netzwerks aus externen Berater*innen (Regulatorik, Herstellung, Finanzierung); Anbindung an die interprofessionellen TTO-Teams aus den verschiedenen Einrichtungen zur Identifikation von Flagship-Projekten • Langfristig (4–5 Jahre): Sicherung der längerfristigen Finanzierung der PDU mit einer Leitung mit Industrie- erfahrung und 3–4 Mitarbeiter*innen Erfolgsindikatoren • Etablierung der PDU • Erste Flagship-Projekte wurden identifiziert und Meilensteine definiert • Erste Projekte wurden in die klinische Anwendung begleitet Maßnahme 2: Schaffung und Betrieb von gemeinsam nutzbarer Infrastruktur für GCT- Entwickler*innen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Politische Entscheidungsträger*innen, Ministerien auf Landes- und Bundesebene, Leitung der akademischen Einrichtungen Beschreibung Maßnahme: Schaffung von gemeinsamen Infrastrukturen, die es GCT- Entwickler*innen aus unterschiedlichen Organisationen wie Universitäten, Forschungsgemeinschaften, Start-ups und Pharma-/Biotech-Unternehmen ermöglichen, zusam- men an der Entwicklung neuer Therapien zu arbeiten. So können Kompetenzen aus verschiedenen Fachbereichen (z. B. Medizin, Biologie und Ingenieurswissenschaften) frühzeitig zusammengeführt werden, während eine Um- gebung für den Austausch unter den Akteuren geschaffen wird, die eine künftige klinische Entwicklung und Kom- merzialisierung erleichtern soll. Besonders hervorzuheben sind dabei die Herstellung von Material für präklinische Toxizitätsstudien und klinische Studien, die Generierung von Daten für das Einreichen eines klinischen Prüfantrags (Clinical Trial Application, CTA) in Europa oder einer IND- Studie in den USA. Hierfür werden eine GMP-Produk- tionsumgebung, entsprechende Datenspeichersysteme und geeignete Analytiklabore benötigt, die sich in für alle Beteiligten zugänglichen Räumlichkeiten befinden sollten. So könnte z. B. die Herstellung von Material für die Phase 1 der klinischen Studien über die gemeinsame Infrastruktur unterstützt werden. Über den Aufbau technischer Kompe- tenzen hinaus kann die PDU auch zur Beratung zu transla- tionsrelevanten Themen (regulatorische Angelegenheiten, Design und Durchführung von Toxizitäts- und Phase 1-Stu- dien) genutzt werden und hier langfristig GCT-spezifische Erfahrung aufbauen. Ein Vorteil dieser (teilweisen) öffent- lichen Finanzierung solcher Knotenpunkte ist die Bezahl- barkeit für die GCT-Entwickler*innen, für die besonders die Herstellung von Material für Toxizitätsstudien meist schwer finanzierbar ist und somit einen Flaschenhals in der Ent- wicklung von neuen Therapien darstellt (siehe Empfehlung in Handlungsfeld V, strategisches Ziel 1, Maßnahme 4 und in Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Erfassung aller bestehenden (Teil)Infrastrukturkapazitäten für eine gemeinsame Nutzung für die GCT-Entwicklung • Mittel- bis langfristig (2–5 Jahre): Kontinuierlicher Aus- und Aufbau einer flächendeckenden GCT-Entwi- cklungsinfrastruktur für Akademie und Start-ups Erfolgsindikatoren • Anzahl an geschaffenen nicht-wettbewerblichen GCT-Infrastrukturen auf Kostenbasis NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 50 Strategisches Ziel 3: Erleichterung der Verwertung des gesellschaftlichen und/oder wirtschaft- lichen Potenzials der wissenschaftlichen Ergebnisse Erläuterung Ziel: Verwertung zum gesellschaftlichen und (volks)wirt- schaftlichen Nutzen. Der angestrebte gesellschaft- liche Nutzen hat die routinemäßige Behandlung von Patient*innen mit neuen zugelassenen Produkten zum Ziel. Ein Zwischenziel auf diesem Weg ist die Behandlung einiger weniger Patient*innen in klini- schen Phasen. Um die nachhaltige Bereitstellung neuer Produkte und deren Markteinführung und Ver- trieb sicherzustellen, ist von Seiten der öffentlichen Forschungseinrichtungen der Transfer in ein Unter- nehmen notwendig, sei es nun ein neu gegründetes Start-up oder eine existierende Firma. Prinzipiell beinhaltet eine Verwertung im Sinne der obigen Definition eine Lizenz oder eine Rechtsüber- tragung (Schutzrechte und/oder Know-how) sowie im Fall einer Ausgründung zusätzlich in der Regel eine (direkte oder indirekte) Beteiligung am Start-up – Letzteres insbesondere, um eine für das Start-up attraktive Lizenzstruktur (z. B. Exklusivität und trotz- dem backloaded) zu ermöglichen. Im Life-Science-Bereich tragen öffentliche For- schungsinstitutionen oft jahrelang hohe Entwicklungs- kosten und ermöglichen kostenintensive Validierun- gen. Daher ist in der Regel eine Übertragung von Patentrechten oder Virtual Shares weniger geeignet. Insbesondere im Fall der Ausgründung ist eine mög- lichst schnelle Einigung der Akteure – Forschungs- organisation, Gründer*innen und Investor*innen – von zentraler Bedeutung. Hierbei ist man sich international wie national einig, dass im Vorfeld transparente Aus- gründungsstandards erarbeitet werden sollten, wobei Forschungsorganisationen, bereits ausgegründete Firmen sowie Investor*innen mit einbezogen werden sollten. In den USA wurde dazu unter Federführung der Columbia Universität ein entsprechender Leitfa- den entwickelt, und – in der Konstellation TenU (USA, GB, BEL) als Weiterentwicklung der Empfehlungen der Columbia Universität – der USIT Guide. Auch in den Niederlanden und Belgien gibt es davon abgelei- tete nationale Empfehlungen. In Deutschland orien- tiert sich die Transferallianz in einem Positionspapier an der Grundphilosophie der US-Empfehlungen und des USIT Guides. Letzterer ist ein hervorragend ausgearbeitetes Werk mit dem Schwerpunkt Life Sciences, das eine Vielzahl von Aspekten anspricht, die bei Ausgründungen relevant sind, und deshalb auch im Rahmen der GCT-Strategie das Referenzwerk für Spin-offs darstellen sollte. Maßnahme 1 (übergreifend): Erarbeitung eines nationalen Leitfadens für transparente Ausgründungsstandards, zum Beispiel auf der Basis des USIT Guides Zur Umsetzung notwendige Akteure: VCs, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Uni- versitäten, bereits ausgegründete (erfolgreiche und gescheiterte) Firmen, Transferallianz Beschreibung Maßnahme: Erarbeitung eines nationalen Leitfadens unter Berücksich- tigung der juristischen und strukturellen Gegebenheiten in Deutschland und der international etablierten Ansätze wie des USIT Guides und unter Einbeziehung von wichtigen Akteuren wie VCs, außeruniversitären Forschungseinrich- tungen, Universitäten, bereits ausgegründeten (erfolgreichen und gescheiterten) Firmen sowie der Transferallianz. Aus- gründungen könnten dadurch unterstützt werden, dass sie die Patentrechte zu Konditionen lizenzieren können, die sie leistungsfähig halten und dem Team frühzeitig bekannt sind. Bis zur Fertigstellung des nationalen Leitfadens sollten die einzelnen Einrichtungen Leitfäden – zumindest bezüglich der Beteiligungs- und Lizenzmodalitäten der Einrichtung – erstellen, damit nicht jede*r Ausgründer*in das Gefühl hat, in einem intransparenten Umfeld „von Null anfangen zu müssen“. Um eine langfristige Vereinheitlichung der Transferbedingungen auf nationaler Ebene zu erreichen, sollten diese Leitfäden möglichst veröffentlicht, zumindest aber der Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt werden, die 51HANDLUNGSFELD III: TECHNOLOGIETRANSFER den nationalen Leitfaden erarbeitet hat, sowie den TTOs der anderen Forschungseinrichtungen in Deutschland. Grundlage für Standards bei Termsheets kann das von der Columbia Universität entwickelte Modell sein. Auch künftig sollen Entwicklungen von Columbia oder TenU als Orien- tierungshilfe für nationale Standards verwendet werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): 1 Koordinator*in (Personalmittel) • Mittelfristig (2–3 Jahre): Leitfaden erstellt Erfolgsindikatoren • Leitfäden bezüglich der Beteiligungs- und Lizenzmoda- litäten wurden erstellt • Fertigstellung des nationalen Leitfadens Maßnahme 2 (GCT-spezifisch): Klärung und Verbesserung der Rahmenbedin- gungen, damit Start-ups in der Anfangspha- se bestehende Infrastrukturen der (Mutter-) Forschungseinrichtung verwenden können, insbesondere teure GMP-Infrastruktur Zur Umsetzung notwendige Akteure: Politische Entscheidungsträger*innen, Ministerien auf Landes- und Bundesebene, Leitung der akademischen Einrichtungen Beschreibung Maßnahme: Erstellung eines Gutachtens dazu, welche rechtlichen, regulatorischen und organisatorischen Aspekte, insbeson- dere beihilferechtlicher Art, zu beachten sind, wenn Start- ups bestehende Infrastrukturen der (Mutter-)Einrichtung mitnutzen wollen. Auf der Basis eines solchen Gutachtens werden unter Mitwirkung von Transferexpert*innen aus- gewählter Forschungseinrichtungen folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Es wird ein Leitfaden mit konkreten Handlungsanwei- sungen für die Forschungseinrichtungen erstellt, wie sie Start-ups Zugang zur Infrastruktur gewähren sollen. Dieser Leitfaden kann den akademischen Institutionen als Anhaltspunkt dienen und etwaigen Rechtsstreitig- keiten vorbeugen; 2. Es werden diejenigen bestehenden rechtlichen, regula- torischen und organisatorischen Regelungen ermittelt, die für den Zugang von Start-ups zur bestehenden Infrastruktur das größte Risiko bzw. Problem darstellen und eine Änderung der Gesetzgebung erfordern; 3. Es werden Wege zur Anpassung des EU-Beihilferechts- rahmens und der (ausführenden bzw. ergänzenden) deutschen Regelungen eruiert. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): 1 Koordinator*in (Personalmittel) • Mittelfristig (2–3 Jahre): Erstellung des Gutachtens • Finanzielle Mittel für externe Beratungsagentur Erfolgsindikatoren • Gutachten wurde erstellt • Handlungsanweisungen liegen vor Maßnahme 3 (GCT-spezifisch): Patentrecherchen und Analysen für einige wenige absolute Schlüsseltechnologien Zur Umsetzung notwendige Akteure: TTO, externe Patentanwaltskanzleien Beschreibung Maßnahme: Die Ergebnisse von mit Bundesmitteln geförderten projekt- bezogenen Patentrecherchen und FTO-Analysen sollten zusammengetragen werden, sofern sie eine Schlüsseltech- nologie betreffen. Daraus sollten für einige wenige absolute Schlüsseltechnologien (wie zum Beispiel CRISPR/Cas9) Patentlandschaften erstellt werden, in denen die Patentfami- lien herausgehoben werden, die von besonderer Bedeutung für alle Projekte sind, die die betreffende Schlüsseltechno- logie nutzen. Damit legt man für viele dieser Projekte ein robustes erstes Fundament für die Evaluierung von Rechten Dritter an diesen Technologien, was den Gesamtprozess einer späteren, tiefer gehenden Evaluierung im Rahmen einer FTO-Analyse beschleunigen wird. Darüber hinaus ver- mindert man so das Risiko von individuellen Fehlern bei den Patentrecherchen, die den Evaluierungen möglicher Rechte Dritter zugrunde liegen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Mittel für die Erstellung und Pflege einer Datenbank, die die gesammelten Rechercheer- gebnisse enthält • Mittelfristig (2–3 Jahre): Initiale Datenbank aufgebaut • Langfristig (4–5 Jahre): Laufende Aktualisierung der Datenbank Erfolgsindikatoren • Funktionale und zugängliche Datenbank ist vorhanden • Aktualisierungsprozess ist etabliert • Der Zugriff auf die Datenbank wird quantitativ überwacht NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 52 Strategisches Ziel 4: Etablierung der Anerkennung von Transferleistungen und Translations erfolgen als Teil der wissenschaftlichen Reputation von Einzelpersonen und Institutionen Erläuterung Ziel: Bisher werden Transferleistungen in Deutschland nur bedingt als wissenschaftliche Leistungen anerkannt. Das unterscheidet uns z. B. von den USA, wo die Gründung eines Unternehmens nicht nur das An- sehen eines Forschenden, sondern auch das seiner Forschungseinrichtung erhöht. In Deutschland wird das von der Gesellschaft und von den akademischen Fachkräften hingegen teilweise skeptisch gesehen und als „kommerzielle Orientierung“ betrachtet. Es muss ein kultureller Wandel stattfinden, der ein Umfeld schafft, in dem Innovation und Unternehmer- tum explizit geschätzt, unterstützt und honoriert werden. Erfolgreiche Beispiele von Ausgründungen und Patentanmeldungen könnten in der internen und externen Kommunikation als Erfolge hervorgehoben und die entsprechenden Wissenschaftler*innen als Vorbilder präsentiert werden. Außerdem sollte der wirkungsorientierte Umgang mit Forschungs- ergebnissen stärker gefördert und bewertet werden, und die Transferleistung von Universitäten und Forschungseinrichtungen sollte in Form von Quali- tätskennzahlen in die Betrachtung aufgenommen werden. Junge Wissenschaftler*innen, die in einem akademi- schen Umfeld aufwachsen haben zwar oft ein großes Interesse daran, nachhaltig zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beizutragen, aber das akademische Umfeld in Deutschland hat dafür bisher keine „Währung“ entwickelt. Für die Erlangung eines Doktortitels zählen z. B. in der Regel nur Publikatio- nen, da Transferleistungen schwer zu messen sind und oft wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine Promotion. Die längerfristige Beschäftigung in einem Entwicklungsprojekt ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kaum möglich. Selbst wenn eine Ausgründung vorbereitet wird, greift die gesetzlich beschränkte Beschäftigungs- dauer. Das führt dazu, dass sich nur wenige junge Menschen solchen Projekten widmen können und dass beim Personalwechsel kontinuierlich Wissen und Erfahrung verloren gehen. Maßnahme 1: Optimierung der akademischen Anreizsys- teme und projektspezifische Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter*innen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Leitungen der akademischen Institutionen Beschreibung Maßnahme: Anreize für Wissenschaftler*innen, ihre Forschung in die Anwendung zu überführen, sollten durch eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen aus Lizenzen oder Ausgrün- dungen (auch ohne Erfinderstatus) geschaffen werden. Eine Beschäftigung essenzieller Fachkräfte für ein Transferprojekt muss auch auf der Basis befristeter Verträge bis zum Zeit- punkt der Ausgründung oder Auslizenzierung möglich sein, um den Verlust von Wissen und Kompetenz zu vermeiden. Zudem sollten Möglichkeiten gefunden werden, Transfer- leistungen für Karriereschritte anzuerkennen. So wäre es zum Beispiel möglich, für Promotionen oder Habilitationen die Beteiligung an Patentschriften oder die Initiierung einer klinischen Studie anzuerkennen. Ein genehmigtes Studien- protokoll für einen IIT oder der Erhalt einer Herstellungs- genehmigung sollten einer peer-reviewten Publikation gleichgesetzt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (2 Jahre) • Keine speziellen Ressourcen benötigt Erfolgsindikatoren • Anpassung der tarifrechtlichen Voraussetzung für eine projektspezifische Beschäftigung in einem Transfer- projekt • Anpassung von Promotions- und Habilitationsvoraus- setzungen 53HANDLUNGSFELD III: TECHNOLOGIETRANSFER Maßnahme 2: Erfolgsgeschichten zum Technologietransfer kommunizieren Zur Umsetzung notwendige Akteure: Kommunikationsabteilungen im Austausch mit TTOs, nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Um das Ansehen von Leistungen des Transfers in die private Wirtschaft zu verbessern, sollten Imagekampagnen durchgeführt werden, die Erfolgsgeschichten im Bereich der GCT so aufarbeiten, dass sie für Studierende, For- schende und eine interessierte Öffentlichkeit verständlich sind und positiv dargestellt werden. Diese Imagekampag- nen sollten die gesamte Translationskette umfassen – von Patenten, die auslizenziert werden, über Firmengründun- gen bis hin zur kommerziellen Nutzung von Forschungs- ergebnissen. Berichte über Wissenschaftler*innen, die erfolgreich Ideen in die klinische Umsetzung gebracht oder Unternehmen gegründet haben, dienen dabei nicht nur als Präsentation von Rollenvorbildern, sondern geben auch Wissen weiter, wie aus einer Idee ein Produkt werden kann. Solche Er- folgsgeschichten haben Vorbildwirkung und erhöhen das Ansehen erfolgreicher Akteure des Transfergeschehens in der akademischen Welt. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (2 Jahre) für die Initiierung, danach Verstetigung der Maßnahmen • Ressourcen: Ein*e Mitarbeiter*in für die Kommunikation im Netzwerkbüro Erfolgsindikatoren • Anzahl der online kommunizierten Transferprojekte • Anzahl der Internetaufrufe und Anzahl der positiven Bewertungen bzw. geteilten Beiträge • Anzahl der Pressemitteilungen • Anzahl der Medienauftritte, die aus beworbenen Projekten hervorgegangen sind Maßnahme 3: Transferleistungen von Forschungs einrichtungen als Qualitätskriterium Zur Umsetzung notwendige Akteure: Wissenschaftsrat, politische Entscheidungsträger*innen, Ministerien auf Landes- und Bundesebene, Leitungen der akademischen Einrichtungen Beschreibung Maßnahme: Um zu erreichen, dass Forschungseinrichtungen Leistun- gen des Transfers in die private Wirtschaft stärker unter- stützen, sollten Erfolge beim Technologietransfer und die Unterstützung von Ausgründungen als klares Ziel neben den Grundaufgaben Lehre, Forschung und Krankenversor- gung in den Landeshochschulgesetzen verankert und in Kriterienkataloge bei Evaluationen aufgenommen werden. Dabei sollten erfolgreiche Transferleistungen beim „Hoch- schulranking“, bei Evaluationen und bei Empfehlungen des Wissenschaftsrates nicht nur quantitativ (Anzahl der Aus- gründungen und Lizenzierungen), sondern auch qualitativ (Anzahl der marktreifen Produkte, Unicorns etc.) stärker berücksichtigt werden. Mitarbeitende, die Ausgründungen unterstützen wollen, sollten die Möglichkeit bekommen, entweder in Teilzeit zu arbeiten oder für einen befristeten Zeitraum freigestellt zu werden. Hierfür sollten rechtliche und tarifliche Voraussetzungen entweder geschaffen oder häufiger wahrgenommen werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurz- bis mittelfristig (1–2 Jahre) • Keine zusätzlichen Ressourcen erforderlich Erfolgsindikatoren • Definition von kurz- und mittelfristigen Zielwerten für erfolgreiche Transferleistungen durch jede akademische Institution • Anpassung des Katalogs der Evaluationskriterien für universitäre und außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen • Evaluation der Auswirkungen der geänderten Ziel werte/Evaluationskriterien nach 5 Jahren • Anpassung der IMA an translationale Erfolgskriterien NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 54 55HANDLUNGSFELD III: TECHNOLOGIETRANSFER Handlungsfeld IV: Standards, Normen und regulatorische Rahmenbedingungen Zusammenfassung Eine Verbesserung der regulatorischen Rahmen- bedingungen zur Erhöhung der Innovationskraft in Deutschland und Europa ist notwendig und möglich. Als Ansatz für konkrete Maßnahmen wurden folgen- de Kernelemente ermittelt: • Defragmentierung des regulatorischen Umfelds für GCT durch Konzentration der Verfahren und Verantwortlichkeiten, auch für die Herstellungs- erlaubnis, beim PEI und Stärkung des PEI mit mehr Ressourcen • Verbesserung der EU-Gesetzgebung zur klinischen Prüfung (EU Verordnung, EU VO, Clinical Trials Regulation, CTR, 536/2014) und der besseren Abstimmung zu den Prozessen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika • Schutz, Erhalt und Ausbau akademischer Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten als Motor der Entwicklung im Feld der GCT durch: – Neudefinition einiger Arzneimittelbegriffe und regulatorischer Abläufe im Feld der GCT – Vereinfachung von Genehmigungsprozes- sen für vielfach verwendete Prozesse und Ausgangsmaterialien in Form von Master- File-Systemen – Einführung von Sandbox-Verfahren als Innovationsraum • Einführung eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums als Kommunikations- plattform zur Verstetigung der Arbeit der Nationa- len Strategie mit dem Arbeitskreis Blut als Modell NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 56 Defragmentierung und Vereinheitlichung von Zuständigkeiten und Prozessen in der klinischen Forschung und Entwicklung von GCT sowie Stärkung der Bundesoberbehörde und ihrer Ressourcen als Single Point of Contact 1 Kontinuierliche Anpassung regulatorischer Prozesse an die Entwicklungen im GCT-Bereich 2 Erhöhung der Verfügbarkeit niederschwelliger regulatorischer Beratung 3 57 Hintergrund Die Entwicklung neuer Arzneimittel beginnt mit gut doku- mentierter Forschung zur Sicherung von Wirksamkeit und Sicherheit sowie qualitätsgesicherter Herstellung, gefolgt von der ersten Anwendung am Menschen. Hier entstehen die ersten bürokratischen Hürden. Die Herstellung, Forschung und Entwicklung in Deutsch- land sind aufgrund nationaler Vorgaben, die nicht EU-weit gelten, im Vergleich mit anderen europäischen Staaten teuer und ineffizient. Das gilt schon in den frühen Phasen der Entwicklung, z. B. für die Genehmigung von Tierver- suchen (siehe auch Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 3, Maßnahme 2). Die Definitionen für ATMP (und damit GCT) und deren Bestandteile, die in der neuen EU-Direktive enthalten sein sollen, sind für diese zukunftsweisenden Be- handlungen eher ungeeignet. Auf europäischer Ebene wird die Einreichung eines Master Files im Vergleich mit den USA erheblich erschwert, da Wirkstoffe (z. B. Messenger- Ribonucleic acid, mRNA) und andere Ausgangsmaterialien für GCT nicht in diesem Format eingereicht werden können. Dadurch müssen Daten mehrmals eingereicht werden, und das geistige Eigentum (IP) kann nicht ge- schützt werden. Clinical Trial Applications (CTA) und die Durchführung von klinischen Studien und klinischen Prüfungen mit GCT unterliegen der EU VO CTR 536/2014 und ihrer nationalen Umsetzung im deutschen AMG. Nicht selten wirken auch Bestimmungen der Medizin- produkteverordnung (Medical Device Regulation, MDR)/ des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und der In-Vitro Diagnostic Regulation (IVDR) erschwerend. Dieses europäische Regulations-Triumvirat ist aufgrund seiner hohen bürokratischen Komplexität und der derzeit völlig fehlenden Abstimmung der Prozesse miteinander ein enormes Hindernis für die Studienstandorte Europa und Deutschland. Außerdem ist es in vielen Aspekten realitäts- fern bzw. bezüglich seiner Schutzwirkung für Patient*innen und Proband*innen evidenzarm. Des Weiteren geht die nationale Umsetzung oft weit über die Vorgaben der EU VO hinaus oder verkompliziert durch föderale Zersplitterung und Verantwortlichkeiten die Ab- läufe und Zuständigkeiten. Die grundsätzlich gute Idee eines einheitlichen europäischen Antragsstellungs- und Bewertungsverfahrens für klinische Studien wird durch die Funktionsmängel des Clinical Trials Information Sys- tem (CTIS) Portals konterkariert. Mit BfArM und PEI als Bundesoberbehörden und der Vielzahl von Regierungs- präsidien entsteht in Deutschland ein komplexes Umfeld, das in Europa seinesgleichen sucht. Im internationalen Vergleich hochentwickelter Standorte wie z. B. den USA wird der Zugang von Patient*innen zu Studien mit moder- nen Verfahren der GCT in Deutschland stärker behindert. In zentralen Bereichen, wie z. B. FIH-Studien verzeichnen wir bereits eine erhebliche Abwanderung von Studien aus Deutschland. Das Phänomen des „International Drifts“ von Arzneimittelstudien in Länder mit einfacheren regulatori- schen Verfahren ist seit längerem bekannt. Derzeit werden im Hinblick auf die Studiendurchführung vermehrt die USA, Asien und Großbritannien der EU vorgezogen. Rück- läufige Zahlen gerade bei akademisch initiierten Studien sind dokumentiert. Auch was die weitere Unterstützung der Arzneimittelent- wicklung durch kontinuierliche frühe wissenschaftliche Be- ratung und beschleunigte Zulassungsverfahren angeht, ist Deutschland und damit auch Europa aufgrund fehlender Ressourcen, geteilter Aufgabenstellungen und fehlenden Praxisbezugs weniger gut aufgestellt als andere Standorte. Um größeren Schaden von den Studienstandorten Europa und Deutschland fernzuhalten, fordert dieses Strategie- papier eine umgehende Reform des regulatorischen Triumvirats (CTR, MDR, IVDR) mit einer vernünftigen und brauchbaren Vereinfachung bzw. Abstimmung miteinan- der. Die nationale Umsetzung darf dabei nicht komplizier- ter sein als bereits auf EU-Ebene vorgegeben. An diesem Prozess müssen im Gegensatz zum früheren Vorgehen a priori Vertreter*innen kompetenter Personengruppen, die Studien und Prüfungen durchführen oder von ihnen betrof- fen sind, beteiligt sein. Das sind neben den Behörden und der Pharmaindustrie insbesondere Wissenschaftler*innen, klinische Prüfer*innen, Mitglieder von Ethikkommissionen und Patientenvertretende. Strategische Ziele 1. Defragmentierung und Vereinheitlichung von Zuständigkeiten und Prozessen in der klinischen Forschung und Entwicklung von GCT sowie Stärkung der Bundesoberbehörde und ihrer Ressourcen als Single Point of Contact 2. Kontinuierliche Anpassung regulatorischer Prozesse an die Entwicklungen im GCT-Bereich 3. Erhöhung der Verfügbarkeit niederschwelliger regulatorischer Beratung NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 58 Strategisches Ziel 1: Defragmentierung und Vereinheitlichung von Zuständigkeiten und Prozessen in der klinischen Forschung und Entwicklung von GCT sowie Stärkung der Bundesober- behörde und ihrer Ressourcen als Single Point of Contact Erläuterung Ziel: Die historisch gewachsenen administrativen und regu- latorischen Anforderungen auf verschiedenen Ebenen der föderalen und europäischen Struktur sind zurzeit der stärkste Wettbewerbsnachteil für Investitionen in Forschung und Entwicklung und klinische Entwick- lungen in Deutschland und der EU. Sie tragen dazu bei, dass Innovationen im GCT-Bereich Patient*innen in Deutschland und Europa nicht im selben Maße er- reichen wie z. B. in den USA. Hierzu muss eine Besei- tigung der Fragmentierung der Prozesse auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene erreicht werden. Sie beinhaltet den Abbau föderaler und nationaler Hindernisse bei den Verfahren und Zuständigkeiten von Landes- und Bundesbehörden, um so eine Verschlankung der Pro- zesse und ein angemessenes Verhältnis von Risiken und Chancen zu erreichen. Insbesondere bei der Entwicklung von GCT sind einheitliche regulatorische Strukturen der Prozess- entwicklung und wissenschaftlichen Begleitung (mit Schwerpunkt bei der Bundesoberbehörde) der föderalen Fragmentierung vorzuziehen, zumal die Zuständigkeit der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zwar einzigartig, aber nicht unbedingt vorteilhaft ist, denn kein anderes EU-Land weist eine ähnlich dezentrale Struktur auf. Herstellungserlaubnisse auf Landesebene sollten daher in die Prozesse der Bundesoberbehörde bzw. der Europäischen Arznei- mittelagentur (EMA) integriert werden, um einen Single Point of Contact zu schaffen, über den zu allen Fragen der Entwicklung neuer Arzneimittel und The- rapien verbindlich kommuniziert werden kann. Durch einen Ausbau der BOB als Single Point of Contact soll auch die Möglichkeit geschaffen wer- den, das Prinzip des Scientific Advice-Verfahrens auf die Themenbereiche der Landesbehörden ein- schließlich der benannten Stellen auszuweiten. Wie das Beispiel USA zeigt, sind ausreichende Kapa- zität und Expertise in einer einheitlich auftretenden Institution, die über einen klaren Handlungsauftrag zur Innovationsförderung sowie Befugnisse für alle im Rahmen der Entwicklung von GCT anfallenden Prüfgenehmigungs- und Zulassungsprozesse verfügt, die wichtigsten Voraussetzungen für die Entstehung einer kosteneffizienten und erfolgver- sprechenden Innovationslandschaft in Deutschland. Auch an die Wirkstoffe und kritischen Startmate- rialien, die für GCT/ATMP erforderlich sind, werden EU-weit unterschiedliche nationale Anforderungen gestellt, vor allem im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Herstellungserlaubnis und somit des Vor- handenseins einer sachkundigen Person. Dies führt zu einem Standortnachteil Deutschlands bezüglich der Kosten und des Zeitrahmens, und zwar sowohl gegenüber anderen EU-Staaten als auch im inter- nationalen Vergleich. Im Zuge neuer technischer Entwicklungen wird es künftig möglich sein, einen Wirkstoff oder ein Startmaterial entweder auf bio- logischem oder auf chemischem Wege herzustellen. Durch die unterschiedlichen Herstellungswege ergeben sich sicherlich unterschiedliche Risiken; allerdings stellt sich die Frage, ob dies eine Herstel- lungserlaubnis für den biologischen Weg rechtfertigt und ob es nicht sinnvoller ist, die Risiken anhand der Art der Anwendung als Arzneimittel zu unterschei- den (z. B. transiente Wirkung der mRNA gegenüber dauerhafter Wirkung von CRISPR/Cas). Bei allen Überlegungen zur Defragmentierung und Harmonisierung ist immer auch die Einbeziehung von Ethikkommissionen zu berücksichtigen. 59HANDLUNGSFELD IV: STANDARDS, NORMEN UND REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Maßnahme 1: Umsetzung von einheitlichen Standards und Prozessen zur Erteilung einer Herstellungs- erlaubnis insbesondere im Kontext von GCT und ihren Startmaterialien und Wirkstoffen durch Anpassung der Kompetenzzuordnung zwischen lokalen Behörden und dem PEI Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMG Beschreibung Maßnahme: Optionen für die Kompetenzzuordnung zwischen lokalen Behörden und dem PEI sind zum Beispiel: 1. Rechtliche Prüfung, ob der BOB die Befugnis zur Ertei- lung der Herstellungserlaubnis ganz übertragen werden kann 2. Bei klinischen Prüfungen: Integration der Entscheidung über die Herstellungserlaubnis für IMPs im Bereich von GCT in die Genehmigungsverfahren für die klinische Prüfung 3. Einrichtung einer beim PEI angesiedelten Gruppe von Expert*innen für GCT mit übergeordneten Aufgaben (siehe unten): z. B. Harmonisierung der Verfahren und Anforderungen für die Beantragung von Herstellungs- laubnissen auch für kritische Startmaterialien und Wirk- stoffe basierend auf geltenden EU-Richtlinien sowie deren fortlaufenden Anpassungen Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (3–5 Jahre) • Einführung einer bundesweiten Instanz für die Erteilung einer Herstellungserlaubnis für GCT und die Überwa- chung von GMP-Aktivitäten mit enger Anbindung an die BOB • Ressourcenbedarf: mittlerer Personalaufwand, die GMP-spezifische Expertise muss an der BOB auf- und ausgebaut werden Erfolgsindikatoren • Verkürzung des Zeitraums bis zur Erteilung der Her- stellungserlaubnis oder das Entfallen der Notwendigkeit einer Herstellungserlaubnis für Wirkstoffe/Startmateria- lien sowie der Genehmigung von klinischen Prüfungen. Ggf. können auch über eine „Rückmeldeschleife“ die Klarheit von Anforderungen und der Nutzen von Beratungen nachgewiesen werden • Anzahl der klinischen Studien für GCT in Deutschland 2030 • Anzahl der Contract Development and Manufacturing Organizations (CDMOs) für GCT-Rohstoffe in Deutsch- land 2030 Maßnahme 2: Stärkung des PEI mit ausreichenden Ressourcen Zur Umsetzung notwendige Akteure: PEI, BMG Beschreibung Maßnahme: Um eine Abwanderung der bisherigen Expertise und den Verlust der Führungsrolle in Europa zu vermeiden, empfehlen wir eine deutliche Stärkung der Ressourcen und Zuständigkeiten des PEI. Die Genehmigung von Anträgen auf klinische Prüfungen und die Bewertung von Medizinprodukten mit GCT-Bezug sowie die Expertise für Produkte aus Bioreaktorprozessen (GCT, Antikörper, mRNA, etc.) sollten von einer zentralen Anlaufstelle aus koordiniert werden. Dabei spielt die Schaffung von ausreichenden zusätzlichen Ressourcen und Expertisen für die bisher unterversorgten wissenschaftlichen Themen (GCT, Medizinprodukte, Real- World-Evidence) eine kritische Rolle bei der Förderung von GCT in Deutschland. Die derzeitigen Ressourcen am PEI sind unzureichend, die Vorlaufzeiten z. B. für Scientific Ad- vice sind im europäischen und internationalen Vergleich zu lang und der Beratungsbedarf ist bei GCT besonders hoch. Insbesondere für die Entwicklung von GCT ist es außer- ordentlich wichtig, in Beratungsverfahren auch Themen an den Schnittstellen von GMP und der Medizinproduk- teentwicklung (benannte Stelle) besprechen zu können. Sponsoren wandern zunehmend zu anderen Behörden mit geringeren Vorlaufzeiten ab. Auch die beschleunigten Prüf- verfahren für Marktzulassungen in Europa werden deutlich weniger genutzt als in den USA, da die Kapazitäten der nationalen Behörden zur schnellen EU-weiten Zulassung nicht ausreichen. Das PEI mit ausreichenden Ressourcen und Expertisen zu stärken kann hier, aber auch für Europa, eine entscheidende Rolle spielen. Insgesamt soll die Interaktion zwischen PEI und Einrei- chenden zu einer konstruktiven Unterstützung und nicht zu einer Verzögerung von Prozessen durch Tiefenprüfung bzw. eingeschränkte Ressourcen führen. Initiale Beratung und Prüfung müssen verbindlich, transparent und rasch durchgeführt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1–2 Jahre) Erfolgsindikatoren • Zeitraum bis zur Verfügbarkeit eines Scientific Advice • Anzahl der Beratungsverfahren pro Zeiteinheit NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 60 Maßnahme 3: Zusammenführung und Integration der verschiedenen Genehmigungsprozesse für die Entwicklung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika einschließlich ihrer Soft- ware in das bestehende Antrags- und Ge- nehmigungsverfahren für Arzneimittelstudien nach EU VO CTR 536/2014 und in den zen- tralen Zulassungsprozess nach Regulation (European Commission, EC) No 726/2004 Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMG Beschreibung Maßnahme: Mit dem Geltungsbeginn der MDR und IVDR wurde in Deutschland ein sequenzielles Antragsverfahren eingeführt: Der Antrag ist zunächst an die zuständige Ethikkommission zu richten und kann erst nach deren zustimmender Be- wertung an die zuständige Bundesoberbehörde übermittelt werden. Ein paralleles Bewertungsverfahren, gesteuert durch BfArM und über den Antrag auf klinische Prüfung (CTIS), würde das Verfahren enorm beschleunigen. Zurzeit ist es beim Einsatz von für diese Anwendung noch nicht oder nicht vollständig zertifizierten Medizinprodukten so, dass eine Studie für das Medizinprodukt parallel zur Prüfgenehmigung für das Arzneimittel getrennt und in jedem Land einzeln anzumelden ist. Die Einführung des Europäischen Medizinproduktgesetzes hat hier signi- fikante administrative Hürden für die GCT-Entwicklung geschaffen, die umgehend beseitigt werden müssen. CTR, MDR und IVDR müssen baldmöglichst überholt und aufeinander abgestimmt werden. Der Bund muss sich in Brüssel für eine entsprechende Anpassung in der EU VO CTR 536/2014 und den damit zusammenhängenden Durchführungsbestimmungen zu GMP (sowie EudraLex vol.4 oder EMA-Guidelines) stark machen; analog dazu sollte der Bund auch notwendige GCT-spezifische Ände- rungen in der IVDR einfordern. Falls eine Prüfgenehmigung (zum Erlangen der späteren Zertifizierung) für das Medizinprodukt selbst angestrebt wird, wäre es im Sinne der europäischen Gesetzgebung (MDR) sinnvoll, diese Prüfgenehmigung für das Medizin- produkt zu bündeln und zentral zu bewerten. Auch hier ist das BfArM bestens aufgestellt, die Bewertung in der EU zu übernehmen, falls ausreichend Kapazitäten und Expertisen zur Verfügung gestellt werden können. Die Befugnis be- nannter Stellen, an Beratungsprozessen des Entwicklers mit den Zulassungsbehörden teilzunehmen, würde die kombinierte Entwicklung mit GCT vereinfachen und die Markteinführung beschleunigen. Auch die Entwicklung von Drug-Device-Combinations (DDC) ist unter den aktuellen regulatorischen Rahmenbe- dingungen besonders aufwendig. Eine zentrale Institution, die für Medizinprodukte im direkten Einsatz mit Arznei- mitteln zuständig ist, könnte beide Anwendungen und ihr Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Patient*innen am besten zusammen beurteilen. Dazu sollten die Prinzipien der Nutzen-Risiko-Bewertung des Arzneimittels angewendet werden, da die meisten dieser Medizinprodukte entweder nicht für eine eigenständige Markteinführung vorgesehen sind oder bereits eigenständig zu anderen Zwecken mit Konformitätserklärung in der EU im Einsatz sind. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Zeitachse: Mittelfristig (2–3 Jahre) • Ressourcenbedarf: Gering, Anpassung des Prozesses für IVDRs und MDRs an ein Verfahren, das für Arznei- mittel heute schon existiert; parallele Bewertung durch die Ethikkommission nach Einreichung in CTIS • Stärkung der Ressourcen einer BOB mit Expert*innen, die die Nutzen-Risiko-Bewertung der gleichzeitigen An- wendung von IVDs mit GCT durchführen können • Anpassung der MDR/IVDR/Pharma-Regulation, um einen einheitlichen regulatorischen Prüfgenehmigungs- und Zulassungsprozess für GCT und damit verbundene Medizinprodukte und IVDRs zu schaffen Erfolgsindikatoren • Erhöhung der Anzahl klinischer Prüfungen in Deutsch- land 2030 • Verkürzung der Prüfgenehmigungs- und Zulassungs- zeiten für die Kombination durch parallele Einschätzung der GCT und ihrer kombinierten Medizinprodukte/ IVDRs 61HANDLUNGSFELD IV: STANDARDS, NORMEN UND REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Strategisches Ziel 2: Kontinuierliche Anpassung regulatori- scher Prozesse an die Entwicklungen im GCT-Bereich Erläuterung Ziel: Regulatorische Behörden müssen mit der rasanten Entwicklung der GCT Schritt halten, da das die Grund- voraussetzung dafür ist, dass sich die Sicherheit für Patient*innen erhöht und das Vertrauen in die neuen Therapien wächst. Dafür ist es auch erforderlich, dass diese Ressourcen (v. a. im klinischen Bereich) durch Einbindung von Expert*innen aus dem Forschungs-/ Klinikbereich erweitert werden, so wie es in anderen EU-Staaten üblich ist. Um die Effizienz und Qualität der Prüfungen von Zulassungsanträgen sowie die Innovation zu erhöhen, sollten neue regulatorische Formate entwickelt und eingeführt werden, die den besonderen Herausforderungen bei der Entwicklung von Therapien im Bereich der GCT Rechnung tragen. Bislang gibt es auf EU-Ebene keine standardisierten Verfahren zu dem Zweck, vertrauliche Aspekte der Herstellungsverfahren von GCT (wie beispielsweise die Generierung und Qualität von Startmaterialien eines Vertragspartners) zu schützen. Gleichzeitig ist die Offenlegung dieser Aspekte im Rahmen der Prüfung zur klinischen Zulassung für den Antragsteller verpflichtend. Des Weiteren muss derselbe Antragstel- ler ausführliche Informationen über Produktinterme- diate und beispielsweise ihre Stabilität sowie analyti- sche Methoden zu deren Bestimmung immer wieder beschreiben und mit jedem neuen Antrag behördlich einreichen, auch wenn sie mit zuvor beschriebenen und zugelassenen Bestandteilen einer GCT-Plattform identisch sind. Mit einem modularen Master-File- System, ähnlich dem Drug-Master-File-Verfahren der FDA ist es dagegen (insbesondere in der Zusammen- arbeit von akademischen Gruppen mit der Industrie) möglich, sowohl die Vertraulichkeit und den Schutz geistigen Eigentums in den Herstellungsprozessen zu gewährleisten als auch die Effizienz bei der Genehmi- gung von klinischen Prüfungen zu steigern. Die Geschwindigkeit, mit der im Bereich der GCT neues Wissen generiert wird und neue Technologien entwickelt werden, ist enorm hoch. Deshalb müssen die regulatorischen Anforderungen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Um diesen Prozess zu fördern, soll ein regulatorisches „Entwicklungsfeld“ geschaffen werden, das auch als „Sandbox“ bezeich- net wird. Dies wird auch im laufenden Verfahren zur neuen EU-Gesetzgebung vorgeschlagen. Maßnahme 1: Aufbau eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMG, PEI Beschreibung Maßnahme: Der Austausch kann durch eine stärkere Einbindung der Expertise aus der Praxis verbessert werden, z. B. durch die Schaffung eines nationalen GCT-GMP- und -Regulatorik- Gremiums zur direkten Mitarbeit an den Nutzen-Risiko- Bewertungen von klinischen Prüfungen und Arzneimittel- zulassungen nach dem Vorbild anderer EU-Staaten – ein Beispiel wäre auch ein Gremium wie etwa der Arbeitskreis Blut des Robert Koch-Instituts (RKI) (siehe auch Hand- lungsfeld V, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Das PEI könnte durch ein solches Gremium: 1. die eigene klinische Expertise stärken und praxisorien- tiert gestalten und 2. die Translation in Deutschland unterstützen, da das Fehlen von regulatorischem Wissen im akademischen Forschungsbereich als eine der wichtigsten Hürden für Innovationstranslation erkannt wurde (siehe auch den Stars Report https://doi.org/10.1016/j.drudis.2020.10.017). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Abstimmung mit BMG und PEI zum Konzept • Mittelfristig (2–3 Jahre): Etablierung des Gremiums und der Geschäftsstelle • Mittelfristig (2–3 Jahre): Formulierung erster Stellung- nahmen (ca. 1 Jahr nach Etablierung des Gremiums) • Ressourcenbedarf: mittlerer sechsstelliger Betrag pro Jahr (Personalbedarf ca. 2–3 Stellen für die Geschäfts- stelle sowie Sachmittel) NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 62 https://doi.org/10.1016/j.drudis.2020.10.017 Erfolgsindikatoren • Fertigstellung eines ersten Dokuments mit Empfehlun- gen zur Weiterentwicklung von GMP-Infrastrukturen sowie Harmonisierung und risikobasierter Verschlan- kung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben • Anzahl der Anfragen an die Geschäftsstelle des GCT- GMP- und -Regulatorik-Gremiums (Nutzungsgrad) • Anzahl der klinischen Studien für GCT in Deutschland 2030 • Zeit von der Einreichung der Prüfgenehmigung bis zum Studienbeginn Maßnahme 2: Erweiterung von Master-File-Systemen auf GCT Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMG über EU-Kommission Beschreibung Maßnahme: In Anlehnung an den Richtlinienvorschlag der EU- Kommission (https://health.ec.europa.eu/publications/ proposal-directive-union-code-relating-medicinal-pro- ducts-human-use_en) und folgendes Positionspapier (https://www.vaccineseurope.eu/news/position-papers/ expanding-master-files-for-human-medicinal-products-in- the-eu-eea) unterstützen wir die Erweiterung der in der EU bestehenden Geltungsbereiche von Master-File-Systemen auf GCT. Im Speziellen soll der Wirkstoff-Master-File-An- satz (Active Substance Master File) auf GCT angewendet werden und Rohstoffe, Startmaterialien, Hilfsstoffe, Ad- juvantien, Arzneimittel und Zwischenprodukte enthalten. Analog soll das beschränkt gültige Konzept der Platform Technology Master File auf GCT angewendet werden kön- nen. Im Fall von Anträgen auf klinische Prüfungen muss es möglich sein, auf bereits behördlich geprüfte und geneh- migte sowie dort abgelegte Stammdokumentation Bezug zu nehmen. Gleichzeitig wird der Schutz des geistigen Eigentums von etwaigen Vertragspartnern gewährleistet, da solche Master-File-Systeme aus „offenen“ und „ge- sperrten“ Anteilen bestehen können; letztere werden nur der Zulassungsbehörde offengelegt. Dieses Vorgehen führt zu einer Standardisierung und Verschlankung der Zulas- sungsdokumente unter Beibehaltung bzw. Sicherstellung der Qualität, und verringert gleichzeitig den Aufwand und die Dauer der Antragsprüfung. Wir empfehlen, die entspre- chenden Vorschläge für EU- Gesetzesänderungen, die sich derzeit in der nationalen Kommentierung befinden, inhalt- lich zu unterstützen und schnell zur Umsetzung zu bringen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Zeitachse: Mittelfristig (2–3 Jahre) mit Umsetzung der Pharmagesetzgebung • Ressourcenbedarf liegt auf Behördenseite und bezieht sich auf die Implementierung der Anwendungserweite- rung von Master-File-Systemen Erfolgsindikatoren • Anzahl eingereichter Zulassungsanträge für klinische Studien mit GCT vor und nach Einführung der Maß- nahme • Verkürzung der Dauer der Prüfung von Zulassungs- anträgen, daraus resultierend ein höherer Durchsatz an Antragsprüfungen (messbar: Anzahl abgeschlossener Antragsprüfungen vor und nach Einführung der Maß- nahme) Maßnahme 3: Entwicklung und Einführung eines „Entwicklungsfelds“/einer „Sandbox“ Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMG über EU-Kommission Beschreibung Maßnahme: Das gesetzlich festgeschriebene regulatorische Umfeld kann nicht für alle Innovationen ausgelegt werden und Innovationen sind oft in einem Bereich zu finden, in dem sich viele gesetzliche Vorschriften überschneiden. Län- der mit umfangreichen gesetzlichen Vorschriften (stark regulierte Länder) haben daher einen Standortnachteil. Ein gesetzlich festgelegter und streng kontrollierter „Sand- boxrahmen“ gibt hier die Möglichkeit, Innovationen „aus- zuprobieren“ bzw. zu pilotieren, bevor die Gesetzeslage aufgrund der gemachten Erfahrung angepasst wird. Für besonders innovative neue Entwicklungen, wie Genthera- pien, Zelltherapien oder personalisierte Medizinansätze, die nicht vollständig in die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen passen, soll ein Verfahren geschaf- fen werden, das schnelle und flexible Bewertungen ermög- licht. Unter Überwachung durch und Einbeziehung von Expert*innen können diese innovativen Therapien getestet und die gesammelten Erfahrungen ausgewertet werden. Ein Gesetzesentwurf dazu liegt bereits vor und sollte im weiteren Verfahren unterstützt und schnell zur Umsetzung gebracht werden. [Brussels, 26.4.2023 COM (2023) 193 final 2023/0131 (COD) Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL CHAPTER IX REGULATORY SANDBOX, Article 113-115 on Regulatory sandbox] 63HANDLUNGSFELD IV: STANDARDS, NORMEN UND REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN https://health.ec.europa.eu/publications/proposal-directive-union-code-relating-medicinal-products-human-use_en https://health.ec.europa.eu/publications/proposal-directive-union-code-relating-medicinal-products-human-use_en https://health.ec.europa.eu/publications/proposal-directive-union-code-relating-medicinal-products-human-use_en https://www.vaccineseurope.eu/news/position-papers/expanding-master-files-for-human-medicinal-products-in-the-eu-eea https://www.vaccineseurope.eu/news/position-papers/expanding-master-files-for-human-medicinal-products-in-the-eu-eea https://www.vaccineseurope.eu/news/position-papers/expanding-master-files-for-human-medicinal-products-in-the-eu-eea Eine regulatorische „Sandbox“ für GCT könnte als Brücke zwischen Innovation und der Verfügbarkeit für Patient*innen dienen und die sorgfältige und kontrollierte Erforschung neuer Methoden oder Behandlungen in einem Rahmen ermöglichen, der Sicherheit und Wirksamkeit in den Vordergrund stellt. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (2–3 Jahre) • Gering bis mittel nach Inkrafttreten der EU-Gesetz- gebung, erfordert aber verstärkte Zulassungsexpertise in den BOB BfArM und PEI ab 2027, da Sandboxvor schläge über zentrale EU-Verfahren über die Europäi- sche Arzneimittelagentur EMA vereinbart und von der EU-Kommission verabschiedet werden müssten • Stellungnahme der Bundesregierung im Rahmen der Beteiligung des Europäischen Rats an dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Pharmaceutical Acquis Erfolgsindikatoren • Einführung und Verwendung der „Sandbox“ • Langfristig die Zahl der Therapien/Arzneimittel im He- althcare-Bereich, die nur aufgrund solcher Sandboxes entwickelt werden konnten Maßnahme 4a: Ergebnisoffene Diskussion zur derzeitigen ATMP-Definition und zu den relevanten Regulationswegen für den Bereich adoptiver Zelltherapien mit genetisch veränderten Zellen (z. B. CAR-T-Zelltherapie) Zur Umsetzung notwendige Akteure: GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremium, PEI Beschreibung Maßnahme: Denkbar ist eine Neudefinition, nach der das ATMP in dieser Konstellation z. B. der pharmakologisch definier- bare Vektor ist und nicht das infusionsfertige Zellprodukt. Die Zusammensetzung der fertigen Zellprodukte vor ihrer Gabe ist individuell und heterogen und somit mit einem definierten IMP an sich nicht vergleichbar. Hier spielen die unterschiedlichsten Variationsgrößen (Alter, vorangegan- gene Infektions-Expositionen, Krankheits- und Therapie- vorgeschichte, Begleitmedikationen) der Donor*innen eine Rolle. Hinzu kommt die heterogene In-vivo-Entwicklung dieser Living Therapies nach Gabe. Es muss möglich sein, z. B. die Zusammensetzung der finalen Zellprodukte in einem unbürokratischen Verfahren wissenschaftlich zu modifizieren. Dazu gehören z. B. Modifikationen der Stimulation und Herstellungsdauer mit dem Ziel der Minimierung von Erschöpfung und damit einer längeren funktionellen Persistenz in vivo, An- oder Abreicherung bestimmter Zellphänotypen (CD4, CD8, Mischungsver- hältnis), Beimischung anderer Zelltypen bei Benutzung bestimmter „Binder“ als Immune Contributors, Plan der Reinfusion (Anzahl, Split ...) usw. Die entsprechenden Protokolle werden wissenschaftlich qualitätskontrolliert entwickelt und die GMP-Herstellung und die Verteilung der Produkte können auch dezentral auf akademischer Ebene erfolgen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (2–3 Jahre) • Kein zusätzlicher Ressourcenbedarf Erfolgsindikatoren: • White Paper bzw. Positionspapier unter Beteiligung der Stakeholder und Regulator*innen NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 64 Maßnahme 4b: Reform des deutschen Stammzellgesetzes Zur Umsetzung notwendige Akteure: German Stem Cell Network (GSCN), BMG, PEI, Zentrale Ethikkomissionen für Stammzellforschung am RKI und in der Bundesärztekammer (BÄK) Beschreibung Maßnahme: Das Stammzellgesetz begrenzt die Forschung mit huma- nen embryonalen Stammzellen in einem eng gesteckten Rahmen (Stichtagsregelung, Forschungsvorbehalt), weshalb eine Reformierung der relevanten Aspekte vorge- schlagen wird. Diese Gesetzgebung hemmt die Forschung, Entwicklung und therapeutische Anwendung im Bereich der stammzellbasierten Zellprodukte und Medikamenten- entwicklung. Es wird auf den 10. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stamm- zellgesetzes an den Deutschen Bundestag, Drucksache 20/10550 vom 04.03.24 verwiesen, die unter folgender Adresse aufrufbar ist: https://dserver.bundestag.de/ btd/20/105/2010550.pdf. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (2–3 Jahre) • Kein zusätzlicher Ressourcenbedarf Erfolgsindikatoren • Positive Forschungsergebnisse zu/Zulassung von Arz- neimitteln, die sonst aus dem Zeitfenster herausgefallen wären Maßnahme 5: Aufbau eines Registers für Hospital Exemptions zur Erhöhung der Transparenz und Erfolgsmessung Zur Umsetzung notwendige Akteure: BÄK, PEI, BMG, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Beschreibung Maßnahme: Neben anderen Wegen wie Compassionate Use oder einem individuellen Therapieversuch nach Abschnitt 37 der DvH (64th WMA Fortaleza 2013) und dem „Übergesetzlichen Notstand“ des § 34 StGB gibt es in der EU und in Deutsch- land (nach §4b AMG) für bestimmte Vorgehensweisen die Regelung einer Hospital Exemption. Diese bewahrt die thera- peutische Freiheit für die „individuelle Zubereitung für einen einzelnen Patienten […] nach spezifischen Qualitätsnormen […] in einer spezialisierten Einrichtung der Krankenversorgung unter fachlicher Verantwortung eines Arztes“. Gerade im Umgang mit individuellen lebensbedrohenden Erkrankungen, wie z. B. Krebserkrankungen oder Infek- tionen bei immunsupprimierten Personen (etwa nach Stammzelltransplantation) sowie seltenen Erkrankungen ist die Überwindung der regulatorischen Hürden für eine CTA zu kosten- und insbesondere zeitaufwendig. Innova- tive Therapien können hier lebensrettend und zeitkritisch für den betroffenen Patienten oder die betroffene Patientin sein. Die regulatorische Beschränkung im Gesetzesrahmen der Hospital Exemption kann in solchen Fällen lebens- erhaltend wirken. Sie sollte eher ausgebaut (Zelltherapie, RNA-Therapie, Gentherapie) als eingeschränkt werden. Es ist erfreulich, dass die entsprechende Neudefinition der Regulation im EU-Rahmen kaum einschränken, sondern sogar den grenzüberschreitenden Gebrauch der Hospital Exemption ermöglichen wird. Deshalb sollte sie baldmög- lichst in deutsches Recht umgesetzt werden. Wir schlagen die Sammlung von Grunddaten zur Anwendung in einem krankheitsbezogenen Register vor. Die Daten aus diesen Anwendungen sollten von den BOB und der EMA auch als Grundlage für das Design und die Durchführung von klinischen Studien anerkannt werden. Die Sammlung die- ser Daten sollte im Rahmen der in Handlungsfeld VII vor- geschlagenen Maßnahme eines nationalen GCT-Registers integriert werden (siehe Handlungsfeld VII, strategisches Ziel 4, Maßnahme 2). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurz- bis mittelfristig: Siehe Handlungsfeld VII, strategisches Ziel 4, Maßnahme 2 Erfolgsindikatoren • Transparenter Überblick über die Anwendung dieses Instruments 65HANDLUNGSFELD IV: STANDARDS, NORMEN UND REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010550.pdf https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010550.pdf Strategisches Ziel 3: Erhöhung der Verfügbarkeit nieder- schwelliger regulatorischer Beratung Erläuterung Ziel: Die Vorbereitung von akademischen Projektteams auf die Beratung durch regulatorische Behörden (PEI, BfArM und EMA) soll gestärkt werden. Insbe- sondere akademische Gruppen in der frühen Phase ihrer Projekte verfügen häufig nicht über die nötigen Ressourcen, um eine eigene regulatorische Strategie zu entwickeln und die Möglichkeiten von Scientific Advice-Verfahren effizient zu nutzen. Mit einer geziel- ten Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Scientific Advice-Verfahren soll außerdem ein „regulatorisches Gedächtnis“ aufgebaut werden, das ebenfalls zu einer Verbesserung der Interaktion mit den regulatorischen Behörden beitragen könnte. Maßnahme 1: Aufbau eines Angebots niederschwelliger regulatorischer Beratung Zur Umsetzung notwendige Akteure: PEI, geeignete akademische Institution Beschreibung Maßnahme: Es besteht Bedarf an einer bundesweiten unentgeltlichen regulatorischen Beratung und Unterstützung von akademi- schen Forschungsgruppen an Universitäten, Universitäts- kliniken und öffentlich geförderten Forschungsinstituten, die ihre Produktentwicklung im Bereich biologischer Arzneimittel mit Schwerpunkt auf GCT in klinischen Prüfungen in Deutschland testen wollen und dafür die Beratung in der Entwicklungsphase (Scientific Advice- Verfahren) des PEIs nutzen möchten. Primäre Zielgruppen sind Projektteams, die noch keine Erfahrung im Umgang mit der Behörde und in der Regel auch nicht die nötigen finanziellen Mittel haben, um diese Dienstleistung einzu- kaufen. Ein solches Angebot könnte durch die Etablierung einer Regulatory Support Unit (RSU) geschaffen werden. Dabei muss diese RSU organisatorisch unabhängig von wissenschaftlichen Strukturen und Arbeitsgruppen all- gemein aufgesetzt werden. Eine Alternative wäre die bessere Ausstattung der BOB/des PEI für schnellere und niederschwellige wissenschaftliche Beratungen akademi- scher und industrieller Gruppen (siehe strategisches Ziel 1, Maßnahme 2). Diese Maßnahmen sind synergistisch zu sehen, d. h. die Vorschaltung eines Eintrittspunkts für frühe Forschungsprojekte trägt zusätzlich zur Entlastung von BOB/PEI bei und senkt die Schwelle für frühere Beratung, was wiederum Fehlinvestitionen verhindern kann. Initial wäre die Umsetzung dieser Maßnahme (Etablierung einer RSU) durch Mittel der Nationalen Strategie am BIH mög- lich/denkbar. Diese Maßnahme sollte mit der Schaffung einer PDU (siehe Handlungsfeld III, strategisches Ziel 2, Maßnahme 1) abgestimmt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurz- bis mittelfristig (1–3 Jahre) • Um eine niederschwellige Beratung für verschiedene Gruppen von Forschenden anbieten zu können, soll eine RSU als First Contact Point eingerichtet werden, die ggf. auch Büros/Ansprechpartner*innen an ver- schiedenen großen Universitätskliniken hat. Je nach der bereits vorhandenen Infrastruktur an den verschiede- nen Standorten sollte die Möglichkeit einer Vernetzung geprüft werden Erfolgsindikatoren • Bundesweite Vernetzung und erfolgreich durchgeführte Scientific Advice-Verfahren am PEI • Regelmäßiger Austausch zwischen RSU und BOB zur Evaluation der Performance und des Stands zeitkriti- scher Einreichungen (z. B. 3–4-mal pro Jahr) NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 66 67HANDLUNGSFELD IV: STANDARDS, NORMEN UND REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Handlungsfeld V: Ausbau von Qualität und Kapazitäten in der GMP-Produktion Zusammenfassung Die Anforderungen an die Qualität und Sicherheit pharmazeutischer Produkte zur Anwendung am Menschen stellen grundlegende Standards dar, die sowohl für klinische Prüfmuster als auch für zu- gelassene und vermarktete Produkte gelten. Für den Übergang aus dem Labor in die Klinik unterliegen die GCT einer intensiven Produkt- und Prozessent- wicklung sowie einer Herstellung gemäß den gelten- den Richtlinien für eine „Good Manufacturing Prac- tice (GMP)“. Nach Überprüfung der Einhaltung aller GMP-Richtlinien erteilt eine zuständige Behörde eine produktspezifische und zeitlich begrenzte Her- stellungserlaubnis. Der Aufbau und die durchgehen- de Aufrechterhaltung einer GMP-Infrastruktur sind aufgrund der notwendigen räumlichen, personellen, zeitlichen, regulatorischen, überwachungstechni- schen und administrativen Aufwendungen mit er- heblichen Kosten verbunden. Dieser Kostenaufwand und das Fehlen von qualifiziertem GMP-Personal für eine eigene GMP-Infrastruktur für Forschung und Entwicklung sind für akademische Institutionen oder Start-ups mit einzelnen GCT-Projekten meistens prohibitiv. Ein Ausweichen auf andere akademische oder auch nichtakademische GMP-Lohnhersteller für innovative GCT in der frühen klinischen Phase ist innerhalb Deutschlands weiterhin nur sehr begrenzt möglich, zeitaufwendig und teuer. Im europäischen und vor allem außereuropäischen Ausland erlauben verschlankte gesetzliche Vorgaben die einfachere Durchführung von frühen klinischen Studien. Das Fehlen solcher Regelungen stellt einen Standort- nachteil für Deutschland dar und trägt erheblich zum Verlust der hiesigen Wertschöpfung bei. Vor diesem Hintergrund betrachten wir es als dringend notwendig, den Auf- und Ausbau von Qualität und GMP-Produktionskapazitäten in Deutschland voranzutreiben sowie die translationalen Prozesse durch Verschlankung von Strukturen und Beschleu nigung von Verfahren zu optimieren. Um dies zeitgerecht, zielgerichtet und der Dynamik der GCT-Entwicklung entsprechend tun zu können, sind vier strategische Ziele zu verfolgen: • Ein bedarfsgerechter Auf- und Ausbau von qualifizierten GMP-Infrastrukturen insbesondere für Ausgangsmaterialien und für komplexe GCT-Produkte • Sicherstellung der benötigten Personalkapazi- täten und Expertise für die GCT-Herstellung und Qualitätskontrolle • Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Prozesse in der Herstellung • Weiterentwicklung und risikobasierte Verschlankung der Rahmenbedingungen Als prioritäre Maßnahmen sehen wir: • Die Schaffung eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums, bestehend aus allen relevanten Akteuren (darunter z. B. BMG, PEI, Wis- senschaft, Industrie usw.), das kontinuierlich den Fortschritt auf dem Weg zu den in diesem Hand- lungsfeld gesetzten strategischen Zielen analysiert und zeit- und bedarfsgerecht vorantreibt • Die zielgerichtete Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel von Bund, Ländern und sons- tigen Kapitalgebern für den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau sowie für den Betrieb von GMP- Infrastrukturen einschließlich einer Produktions- stätte für kritische Ausgangsstoffe für GCT NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 68 Bedarfsangepasster Auf- und Ausbau von qualifizierten GMP- Infrastrukturen (Herstellungs- und Qualitätskontrollkapazitäten), insbesondere für Ausgangs- materialien und für komplexe GCT-Produkte 1 Sicherstellung der benötigten Personalkapazitäten und Expertise für die GCT-Herstellung und Qualitätskontrolle 2 Erhöhung der Effizienz und Beschleunigung der Prozesse in der Herstellung 3 Weiterentwicklung und risikobasierte Verschlankung der Rahmen bedingungen 4 69 Hintergrund Unter GMP versteht man den Prozess der Sicherstellung der reproduzierbaren Qualität und Sicherheit eines Pro- duktes für die Anwendung am Menschen durch allgemeine und produktspezifische Maßnahmen. Die GMP-Richtlinien finden auch in der Herstellung von klinischen Prüfmustern und zugelassenen GCT-Produkten Anwendung. „Good Manufacturing Practice“ (GMP): Nach den Vorgaben der Guten Herstellungspraxis, wie in der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung, europäischen Regelwerken zur Herstellung von Arznei- mitteln für Neuartige Therapien, dem Europäischen Arzneibuch und diversen Industrienormen beschrieben. Die GMP-konforme Herstellung von klinischen Prüfmustern und Produkten unterliegt der behördlichen Aufsicht durch die Länder. Die Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Einhaltung der GMP-Richtlinien regelmäßig zu überprüfen (auditieren) und produktspezifische Herstellungserlaub- nisse für GCT-Produkte zu erteilen. Eine regelkonforme GMP-Anlage muss daher durchgehend bereitgehalten und betrieben werden. Die hohen laufenden Kosten für quali- fiziertes Personal, Einhaltung der Hygiene in Gebäuden und Einrichtungen sowie fortlaufendes Qualitätsmanagement sind langfristig nur durch eine ausreichende Nutzung bzw. eine bestimmte Mindestanzahl von Projekten zu decken. Die Begriffe „Qualitätsmanagement“, „Qualitäts sicherung“ und „Qualitätskontrolle“ werden mit jeweils differenzierter Bedeutung in Anlehnung an entsprechende Normen verwendet. „Qualitätsmanagement“ umfasst alle im gesamten Entstehungsprozess notwendigen Tätigkeiten ein- schließlich des Festlegens der Qualitätspolitiken und der Qualitätsziele, sowie Prozesse für das Erreichen dieser Qualitätsziele durch Qualitätsplanung, Quali- tätssicherung, Qualitätssteuerung und Qualitätsver- besserung. Dabei ist „Qualitätssicherung“ eine Teilmenge des Qualitätsmanagements und umfasst alle Maßnahmen, die Vertrauen erzeugen, dass die Qualitätsanforderun- gen (an das finale Produkt) erfüllt werden. „Qualitätskontrolle“ wird synonym für die Tätigkeiten der Qualitätssteuerung im Sinne der Verifizierung durch Bereitstellung eines objektiven, evidenzba- sierten Nachweises, dass festgelegte Anforderungen erfüllt wurden (z. B. durch das Ergebnis einer Prüfung oder anderer Formen der Bestimmung), und Validie- rung in Bezug des objektiven Nachweises, dass die Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwen- dung erfüllt worden sind, verwendet. Die Herstellung von GCT unterscheidet sich zudem er- heblich von der konventioneller therapeutischer Produkte. Deshalb müssen spezielle GMP-konforme Herstellungs- prozesse etabliert werden, die das Vorhandensein entspre- chender Herstellungs- und Qualitätskontrollinfrastrukturen voraussetzen. Dafür wird spezifisch geschultes GMP- Personal benötigt, das mit den angewendeten Verfahren der GCT vertraut ist. Dies gilt insbesondere für innovative und sehr komplexe Zelltherapeutika, wie z. B. CRISPR/ Cas-geneditierte Zellprodukte oder Zelltherapeutika aus humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPSCs). Des Weiteren müssen die aus der Herstellung kon- ventioneller Arzneimittel stammenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen an die Anforderung der GCT-Produkte angepasst werden. Die hohen laufenden Kosten, der Mangel an spezifisch geschultem Personal und die komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen führen zu unzureichenden Kapazi- täten für eine GMP-konforme GCT-Entwicklung und -Herstellung an deutschen Hochschulen. Dies bezieht sich sowohl auf den produktspezifischen Qualitätsbereich (z. B. Rohstoffe, Lieferketten usw.) als auch auf den allgemeinen GMP-Bereich (z. B. Infrastruktur, Personal, Rahmenbedin- gungen usw.). Dadurch wird der gleitende Übergang einer erfolgreichen GCT-Forschung und -Entwicklung in die erste klinische Prüfung und weitere Verwertung erheblich erschwert bzw. findet eine Abwanderung in andere Länder statt. Den bedarfsgerechten Ausbau von Qualität und Kapazitäten im GMP-Bereich zu fördern ist somit ein ent- scheidender Teil einer Nationalen Strategie für GCT. Strategische Ziele: 1. Bedarfsangepasster Auf- und Ausbau von qualifizierten GMP-Infrastrukturen (Herstellungs- und Qualitätskontrollkapazitäten), insbesondere für Ausgangsmaterialien und für komplexe GCT-Produkte 2. Sicherstellung der benötigten Personalkapazitäten und Expertise für die GCT-Herstellung und Qualitätskontrolle 3. Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Prozesse in der Herstellung 4. Weiterentwicklung und risikobasierte Verschlankung der Rahmenbedingungen NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 70 Strategisches Ziel 1: Bedarfsangepasster Auf- und Ausbau von qualifizierten GMP-Infrastrukturen (Herstellungs- und Qualitätskontroll kapazitäten), insbesondere für Ausgangs- materialien und für komplexe GCT-Produkte Erläuterung Ziel: GCT-Produkte für die Durchführung klinischer Prüfungen oder nach der Zulassung müssen unter GMP-Bedingungen hergestellt werden. Um eine ausreichende Kapazität zu erreichen, ist der Auf- und Ausbau qualifizierter, ggf. automatisierter GMP-In- frastrukturen mit ausreichenden Herstellungs- und Qualitätskontrollkapazitäten sowie ausreichender personeller Ausstattung notwendig. Dadurch wird die Zugänglichkeit zu GMP-Infrastrukturen für alle Beteiligten aus Forschung, Entwicklung und Patientenversorgung sowie aus den Reihen von Aka- demie, Gründer*innen und Industrie gleichermaßen sichergestellt. Der Ausbau von GMP-Infrastrukturen muss bedarfsgerecht erfolgen: Wenige größere, hochgradig professionalisierte öffentliche Auftrags- GMP-Infrastrukturen mit Zugang für akademische, industrielle und Start-up GCT-Proponenten müssen hohe Produktionszahlen für späte klinische Phasen (z. B. Zulassungsstudien) wie auch zugelassene GCT-Produkte sichern können. Dezentrale Her- stellung in universitätsnahen GMP-Einrichtungen muss die Entwicklung von Produkten für frühe klinische Phasen oder für seltene Erkrankungen bzw. besonders innovative und komplexe GCT-Produkte (wie CRISPR/Cas-geneditierte Zelltherapeutika oder therapeutische hiPSC-Derivate) sicherstellen können. Hierzu gilt es auch, die bereits in Europa vorhandenen, spezialisierten GMP-Einrichtungen zu nutzen und neue GMP-Einrichtungen durch einen modularen Ansatz flexibel zu gestalten. Alternative Modelle könnten industrielle Anbieter wie CDMOs sowie Industrie-Akademie-Partnerschaften sein. Maßnahme 1: Schaffung eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMG, PEI, Akteure aus Akademie und Industrie Beschreibung Maßnahme: Um der dynamischen Entwicklung des GCT-Ökosystems, die dynamisch ist und wahrscheinlich auch bleiben wird, durch zeitgerechte und zielgerichtete Einleitung ent- sprechender Maßnahmen gerecht zu werden, muss die Entwicklung auf diesem Gebiet kontinuierlich beobachtet, analysiert und vorangetrieben werden. Dazu bedarf es der Schaffung eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik- Gremiums mit einer Geschäftsstelle. Dieses Gremium könnte ähnlich aufgebaut sein wie der Arbeitskreis Blut beim RKI (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissio- nen/AK_Blut/ak_blut_node.html) oder das Cellular, Tissue and Gene Therapies Advisory Committee der FDA in den USA (https://www.fda.gov/advisory-committees/cellular- tissue-and-gene-therapies-advisory-committee/roster- cellular-tissue-and-gene-therapies-advisory-committee) (diese Maßnahme wird analog im Handlungsfeld IV vor- geschlagen, siehe strategisches Ziel 2, Maßnahme 1). Wir schlagen vor, dieses Gremium z. B. am PEI anzusiedeln. Es soll unter anderem folgende Aufgaben erfüllen: a. Harmonisierung und risikobasierte Verschlankung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben für GMP- gerechte Herstellung und Kontrolle b. Kontinuierliche Weiterentwicklung von Regularien für die GMP-Herstellung und Qualitätskontrolle sowie für klinische Studien, neue Technologien etc. c. Evaluierung des GMP-Infrastrukturbedarfs und -ange- botes (einschließlich Personal) und Abgabe einer jähr- lichen Empfehlung für den weiteren Ausbau und dessen Förderung d. Unterstützung bei der Koordinierung und effizienten Nutzung vorhandener GMP-Infrastrukturen e. Erstellung und Management einer Bestandsdatenbank von GMP-Herstellungskapazitäten in Deutschland sowie eines Repositoriums für herstellungsrelevante Informationen 71HANDLUNGSFELD V: AUSBAU VON QUALITÄT UND KAPAZITÄTEN IN DER GMP-PRODUKTION https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/AK_Blut/ak_blut_node.html https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/AK_Blut/ak_blut_node.html https://www.fda.gov/advisory-committees/cellular-tissue-and-gene-therapies-advisory-committee/roster-cellular-tissue-and-gene-therapies-advisory-committee https://www.fda.gov/advisory-committees/cellular-tissue-and-gene-therapies-advisory-committee/roster-cellular-tissue-and-gene-therapies-advisory-committee https://www.fda.gov/advisory-committees/cellular-tissue-and-gene-therapies-advisory-committee/roster-cellular-tissue-and-gene-therapies-advisory-committee Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Abstimmung mit BMG und PEI zum Konzept • Mittelfristig (2–3 Jahre): Einrichtung des Gremiums und der Geschäftsstelle • Mittelfristig (2–3 Jahre): Formulierung erster Stellung- nahmen (ca. 1 Jahr nach Etablierung des Gremiums) • Ressourcenbedarf: Mittlerer sechsstelliger Betrag pro Jahr (Personalbedarf ca. 2–3 Stellen für die Geschäfts- stelle sowie Sachmittel) Erfolgsindikatoren • Fertigstellung eines ersten Dokuments mit Empfehlun- gen zur Weiterentwicklung von GMP-Infrastrukturen sowie zur Harmonisierung und risikobasierter Ver- schlankung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben • Zahl der Anfragen an die Geschäftsstelle des GCT- GMP- und -Regulatorik-Gremiums (Nutzungsgrad) Maßnahme 2: Erhebung von Daten zu den vorhandenen und in Planung und im Aufbau befindlichen akademischen und industriellen GMP- Infrastrukturen in Deutschland im Vergleich zu Europa sowie Ermittlung des Bedarfs an GMP-Infrastrukturen zur Herstellung und Qualitätskontrolle von GCT Zur Umsetzung notwendige Akteure: GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremium, nationales Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Durch Analyse der vorhandenen GMP-Infrastruktur sollen die GMP-Ressourcen in Deutschland präzise und fortlau- fend erfasst und eingeordnet werden – entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationsformen (z. B. Universität, Forschungseinrichtung, Industrie, CDMO) sowie ihrer Kapazität, Spezialisierung usw. (z. B. durch tabellarische Darstellung aller Herstellungserlaubnisse sowie der Anzahl der hergestellten Produkte pro Jahr). Durch die systematische Erfassung und Pflege der Daten lässt sich eine aktuelle Einschätzung der Herstellungska- pazität, aber auch der weiteren Entwicklung und Dynamik in Deutschland, erstellen und ein Vergleich mit anderen Ländern vornehmen. Analog dazu sollen die akademischen und industriellen Entwicklungen der GCT in Deutschland verfolgt und die Dynamik hinsichtlich des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs an GMP-Infrastrukturkapazitäten beurteilt werden. Im Routinebereich ergibt sich der Bedarf aus den aktuellen Zulassungen und der Inzidenz der betreffenden Indikatio- nen. Der Bedarf im Bereich klinischer Studien kann zum Beispiel über wissenschaftliche Publikationen, klinische Studienregister, Wissenschaftskommunikationen (z. B. Pressemitteilungen) sowie öffentliche oder kommerzielle Datenbanken eingeschätzt und perspektivisch angepasst werden. Die Bedarfsermittlung erstreckt sich sowohl auf den produktbasierten und medizinisch-therapeutischen Bedarf als auch auf die notwendigen globalen und individuellen strukturellen Voraussetzungen. Dadurch wird sicher- gestellt, dass GMP-Infrastrukturen zielgerichtet aufgebaut und betrieben werden können und es nicht zu einer regio- nalen Über- oder Unterversorgung kommt. Für die erhobenen Daten soll entsprechend eine laufend aktualisierte Datenbank eingerichtet werden, die ggf. auch als Matching-Plattform zwischen den GMP-Infrastrukturen und dem Bedarf (aus der translationalen Wissenschaft, Start-ups oder der Industrie) dienen kann. Darüber hinaus müssen die Daten einen Überblick über die hergestellten Endprodukte und kritische Ausgangsprodukte geben (von iPS bis zu CAR-Effektor-Zellen, von Cas-Enzymen/ Enzymvarianten, deren Single-guide RNAs und homology- directed Repair (HDR) Templates über mRNA bis hin zu lentiviralen und DNA-Vektoren). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Erstellung einer ersten Übersicht durch das nationale Netzwerkbüro • Mittelfristig (2–3 Jahre): Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in der zentralen Geschäftsstelle des GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums • Mittelfristig (2–3 Jahre): Aufbau einer solchen Datenbank bis zur ersten Funktionalität Erfolgsindikatoren • Qualifizierung der Datenbank durch Zufallskontrollen • Zugänglichkeit • Anzahl der Einträge • Überprüfung der Daten auf Aktualität einschließlich konkreter Stichproben (Abfrage) • Quantifizierung der über die Daten entstandenen neuen Matches NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 72 Maßnahme 3: Bereitstellung ausreichender Mittel von Bund, Ländern und anderen Kapitalgebern für den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau, Erhalt sowie den Betrieb von GMP-Infrastrukturen Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMBF, BMG, BMWK sowie Landesregierungen Beschreibung Maßnahme: Anhand des ermittelten Bedarfs an GMP-Herstellungs- kapazitäten für GCT sind entsprechende Mittel für den Auf- und Ausbau sowie die Erhaltung benötigter GMP-Infrastrukturen bereitzustellen. Hierzu könnte das vorgeschlagene GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremium Vorschläge erarbeiten. Dabei müssen die jeweiligen GMP- Infrastrukturen die verschiedenen Bedarfe abdecken und zugänglich sein. Da die GCT-Entwicklung und -Herstellung auch weiterhin sehr stark aus den Kliniken, Universitäten und außeruni- versitären Forschungseinrichtungen heraus betrieben wird, sollten bestehende Strukturen zunächst weiter aus- gebaut und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Kapazitäten zu etablieren, die bedarfs- und entwicklungs- gerecht angepasst werden können. Darüber hinaus kann perspektivisch die Kapazität erhöht werden, indem GMP- Infrastrukturen (vor allem im akademischen Umfeld) durch gezielte Professionalisierung, Digitalisierung und Auto- matisierung der Prozesse (wie z. T. bereits in der Industrie vorhanden) weiterentwickelt werden. Hierfür müssen für GMP-Infrastrukturen designierte Mittel an Forschungs- einrichtungen bereitgestellt werden. Ausschreibungen für GCT-Projekte von den Drittmittelgebern müssen entspre- chend finanziell ausgestattet sein und speziell den Kosten für GMP-Entwicklung und -Herstellung und ggf. auch für den Ausbau der lokalen Infrastruktur adäquat und kosten- deckend Rechnung tragen. Dadurch wird es den For- schungseinrichtungen ermöglicht, verstärkt nationale Ge- meinschaftsforschungsprojekte voranzutreiben und auch das GMP-Personal langfristig zu binden. Außerdem muss an komplementären Konzepten bezüglich der Abstimmung zur Setzung von Technologie- und Indikationsschwer- punkten sowie der Produktion von Ausgangsmaterialien gearbeitet werden (z. B. in Form eines deutschlandweiten GMP-Netzwerks, siehe Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Bereitstellung von Investitionsmitteln für die bedarfs- orientierte Schaffung und den Erhalt von GMP-Infras- trukturen (dreistelliger Millionenbetrag) • Kontinuierlich Mittel für Personal und Erhaltung/Betrieb der Infrastruktur (einstelliger Millionenbetrag pro Stand- ort und Jahr) Erfolgsindikatoren • Nachhaltigkeitsnachweis durch designierte Nachhaltig- keits-/Leistungs-/Auslastungsaudits • Anzahl der erlangten Herstellungserlaubnisse sowie der tatsächlich hergestellten Produkte Maßnahme 4: Schaffung einer zentralen nationalen Produktionseinrichtung für die Herstellung kritischer Ausgangsstoffe für GCT Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMBF, BMG, PEI, Akteure aus Akademie und Industrie Beschreibung Maßnahme: In Deutschland gibt es neben einigen kommerziellen Herstellungsstätten (beispielsweise CDMOs) Point-of- Care-Herstellungsbereiche in (kleinen) universitären GMP- Einrichtungen und Start-ups sowie wenige mittelgroße akademische, außeruniversitäre Herstellungskapazitäten. Die Herstellkapazität für therapeutisch wirksame Produkte von GCT für frühe klinische Studien ist nur in geringem Umfang vorhanden. Darüber hinaus ist es nach wie vor sehr schwierig, kritische Ausgangsstoffe wie lentivirale oder retrovirale Vektoren sowie Produkte für den nicht-vi- ralen Gentransfer (z. B. Transposons, Cas-Enzyme/Enzym- varianten, deren single guide RNAs und HDR-Templates oder therapeutische mRNAs) GMP-konform in Deutsch- land zu produzieren oder aus dem Ausland zu beschaffen. GMP-Einrichtungen in Deutschland warten mitunter mehr als drei Jahre auf die Zulieferung dieser kritischen Aus- gangsstoffe aus dem Ausland, die sie zur Herstellung der entsprechenden GCT-Produkte im Rahmen einer frühen klinischen Studie benötigen. Deshalb ist es dringend nötig, eine zentrale Produktionsstätte in Deutschland aufzu- bauen, in der derartige kritische Ausgangsstoffe hergestellt werden, um dann an alle beauftragenden GMP-Einrich- tungen geliefert zu werden. Nur so kann Deutschland wettbewerbsfähig bleiben und die Herstellung von Pro- dukten für klinische Studien inklusive zukünftiger direkter In-vivo-Therapien gewährleisten einschließlich eines schnellen Transfers zu Patient*innen. Idealerweise sollte diese Produktionsstätte in Form eines Akademie-Industrie- Partnerschaftsmodells betrieben werden. Ebenso sollten die schon vorhandenen wenigen Herstellungsstätten 73HANDLUNGSFELD V: AUSBAU VON QUALITÄT UND KAPAZITÄTEN IN DER GMP-PRODUKTION miteinbezogen werden, die einzelne kritische Ausgangs- stoffe herstellen. Es sollte festgelegt werden, dass diese dann deutschlandweit die Partner mit den entsprechenden kritischen Ausgangsstoffen beliefern. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Aufbauphase von bis zu 10 Jahren ab Inbetriebnahme des Gebäudes: hoher zweistelliger Millionenbetrag • Jährliche Kosten für den Betrieb der Anlage für die verschiedenen kritischen Ausgangsstoffe: in den ersten Jahren ca. 6–7,5 Mio. Euro/ Jahr, in den Folgejahren je nach eingehenden Projektaufträgen systematische Ver- minderung bis die Anlage über ausreichend Aufträge in der Vollkostenrechnung ab ca. Jahr 10 kostendeckend kompensiert wird Erfolgsindikatoren • Anzahl der Herstellungserlaubnisse • Anzahl der jährlich hergestellten kritischen Ausgangs- stoffe für unterschiedliche Partner mit Auflistung der Gesamtanzahl • Anzahl der klinischen Studien, an denen die GMP- Einrichtung (herstellend) teilnimmt • Anzahl der Patient*innen, denen ein GCT-Produkt verabreicht wurde Strategisches Ziel 2: Sicherstellung der benötigten Personal kapazitäten und Expertise für die GCT-Herstellung und Qualitätskontrolle Erläuterung Ziel: Für den erfolgreichen Betrieb von GMP-Infrastruktu- ren ist eine ausreichende Anzahl von Fachkräften mit speziellen Kenntnissen in der Prozessentwicklung, Herstellung, Qualitätssicherung und -kontrolle sowie Regulatorik unabdingbar. In diesen Bereichen besteht in Deutschland ein erheblicher Fachkräfte- mangel, und zwar nicht nur, weil es an Aus- und Weiterbildungsangeboten fehlt, sondern auch weil es an der nötigen Attraktivität und finanziellen Mitteln mangelt, um qualifizierte Fachkräfte (vor allem im forschenden, universitären Umfeld) zu gewinnen und zu halten. Dieses Manko muss durch den Aus- bau von Aus- und Weiterbildungsprogrammen mit gut strukturierten, anerkannten Curricula sowie durch eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbe- dingungen ausgeglichen werden, um professionelle Fachkräfte dauerhaft gewinnen und halten zu können sowie einer Talentabwanderung ins Ausland vorzu- beugen (siehe hierzu auch Empfehlungen im Hand- lungsfeld II, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1 und Handlungsfeld III, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 74 Maßnahme 1: Erweiterung und Professionalisierung des Angebots für Aus- und Weiterbildung von qualifiziertem Personal in allen Bereichen der GMP-Produktion von GCT Zur Umsetzung notwendige Akteure: GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremium, Universitäten, Ausbildungsstätten, PEI und andere Behörden, Lehr- beauftragte und -koordinator*innen Beschreibung Maßnahme: Es sollte(n) a. eine Bestandsaufnahme der bereits existierenden Pro- gramme in Deutschland durch eine Datenbank erfolgen, die für Interessierte (z. B. potenzielle Teilnehmer*innen, GMP-Produktionsstätten, Behörden) leicht zugänglich ist b. klar strukturierte, behördlich anerkannte Curricula zur Aus- und Weiterbildung entwickelt werden c. ein Anreiz für Bildungsstätten (Universitäten, Fachhoch- schulen, Ausbildungseinrichtungen) geschaffen werden, solche Programme anzubieten. Datenbankeinrichtung (a) und -pflege können in der Ge- schäftsstelle des GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums erfolgen. Bei der Entwicklung der Curricula (b) werden ausdrücklich die Empfehlungen im Handlungsfeld II unter- stützt (Handlungsfeld II, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1). Dabei ist es besonders wichtig, diese Curricula für alle Bereiche der GMP-Produktion von GCT zu entwickeln, ein- schließlich der Prozessentwicklung, Herstellung, Qualitäts- sicherung und -kontrolle sowie der Regulatorik. Außerdem sollte es Wege des Quereinstiegs und Bestandsschutzes geben, um die Integration einer möglichst hohen Anzahl von qualifizierten Fachkräften zu ermöglichen. Zusätzlich möchten wir das PEI und andere Behörden dazu einladen, sich an der Entwicklung der Curricula zu beteiligen und Fortbildungsworkshops zum Stand und zur Entwicklung von GCT anzubieten. Dabei könnte man sich am Angebot der FDA orientieren: https://www.fda.gov/science-re- search/scientific-meetings-conferences-and-workshops. Als Incentivierung (c) bedarf es spezifischer und ausrei- chender Fördermechanismen finanzieller oder steuerlicher Art seitens der Länder oder des Bundes für Bildungsstät- ten und einer angemessenen finanziellen Unterstützung für die beteiligten Behörden. Der entsprechende Finanzie- rungsbedarf ergibt sich aus dem ermittelten Angebot und dem Bedarf an GMP-Infrastrukturen sowie den Empfehlun- gen des GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (3–4 Monate): Bestandsaufnahme der exis- tierenden Ausbildungsprogramme durch das nationale Netzwerkbüro und Zurverfügungstellung als Datenbank auf der Webseite • Kurzfristig (1 Jahr): Entwicklung von relevanten Pro- grammen der Incentivierung und Mittelbereitstellung Erfolgsindikatoren • Pflege und Nutzung (Anzahl der Zugriffe) der Daten- bank, Umfrage unter Nutzenden • Anzahl anerkannter und akkreditierter Curricula zur Aus- und Weiterbildung • Verstetigung der Angebote und Weiterentwicklung der Curricula gemäß dem wissenschaftlichen Fortschritt • Anzahl der neuen Absolvent*innen mit Zertifikaten in GMP-relevanten Bereichen, getrennt nach Fachrichtung (Pharmazie, Biologie/Biochemie, Medizin, MTA, Bio- technologie etc.) Maßnahme 2: Verbesserung der Arbeitsrahmenbedingungen zur Gewinnung und zum Halten qualifizierten Fachpersonals im Bereich GCT Zur Umsetzung notwendige Akteure: GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremium, Universitäten, Universitätskliniken, zuständige Landesministerien bezüglich der Veränderung der Zuordnung von Zuschüssen für Lehre & Forschung Beschreibung Maßnahme: Insbesondere forschenden Hochschulen und Kliniken fehlen die benötigten finanziellen Mittel und adäquaten Rahmen- bedingungen, um gut ausgebildete GMP-Fachkräfte und damit die erworbene Expertise zu gewinnen und zu halten. Um diesen Trend umzukehren, müssen spezifische Anreize für qualifizierte Fachkräfte geschaffen werden. Hierzu sollten Möglichkeiten der Entfristung für hochqualifiziertes Perso- nal in der GMP-Herstellung von GCT entwickelt und sogar als Teil der klinischen Infrastruktur „generalisiert“ werden, um Fachkräften eine langfristige berufliche Perspektive an universitären Einrichtungen zu geben. Um die Gehalts- bedingungen zu verbessern, sollte technische Expertise in der GCT-Produktion bei der Ermittlung der Entgeltgruppe berücksichtigt werden können bzw. eine Vereinfachung die- ses Prozesses erfolgen. Um mit der rasanten Entwicklung des GCT-Felds Schritt halten zu können, sollte die fachliche Weiterbildung von qualifiziertem Personal unter einem be- sonderen Schutz stehen, z. B. durch spezialisierte „Bildungs- urlaube“ im Rahmen von Forschungsworkshops. 75HANDLUNGSFELD V: AUSBAU VON QUALITÄT UND KAPAZITÄTEN IN DER GMP-PRODUKTION https://www.fda.gov/science-research/scientific-meetings-conferences-and-workshops https://www.fda.gov/science-research/scientific-meetings-conferences-and-workshops Zeitachse und Ressourcenbedarf • Schaffung von kompetitiven Anstellungsverhältnissen an akademischen Einrichtungen für Fachpersonal in den GCT-Infrastrukturen (über mindestens 5 Jahre) • Finanzierung fachlicher Weiterbildung des Fach- personals in GCT-Infrastrukturen nach industriellen Standards Erfolgsindikatoren • Anzahl der angebotenen Weiterbildungsprogramme und der Fachkräfte, die sie erfolgreich abgeschlossen haben, getrennt nach Fachrichtung (Pharmazie, Biolo- gie/Biochemie, Medizin, MTA, Biotechnologie etc.) • Anzahl der Absolvent*innen mit Zertifikaten in GMP- relevanten Bereichen, getrennt nach Fachrichtung (Pharmazie, Biologie/Biochemie, Medizin, MTA, Biotechnologie etc.) • Anzahl der Neueinstellungen und Verweildauer von Fachpersonal in der GCT-GMP-Infrastruktur an univer- sitären Einrichtungen Strategisches Ziel 3: Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Prozesse in der Herstellung Erläuterung Ziel: Insbesondere angesichts der Komplexität der Prozesse der Rohstoffbeschaffung, Herstellung, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Logistik von GCT ist es wichtig, die Datentransparenz zu gewährleisten und sich über bewährte Vorgehens- weisen und die entsprechende Dokumentation auszutauschen. Diese Transparenz und dieser Ge- danken- und Erfahrungsaustausch würden helfen, die Prozessdurchführung effizienter zu machen und zu beschleunigen und so die durchgängige und zeitgerechte Herstellung von GCT-Produkten sicher- zustellen. Im Rahmen dieser Initiative möchten wir daher ausdrücklich dazu aufrufen, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen GCT-Akteuren zu intensivieren, um so den Aufbau von Produktionskapazität, Expertise und Kapazitäts- auslastung zu fördern. Dafür ist es notwendig, alle relevanten Informationen, die verfügbar gemacht werden können, in einer gemeinsamen Datenbank zu sammeln und aufzubereiten, die allen Beteiligten zugänglich ist. Darüber hinaus ist die automatisierte Nutzung von großen Datenmengen anzustreben, die eine einheitliche Benennungssystematik (Ontologie) erfordert, um langfristig mit den Entwicklungen auf diesem Gebiet schritthalten zu können. Diese Datenbank(en) sollte(n) von der Geschäftsstelle des vorgeschlagenen GCT-GMP- und -Regulatorik- Gremiums in enger Abstimmung mit dem nationalen Netzwerkbüro aufgebaut und betreut werden. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 76 Maßnahme 1: Aufbau einer übersichtlichen, für alle Akteure zugänglichen Datenbank mit herstellungs relevanten Informationen und Unterlagen Zur Umsetzung notwendige Akteure: GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremium, nationales Netz- werkbüro, GMP-Herstellungsstätten deutschlandweit, Bundesoberbehörden, optional Vertreter*innen der Regierungspräsidien Beschreibung Maßnahme: GCT entwickeln sich rasant und unterscheiden sich er- heblich von bisherigen Therapieansätzen, da hier oftmals neuartige Herstellungs- und Qualitätskontrollmethoden zur Anwendung kommen. Deshalb ist es von entschei- dender Bedeutung, die Transparenz, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Akteuren zu fördern und Synergien zu nutzen. Um den Beteiligten alle relevanten Informationen zugänglich machen zu können, müssen die herstellungsrelevanten Informationen und Unterlagen zu- sammengetragen, zusammengestellt und kuratiert werden. Dazu gehören zum Beispiel: zertifizierte Herstellungskom- ponenten, Dokumente, Zertifizierungen, Vertragsvorlagen, Auditierungen, Schulungs- und Produktionsprotokolle, Produktions- und Metadaten des Herstellungsprozesses, Dokumentationsvorlagen, eine Liste von Kliniken, die für die Entnahme von Geweben zertifiziert sind, von Behand- lungseinrichtungen, die für Apheresen nach dem Transfu- sionsgesetz zertifiziert sind sowie verfügbare Master-Files (analog der in den USA bereits üblichen Praxis). Darüber hinaus sollte die Möglichkeit bestehen, die Einbeziehung bereits zugelassener Protokolle in die Genehmigung eines neuen Prozesses zu kennzeichnen und somit die Zulas- sungsbehörden beim Prüfprozess zu entlasten. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Entsprechende Stellen in der Geschäftsstelle des GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums • Kontinuierliche Aufgabe Erfolgsindikatoren • Messung der Datenbanknutzung (individuelle Aufrufe, unique users, Eingaben von Dokumenten, Anzahl der Downloads) • Ermitteln des Umfangs der Liste behördenseitig frei gegebener Materialien • Festhalten der Anzahl der Referenzierungen durch die Antragsteller*innen und Behörden Maßnahme 2: Schaffung einer einheitlichen Wissens- und Kommunikationsgrundlage basierend auf Repositorien zur bzw. zum einheitlichen Datenspeicherung und -zugriff Zur Umsetzung notwendige Akteure: Entsprechende fachspezifische Initiative aus dem Bereich medizinischer Datenwissenschaften, GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremium Beschreibung Maßnahme: Der Ausbau von Qualität und Kapazität der GMP-Produk- tion erfordert die gemeinsame Entwicklung durch ver- schiedene Akteure. So müssen 1. Biolog*innen und Biotechnolog*innen ein grundlegen- des Verständnis für die biologischen Prozesse schaffen, 2. Gerätehersteller und Anlagenbauer entsprechende Geräte und Prozesse bereitstellen, 3. Softwareentwickler*innen informationstechnische Systeme zur Datenverarbeitung programmieren, 4. Datenwissenschaftler*innen (Data Scientists) und KI-Spezialist*innen Modelle zur Prozessverbesserung entwickeln und 5. regulatorische Behörden neue Verfahren zulassen. Für diese interdisziplinäre Zusammenarbeit bedarf es einer einheitlichen Wissens- und Kommunikationsgrundlage. Daraus leitet sich die Maßnahme ab, Repositorien zur per- sistenten und sicheren Speicherung und zum einheitlichen Zugriff auf Daten, Informationen und Wissen zu entwickeln. Zur Erhöhung der Qualität eines GCT-Produktes können beispielsweise Daten aus dem Zellkultivierungsprozess beitragen. Damit diese Daten ausreichend analysiert und passende datengetriebene Modelle entwickelt werden können, müssen diese Daten auch für Data Scientists ohne biologischen Hintergrund verständlich sein. Dies kann durch die strukturierte Annotation von Metadaten und den Aufbau von Informationsmodellen und Ontologien erreicht werden. Dabei kann auf bestehenden Initiativen wie der Open Biological and Biomedical Ontology Foundry (OBO Foundry) aufgebaut werden. Zusätzlich bedarf es des geschützten Austauschs von sensiblen Daten zwi- schen verschiedenen Akteuren wie z. B. Krankenhäusern, Patient*innen und Dienstleistern. Bestehende Initiativen zur Vereinheitlichung von Datenstrukturen nach dem FAIR- Prinzip sind die Nationale Forschungsdateninfrastruktur und der Fraunhofer Medical Data Space. 77HANDLUNGSFELD V: AUSBAU VON QUALITÄT UND KAPAZITÄTEN IN DER GMP-PRODUKTION Zeitachse und Ressourcenbedarf • Fortlaufend, IT-Infrastruktur (z. B. IT-Center einer Hoch- schule), 5 Stellen (Administrator*in, 2 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen für Ontologieentwicklung, 1 Mathe- matisch-technische*r Softwareentwickler*in, 1 Helpdesk) Erfolgsindikatoren • Veröffentlichte und in einen Standard (Norm oder Richtlinie) überführte Ontologie der GCT-Herstellung • Webbasierter Zugriff auf die Repositorien nach vorheriger Anmeldung • Dokumentation der Anzahl von Zugriffen auf die Repositorien; mehr als 30 Zugriffe pro Monat als Zielgröße Strategisches Ziel 4: Weiterentwicklung und risikobasierte Verschlankung der Rahmenbedingungen Erläuterung Ziel: Die GMP-konforme GCT-Herstellung erfordert spezifische Rohstoffe und Materialien, die strikten Anforderungen genügen müssen und über spezielle Distributionswege bezogen werden. Folgende Maß- nahmen müssen ergriffen werden, um die Prozesse bei der Rohstoffbeschaffung, Qualitätskontrolle, Qua- litätssicherung und Logistik von GCT effektiver bzw. einheitlicher zu machen und so eine durchgängige und zeitgerechte Herstellung von GCT-Produkten sicherzustellen (siehe Maßnahmen im Handlungsfeld IV, strategisches Ziel 1). Maßnahme 1: Harmonisierung und risikobasierte Verschlankung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben für die GMP- gerechte Herstellung und -Kontrolle Zur Umsetzung notwendige Akteure: GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremium, Behörden (Landeskrankenhausgesellschaft, BOB, BMG) Beschreibung Maßnahme: Die fehlende Einheitlichkeit regionaler und nationaler gesetzlicher Bestimmungen erschwert nachhaltig die Bereitstellung klinischer Prüfpräparate in Deutschland durch verschiedene kliniknahe GMP-Infrastrukturen. Dies führt zu signifikanten zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Ausgaben, die die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands im Vergleich mit anderen europäischen und außereuropäischen Ländern erheblich herabsetzt. Kon- kurrenzfähigkeit lässt sich nur durch eine Harmonisierung regionaler und nationaler Vorgaben und Standards für NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 78 Qualifizierungs- und Auditierungssysteme für GCT sowie durch eine risikobasierte Verschlankung der gesetzlichen Vorgaben erreichen. Beispiele hierfür sind die regulato- rische Unterscheidung zur GMP-gerechten Herstellung für Frühe-Phase-I/II- im Vergleich zu Phase-III-Studien, Erleichterung und Harmonisierung bezüglich der Erlaubnis für die Gewebeentnahme zur Herstellung eines ATMPs nach §20b AMG, Erleichterung der Vertragspflichten mit dem Hersteller von Ausgangsstoffen menschlicher Her- kunft (§9 AMWHV), die Anerkennung einer Auditierung von Zulieferfirmen für mehrere GMP-Einrichtungen oder Ähnliches. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (6 Monate nach Einberufung des Gre- miums): Erarbeitung der ersten Stellungnahme • Ressourcenbedarf: Einrichtung des vorgeschlagenen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums Erfolgsindikatoren • Veröffentlichte Stellungnahmen und Voten • Relevante Harmonisierungen, Anpassung von Gesetzen 79HANDLUNGSFELD V: AUSBAU VON QUALITÄT UND KAPAZITÄTEN IN DER GMP-PRODUKTION Handlungsfeld VI: Forschung und Entwicklung Zusammenfassung Um die Entwicklung von GCT in Deutschland vor- anzutreiben, müssen Ideen erkannt und gefördert werden. Dies geschieht durch Forschung und Ent- wicklung, dem Innovationsmotor für GCT-Produkte. Sie initiiert die Translation präklinischer Entwicklun- gen in klinische Studien, die die Verfügbarkeit dieser Produkte in der Regelversorgung sicherstellen. Um den Herausforderungen von GCT gerecht zu werden, bedarf es dringend einer Verbesserung der Infrastruktur für Forschung und Translation in Deutschland. Das erfordert den Aufbau dezentraler Knotenpunkte, die der wissenschaftlichen Ge- meinschaft deutschlandweit zur Verfügung stehen. Ebenso sollte der Ausbau von Produktionskapazi- täten bzw. des Zugangs dazu zügig vorangetrieben werden, um die Kosten für klinische Studien und Therapien zu senken und die Verfügbarkeit sicher- zustellen. Die Einrichtung von Inkubatoren für Start- ups und Biotech-Unternehmen soll Innovationen fördern und der Ausbau von Prüfeinrichtungen soll sowohl die Wirksamkeit als auch die Sicherheit die- ser Innovationen gewährleisten. Durch eine intensive Zusammenarbeit aller Akteure im Bereich der Ent- wicklung und Herstellung von GCT-Produkten soll eine Beschleunigung vor allem der wissenschafts- initiierten klinischen Studien erreicht werden. Zukunftsthemen zu erkennen und ihre gezielte För- derung verlangt eine gleichberechtigte Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Entwicklung interdisziplinärer Visionen. Dafür sind sowohl die Implementierung neuartiger und agiler Förder- formate als auch die Etablierung neuer Modelle der Kooperation zwischen Industrie und Akademie es- senziell. Dadurch kann eine zügige und ausreichend finanzierte Übertragung von Erkenntnissen aus der Grundlagenforschung in frühe klinische Studien ermöglicht werden, um Deutschland als Innovations- führer im Bereich GCT zu positionieren. Die effiziente Nutzung finanzieller Mittel, in Anlehnung an internationale Beispiele (Kanada – BioCanRx Netzwerk; Niederlande – OnCode Institut; Großbritannien – Catapult, Medical Research Council (MRC)) könnte unterstützend wirken. Angesichts der Herausforderungen und Potenziale der GCT muss die Implementierung von GMP- Light-Verfahren für klinische Studien der Phasen I/ II zur Stärkung des Forschungsstandortes Deutsch- land vorangetrieben werden. Darüber hinaus sind eine realistische Bewertung von Tierversuchen, eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren so- wie eine verstärkte Förderung von Ersatzmethoden notwendig, um die internationale Wettbewerbsfähig- keit zu sichern und ethischen Standards gerecht zu werden. Die Einführung von Leistungsindikatoren ist unerlässlich, um Transparenz und Effizienz in den Genehmigungsverfahren für GCT zu fördern. Die Ethikkommissionen müssen durch die Harmonisie- rung von Standards und die Einführung von Fach- gremien optimiert und effizienter gestaltet werden, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Patient*innen frühzeitig in Forschungsprozesse einzubinden ist unerlässlich, um ihre Bedürfnisse und Perspektiven angemessen berücksichtigen und in das Design von Forschungsprojekten und klini- schen Studien integrieren zu können. Durch gezielte Ausbildungsprogramme, Stipendien und das Ermöglichen von Karrieren im Bereich der biomedizinischen Forschung in Verbindung mit Themen wie Ausgründung und Translation/Trans- fer sollten Fachkräfte dazu bewogen werden, nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben. Mit Hilfe veränderter in Ausbildungs- und Schulungs- systeme sowie spezialisierter Studiengänge kann der steigende Bedarf an GCT-Fachkräften gedeckt werden. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 80 Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für translationale Forschung und Entwicklung 1 Identifikation und Förderung von Zukunftsthemen 2 Mentalitätswandel und Verstärkung eines bioentrepreneurial Spirit 5 Etablierung der Einbindung von Patient*innen, Patientenfürsprecher*innen und Patienten­ organisationen 4 Verbesserung der organisatorischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für präklinische und klinische GCT­Studien 3 81 Hintergrund Im Bereich GCT hat Deutschland bei der Durchführung früher forschungsinitiierter klinischer Studien, IITs und Sponsor-Initiated Trials mit Industriebeteiligung internatio- nal den Anschluss verloren. Es droht diesbezüglich weiter zurückzufallen, während Länder wie Großbritannien, die Niederlande, Frankreich und Belgien im europäischen Kon- text bereits anfangen, eine Führungsrolle einzunehmen. Die Abwanderung der klinischen Studienprogramme großer Biotech-Firmen weist auf die Dringlichkeit der Lage hin. Die steigende Zahl an Zulassungsanträgen innovativer GCT ist derzeit vornehmlich auf ausländische Hersteller zurückzuführen. Der Grund dafür sind systeminhärente Schwächen, ins- besondere in Bezug auf die mangelnde Translation von Ergebnissen aus der Grundlagenforschung in klinische Studien. Deutschland muss sich wieder stärker an der Wertschöpfungskette beteiligen, was wiederum eine stärkere Zusammenarbeit aller beteiligten Stakeholder von Forschung über Klinik und Behörden bis hin zu Industrie und VC erfordert. Außerdem gibt es im Bereich GCT substanzielle büro- kratische Hürden, die die Forschungs- und Entwicklungs- prozesse erheblich beeinflussen und das Tempo der Umsetzung von Innovationen stark verringern. Langwierige Verfahren der Beantragung von Forschungs- förderung führen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und belasten so die Agilität der Forschungseinrichtungen. Deshalb sind die Vorgabe und strikte Einhaltung klarer Zeitlinien sowie der Abbau von unnötigen bürokratischen Hürden essenziell. So haben zum Beispiel die verlangsamte Auszahlung von Fördermitteln und die bürokratische Überwachung gerade der vom Bund geförderten Projekte gravierende Folgen für die Forschungsaktivitäten und ihre Flexibilität. Sie be- einträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Bereich Forschung & Entwicklung und verzögern so die Implementierung innovativer Therapieansätze. Ein gestör- ter Informationsfluss zwischen relevanten Akteuren, der durch die administrative Komplexität bedingt ist, verschärft das Problem. Zwar sind die technologischen Voraussetzungen für frühe klinische Studien (Phase I/II) und Zulassungsstudien (Phase III) in Deutschland grundsätzlich vorhanden, aber es fehlt an einer effizienten Infrastruktur für eine effektive Beteiligung Forschender an diesen Studien. Die Kooperation zwischen relevanten Stakeholdern wie Forschungseinrichtungen, klinischen Institutionen, der Industrie, politischen Instanzen, Zulassungs- und Be- wertungsbehörden, Ärzteschaft, Patientenvertretende und Kostenträgern erweist sich als unzureichend. Eine besondere Herausforderung liegt in der begrenzten finanziellen Förderung von Innovationen in der Forschung und Translation, da die Entwicklung und Anwendung von GCT im wissenschaftlichen Kontext erhebliche finanzielle Ressourcen erfordert. Es muss ein neues Gleichgewicht zwischen einer Förderung von „Forschung“ und „Entwick- lung“ hergestellt werden, um Deutschland im Technologie- und Wissenschaftstransfer voranzubringen. Ein weiterer, dringend anzupackender Problembereich stellt die regulatorischen Rahmenbedingungen für GCT dar, die derzeit nicht entsprechend nach den Spezifika dieser besonderen Therapien ausgestaltet sind. Zudem ist die interministerielle Abstimmung entlang der gesamten Wertschöpfungskette (von der Entdeckung/ Idee bis hin zum zugelassenen und in der Versorgung ein- gesetzten Produkt) Voraussetzung für effiziente Rahmen- bedingungen im GCT-Bereich. Aus diesem Grund sollte der Austausch zwischen den jeweiligen Bundesressorts für Grundlagenforschung (BMBF), Wachstumsfinanzierung (BMWK) und Marktzugang sowie Überführung in die Regelversorgung (BMG) intensiviert und optimiert werden, um Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit auch langfristig zu sichern. Strategische Ziele 1. Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für translationale Forschung und Entwicklung 2. Identifikation und Förderung von Zukunftsthemen 3. Verbesserung der organisatorischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für präklinische und klinische GCT-Studien 4. Gewährleistung der Einbindung von Patient*innen Patientenfürsprecher*innen und Patientenorganisationen 5. Mentalitätswandel und Verstärkung eines bioentrepreneurial Spirit in der deutschen GCT-Gemeinschaft NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 82 Strategisches Ziel 1: Verbesserung der strukturellen Voraus- setzungen für translationale Forschung und Entwicklung Erläuterung Ziel: Die Entwicklung innovativer GCT-Produkte von der Idee zum Markt beinhaltet mehrere Schritte in der Präklinik, der klinischen Translation und dem Transfer, für die die Verfügbarkeit und der Zu- gang zu kritischer Infrastruktur entscheidend sind und deren Mangel bzw. der beschränkte Zugang in Deutschland aktuell die Innovationskraft des Forschungs- und Entwicklungsfelds GCT begrenzt. Dazu gehören u. a. die Verfügbarkeit und der Zu- gang zu Herstellungseinrichtungen für Gentransfer- vektoren in präklinischer und klinischer Qualität, Prüfeinrichtungen für GLP-Studien zu Sicherheit (inklusive Genotoxizität) und Wirksamkeit (inklusive Pharmakokinetik und Pharmakodynamik), Herstel- lungseinrichtungen für GCT-Produkte in klinischer Qualität für frühe (Phase I/II) und späte (ab Pha- se III) klinische Studien, Zentren für die klinische Prüfung seltener und prävalenter Erkrankungen im Indikationsspektrum der GCT, und Inkubatoren für Start-ups und Biotech-Unternehmen. Dem be- stehenden Mangel soll durch die Etablierung dezen- traler Knotenpunkte mit Infrastruktur und Expertise für diese Kernelemente innerhalb eines nationalen GCT-Netzwerks begegnet werden. Innerhalb des nationalen GCT-Netzwerks mit seinen dezentralen Knotenpunkten soll v. a. auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen universitären und außeruniversitären Forschungs- einrichtungen und Kliniken, Unternehmen, Regu- lator*innen, Patientenorganisationen und weiteren Stakeholdern unterstützt und gefördert werden. Die Etablierung eines kohärenten Rahmens zur Defini- tion und Förderung dieser Zusammenarbeit sowie zur Integration verschiedener Fachrichtungen ist dringend geboten, um den Weg für einen effizienten Fortschritt in der GCT auf nationaler und inter- nationaler Ebene zu ebnen. Aktuell manifestiert sich der Mangel an bestimmter kritischer Infrastruktur in langen und abgebrochenen Entwicklungswegen, ineffektiver Kooperation und Übergabe zwischen den Stakeholdern entlang der Entwicklungs- und Wertschöpfungskette. Die geringe Abstimmung und Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Kliniken und der Industrie führt zur Fragmentie- rung und unnötigen Redundanz von Forschungsak- tivitäten. Diese Fragmentierung wiederum bewirkt Informationsverluste und verzögerte Fortschritte in der Entwicklung und Implementierung neuer Thera- pieansätze. Aus diesem Grund soll die Abstimmung von Aktivitäten und Initiativen durch den Aufbau und die Vernetzung von Knotenpunkten forciert werden. Dadurch könnten relativ leicht, schnell und nachhaltig Potenziale ausgeschöpft werden. Maßnahme 1: Etablierung eines Nationalen GCT-Netzwerks mit Knotenpunkten Zur Umsetzung notwendige Akteure: Politik (Bund und Länder), universitäre und außeruni- versitäre Forschungseinrichtungen, Dachorganisationen, Regulator*innen, Industrie, Investor*innen; Moderation des Prozesses durch Mitglieder der Arbeitsgruppen mit organisatorischer Unterstützung des BIH Beschreibung Maßnahme: Zur Förderung der Entwicklung von GCT in Deutschland ist es notwendig, • adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, die der hohen Dynamik präklinischer und translationaler klini- scher Forschung im Bereich GCT gerecht werden, • die Translation und den Transfer über die gesamte Wertschöpfungskette von der grundlagenorientierten Forschung bis hin zur Versorgungsforschung zu be- schleunigen sowie, 83HANDLUNGSFELD VI: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG • vorhandene Expertisen und Infrastruktur in dezentralen synergistisch interagierenden, harmonisierten und zu- gangsoffenen Knotenpunkten innerhalb eines nationa- len GCT-Netzwerks nachhaltig zu stärken, auszubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Erste Ansätze für den Aufbau einer derartigen Forschungs- struktur geben bereits ausgearbeitete Empfehlungen sei- tens des Wissenschaftsrates (2017) sowie der Arbeitsgruppe „Translation“ der Ständigen Senatskommission für Grund- satzfragen in der Klinischen Forschung der Deutschen For- schungsgemeinschaft (2019). Hierauf aufbauend muss si- chergestellt werden, dass der Zugang zu Servicestrukturen offen gestaltet und Synergien im Netzwerk standort- und länderübergreifend aufgebaut werden können. Gleichzeitig müssen die auszubauenden Infrastrukturen insbesondere im regulatorischen Umfeld mit einer hohen Planungssicher- heit aufgesetzt werden, um eine Stärkung der Interaktion zwischen Akademie, Start-ups, Industrie und Investor*innen zu erreichen. Das hier vorgeschlagene GCT-Netzwerk mit Knotenpunkten soll umfassende Interaktionsflächen mit relevanten bestehenden Strukturen aufbauen, wie etwa den krankheitsorientiert angelegten Deutschen Zentren der Ge- sundheitsforschung. Die Struktur des Netzwerks soll über die ganze translationale Wertschöpfungskette hinweg auf akademisch exzellente Forschung mit dem Ziel ausgerichtet sein, eine breit zugängliche und qualitativ hochwertige per- sonalisierte Versorgung von Patient*innen zu gewährleisten. Das erfordert den Aufbau und das Angebot von Service- strukturen für die wissenschaftliche Gemeinschaft, die im Rahmen von Einzelmaßnahmen in der Regel nicht ab- gebildet werden können, für erfolgreiche Translation und Transfer jedoch zwingend notwendig sind. Dazu gehören insbesondere: a. Herstellungseinrichtungen für Gentransfervektoren (Virale Vektoren, Nicht-virale Vektoren) in präklinischer und klinischer Qualität b. Prüfeinrichtungen für GLP-Studien zu Sicherheit (inklusive Genotoxizität) und Wirksamkeit (inklusive Pharmakokinetik und Pharmakodynamik), Omics- Analysen (Genomics, Proteomics, Metabolomics u. a.) c. Herstellungseinrichtungen für GCT-Produkte in klinischer Qualität für frühe (Phase I/II) und späte (ab Phase III) klinische Studien d. Zentren für die klinische Prüfung seltener und prävalen- ter Erkrankungen im Indikationsspektrum von GCT, in- klusive Unterstützungsstrukturen zur Vorbereitung und Durchführung klinischer Studien (mit z. B. Regulatori- scher Expertise, statistischer & biometrischer Expertise, Clinical Research Organization-Expertise, CTOs) e. Inkubatoren für Start-ups und Biotech-Unternehmen Die Knotenpunkte sollen dabei explizit dezentral aufge- baut, d. h. nicht an einen bestimmten Standort vergeben werden, sondern themen- und expertisenorientiert defi- niert und dynamisch angepasst werden. Diese Struktur soll dazu führen, das Angebot als Dienstleistung nicht nur an den Knotenpunkten, sondern im gesamten nationalen GCT-Netzwerk verfügbar zu machen. Dabei soll innerhalb jedes Knotenpunktes für jeweils definierte Indikationen die Abdeckung vollständiger translationaler Kreisläufe von der Grundlagenforschung über die klinische Versorgung von Patient*innen bis hin zur Versorgungsforschung erreicht werden. Darüber hinaus muss eine intensive Abstimmung zwischen den Knotenpunkten untereinander erfolgen. Für die Etablierung und Verstetigung der Knotenpunkte und des GCT-Netzwerks ist eine adäquate öffentliche Grundfinanzierung notwendig. Aus der Grundfinanzierung heraus sollen für Stakeholder aus der GCT-Gemeinschaft entsprechende Dienstleistungen und Services angeboten werden. Dabei sind geeignete flexible Instrumente und Kriterien für die Auswahl derjenigen Projekte zu entwi- ckeln, die eine Dienstleistung oder einen Service erhalten können. Basierend auf dieser Grundfinanzierung werden PPPs aufgebaut, um das Netzwerk und seine Services und deren Verfügbarkeit kontinuierlich auszubauen. Durch eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Län- dern, Industrie und privaten Investor*innen (und deshalb idealerweise in Form von PPPs) kann ein dauerhaft erfolg- reicher Betrieb der Knotenpunkte gelingen. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 84 Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (innerhalb von 4–6 Monaten): Detaillierte Be- standsaufnahme und Bedarfsermittlung, Ausarbeitung eines inhaltlichen Konzeptes für die Etablierung von Knotenpunkten zu den o. g. Kernelementen (Vektor, GLP- Studien, GMP-Herstellung, Klinische Studien, Inkubato- ren) und darauf basierend eine Einschätzung des Mittel- bedarfs für Investitionen in Infrastruktur und Personal • Kurzfristig (innerhalb von 6–9 Monaten): Runder Tisch mit Vertreter*innen von Bund und Ländern, universitä- ren und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Dachorganisationen, Regulator*innen, Industrie und In- vestor*innen zur Umsetzung; Moderation des Prozesses durch Mitglieder der Arbeitsgruppen unter organisatori- scher Unterstützung des BIH • Kurzfristig (innerhalb von 9–12 Monaten): Fertigstellung eines detaillierten inhaltlichen Konzeptes (inklusive SWOT-Analyse), mit dem Industriepartner und Inves- tor*innen angesprochen werden können • Auswahl der Knotenpunkte nach einer transparenten Evaluation durch internationale Gutachter Erfolgsindikatoren • Kurzfristig (9 Monate): Inhaltliches Konzept für die Etablierung der Knotenpunkte innerhalb des GCT-Netz- werks erarbeitet und Zustimmung dazu von den öffent- lichen und privaten Stakeholdern der GCT-Initiative ist erfolgt • Mittelfristig (2 Jahre): Alle Knotenpunkte laut Konzept werden etabliert und nehmen die Arbeit auf (Abschluss der Etablierungsphase nach 3 Jahren) • Mittelfristig (3 Jahre): Jeder Knotenpunkt leistet in min- destens 3 Projekten verschiedener Stakeholder einen Service oder eine Dienstleistung, die Entwicklung und Wertschöpfung vorantreibt (darunter mindestens ein Projekt zur technischen Infrastruktur für die Herstellung von Vektor-, Zell- oder kombinierten Produkten, z. B. Bioprinting oder Tissue Engineering; und mindestens eine klinische Studie, die an mehreren Standorten innerhalb des GCT-Netzwerks aktiv ist) • Langfristig (7 Jahre): Mindestens die Hälfte der Knoten- punkte wird zu einem Teil aus PPPs finanziert Strategisches Ziel 2: Identifikation und Förderung von Zukunftsthemen Erläuterung Ziel: Zukunftsthemen zu identifizieren und verstärkt zu fördern, verlangt einen ganzheitlichen Ansatz, der die gleichberechtigte Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Entwicklung interdisziplinärer Visionen beinhaltet. Dazu müssen neuartige Förder- formate etabliert werden, um die Dynamik, Effektivi- tät und Innovationskraft bei GCT zu berücksichtigen und innovative Durchbrüche zu ermöglichen. Erkannte Probleme und deren Auswirkungen: Zukunftsthemen werden nicht oder zu spät erkannt und durch inadäquate Fördermaßnahmen aufgegrif- fen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Fördermittel sind deutlich zu gering, zu unflexibel und zeitlich zu begrenzt, denn die GCT-bezogene Forschung und Entwicklung erfordert erhebliche finanzielle Ressourcen, die über einen angemessen langen Zeitraum gleichbleibend zur Verfügung stehen. Der Mangel an finanziellen Ressourcen insbesondere an Übergabepunkten (Translation Präklinik in die Klinik; Transfer öffentlich geförderte Forschung in die Privat- wirtschaft) und in späteren klinischen Entwicklungs- phasen führt dazu, dass vielversprechende Projekte gar nicht erst angegangen werden oder aufgrund fehlender notwendiger Unterstützung nicht bis zu dem Punkt weiterentwickelt werden können, an dem ihr Innovationspotenzial voll ausschöpft werden kann. Bei der Förderung von innovativen Ideen und Projekten ist der lange zeitliche Abstand zwischen Ausschreibung, Antragseinreichung und Förder- beginn stark hemmend (bei öffentlichen Mittel- gebern bis zu drei Jahre) und in der schnelllebigen GCT-Wissenschaft unangemessen lang. Die Gründe 85HANDLUNGSFELD VI: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG für diese Verzögerungen müssen analysiert werden (u. a. Förder-/Vergaberecht; Berufung von Gut- achter*innen; Sitzungsturnus von Entscheidungs- gremien), um effizientere Prozesse zu ermöglichen, übermäßige Bürokratie abzubauen und den zeitna- hen Fortschritt in der Forschung zu gewährleisten. Ziele: Die folgenden Eckpunkte enthalten wesent- liche strategische Ziele für die Schaffung und Imple- mentierung neuer Förderformate: • Die strategische Zielsetzung sollte eine klare Definition von Bedarfen beinhalten, um zielgerich- tete agile Förderformate entwickeln zu können. Ein systematischer Ansatz zur Identifikation von Forschungslücken, technologischen Herausfor- derungen und ungedeckten Bedarfen könnte als Grundlage für die Gestaltung neuer Förderinitiati- ven dienen. • Es ist wichtig zu betonen, dass neue Ideen häufig aus der öffentlichen Forschung stammen. Deshalb sollten Förderformate so gestaltet sein, dass sie die kreative Freiheit der Forschungseinrichtungen bewahren und gleichzeitig eine effektive indust- rielle Anwendung ermöglichen. • Die Erfahrungen und bewährten Praktiken ande- rer Nationaler Zentren und aus vergangenen För- derinitiativen sollten sorgfältig analysiert werden, um die Wirksamkeit neuer Förderformate sicher- zustellen. Die Ermittlung von Erfolgsfaktoren und potenziellen Herausforderungen hilft, Strategien zu entwickeln, die auf bereits erprobten Ansätzen aufbauen. • Die Implementierung eines Evaluierungspro- zesses für Projekte und Förderinstrumente ist dringend geboten. Transparente Berichterstat- tung über Auswahlkriterien, Projektfortschritte und Ergebnisse fördert das Bewusstsein für den Nutzen von Forschung, stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit und ermöglicht kontinuierliche Verbesserung der Förderformate. Die Evaluation von SPRIN-D ist essenziell, um wissenschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen bewerten zu können und eine Grundlage für künftige Förder- initiativen zu haben. • Es ist sehr wichtig, neue Möglichkeiten der Zu- sammenarbeit zwischen Forschungseinrichtun- gen und Industriepartnern zu schaffen. Innovative Ideen können in Rahmen von Partnerschaften mit der Industrie getestet und weiterentwickelt werden. Dies könnte die Erstellung von Proto- typen, die Automatisierung von Prozessen, die Durchführung klinischer Studien sowie weitere innovationsfördernde Maßnahmen umfassen. Eine strategische Zielsetzung sollte auch darauf abzie- len, VC stärker einzubeziehen. Durch die Schaf- fung von Anreizen für VC-Unternehmen, sich an innovativen Projekten zu beteiligen, kann die Finanzierungsbasis erweitert und die Umsetzung vielversprechender Ideen beschleunigt werden. • Die Entwicklung interdisziplinärer Visionen ist insbesondere im Zusammenhang mit Niedrig- lohnländern von großer Bedeutung. Hier geht es nicht nur um die Anpassung von Technologien an lokale Gegebenheiten, sondern auch um die Entwicklung von nachhaltigen und kostengüns- tigen Lösungen. Durch die Zusammenarbeit von Expert*innen aus verschiedenen Disziplinen wie Medizin, Ingenieurwissenschaften, Ethik und Wirtschaft können maßgeschneiderte Ansätze geschaffen werden, um die Verfügbarkeit von GCT-Therapien weltweit zu verbessern. Im Folgenden werden sowohl konzeptionelle als auch strukturelle Maßnahmen vorgeschlagen, um innovative Forschungsvorhaben dynamisch und effektiv zu fördern. Dabei ist eine konstruktive Zu- sammenarbeit zwischen Forschung und Industrie explizit erwünscht, um die translatorische Lücke zu überbrücken. Dies könnte durch spezielle Förder- instrumente geschehen, die auf die Bedürfnisse beider Sektoren zugeschnitten sind und den Transfer innovativer Ideen aus der Grundlagenforschung in die industrielle Anwendung fördern. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 86 Maßnahme 1: Etablierung neuer flexibler Förderformate mit kurzer Vorlaufzeit, die Bedarfe erfüllen, die derzeit nicht ausreichend berücksichtigt sind Zur Umsetzung notwendige Akteure: Governancestruktur der Nationalen Strategie, DFG, BMBF, Drittmittelgeber/Stiftungen, die GCT-Projekte fördern Beschreibung Maßnahme: Die Wissenschaftslandschaft wandelt sich heute we- sentlich schneller als noch vor wenigen Jahrzenten. Wissenschaftliche Durchbrüche in der GCT geschehen enorm schnell und erfordern eine entsprechend kurze Reaktionszeit in der Förderpolitik, damit Deutschland konkurrenzfähig bleibt. Deshalb müssen geeignete Mechanismen, Instrumente und Strukturen etabliert wer- den, um cutting-edge Zukunftsthemen sofort zu erkennen und zur Förderung vorzuschlagen. Die folgende Liste ent- hält einige mögliche Instrumente und Prinzipien, soll aber für weitere geeignete innovative Förderformate prinzipiell offenbleiben. a. Entwicklung von Förderformaten für die Grundlagen- forschung, insbesondere für unkonventionelle Ideen, ggf. speziell für junge Nachwuchswissenschaftler*in- nen. Erfahrene und junge Wissenschaftler*innen in die Identifikation von Zukunftsfeldern einzubinden ist enorm wichtig. Darüber hinaus sollte auf das Potenzial erfahrener Wissenschaftler*innen als Pat*innen bei der Entwicklung neuer Ansätze zurückgegriffen wer- den. Durch den Ausbau gezielter Förderprogramme und Wettbewerbe könnten finanzielle Anreize geboten werden, um wegweisende Ideen zu generieren und in Proof-of-Concept-Studien zu erproben. b. Fast-Track- oder AdHoc-Project-Grants beschleunigen die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in bereits bewilligten öffentlichen Förderprojekten und damit den Forschungsfortschritt c. Einführung von Trampolin Grants und Hackathons als flexiblen, innovativen Förderprogrammen für kreative Ideen und agile Forschungsumgebung: Nach dem Vorbild von AFM-Telethon könnte eine Anschubfinan- zierung für die Erprobung neuer Ideen erfolgen. Hierzu wurde das Format der Trampolin Grants entwickelt, bei denen innovative Ideen verfolgt werden können, ohne bereits umfangreiche Vorarbeiten bei der Antragstel- lung vorzuweisen. d. Realistischere Fördersummen für die klinische Trans- lation effektiver innovativer Therapieansätze sind erforderlich, vor allem im akademischen und Start- up-Bereich. Durch eine Bündelung von vorhandenen Fördermaßnahmen könnte eine höhere Fördersumme sowie eine Weiterfinanzierung für eine geringere An- zahl an Projekten zur Verfügung gestellt werden. Nach Vorbild des MRC Translationsfunds könnten größere Gesamtfördersummen zur Verfügung gestellt werden, welche dabei an die Erfüllung von Meilensteinen ge- knüpft sind. e. Einrichtung eines unabhängigen nationalen Selbst- hilfe- und Patientenfonds, um es Organisationen zu erleichtern, Mittel für Informations-, Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu beantragen f. Förderung von ausgewählten Start-ups sowie akademi- schen Gruppen mit Ausgründungsabsicht im GCT-Be- reich speziell für die Nutzung von kritischer Infrastruktur und Enabling Facilities g. Förderung von Forschungseinrichtungen zur Gewähr- leistung einer qualitativ hochwertigen Patentierung von Ideen h. Förderung von Entwicklungsprojekten mit Schwerpunkt auf Prozess- und Produktionstechnologien und dadurch die Schaffung von anerkannten Standards für relevante, etablierte Technologien Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig: Etablierung von geeigneten Strukturen und Mechanismen zur Identifizierung und Priorisierung von Zukunftsthemen • Kurzfristig: Etablierung von geeigneten Mechanismen zur Schaffung neuer flexibler Förderformate mit kurzer Vorlaufzeit Erfolgsindikatoren • Erarbeiten einer Liste aktueller Zukunftsthemen und Priorisierung von Top-Themen • Kontinuierliche Adaption der Themenliste an aktuelle Trends und Entwicklungen in der Forschungslandschaft • Erarbeiten einer Toolbox für neue Förderformate und Etablierung von Auswahlmechanismen und -kriterien • Kontinuierliche Adaption der Themenliste an aktuelle Trends und Entwicklungen in der Forschungslandschaft 87HANDLUNGSFELD VI: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Strategisches Ziel 3: Verbesserung der organisatorischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für präklinische und klinische GCT-Studien Erläuterung Ziel: Deutschland ist im internationalen Vergleich in der präklinischen und klinischen Entwicklung von GCT zu langsam – von der Idee zu Paper und Patent (Proof-of-Concept), von Patent und Paper zum ersten Patienten oder zur ersten Patientin, von der ersten Patientin oder dem ersten Patienten zum Markt – diese Entwicklungsschritte werden von Deutschlands Mitbewerbern schneller vollzogen. Es besteht Einigkeit, dass die bestehende hohe Qualität und Detailliertheit v. a. in der regulatorischen Bewer- tung für späte präklinische als auch frühe klinische Studien ein positiver Aspekt für den Forschungs- standort Deutschland sein kann. Dennoch werden die organisatorischen und regulatorischen Rahmen- bedingungen für GCT in Deutschland international als „schwierig“ wahrgenommenen und sind durch die daraus entstehenden Kosten und Aufwände zum Standortnachteil geworden. Für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen muss die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vorangetrieben werden. Prozesse bei regulatorischen Behörden, die in ihrer jetzigen Form oftmals als reine Kontrollinstanz wahrgenommen werden, müssen neu evaluiert werden. Die Behörden könnten neben ihren formalen, regulatorischen Aspekten eine beratende und strategische Rolle (nach dem Vorbild des US Super Office – Office of Therapeutic Drugs) spielen. Im Bereich der präklinischen und translationalen For- schung sind die umständlichen und extrem langwie- rigen Genehmigungsverfahren für Tierversuchsan- träge und die fast grundsätzliche Ablehnung solcher Anträge, die in einigen Bundesländern bereits prak- tiziert wird, zu einem massiven Problem geworden. Während sich die Genehmigung von Tierversuchen in Deutschland durch ständige Nachforderungen und Revisionen über viele Monate und Jahre hin- ziehen kann, werden Tierversuchsanträge in den USA auf Institutsebene verwaltet und ein Genehmi- gungsprozess erfolgt deutlich schneller. Bezüglich der Bestrebungen zur Reduktion von Tierversuchen und bei allem Interesse an Ersatzverfahren wird die Verwendung tierexperimenteller Daten im natur- wissenschaftlichen Bereich nach wie vor nicht nur von allen exzellenten wissenschaftlichen Journalen gefordert, sondern auch von Regulator*innen vor der Genehmigung von klinischen Prüfungen sowie von Investor*innen, Biotech-Firmen und der pharmazeu- tischen Industrie vor der Lizenzierung oder Akquise von GCT-Produkten. Es ist dringend notwendig, einen konstruktiven Diskurs über die Möglichkeiten, den immer noch frühen Entwicklungsstand und die immer noch mangelnde Akzeptanz von Alter- nativmodellen zu führen, um einerseits international kompetitiv arbeiten zu können und andererseits die angestrebte Verringerung der Anzahl von Tierver- suchen mit den gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Im Bereich der klinischen Forschung besteht die dringende Notwendigkeit, v. a. GMP/GLP-Regularien zwischen den Bundesländern zu harmonisieren, um einen kohärenten und effizienten Übergang von For- schungsergebnissen in die Klinik und Versorgung zu gewährleisten. Das BMG hat einen neuen Vorschlag für das Medizinforschungsgesetz erarbeitet. Dies beinhaltet zahlreiche Ansätze, die zur „Agilisierung“ der klinischen Studienprozesse beitragen sollen und von dieser Arbeitsgruppe inhaltlich befürwortet und unterstützt werden. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 88 Maßnahme 1: Leichtere Implementierung von GCT-Herstellung und ihrer Translation in frühe klinische Studien Zur Umsetzung notwendige Akteure: Nationale Institutionen für Regulatorik klinischer Studien, BfArM, PEI, Bundesministerium und Landesbehörden für Gesundheit Beschreibung Maßnahme: Zum Erreichen dieser Ziele ist die Einführung einer verein- fachten, risikobasierten Regulatorik für klinische Studien der Phasen I/IIa (analog zu den USA) in Form eines GMP-Light-Prozesses (auch für seltene und ultraseltene Erkrankungen) und vereinfachter Anforderungen an die präklinischen Daten (non-GLP/Umfang) notwendig. Dies wird detailliert im Handlungsfeld IV angesprochen, in dem unter anderem Themen wie die Harmonisierung von GMP-Regularien auf bundesweiter Ebene sowie Sandbox- Optionen aufgegriffen werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurz- bis mittelfristig: Ausarbeitung von bundesweit einheitlichen GMP-Regularien Erfolgsindikatoren • Einrichtung einer Kommission aus allen regulatorischen Behörden der Länder zum Zweck der Ausarbeitung eines Entwurfs auf Bundesebene • Abstimmung unter den regulatorischen Behörden durch Verabschiedung des Entwurfs Maßnahme 2: Akzeptanz von Tierversuchen und realistische Einschätzung der Möglichkeiten von Ersatz- verfahren Zur Umsetzung notwendige Akteure: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren, Bundesinstitut für Risikobewertung, Governancestruktur der Nationalen Strategie Beschreibung Maßnahme: Die Strategie der Bundesregierung zur Verringerung der Anzahl von Tierversuchen muss mit objektiven Bewertun- gen zum technologischen Reifegrad, der Relevanz und der v. a. international mangelnden Akzeptanz von alternativen Testmodellen in Einklang gebracht werden. Anträge zu Tierversuchsverfahren sollten innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 40 Tagen nicht nur bearbeitet, sondern nach einer Revisionsrunde, in der berechtigte Verbesserungsvorschläge und Kritik adressiert werden, auch zur Genehmigung gebracht werden. Diese zentrale Forderung soll in die geplante Novelle des Tierschutzge- setzes (TierSchG) eingebracht werden. Ebenso soll bei der Novellierung eine klare Definition des Begriffs „vernünfti- ger Grund“ in §1 des TierSchG im Zusammenhang mit der Tötung von Versuchstieren eingebracht werden, da dieser derzeit noch unbestimmt ist und Rechtssicherheit daher nicht gewährleistet werden kann. Parallel dazu muss die Förderung von Ersatzverfahren für Tierversuche verstärkt werden. Analog zur französischen PEPPER Plattform (https://ed-pepper.eu/en/) sollte im Rahmen einer Zusammenarbeit von Akteuren der öffent- lichen Hand und der Industrie eine Plattform entwickelt werden, die die Etablierung und Regulierung von alter- nativen Testsystemen ermöglicht. Dadurch könnte allen relevanten Akteuren bundesweit Zugang zu präklinischen In-Vitro-Ersatzverfahren gewährt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig: Maßnahmen zur Beschleunigung der Ge- nehmigungen von Tierversuchsanträgen. Klare Defini- tion des Begriffs „vernünftiger Grund“ im Rahmen der Novellierung des TierSchG • Kurz- bis mittelfristig: Bewertung der derzeitigen Vorgaben in Bezug auf internationale Standards und Vorgaben für Publikationen, klinische Studien und Me- dikamentenzulassung unter Einbezug aller relevanten Akteure • Langfristig: Aufbau einer nationalen Plattform für va- lidierte Testsysteme von Alternativen zu Tiermodellen unter Einbezug öffentlicher und privater Einrichtungen Erfolgsindikatoren • Novellierung des TierSchG bezüglich Rechtssicherheit und Genehmigungsverfahren • Verringerung der Bearbeitungszeit zur Genehmigung von Tierversuchsvorhaben von derzeit über 200 Tagen auf 40 Tage • Zulassung von validierten alternativen In-Vitro-Testsys- temen mit dem Ziel, eine Verringerung der Anzahl von Tierversuchen zu erreichen • Einrichtung einer zentralen Beratungs- und Dienst- leistungsstelle im Hinblick auf Alternativsysteme für GCT-Akteure 89HANDLUNGSFELD VI: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG https://ed-pepper.eu/en/ Maßnahme 3: Erhebung und Bereitstellung von Leistungskennzahlen von Regulator*innen und Aufsichtsbehörden Zur Umsetzung notwendige Akteure: BfArM, PEI, Clinical Trials Coordination Group, AKEK Beschreibung Maßnahme: Es besteht derzeit nur ein geringes Maß an Transparenz in Bezug auf quantitative und qualitative Informationen zu Antragsverfahren, die Regulator*innen und Aufsichts- behörden auf Bundes- und Landesebene im Bereich GCT bearbeiten. Diese Transparenz ist aber ein berechtigtes In- teresse der GCT-Stakeholder in Deutschland. Aus diesem Grund sollten Leistungskennzahlen für Regulator*innen und Aufsichtsbehörden eingeführt werden, um so Trans- parenz und Akzeptanz in Bezug auf die Antragsverfahren zu erhöhen, und einen „Wettbewerb“ zur kontinuierlichen Verbesserung der Leistung von Regulator*innen und Aufsichtsbehörden zu schaffen. Gleichzeitig soll allen Akteuren die strategische Planung und Priorisierung von Anträgen und Genehmigungsverfahren ermöglicht werden (und daher mittelfristig zu einer Entlastung der Regula- tor*innen/Behörden führen, wenn weniger Anträge mit geringer Aussicht auf Genehmigung eingereicht werden). Im internationalen Kontext sollen „positive“ Leistungskenn- zahlen zu einer sichtbaren Erhöhung der Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland führen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig: Erfassung quantitativer und qualitativer Informationen zu Antragsverfahren und ihre Veröffent- lichung in bestehenden Zentralregistern • Mittel-/Langfristig: Konstruktiver Diskurs zwischen Regulator*innen und GCT-Gemeinschaft zur Festlegung von Möglichkeiten zur Optimierung von Leistungskenn- zahlen Erfolgsindikatoren • Veröffentlichung der Leistungskennzahlen von mehr als 80% der relevanten Regulator*innen auf Bundes- und Landesebene • Verbesserung der Leistungskennzahlen im 5-Jahres- und 10-Jahresvergleich • Positiver Effekt auf die internationale Wahrnehmung des Forschungsstandortes Deutschland durch Leis- tungskennzahlen im internationalen Vergleich Maßnahme 4: Optimierung und Weiterentwicklung von Ethikkommissionen Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMG, AKEK, Innovationsbüro PEI, Verband der Universitätskliniken Beschreibung Maßnahme: Ein zentrales Element bei der Translation von Forschungs- ergebnissen in die klinische Anwendung ist die Begutach- tung und Genehmigung durch Ethikkommissionen. In den vergangenen Jahren ist dieser Antrags- und Genehmigungs- prozess aufgrund langwieriger und komplexer Verfahren und fehlender Harmonisierung zwischen den einzelnen Ethikkommissionen häufig zu einem belastenden Zeitfaktor geworden. Dies wird zunehmend zu einem Standortnachteil. Im Hinblick auf die Beschleunigung der Translation und die Aufrechterhaltung der hohen Qualität, begrüßen wir die im (derzeit noch in der Abstimmung befindlichen) Medizin- forschungsgesetz vorgesehene Weiterentwicklung des eta- blierten Systems mit dem Ziel, die Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ausgewählte Maßnahmen dafür sind: • Einführung transparenter und einheitlicher Bewertungs- standards • Evaluation bestehender Strukturen und Abläufe und Abschaffung widersprüchlicher Praktiken und Prozesse • Rasche und effektive Einrichtung der im Medizinfor- schungsgesetz vorgesehenen „Spezialisierten Ethik- kommission für besondere Verfahren“ Die strukturelle Umsetzung dieser Maßnahmen sollte in Abstimmung mit allen relevanten Akteuren des bestehen- den Systems erfolgen und für eine Weiterentwicklung oder zielgerichtete Neuausrichtung bestehender bzw. für die Etablierung neuer Strukturen offen sein. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig: Harmonisierung der Standards der einzelnen Ethikkommissionen bzw. rasche Einführung der Speziali- sierten Ethikkommissionen für besondere Verfahren. • Langfristig: Abbau bürokratischer Hürden Erfolgsindikatoren • Einheitliche Ethikrichtlinien bezüglich der Translation von Forschungsergebnissen in das klinische Umfeld auf Bundesebene • Ausarbeitung eines beschleunigten Genehmigungs- verfahrens (vergleichbar mit dem Green Deal der EU bezüglich der Arzneimittelzulassung) • In zwei Jahren Überprüfung der Anzahl genehmigter klinischer GCT-Studien in Deutschland NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 90 Strategisches Ziel 4: Gewährleistung der Einbindung von Patient*innen, Patientenfürsprecher*innen und Patientenorganisationen Erläuterung Ziel: In den vergangenen Jahren hat es bedeutende Fortschritte im Hinblick auf die Beteiligung von Patient*innen und die Einbeziehung von Patienten- organisationen in die Entwicklung und den Einsatz von GCT gegeben. Ein wichtiger Faktor ist dabei auch, dass Patient*innen, die von innovativen GCT profitiert haben, ihre „Erfolgsgeschichte“ in die Öffentlichkeit getragen haben (Beispiel: Emily Whitehead – CD19 CAR-T). Dadurch erhöht sich die Akzeptanz in der Öffentlichkeit, aber auch die Relevanz von klinischen Produkten und Studien. Gegenwärtig wird die Kommunikation zwischen For- schenden, Ärzt*innen und Patient*innen noch durch verschiedene Barrieren erschwert. Sowohl in der Wissenschaft als auch bei Patientenvertreter*innen fehlen in einigen Fällen bestimmte Kompetenzen und Ressourcen, um eine optimale Kommunikation und Zusammenarbeit zu gewährleisten. Ziel sollte es sein, Patient*innen stärker proaktiv aber auch fokussiert an bestimmten Knotenpunkten der präklinischen und klinischen Entwicklung einzu- beziehen und dadurch einen Mehrwert im Rahmen der Grundsätze von Wissenschaftlichkeit, Wirtschaft- lichkeit und Akzeptanz bei der Entwicklung von GCT zu schaffen. Patientenvertretungen können eine hilfreiche Be- zugsgruppe für die Priorisierung von Fördermitteln und bei der Erkennung von Zukunftsfeldern oder der Rekrutierung von Proband*innen darstellen. Denk- bar wäre auch die Einbeziehung in die Analyse und Bewertung von Studienergebnissen. Daher sollten alle Beteiligten eine integrative Zusammenarbeit anstreben, um Synergien zu schaffen und Potenziale auszuschöpfen. Eine Beteiligung von Gruppen von Patient*innen und Patientenvertreter*innen er- fordert, insbesondere in großen Verbundprojekten, teilweise einen erheblichen Anteil der Fördersumme, um z. B. den zeitlichen Aufwand, die Reisekosten und Fortbildungsmaßnahmen zu decken. Dieser Aspekt muss durch Förderinstrumente berücksichtigt wer- den, damit alle Akteure den Anforderungen gerecht werden können. Maßnahme 1: Festlegung von Standards für Projektbudgets und die Vergütung von Patientenvertreter*innen Zur Umsetzung notwendige Akteure: BundesArbeitsGemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe- gruppen e.V., ACHSE, Deutsche Krebshilfe Beschreibung Maßnahme: Die Festlegung von Standards für Projektbudgets und die Vergütung von Patientenvertreter*innen sollte angestrebt werden, um eine entsprechende Berücksichtigung bei der Projektförderung sicherzustellen. Außerdem ist eine Klas- sifizierung von Patientenorganisationen in Non-Profit- und Pro-Profit-Organisationen sinnvoll, um sowohl Budgets als auch zeitliche Ressourcen optimal und verhältnismäßig einteilen zu können. Dies könnte z. B. in Form eines Patien- tenorganisationsregisters erfolgen, um geeignete Förder- modelle und Finanzierungen bereitstellen zu können. Die Bedürfnisse der beiden Organisationstypen können sich stark unterscheiden: z. B. bei dem Bedarf einer reinen Auf- wandsentschädigung oder einer vollen Kostendeckung für einzustellendes Personal bis hin zu jeweiligen Honoraren. In Abhängigkeit der Förderformate können Organisationen entweder nicht den bürokratischen Aufwand aufwenden (non-profit) oder könnten formal nicht förderberechtigt sein (for-profit). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig: Einrichtung eines Runden Tisches mit allen Stakeholdern zur Diskussion von Vergütungsmodellen für Patientenorganisationen • Mittelfristig: Implementierung der Vergütungsmodelle bei öffentlichen und industriellen GCT-Projekten • Mittelfristig: Etablierung eines nationalen Registers für Patientenorganisationen im Bereich GCT 91HANDLUNGSFELD VI: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Erfolgsindikatoren • Vergütungsmodelle werden in mehr als 80 % der GCT- Projekte mit Beteiligung von Patientenorganisationen angewendet (in 5 Jahren) • Die Anzahl von GCT-Projekten, bei denen Patienten- organisationen beteiligt sind, wird im Vergleich zu 2024 um 25 % gesteigert (in 5 Jahren) Maßnahme 2: Entwicklung spezifischer Interaktions konzepte Zur Umsetzung notwendige Akteure: Relevante Patientenorganisationen für GCT z. B. DKH, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Krebsinformations- dienst des Deutschen Krebsforschungszentrums etc. Beschreibung Maßnahme: Die Entwicklung und Umsetzung verbesserter spezifischer Interaktionskonzepte zwischen allen Beteiligten sollen dazu beitragen, die oben genannten Barrieren zu über- winden. Eine direkte Interaktionsmöglichkeit zwischen Patient*innen, deren Vertretungsorganisation sowie Forschenden als auch Ärzt*innen wäre eine Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, auf denen in Form von Podiumsdiskussionen und Vortragsreihen die Zusammen- arbeit aller Akteure gestärkt werden könnte. Bei dieser Form der Zusammenarbeit können sämtliche Schritte der Entwicklung einer GCT dargelegt und diskutiert werden. Jeder GCT-Behandlungseinrichtung wird einer Koordina- torin oder ein Koordinator für Patientenbeteiligung/Stake- holdermanagement zugeordnet, die oder der sich um die Umsetzung des Interaktionskonzeptes kümmert. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittel-/Langfristig: Etablierung einer universellen Kom- munikationsplattform zur Interaktion von Forschenden, Ärzt*innen, Patientenorganisation und Patient*innen • Mittelfristig: Personalmittel für Koordinator*innen für Patientenbeteiligung Erfolgsindikatoren • Bedside-to-Bench-Evaluation von Ergebnissen aus klinischen Studien • Schaffung von Stellen zum Patient-Stakeholder-Enga- gement als Schnittstellen in der Zusammenarbeit zwi- schen Patient*innen und Patientenvertretenden einer- seits und Forscher*innen, Mediziner*innen andererseits Strategisches Ziel 5: Mentalitätswandel und Verstärkung des bioentrepreneurial Spirit in der deutschen GCT-Gemeinschaft Erläuterung Ziel: Um die Fundamente für eine erfolgreiche und inter- national wettbewerbsfähige Entwicklung von GCT zu legen, ist es notwendig, die exzellente Ausbildung in den monodisziplinären Wissenschaften zu erhalten, aber auch neue Möglichkeiten einer interdisziplinä- ren Ausbildung in den für GCT relevanten Disziplinen zu schaffen. Sowohl US-amerikanische als auch britische Universitäten bieten Studiengänge an, die eine ganzheitliche Sicht vermitteln und Themen wie Kommerzialisierung, Regulatorik oder Risikokapital- finanzierung beinhalten. Eine mögliche Lösung im Hinblick auf Themen wie Patentschutz, Techno- logietransfer und Kommerzialisierung bestünde in einer stärkeren Einbindung dieser Thematik in die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftler*innen. Das Grundprinzip, dass eine Erfindung oder Ent- deckung erst dann als Innovation bezeichnet werden kann, wenn sie allen betroffenen Patient*innen als fertig zugelassenes Produkt (zum Beispiel in Form einer Therapie) für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht, muss Allgemeingedanke aller For- schenden sein. Dies soll die Förderung einer neuen Generation von Bioentrepeneuren unterstützen. Da- bei können auch Inhalte fachfremder Disziplinen, also z. B. Themen wie Künstliche Intelligenz oder moderne Kommunikationsmedien, in den Vordergrund rücken. Bei dieser Art der Ausbildung wird ein Mentalitäts- wandel ein entscheidender Schritt sein müssen, um bessere Rahmenbedingungen für die Translation von GCT-Forschungsergebnissen zu schaffen. Dies beinhaltet eine Optimierung der akademischen NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 92 Anreizsysteme und eine Abkehr von traditionellen Denkmustern hin zu einer Kultur der Zusammenarbeit von GCT-Akteuren aus dem öffentlichen und dem in- dustriellen Sektor, der Innovationsfreudigkeit und Risi- kobereitschaft fördert, aber auch Resilienz und Durch- haltevermögen vermittelt (nicht jedes GCT-Produkt und nicht jedes Start-up schaffen es bis zum Markt). Die Förderung von unternehmerischem Denken in der Wissenschaft, die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit und die Akzeptanz von Risiken sind entscheidende Faktoren für die Beschleunigung des Übergangs von der Forschung zur Anwendung. Maßnahme 1: Förderung des für GCT notwendigen Mentalitätswandels Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMBF, Landesbehörden für Bildung, Governancestruktur der Nationalen Strategie, Verbund der deutschen Hoch- schulen, Verband der Universitätsklinika Deuschlands Beschreibung Maßnahme: Die Förderung des beschriebenen Mentalitätswandels hin zu einem verstärkten ganzheitlichen Denken und einem bioentrepreneurial Spirit erfordert ein breites Spektrum an umzusetzenden Maßnahmen: a. Entwicklung von innovativen Ausbildungskonzepten z. B. in Form einer School for Gene and Cell Therapy, in der nationale Expert*innen aus allen Bereichen Wissen- schaftler*innen und Kliniker*innen ausbilden, analog zu bereits bestehenden Spring Schools (siehe detailliertere Beschreibung im Handlungsfeld II, strategisches Ziel 1, Maßnahme 2) b. Verstärkte Etablierung interdisziplinärer Weiterbildungs- programme, z. B. Clinician Scientists, Medical Scientists und Translational Scientists, welche die Vernetzung von unterschiedlichen Teilbereichen im Rahmen der Entwicklung von GCT fördern (siehe detailliertere Be- schreibung im Handlungsfeld II, strategisches Ziel 2, Maßnahme 2) c. Optimierung von akademischen Anreizsystemen durch Anerkennung der Durchführung klinischer Studien, von Patentanmeldungen oder Firmengründungen in der akademischen Laufbahn und als Forschungsleistung durch Anpassungen in Promotions- und Habilitations- ordnungen sowie Tenure-Track-Programmen (siehe detailliertere Beschreibungen in Handlungsfeld II, strategisches Ziel 2, Maßnahme 1 und Handlungsfeld III, strategisches Ziel 4, Maßnahme 1) d. Intensivierung des direkten Austauschs zwischen akademischer Forschung und Industrie sowie VC, um auf diese Weise die Entstehung innovativer Konzepte, Projekte und Ausgründungen zu unterstützen (z. B. durch Businessplan-Wettbewerbe, Bioentrepreneur Bootcamps, öffentliche Wertschätzung und Sichtbar- keit (s. a. Deutscher Zukunftspreis)) (siehe detailliertere Beschreibung im Handlungsfeld I, strategisches Ziel 4, Maßnahme 5) Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig: Entwicklung eines Curriculums für die School for Gene and Cell Therapy; Aufsetzen von Förderprogrammen für Medical Scientists und Translational Scientists • Kurz-/Mittelfristig: Anerkennung der Durchführung klinischer Studien, Patentanmeldungen und Firmen- gründungen in der akademischen Laufbahn und als Forschungsleistung • Kurz-/Mittelfristig: Implementierung von Austausch formaten zwischen Akademie, Industrie und VC Erfolgsindikatoren • Mehr als 250 Absolvent*innen der School for Gene and Cell Therapy (in 5 Jahren) • Die Durchführung klinischer Studien, Patentanmeldun- gen und Firmengründungen sind in der akademischen Laufbahn an mehr als 80% der deutschen Universitäten anerkannt (in 5 Jahren) • Jährliches GCT-Bootcamp mit Akteuren aus Akademie, Industrie/VC mit mehr als 100 Teilnehmer*innen (in 3 Jahren) 93HANDLUNGSFELD VI: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Maßnahme 2: Karriereaussichten und Zielpositionen für Naturwissenschaftler*innen als Bioentrepreneure im öffentlichen Sektor Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMBF, Verbund der deutschen Hochschulen, Verband der Universitätsklinika Deuschlands Beschreibung Maßnahme: Im öffentlichen Sektor spielen Naturwissenschaftler*innen als Medical Scientists oft die entscheidende Rolle bei der Konzeption und der frühen präklinischen Entwicklung von innovativen GCT. Für die klinische Translation und die Vorbereitung bzw. die Begleitung des Transfers zu Biotech-Firmen und anderen Akteuren aus der Industrie braucht es einen „langen Atem“, spezifische „unternehme- rische“ Kenntnisse und den Mut, Projekte und Aufgaben anzugehen, die nicht mit den klassischen akademischen Leistungen von Drittmitteleinwerbungen und Impact- punkten honoriert werden. Denjenigen Medical Scientists, die bereit sind GCT-Projekte in der Translation und dem Transfer zu begleiten, müssen Karriereaussichten und si- chere Zielpositionen v. a. im öffentlichen Sektor aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang bedarf die aktuelle Fassung des WissZeitVG einer konstruktiven Neubewer- tung und Anpassung. In seiner jetzigen Form schafft es eher ungünstige Rahmenbedingungen für Forschende und birgt die reale Gefahr der Abwanderung von Medical Sci- entists aus dem GCT-Sektor bzw. ins Ausland. Eine Reform des WissZeitVG muss Dauerstellen für Daueraufgaben schaffen, da insbesondere translationale Projekte für den akademischen Karriereweg von Medical Scientist nicht förderlich sind. Auch sollten Wechsel zwischen Akademie (öffentlich) und Start-ups/Biotech-Firmen (Industrie) vereinfacht und gefördert werden, um Erfahrungen aus beiden Bereichen in erfolgreichen Projekten bündeln zu können. Wir plädieren für eine Stärkung des akademischen Mittelbaus, um eine nachhaltige Ausbildung von Nach- wuchswissenschaftler*innen gewährleisten zu können und das Innovationspotenzial des Forschungs- & Entwick- lungsstandortes Deutschland zu sichern. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig: Als „Erweiterung“ des WissZeitVG sollte eine höhere Verstetigung von Positionen an Hochschu- len und Universitätskliniken mit geeigneter Finanzie- rung durch Bund und Länder erfolgen • Kurz-/Mittelfristig: Schaffung von Senior-/Staff- Scientist-Positionen, v. a. an universitären und außer- universitären Forschungseinrichtungen Erfolgsindikatoren • Erhöhung der Fachkräfte in der akademischen For- schung mit einem dauerhaften Vertrag im Bereich GCT um mehr als 20 % (in 5 Jahren im Vergleich zu 2024) • Erhöhung der Medical Scientists an akademischen GCT-Forschungseinrichtungen mit mehr als einjähriger Industrieerfahrung um mehr als 20 % (in 5 Jahren im Vergleich zu 2024) NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 94 95HANDLUNGSFELD VI: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Handlungsfeld VII: Marktzulassung und Übergang in die Versorgung Zusammenfassung Der rechtzeitige Zugang zu einer hochqualitativen Ver- sorgung mit GCT bedeutet für viele schwerstkranke Patient*innen eine Verbesserung der Lebensqualität, des Gesundheitsstatus oder sogar erstmalige Behandlungs- möglichkeiten. Die mit der Zulassung und Anwendung dieser neuen Arzneimittel verbundenen Herausforderun- gen erfordern Anpassungen an existierende Vorgaben und wo nötig Schaffung neuer Strukturen und Instrumen- te. Im Vordergrund stehen dabei folgende Maßnahmen: 1. Den Patient*innen einen zügigen Zugang zur kompe- tenten Versorgung bezüglich der Diagnosestellung sowohl zur Ermöglichung des Beginns der Behand- lung, als auch im Verlauf zur Begleitung des Therapie- erfolges von GCT erleichtern. a. Entwicklung und Umsetzung von Fort- und Weiter- bildungskonzepten zur optimalen GCT-Zugangs- und -Verlaufsdiagnostik b. Verankerung interdisziplinärer Therapieentscheidungs- Boards als Goldstandard in der GCT-Diagnostik. c. Erstellung von bundesweit einheitlichen Qualifika- tionskriterien, Standards und Referenzdatensätzen für die entsprechende GCT Zugangs- und Verlaufs- diagnostik. 2. Flexibilisierung von Erstattungs- und Versorgungs- modellen in der Anwendung von GCT und dabei Stärkung des Forschungs- und Behandlungsstand- orts Deutschland als innovationsfreundlich bei hoher Qualität der Versorgung von Patient*innen mit effizi- enten und bestmöglichen Therapien durch Weiterent- wicklung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOGs) und der Versorgungsvergütung. a. Für die therapeutischen Entwicklungen im Bereich der GCT ist es wichtig, im AMNOG-Prozess die notwendige Flexibilität in der Nutzenbewertung und Preisbildung zu ermöglichen, um den Zugang und die Verfügbarkeit dieser wichtigen Therapien für Patient*innen aufrecht zu erhalten   b. Auf der Ebene der Versorgung steht die Gewährleis- tung der Qualitätssicherung bei der Diagnostik und Behandlung der Patient*innen im Vordergrund und bedarf einer Anpassung von Vergütungsmodellen 3. Qualitativ hochwertige, sichere und effiziente Behandlung der Patient*innen mit innovativen Therapien durch die Etablierung von interdisziplinä- ren GCT-Behandlungseinrichtungen. Hierbei ist die Etablierung einer engen strukturellen Interaktion von Forschung und Versorgung, die Verschlankung der Prozesse der Qualifizierung und Zertifizierung der Behandlungseinrichtungen sowie der Prozesse der Vertragsgestaltung zwischen Behand- lungseinrichtungen und Hersteller wichtig. Außerdem sollten eine reibungslose Zuweisung und Kommu- nikation zwischen den Behandelnden sichergestellt werden. 4. Optimierung und Etablierung der Datenlandschaft zum Zwecke der vielseitigen Nutzbarkeit von Daten aus der Behandlung von Patient*innen in der Forschung und Nachverfolgung von Langzeitdaten auch im Sinne der Wirksamkeit und Nebenwirkungen von GCT. Hierbei sollte die Erfassung und Dokumentation von Anwendungsdaten standardisiert und die Verstetigung eines methodenspezifischen nationalen GCT-Registers zum Ziel gemacht werden. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 96 1 0 1 0 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 1 1 0 1 1 0 0 1 1 0 0 0 1 1 0 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 1 1 1 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 1 0 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1 0 1 0 1 1 1 0 0 1 1 0 0 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 1 1 0 0 Erleichterter Zugang zu und gezielte Auswahl von Patient*innen für eine GCT 1 Qualitativ hochwertige, sichere und effiziente Behandlung der Patient*innen mit innovativen Therapien durch die Etablierung von interdisziplinären GCT- Behandlungseinrichtungen 3 Optimierung und Etablierung der Datenlandschaft zum Zwecke der vielseitigen Nutzbarkeit in der Forschung und Nachverfolgung von Langzeitdaten von GCT 4 Flexibilisierung von Erstattungs- und Versorgungsmodellen in der Anwendung von GCT 2 97 Nach der Zulassung Zu ga ng zu G CT -P ro du kt en fü r P at ie nt *in ne n Re gu la to ris ch e P ro ze ss e Herausforderungen in der Anwendung am Patienten (z. B. in anderer Indikation als Indikation von klinischer Studie) Zulassung Vor der Zulassung Unzureichende Abstimmung der End punkte und Komparatoren für Nutzenbewertung Kriterien der Evidenzgenerierung nicht ausgelegt für sehr geringe Fallzahlen Krankheits spezifische- und Therapie modalitäts- register Diagnostik Weiterentwicklung Health Technology Assessment Fortlaufende integrierte Evidenzgenerierung Realistisch umsetzbare anwendungs bezogene Datenerhebung Flexiblere Erstattungsmodelle für Arzneimittel und Versorgung Behandlungs- einrichtungen und Aufbau von Zuweiser- strukturen Erstattung der Zugangs- und Verlaufsdiagnostik nicht kostendeckend Mangelnder Einbezug von Versorgungsdaten in Evidenzbetrachtung Abwertung der Zusatznutzenkategorie „nicht-quantifizierbar“ Fehlende Langzeitdaten zum Zeitpunkt der Zulassung Evidenzkriterien der Nutzenbewertung Gefahr der Evidenz- lücken durch länder- spezifische PICOs Unflexible Preisbildungsregeln (AMNOG-Leitplanken) Fehlen innovativer, flexibler Erstattungs- modelle Keine ausreichende Erstattung der Versorgung Fehlende Definition von Behandlungsstandards Abbildung 2: Hindernisse für GCT beim Übergang in die Versorgung. Darstellung zu adressierender Herausforderungen (vor der Zulassung, im Rahmen des Zulassungsprozesses, nach der Zulassung) im Hinblick auf den Zugang für Patient*innen sowie bezüglich regulatorischer Prozesse NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 98 Hintergrund Gen- und zellbasierte Therapien (GCT; sowohl ATMP als auch RNA-Therapien) bieten neue Chancen für schwerst- kranke Patient*innen in der medizinischen Versorgung. Sie umfassen innovative und komplexe Technologien, die besonderen Herausforderungen im Rahmen des Zu- lassungsprozesses sowie in der Phase des Übergangs in die Versorgung nach der Zulassung bei der Diagnostik und Behandlung unterliegen (siehe Abbildung 2). Daher umfasst dieses Handlungsfeld den gesamten Prozess von der Zugangs- und Begleitdiagnostik über den ungehinderten Zugang von Patient*innen zu qualitativ hochwertigen, sicheren und effizienten Behandlungen mit GCT bis hin zur nachhaltigen Verlaufsdiagnostik und zukunftsorientierten fortlaufenden Evidenzgenerierung, um die langfristige Wirksamkeit und Qualität der Anwendung von GCT zu gewährleisten. Die in diesem Handlungsfeld betrachteten strategischen Ziele und konkreten Maßnahmen umfassen das ganze Spektrum der durch GCT adressierbaren Krankheitsenti- täten von Tumorerkrankungen bis hin zu seltenen und ultraseltenen Erkrankungen. Strategische Ziele 1. Erleichterter Zugang zu und gezielte Auswahl von Patient*innen für eine GCT 2. Flexibilisierung von Erstattungs- und Versorgungsmodellen in der Anwendung von GCT 3. Qualitativ hochwertige, sichere und effiziente Behandlung der Patient*innen mit innovativen Therapien durch die Etablierung von interdisziplinären GCT-Behandlungseinrichtungen 4. Optimierung und Etablierung der Datenlandschaft zum Zwecke der vielseitigen Nutzbarkeit in der Forschung und Nachverfolgung von Langzeitdaten von GCT Strategisches Ziel 1: Erleichterter Zugang zu und gezielte Auswahl von Patient*innen für eine GCT Erläuterung Ziel: Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg der Behandlung mit GCT ist eine schnelle und sichere Diagnostik, die den raschen Beginn einer Behandlung ermöglicht und im Verlauf den Therapie- erfolg begleitet. Innovative multimodale Diagnostik ermöglicht das Identifizieren und Stratifizieren von geeigneten Patient*innen für den Zugang zu GCT. Vor, während und nach einer therapeutischen Maß- nahme ist der Einsatz von umfassender, spezieller und zum Teil patientenspezifischer Diagnostik notwendig, um Behandlungserfolge zu ermöglichen und zu überwachen sowie mögliche unerwünschte Wirkungen zu erkennen. Der vollumfängliche sek- torenübergreifende Zugang zu Diagnostik und eine verbindliche bundeseinheitliche Vergütung sind dabei zu gewährleisten. 99HANDLUNGSFELD VII: MARKTZULASSUNG UND ÜBERGANG IN DIE VERSORGUNG Maßnahme 1: Entwicklung und Umsetzung von Fort- und Weiterbildungskonzepten zur optimalen Diagnostik für das Identifizieren und Stratifizieren von Patient*innen sowie das Monitoring des Behandlungsverlaufs für Einrichtungen der Regelversorgung Zur Umsetzung benötigte Stakeholder: GCT-Behandlungseinrichtungen, Bundes- und Landes- ärztekammern, G-BA Beschreibung Maßnahme: Diagnostische und klinische Einrichtungen der Regelver- sorgung sind für zwei wichtige Anliegen essenziell: 1. die Identifikation (u. a. Screening) und Stratifizierung von geeigneten Patient*innen für GCT im Rahmen der diagnostischen Regelversorgung und 2. das vorrangig klinische Monitoring des Behandlungs- verlaufs und die basale klinische und laborchemische Diagnostik Um dieser Aufgabe entsprechend dem Stand des Wissens und der sich entwickelnden GCT-Zugangssituation gerecht werden zu können, müssen in diesen Behandlungseinrich- tungen spezifische Fortbildungen erfolgen.   Zeitachse und Ressourcenbedarf • Fort- und Weiterbildungen für die Behandlungseinrich- tungen der diagnostischen und klinischen Regelversor- gung müssen entwickelt und angeboten werden – unter der Verantwortung dieser Einrichtungen • Inhalt der Fortbildungen sind – Die standardisierte Identifikation und Stratifizierung von geeigneten Patient*innen für GCT und – Die standardisierte Durchführung und Erfassung der GCT Verlaufsdiagnostik • Die Qualitätssicherung sollte durch die Bundes- und Landesärztekammern im Rahmen der ärztlichen Fort- bildung übernommen werden • Die durch die Fortbildungen entstehenden Kosten kön- nen im Rahmen der G-BA-Zentrumsregelung für u. a. onkologische Zentren und Zentren für Seltene Erkran- kungen gedeckt werden Erfolgsindikatoren • Anzahl der fortgebildeten diagnostischen Einrichtungen der Regelversorgung • Anzahl der in die Fortbildung aufgenommenen GCT • Prozentsatz der fortgebildeten Behandlungseinrichtun- gen, die die entsprechende GCT-Diagnostik in hoher Qualität durchführen Maßnahme 2: Verankerung interdisziplinärer Therapieent- scheidungs-Boards in der GCT-Diagnostik Zur Umsetzung notwendige Akteure: GCT-Behandlungseinrichtungen Beschreibung Maßnahme: Dass die Indikation zu Zwecken einer onkologischen ATMP-Behandlung im Rahmen interdisziplinärer Tumor- konferenzen gestellt wird, wird im §5 Absatz 1 der An- lage I der Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien gemäß § 136a Absatz 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) bereits gefordert. Empfohlen werden die Um- benennung in „interdisziplinäre Therapieentscheidungs- Boards“ und deren Einführung als Goldstandard für die GCT-Indikationsstellung sowie die Überführung der Vorgabe in den allgemeinen Teil der ATMP-Qualitätssiche- rungs-Richtlinie des G-BA bzw. in vergleichbare Richtlinien für andere und insofern auch nicht-ATMP-bezogene GCT. Damit wird eine Qualitätssicherung der diagnostischen Zugangs- und Qualifikationskriterien der jeweiligen GCT für die in Frage kommenden Patient*innen erreicht. Diese Boards werden auch mit der Lösung auftretender Prob- leme im Rahmen der Verlaufsdiagnostik beauftragt, um Entscheidungen zum Stopp bzw. Weiterführen von GCT- Behandlungen zu fällen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Förderung von Modellprojekten, die die Zusammenset- zung und Vergütung von interdisziplinären Therapieent- scheidungs-Boards in GCT-Behandlungseinrichtungen (insbesondere auch für nicht-zulassungsfähige GCT) pilotieren und in Hinsicht auf die Einführung in der Regelversorgung evaluieren • Für die Modellprojekte inklusive ihrer Evaluierung – beispielsweise im Rahmen des Innovationsfonds oder einer möglichen Projektförderung durch das BMBF – ist pro Projekt ein Bedarf von etwa einer Million Euro ein- zuplanen Erfolgsindikatoren • Anzahl der interdisziplinären Therapieentscheidungs- Boards in GCT-Behandlungseinrichtungen für die unter- schiedlichen GCT-Modalitäten  NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 100 Maßnahme 3: Erstellung von bundesweit einheitlichen Qualifikationskriterien und Standards für die entsprechende GCT-Zugangs- und -Verlaufs- diagnostik Zur Umsetzung notwendige Akteure: G-BA, Fachgesellschaften, Kostenträger, GCT-Behand- lungseinrichtungen, Patientenorganisationen und GCT- Inverkehrbringer) Beschreibung Maßnahme: Durch den G-BA koordiniert und unter Beteiligung der Fachgesellschaften, Kostenträger, GCT-Behandlungsein- richtungen, Patientenorganisationen und GCT-Inverkehr- bringer sollte Folgendes erstellt werden: 1. Qualifikationskriterien und Standards für die entspre- chende GCT-Zugangsdiagnostik und 2. Referenzdatensätze und Standards für Diagnostik im Erkrankungs- und Behandlungsverlauf Zeitachse und Ressourcenbedarf • Finanzierung und Koordinierung des Abstimmungs- prozesses zur Erstellung dieser Standards ist durch die Selbstverwaltung zu klären Erfolgsindikatoren • Vorhandensein zugangs- und verlaufsdiagnostischer Qualifikationskriterien und Standards für zugelassene/ zulassungsfähige GCT und nicht-zulassungsfähige GCT Strategisches Ziel 2: Flexibilisierung von Erstattungs- und Versorgungsmodellen in der Anwendung von GCT Erläuterung Ziel: Innovationsfreundliche Stärkung des Forschungs- und Behandlungsstandorts Deutschland bei hoher Qualität der Versorgung von Patient*innen mit effizienten und bestmöglichen Therapien durch Wei- terentwicklung des AMNOGs und der Versorgungs- vergütung. Aufgrund der Besonderheiten von GCT (beispielsweise durch die teilweise einmalige An- wendung mit einer potenziell sehr lang andauernden Wirksamkeit) sollte das AMNOG weiterentwickelt werden (sowohl bei der Zusatznutzenbewertung als auch bei der Schaffung von Verhandlungsspiel- räumen im Rahmen der anschließenden Preisver- handlung). Darüber hinaus können zum Zeitpunkt des Markteintritts fehlende Langzeitdaten über eine neue, vielseitig nutzbare Datenlandschaft geschaffen werden (z. B. Therapiemodalitäts- bzw. krankheits- spezifische Register, telemedizinische Plattformen mit Remote-Erhebung von patientenzentrierten Endpunkten). Bei der Anwendung der Therapie ist des Weiteren die Neuentwicklung von Vergütungs- modellen von GCT erforderlich, die die Versorgungs- aufwände (Diagnose, Verlaufsmonitoring, Dokumen- tation in den erforderlichen Registern etc.) für die Behandlungseinrichtungen abbilden. 101HANDLUNGSFELD VII: MARKTZULASSUNG UND ÜBERGANG IN DIE VERSORGUNG Maßnahme 1: Berücksichtigung der bestverfügbaren Evidenz im Rahmen der Zusatznutzen bewertung Zur Umsetzung notwendige Akteure: Gesetzgeber (BMG) Beschreibung Maßnahme: Das therapeutische Paradigma der Einmaltherapie, das in vielen Fällen eine langanhaltende Wirksamkeit bei einer ansonsten dauerhaft zu behandelnden Erkrankung erwar- ten lässt, erfordert eine Flexibilisierung der notwendigen Evidenzkriterien im Sinne der bestmöglichen Evidenz. Bei einer AMNOG-Nutzenbewertung muss routinemäßig fest- gestellt werden, ob es unmöglich oder unangemessen ist, Studien der höchsten Evidenzstufe durchzuführen oder zu fordern bzw. ob diese Evidenzstufe eventuell bereits vor- liegt. Dabei werden Kriterien verwendet, die die Besonder- heiten der Therapiesituationen und Versorgung abbilden, insbesondere den ungedeckten medizinischen Bedarf von Patient*innen, den Schweregrad der Erkrankung und die Größe der Zielpopulation. Im rechtlichen Rahmen der AMNOG-Nutzenbewertung wird in der Arzneimittel- Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) schon anerkannt, dass es Therapiesituationen gibt, in denen es „unmöglich oder unangemessen ist, Studien höchster Evidenzstufe durchzuführen oder zu fordern“. In diesem Falle sind „Nachweise der bestverfügbaren Evidenzstufe einzureichen“. Dies wird jedoch bisher noch nicht konse- quent umgesetzt. Die Voraussetzungen für die adäquate Berücksichtigung von besonderen Therapiesituationen sind bereits gegeben und erfordern, dass die eingereichten Studien auch herangezogen werden (müssen). Dies sollte in der AM-NutzenV vom Gesetzgeber klargestellt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der untergesetzlichen Ausführungsverordnungen (AM-NutzenV; Verfahrens- ordnung, VerfO) • Keine zusätzlichen Ressourcen nötig Erfolgsindikatoren • Als Grundlage der Nutzenbewertung dienen bei mög- lichst frühzeitiger Prüfung unter Einbindung der Zu- lassungsbehörden sowie der Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis Erkenntnisse aus der best- verfügbaren Evidenz bei der Arzneimittelentwicklung und der wissenschaftlichen Beratung im Rahmen der Zulassung Maßnahme 2: Anpassung der Kriterien für die Berück sichtigung versorgungsnaher Daten bei der Nutzenbewertung Zur Umsetzung notwendige Akteure: Gesetzgeber, G-BA Beschreibung Maßnahme: Die Evidenz aus Versorgungsdaten spielt in Zulassungsver- fahren der EMA und der FDA sowie in Health Technology Assessment (HTA-) Prozessen vieler Länder eine immer größere Rolle. Diese Entwicklung beschleunigt sich durch die wachsende Dateninfrastruktur in vielen Ländern, dar- unter auch Deutschland. Ziel sollte sein, die Möglichkeiten zur Evidenzgewinnung auch in Deutschland in Gänze ein- zubeziehen. Die diesbezüglich bestehenden Nachweisan- forderungen an eine anwendungsbegleitende Datenerhe- bung (AbD) sind unverhältnismäßig hoch. Die konkrete Definition und Operationalisierung zentraler Studienas- pekte wie die Anzahl der zu rekrutierenden Patient*innen, die Ein- und Ausschlusskriterien, die Endpunkte und deren erwartete Erhebungszeitpunkte, Confounder (Störgrößen) und Adjustierungsverfahren sowie der methodische Umgang mit Vorbehandlungen und Therapiewechseln müssen so ausgestaltet werden, dass eine bestverfügbare Evidenz aus der klinischen Routine gewonnen werden kann. Die Angemessenheit und Realisierbarkeit einer AbD müssen bereits im ersten Verfahrensabschnitt und noch vor Beauflagung unter Einbindung der Fachkreise und des betroffenen Unternehmens beurteilt werden. Sollten im Prozessverlauf Limitationen festgestellt werden, sind diese zu würdigen und spätestens mit dem finalen G-BA-Be- schluss zur Durchführung einer AbD zu dokumentieren. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der untergesetzlichen Ausführungsverordnungen (AM-NutzenV; VerfO) • Keine zusätzlichen Ressourcen nötig Erfolgsindikatoren • Anwendung der AbD in geeigneten Einzelfällen gemäß der gesetzlichen Intention • Anzahl und Umfang weiterer im HTA-Kontext genutzter versorgungsnaher Datenquellen • Zeitnaher, vielseitig nutzbarer und gleichberechtigter Zugang zum Datenpool des Forschungsdatenzentrums (FDZ) beim BfArM sowie die Berücksichtigung dieser Daten im Rahmen der Nutzenbewertung NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 102 Maßnahme 3: Konkretisierung der nutzenbasierten Preisbildung Zur Umsetzung notwendige Akteure: Gesetzgeber Beschreibung Maßnahme: Insbesondere unter Berücksichtigung der methodischen Besonderheiten für GCT stellen die im Rahmen des Gesetzliche Krankenversicherung-Finanzstabilisierungsge- setzes eingeführten Preisbildungsregeln, die sogenannten „Leitplanken“, ein Risiko hinsichtlich der Verfügbarkeit von GCT für die Patient*innen in Deutschland dar. Der Erstattungsbetrag für Arzneimittel mit nicht-quantifizier- barem oder geringem Zusatznutzen darf in bestimmten Konstellationen das Kostenniveau der wirtschaftlichsten zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht überschreiten, obwohl in beiden Fällen (gering und nicht-quantifizierbar) ein relevanter Zusatznutzen für Patient*innen vom G-BA festgestellt werden konnte. Ein nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen bedeutet, dass dieser gering, beträchtlich oder erheblich sein kann. Der Wert dieser Therapien wird aufgrund der bisherigen Nichtanerkennung der bestver- fügbaren Evidenz in der besonderen Therapiesituation nicht angemessen widergespiegelt. Deshalb sollte(n) die gesetzlichen „Leitplanken“ zu den Preisverhandlungen in § 130b SGB V zurückgenommen werden und insbesondere aus § 130b Absatz 3 SGB V die Bestimmung zum nicht- quantifizierbaren und geringen Zusatznutzen entfernt werden. Hier müssen GKV-Spitzenverband und pharma- zeutischer Unternehmer wieder die Freiheit erhalten, einen angemessenen Preis zu finden. In diesem Zusammenhang sollte die sukzessive erfolgte Relativierung der Zusatz- nutzenkategorie „nicht-quantifizierbar“, die aktuell fälschli- cherweise als geringste Kategorie interpretiert wird, durch erläuternde Formulierungen in der Verfahrensordnung auf die ursprüngliche Bedeutung zurückgeführt werden. Zusammenfassend empfehlen wir dem Gesetzgeber, die ge- setzlichen „Leitplanken“, sowohl bezüglich des geringen als auch des nicht-quantifizierbaren Zusatznutzens zu entfer- nen. Dadurch würden die Verhandlungspartner wieder den Spielraum bekommen, den sie brauchen, um therapeutische Verbesserungen anzuerkennen und die jeweilige Markt- situation zu berücksichtigen. Die Maxime, einen quantifizier- baren Zusatznutzen darzulegen, bleibt davon unberührt. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Anpassung der rechtlichen Rahmen- bedingungen sowie ggf. der untergesetzlichen Ausfüh- rungsverordnungen (AM-NutzenV; VerfO) • Keine zusätzlichen Ressourcen nötig Erfolgsindikatoren • Erfolgsindikator ist, dass Deutschland zu den Ländern gehört, in denen neue Therapien mit vorhandenem, aber aufgrund der langfristigen Wirksamkeit und/oder der ge- ringen Anzahl von Patient*innen noch nicht quantifizier- barem Zusatznutzen auch zuerst auf den Markt kommen Maßnahme 4: Verstärkte Nutzung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen im Rahmen der zentralen Preisverhandlung Zur Umsetzung notwendige Akteure: Gesetzgeber (BMG) Beschreibung Maßnahme: Aufgrund der potenziell begrenzten Evidenz zum Zulas- sungszeitpunkt bedarf es hinreichender Flexibilität, um im Einzelfall begründbaren Ergebnisunsicherheiten angemes- sen zu begegnen. Erstattungsmodelle, die sich an der Leis- tung des Therapeutikums bemessen, (sog. Pay-for-Perfor- mance- oder erfolgsabhängige Modelle/Vereinbarungen), können bei Offenheit beider Vertragsparteien und Vorlie- gen einer angemessenen Dateninfrastruktur, zu der beide Verhandlungspartner gleichberechtigten Zugang haben, in Erweiterung der § 130b SGB V Regelung, eine Option sein. Die Preisbildung kann sich dann maßgeblich am tat- sächlichen patientenrelevanten Therapieerfolg orientieren. Die Vergütung kann entsprechend beispielsweise in Form einer Einmalzahlung, durch Ratenzahlungen oder durch jährlich angepasste Zahlungen erfolgen. Eine aufwands- arme Dokumentation für Leistungserbringer sollte bei solchen Modellen unbedingt sichergestellt werden. Neben den derzeitigen Herausforderungen bezüglich verfüg- barer Daten stehen solchen Lösungen auch Hürden bei der Einbindung in Vergütungsstrukturen im Krankenhaussektor entgegen, die es abzubauen gilt. Eine Lösung könnte die zeitnahe Festlegung eines extra-budgetären, bundesweiten Zusatzentgelts – erst in Höhe des Abgabepreises, dann auf Basis des Erstattungsbetrages – sein, wenn die Kosten des Arzneimitteleinsatzes nicht über die Diagnosis Related Groups (DRG) sachgerecht abgebildet werden. Darüber hinaus muss zur Schaffung von Anreizen durch verschiedene Vergütungs- modalitäten, insbesondere Einmalzahlungen gegenüber Ra- tenzahlungen, die derzeitige Struktur des Risikopools im Mor- biditätsorientierten Risikostrukturausgleich an diese neuen Modelle angepasst werden. Außerdem muss die Möglichkeit des Trackings von Patient*innen gemäß dem Sondergutach- ten des Bundesamts für Soziale Sicherung (Stand: Oktober 2022) geschaffen werden, die derzeit noch fehlt. 103HANDLUNGSFELD VII: MARKTZULASSUNG UND ÜBERGANG IN DIE VERSORGUNG Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Anpassung der rechtlichen Rahmen- bedingungen • Keine zusätzlichen Ressourcen nötig Erfolgsindikatoren • Neben den bisher dezentralen Selektivverträgen für das erste Jahr nach Markteinführung zwischen einzel- nen Krankenkassen und pharmazeutischem Hersteller besteht die Option, langfristige Lösungen in Erweiterung der § 130b Regelungen im Rahmen der zentralen Preis- verhandlung mit dem GKV-Spitzenverband zu verein- baren. Die erfolgsabhängige Vergütungsoption kann in der Verhandlung jeweils flexibel ausgestaltet werden. Die tatsächliche Nutzung dieser Option in geeigneten Einzel- fällen im Vergleich zum Status Quo ist ein Erfolgsindikator Maßnahme 5: Vereinheitlichung und Kostendeckung der Vergütung der Diagnostik Zur Umsetzung notwendige Akteure: BfArM, Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband Beschreibung Maßnahme: Bezüglich der Zugangsdiagnostik zu GCT wird das Modell- vorhaben zur Genomsequenzierung nach § 64e SGB V voraussichtlich viele bestehende Lücken in der ambulan- ten Versorgung schließen. Im stationären Sektor sind bei der erweiterten molekular genetischen Diagnostik von kritisch kranken Kindern (Operationen- und Prozedurenschlüssel, OPS 1-944.1) un- bewertete Zusatzentgelte vorhanden, deren Verhandlung krankenhausindividuell sehr unterschiedliche Ergebnisse bringt und dadurch den Zugang der Patient*innen regional erschweren kann. Wir empfehlen eine bundeseinheitliche Vergütung, z. B. durch ein bewertetes Zusatzentgelt. Auch im Erwachsenen-Bereich wird die Initiierung mole- kulargenetischer Diagnostik im stationären Sektor nicht spezifisch abgedeckt. Bei der Zugangsdiagnostik bei Kindern mit seltenen Erkrankungen enthält der OPS-Code 1-944.1 überflüssige, zeit- und kostenintensive Vordiag- nostik, für die es bei genetischen Untersuchungen keine evidenzbasierte Rechtfertigung gibt. Wir empfehlen, die Vordiagnostik aus der OPS-Beschreibung zu entfernen und analog zum Modellvorhaben die Anforderungen auf die Durchführung einer Fallkonferenz zu beschränken. Die umfangreiche, notwendigerweise multimodale Zu- gangs- und Verlaufsdiagnostik für GCT muss budgetär und bundesweit gültig abgebildet werden. Wir weisen darauf hin, dass die sehr schnelle Diagnostik mit- tels Exom- oder Genomsequenzierung (rapid Whole Exome/ Genome Sequencing, WES/WGS) bei kritisch kranken Pa- tient*innen höhere Kosten verursacht als die Standard-WES/ WGS. Das sollte im Fallpauschalensystem abgebildet werden. Stationär erschweren beim molekularen Monitoring der Resttumorlast [Minimal Residual Disease, MRD] (OPS 1-991.x) unbewertete Zusatzentgelte, die von Kranken- haus zu Krankenhaus sehr unterschiedlich ausgehandelt werden, regional den Zugang der Patient*innen. Wir emp- fehlen eine bundeseinheitliche Vergütung, z. B. durch ein bewertetes Zusatzentgelt. Patient*innen mit schweren onkologischen Erkrankungen sollten stets Zugang zu modernster Verlaufsdiagnostik haben. Dazu sollte im ambulanten Sektor die Vergütung der MRD im einheitlichen Bewertungsmaßstab überprüft werden, und zwar sowohl im Blick auf die einbezogenen Indikationen über hämatologische Neoplasien hinaus als auch mit Blick auf die Vergütungshöhe für Next Generation Sequencing (NGS)-basierte Verfahren. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Änderungen im OPS-Katalog, im DRG-System und im einheitlichen Bewertungsmaßstab sollten von der Selbstverwaltung im Zuge der nächsten Überarbeitun- gen angegangen werden. Die Verringerung unnötiger Vordiagnostik spart Kosten. Die weiteren Forderungen bewegen sich im Gesamtbudget. Erfolgsindikatoren • Zunahme des Anteiles bundeseinheitlich vergüteter Lösungen bisher unbewerteter Zusatzentgelte • Bundeseinheitlich gültige budgetäre Abbildung der Zugangs- und Verlaufsdiagnostik von GCT Maßnahme 6: Schaffung flexiblerer Erstattungsmodelle in der Finanzierung der Qualitätssicherung/ Versorgung Zur Umsetzung notwendige Akteure: BMG, G-BA, pharmazeutische Hersteller, Fachgesell- schaften, Patientenvertretende, Bundesoberbehörde, Registervertretung, Vertretungen von GCT-Behand- lungseinrichtungen NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 104 Beschreibung Maßnahme: Leistungserbringern der Anwendung von GCT entsteht ein erheblicher Aufwand durch die Implementierung, Vor- haltung und Aufrechterhaltung der bestehenden Anforde- rungen an die Behandlungseinrichtungen. In den üblichen ambulanten und stationären Erstattungsmodalitäten sind diese Kosten bisher nicht sachgerecht abgebildet. Der erhebliche Vorhalteaufwand für die spezialisierten GCT- Behandlungseinrichtungen sollte im Rahmen der ohnehin geplanten Krankenhaus-Vorhaltefinanzierung des BMG im Rahmen der Krankenhausreform berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollte die Erstattung von Versorgungsmodel- len im Rahmen des im folgenden vorgeschlagenen Quali- tätssicherungsmeetings I des G-BA gemeinsam mit den folgenden Dimensionen der Qualitätssicherung verbindlich festgelegt werden (Beispiel siehe Innovationsfondsprojekt INTEGRATE ATMP (integrate-atmp.de): • Strukturqualität (Festlegung von Mindestmengen für das jeweilige Produkt, Anforderungen an Infrastruktur, Personal und fachliche Qualifikation der Behandlungs- einrichtungen) • Prozessqualität (Festlegung klinischer Endpunkte ab Zulassung, Ausarbeitung strukturierter Behandlungs- pläne für die Vor- und Nachsorge als Standard-of- Care, Delphi-Panel als Grundlage für eine Erhebung strukturierter Anwendungsdaten und die Definition der „notwendigen Standards“. In Qualitätssicherungs- meetings I (QS-I) Beauftragung der Fachvertretung zur Ausarbeitung des entsprechenden Behandlungsstan- dards im Kontext der ATMP-Anwendung in vorstehen- der, produktspezifisch wechselnder Zusammensetzung. Dieser Behandlungsstandard dient anschließend als Leistungsmatrix für die transparente Berechnung des Versorgungsaufwandes. Diese Betrachtung muss auch die stationäre Behandlung umfassen. Bei Identifikation einer offensichtlichen Unterdeckung erfolgt die Einfüh- rung einer vorläufig analog-bewerteten DRG mit Kal- kulation der tatsächlichen Kosten. Die Leistungsmatrix soll Grundlage für die Berechnung eines bundeseinheit- lichen, bewerteten Zusatzentgelts sein, das den Mehr- aufwand umfasst, der durch die Vorsorge, Anwendung und Nachsorge der ATMP-Gabe entsteht. Die notwendi- ge Auswahl von Patient*innen und Vorbereitung sowie Nachsorge (einschließlich der Begleit- und Kontroll- diagnostik) sollte über §116b SGB V (ambulante spezial- fachärztliche Versorgung) oder über eine Erweiterung von §132i SGB V (Erweiterung der Einzelregelung der Hämophilie auf eine Gruppenregelung für GCT- Produkte) finanziert werden. Dies ist gesetzlich oder durch Beschluss der Selbstverwaltung abzusichern. Zusätzlich ist der Aufwand für die potenzielle AbD bzw. Datensammlung und -erhebung, Dokumentation von Leistungen und Registereingabe abzugelten, die nicht Teil der klassischen Ambulanzversorgung sind (siehe strategisches Ziel 4). Die Erstattung der Versorgungs- aufwände muss außerhalb der üblichen budgetgede- ckelten Entgeltvereinbarungen der Leistungserbringer erfolgen und damit nicht in Konkurrenz zu diesen treten. Dies ist in der oben vorgeschlagenen gesetzlichen Neuregelung zu ergänzen. Zudem muss eine Verpflich- tung zur unmittelbaren, außerplanmäßigen DRG/neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)- Verhandlungen bei Markteinführung neuer GCT mit den Kostenträgern vereinbart werden.) • Ergebnisqualität (Festlegung des Registers und ggf. digitaler Plattformen, in denen Daten nach Inverkehr- bringung gesammelt werden, mit einer Kategorisierung nach Mindeststandard, Definition und Erweiterung des Datenmodells um produktspezifische und patientenzen- trierte Endpunkte zu Wirksamkeit und Sicherheit, ggf. Leitplanken der AbD und gemeinsame Festlegung von Komparatoren). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Zeitachse: Gesetzliche Verankerung sofort bzw. so bald wie möglich; Umsetzung anschließend in Verfahrens- ordnung des G-BA • Vorgeschlagene Zusammensetzung des neuen QS-I: G-BA (entscheidungsbefugt), pharmazeutischer Her- steller, Patientenvertretende, Bundesoberhörde, Fach- gesellschaften, Registervertretungen; Zeitpunkt: nach Einreichung der Zulassung bei der EMA und Abschluss des Joint Clinical Assessments – Ziel: ca. 6–9 Monate vor Zulassung) Erfolgsindikatoren Begleitende und kontinuierliche Evaluation der getroffenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer direkten und indirekten Auswirkungen • Erfolgsindikatoren sind kurzfristig und produktspezi- fisch das Gesamtüberleben (Overall Survival), das ereignisfreie Überleben (Event-Free Survival) sowie krankheitsspezifische objektive Ergebnis-(Outcome-) Parameter, und mittelfristig die Zufriedenheit aller be- teiligten Stakeholder (Kostenträger, Leistungserbringer, Patient*innen, pharmazeutische Hersteller, Registerbe- treiber), die systematisch vor und nach Einführung der Maßnahmen ermittelt werden sollte. Zudem sollte die von den Leistungserbringern kalkulierte Kostendeckung der Erstattung in einem Vorher-Nachher-Vergleich systematisch evaluiert werden 105HANDLUNGSFELD VII: MARKTZULASSUNG UND ÜBERGANG IN DIE VERSORGUNG https://integrate-atmp.de/ Strategisches Ziel 3: Qualitativ hochwertige, sichere und effiziente Behandlung der Patient*innen mit innovativen Therapien durch die Etablierung von interdisziplinären GCT-Behandlungseinrichtungen Erläuterung Ziel: Derzeit erfolgt die Anwendung von GCT haupt- sächlich in für die entsprechenden Krankheiten spezialisierten Abteilungen mit Beteiligung von Expert*innen aus verschiedenen Disziplinen. Dem- entsprechend sind die Strukturen für die Grund- lagenforschung, Translation sowie Zuweisung, Behandlung und Nachsorge von Patient*innen in der Regel auf die Krankheiten und die bisher dafür vorgesehenen Therapiemodalitäten ausgerichtet. Die Entwicklungen der letzten Jahre lassen neue GCT-Produkte für unterschiedliche Erkrankungen erwarten, insbesondere auch für seltene, bei Letz- terem teils sogar maßgeschneidert für einzelne (n-of-1) oder sehr wenige (n-of-few) Patient*innen mit GCT-therapeutisch adressierbarem molekularem oder klinischem Profil, bei denen herkömmliche Zu- lassungsverfahren grundsätzlich nicht greifen. Ein nichtsdestotrotz schneller Zugang der Patient*innen zu diesen Therapeutika sowie die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Behandlung bei gleich- zeitig verantwortungsbewusstem, wirtschaftlichem Umgang mit Ressourcen des Gesundheitssystems sind unabdingbar und erfordern die zügige und fortlaufende Entwicklung und die Erhaltung von Kompetenz und Strukturen für die Anwendung von GCT. Hierfür wird eine Bündelung von Ressourcen erforderlich sein, die durch die Bildung interdiszipli- närer GCT-Behandlungseinrichtungen erreicht wird. Der Zugang zu GCT vor und nach Zulassung wird insbesondere durch bürokratische Hürden er- schwert. Hierzu zählen langwierige und ressourcen- intensive Zertifizierungsprozesse sowie Vertragsver- handlungen zwischen den einzelnen Stakeholdern (Krankenkassen, Zulassungsinhaber*innen und Anwender*innen). Adäquate Versorgungsstrukturen und -pfade sollen unter Einbezug aller Sektoren aufgebaut und weiter- entwickelt werden. Notwendig sind interdisziplinäre Behandlungseinrichtungen mit entsprechender Fokus- sierung auf GCT inklusive des Aufbaus entsprechender Zuweisungsstrukturen sowie von Strukturen für die Überwachung nach Markteinführung und die Nachsor- ge von Patient*innen. Darüber hinaus sollte ein kon- tinuierlicher Dialog darüber stattfinden, auf welchen Wegen der Zugang zu Therapien vor ihrer Zulassung (niederschwellig) erfolgen kann, um die Sicherheit, aber auch einen frühen Zugang von Patient*innen zu diesen Therapien, gewährleisten zu können. Maßnahme 1: Etablierung einer engen strukturellen Interaktion von Forschung und Versorgung Zur Umsetzung notwendige Akteure: G-BA, Fachgesellschaften, GCT-Behandlungs einrichtungen Beschreibung Maßnahme: Die Behandlung von Patient*innen soll ausschließlich in Strukturen erfolgen, die den aktuellen Behandlungsein- richtungen (gemäß G-BA-Definition) entsprechen. Ein Teil dieser Behandlungseinrichtungen wird dabei aus- schließlich auf Versorgung fokussiert sein, wohingegen andere Behandlungseinrichtungen Knotenpunkte des zu etablierenden Nationalen GCT-Netzwerks (siehe Hand- lungsfeld VI, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1) bilden und sowohl auf leistungsstarke Versorgung als auch auf exzellente Forschung ausgerichtet sein werden. Für eine allen Patient*innen gerecht werdende Versorgung ist eine optimale Vernetzung und Interaktion beider Arten von Behandlungseinrichtungen unerlässlich. Die Behandlungseinrichtungen sollen interdisziplinär mit Fokus auf GCT etabliert bzw. weiterentwickelt werden. Die Qualitätsrichtlinien für die Behandlung in diesen Ein- richtungen sollen zukünftig nicht wie bislang für jede Zu- lassung neu, sondern im entsprechenden G-BA-Beschluss für Zulassungsgruppen definiert werden. Dabei sollte eine NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 106 frühzeitige Einbindung von Stakeholdern (insbesondere Anwender*innen) bei der Festlegung der Kriterien für die Auswahl bzw. Zertifizierung dieser Behandlungseinrichtun- gen unbedingt sichergestellt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Ressourcen werden für die Etablierung und Förderung des Nationalen GCT-Netzwerks benötigt (analog zu Handlungsfeld VI, strategisches Ziel 1, Maßnahme 1) Erfolgsindikatoren • Einfluss dieser Struktur auf die Entwicklung, Translation und Anwendung von GCT in Deutschland lässt sich an- hand der Anzahl und der Qualität der erfolgten Behand- lungen mit GCT messen. Ein Vergleich kann historisch sowie im Vergleich mit anderen Ländern erfolgen Maßnahme 2: Verschlankung der Prozesse der für die Durchführung von GCT notwendigen Qualifizierungen und Zertifizierungen der Behandlungseinrichtungen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Patient*innen, Anwender*innen, Krankenkassen, pharmazeutische Unternehmen, G-BA Beschreibung Maßnahme: Die Prozesse der Zertifizierungen, die derzeit durch die pharmazeutischen Unternehmen (Inhaber der Marktzulas- sung) und den Medizinischen Dienst vorgenommen wer- den, sollten nach Möglichkeit nicht nur auf Einzeltherapien und Indikationen, sondern auf Therapiegruppen bezogen werden. Die Behandlungseinrichtungen sollten dabei die Möglichkeit haben, sich für die Behandlung mit Einzelthe- rapien/für einzelne Indikationen bis hin zu entsprechenden Therapiegruppen zu qualifizieren. Neue GCT sollten durch eine auf „Neuerungen“ fokussierte Erweiterung der Quali- fizierung in das Behandlungsportfolio der Behandlungsein- richtung aufgenommen werden. Sehr kleinteilige Regelungen, die den Dokumentations- aufwand in den Behandlungseinrichtungen steigern, ohne die Ergebnisqualität nachgewiesenermaßen nennenswert zu beeinflussen, sollten vermieden werden. Die Anwen- derseite ist angemessen einzubeziehen, wie etwa durch Kooperation mit medizinischen Fachgesellschaften (z. B. Kommission für neue Therapien) und Inverkehrbringern mit Kenntnis der notwendigen Infrastruktur. Machbarkeit und Erforderlichkeit sollten in regelmäßigen Abständen pragmatisch durch ein aus verschiedenen Stakeholdern zusammengesetztes Gremium überprüft werden. Es sollte die Möglichkeit geben, z. B. bei erfolgreicher Requalifikation ohne nennenswerte Beanstandung, die Häufigkeit der nachfolgenden Prüfungen durch den Medi- zinischen Dienst von aktuell jährlich auf z. B. alle 2-3 Jahre zu reduzieren. Für Behandlungseinrichtungen, in denen bereits Zertifizierungen in ähnlichen Gebieten stattfinden, sollten vor jeder weiteren Zertifizierung die Bereiche und Inhalte bereits erfolgter Zertifizierungen berücksichtigt werden. Insgesamt muss eine Reduktion der Frequenz und der Redundanzen bei den Zertifizierungen angestrebt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Umsetzung könnte durch Erweiterung des Aufgaben- spektrums des QS-I im Rahmen des G-BA Verfahrens umgesetzt werden. Notwendig ist die Einbindung der betroffenen Stakeholder in den Prozess. Ansonsten sind keine gesonderten Ressourcen erforderlich Erfolgsindikatoren • Zertifizierungen sind innerhalb von 2 Jahren nach Umsetzung der Maßnahme deutlich weniger zeit- und ressourcenintensiv geworden Maßnahme 3: Verschlankung der Prozesse der Vertragsgestaltung Zur Umsetzung notwendige Akteure: Anwender*innen, pharmazeutische Unternehmen, Politik Beschreibung Maßnahme: Die Verträge (z. B. Qualitätssicherungs- und Lieferver- träge), die zwischen den Inverkehrbringern und den Behandlungseinrichtungen vor und nach der Zulassung geschlossen werden, sollten nach Möglichkeit nicht nur für Einzeltherapien und Indikationen, sondern für Therapie- gruppen erfolgen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Vertragsgestaltung sollten standardisierte Musterver- träge und ein einheitliches Vorgehen verwendet werden. Das Vorgehen und die Musterverträge sollen regelmäßig durch ein aus verschiedenen Stakeholdern zusammen- gesetztes Gremium überprüft und ggf. angepasst werden. Es sollte eine bundesweite Vereinheitlichung der Entschei- dungsbasis für die Zuordnung von GCT erfolgen. 107HANDLUNGSFELD VII: MARKTZULASSUNG UND ÜBERGANG IN DIE VERSORGUNG Zeitachse und Ressourcenbedarf • Bildung und Koordination einer aus den Stakeholdern bestehenden Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der der- zeitigen Musterverträge • Dies kann über die Fortführung der Arbeitsgruppe zum Handlungsfeld VII der Nationale Strategie für GCT er- folgen. Ansonsten sind keine gesonderten Ressourcen erforderlich. Erfolgsindikatoren • Zertifizierungen sind innerhalb von 2 Jahren nach Umsetzung der Maßnahme deutlich weniger zeit- und ressourcenintensiv geworden Maßnahme 4: Sicherstellung einer reibungslosen Zuweisung und Kommunikation unter den an der Behandlung beteiligten Personen und Institutionen Zur Umsetzung notwendige Akteure: G-BA, Leistungserbringer, Patientenvertretende Beschreibung Maßnahme: Eine gute Interaktion zwischen den zuweisenden und den behandelnden Ärzt*innen ist für eine erfolgreiche Behandlung unabdingbar. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: • Sicherstellung einer rechtzeitigen Diagnose und ggf. Überweisung der Patient*innen an eine GCT-Behand- lungseinrichtung • Vermeidung von Vorbehandlungen, die die Wirksamkeit weiterer, potenziell wirksamerer Therapeutika (unter anderem GCT) beeinträchtigen (siehe interdisziplinäre Therapieentscheidungs-Boards, strategisches Ziel 1, Maßnahme 2) • Sicherstellung der Behandlung (z. B. mittels Bridging- Therapie) bzw. Überwachung während der weiterfüh- renden Diagnostik oder Vorbereitung des GCT-Produkts • Sicherstellung der Nachbehandlung • Sicherstellung der durchgehenden Dokumentation in Patientenakten und Registern Zur Gewährleistung der Umsetzung sollten die genannten Punkte Eingang in die Richtlinien des G-BA finden. Der In- formationsfluss zwischen Zuweisenden und Behandlungs- einrichtungen muss strukturell und prozessoral erleichtert werden. Dabei muss zu jedem Zeitpunkt die Aufgabenver- teilung zwischen GCT-Behandlungseinrichtungen und den Zuweisenden (Expert*innen für Entitäten und Diagnostik) geregelt sein. Zusätzlich zum Informations- und Datenfluss (am besten digitalisiert) in beide Richtungen sollte auch die Mobilität von Patient*innen zwischen GCT-Behand- lungseinrichtungen und Zuweisenden sichergestellt und erleichtert werden. Dies geschieht z. B. durch vereinfachte Kostenübernahme für Fahrten und Übernachtungen von Patient*innen und ggf. betreuenden Personen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Ressourcen für die Etablierung, die Optimierung und den Betrieb von digitalen, datenschutzkonformen Kom- munikationsplattformen zur Gewährleistung eines guten Informationsflusses zwischen Zuweisenden und GCT- Behandlungseinrichtungen sind nötig • Diese Kommunikationsplattformen können durch die GCT-Behandlungseinrichtungen unter Beteiligung der Zuweisenden etabliert werden • Weitere Mittel für Board-Besprechungen und Register- dokumentation werden an anderer Stelle in diesem Dokument angesprochen Erfolgsindikatoren • Zufriedenheit der Patient*innen bezüglich der Interak- tion mit den Behandelnden und Institutionen • Evaluation des Anteils von Patient*innen, die die indi- zierte GCT erhalten, sowie der Zeitdauer zwischen GCT- Indikation und Behandlung NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 108 Strategisches Ziel 4: Optimierung und Etablierung der Daten- landschaft zum Zwecke der vielseitigen Nutzbarkeit in der Forschung und Nach- verfolgung von Langzeitdaten von GCT Erläuterung Ziel: Ziel dieser Maßnahme ist eine Evidenzgenerierung zur Wirksamkeit und Sicherheit, die bereits unmittel- bar bei Inverkehrbringung eines neuen GCT beginnt und dann fortlaufend und integriert durchgeführt wird („Evidenz auf Knopfdruck“). Dafür müssen die notwendigen Voraussetzungen für eine systemati- sche Erfassung und Speicherung sowie einen ge- regelten Zugang zu den semantisch und syntaktisch interoperablen Datensätzen geschaffen werden. Maßnahme 1: Standardisierung der Erfassung und Dokumentation von Anwendungsdaten Zur Umsetzung notwendige Akteure: Datenzugangs- und Koordinierungsstelle- wie im Gesundheitsdatennutzungsgesetz jüngst beschlossen, die beim BfArM ansässig ist, G-BA, GCT-Behand- lungseinrichtungen, nationales Netzwerkbüro, BOB, Registervertretungen Beschreibung Maßnahme: Zur langfristigen Gewährleistung einer qualitätsgesicher- ten Erfassung und Dokumentation von Anwendungsdaten für GCT muss die gegenwärtige Dateninfrastruktur weiter- entwickelt werden. Dabei sind sowohl europäische (z. B. Europäischer Gesundheitsdatenraum EHDS) als auch nationale (z. B. Nationale Forschungsdateninfrastruktur NFDI) Entwicklungen zu berücksichtigen. Konkret werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: • Ausweitung der Kompetenzen der im Gesundheits- datennutzungsgesetz vorgesehenen zentralen Daten- zugangs- und Koordinierungsstelle auf den Bereich von GCT-Produkten unter Beteiligung des PEI und der oben vorgeschlagenen GCT-Behandlungseinrichtungen bzw. der jeweiligen Fachvertretung. • Erstellung einer Datenzugangs- und Nutzungs-Charta für GCT, unter Beteiligung des Forschungsdatenzen- trums Gesundheit sowie der Registerbetreiber und Fachgesellschaften. Vorgeschlagen werden altruistische Registerbetreibermodellen unter „neutraler“ Datenver- wahrung und -verwaltung, z. B. durch einen Zusam- menschluss akademischer Fachgesellschaften oder in Kooperation mit den Bundesoberbehörden. • Goldstandard für die Erhebung von Post-Marketing- Daten im Kontext der GCT-Anwendung sollen auch in Zukunft krankheitsspezifische und submodalitätsspezi- fische (z. B. auf Zelltherapie spezialisierte) Register sein. Allerdings sollten für Datenmodelle und die technische Mindestausstattung der Register standardisierte Vor- gaben entwickelt und fortlaufend an nationale/europäi- sche Entwicklungen angepasst werden (z. B. durch die im Zuge des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes ge- schaffene Datenzugangsstelle). Ziel ist eine zunehmend automatisierte Datenerfassung. • Etablierung eines standardisierten Prüfungs- und ggf. Zertifizierungsprozesses, der eine transparente Über- prüfung des Registerstandards im Zuge des QS-I-Mee- tings durch den G-BA oder das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ermöglicht. Auf dieser Basis kann künftig bereits vor Zu- lassung entschieden werden, ob bei Bedarf in der jewei- 1 0 1 0 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 1 1 0 1 1 0 0 1 1 0 0 0 1 1 0 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 1 1 1 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 1 0 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1 0 1 0 1 1 1 0 0 1 1 0 0 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 1 1 0 0 109HANDLUNGSFELD VII: MARKTZULASSUNG UND ÜBERGANG IN DIE VERSORGUNG ligen Indikation des Zulassungsvorhabens ausreichend qualifizierte und interoperable Register vorhanden sind oder stattdessen die Post-Marketing-Datenerfassung über das GCT-Dachregister erfolgen soll (siehe Abbil- dung 3). • Etablierung eines standardisierten Beratungs- und Prüfungsprozesses, der für nicht-zulassungsfähige GCT die Daten und Evidenz bestimmt, die für eine Erstat- tungsfähigkeit (z. B. gemäß dem Nikolausurteil | 1 BvR 347/98) erhoben werden müssen. Dieser Prozess wird vom IQWiG und von akademischen Entwicklern ge- meinsam auf- und umgesetzt. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Ebene der Finanzierung: Der Aufbau und v. a. der lang- fristige Betrieb der Registerstrukturen verursachen laufende Kosten und erfordern eine kostendeckende Refinanzierung. Da es sich bei Post-Marketing-Daten zur Anwendung von GCT um gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich relevante Daten handelt, wird für die Zukunft eine Refinanzierung von laufenden Registerkos- ten aus dem öffentlichen Haushalt oder alternativ den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen. Vorgeschlagen wird eine Trennung der Refinanzierung nach den beiden relevantesten anfallenden Kostenarten: – Der Kosten für die Dateneingabe und Datenvali- dierung durch die GCT-Behandlungseinrichtun- gen als Teil der neuen Pauschale für GCT über die Kostenträger (neue gesetzliche Regelung notwen- dig, s. o. Erstattung der Versorgungskosten, siehe strategisches Ziel 2, Maßnahme 6) – Refinanzierung der laufenden Kosten für invol- vierte Register und das neue GCT-Dachregister. Vorschlag: Finanzierung über dafür entsprechend bereitgestelltes Kapital aus öffentlichen Mitteln. • Zusätzlich ist eine inhaltliche Beteiligung der betroffe- nen pharmazeutischen Unternehmen sinnvoll und not- wendig. Dazu können die genauen Bedingungen und ggf. eine finanzielle Beteiligung dieser Unternehmen angesprochen werden, beispielsweise im Verlauf des oben vorgeschlagenen QS-I-Meetings. • Ebene der Registererfahrung und Datenkompetenz: Bei der geschilderten Umsetzung der genannten Maßnah- men sollten auf jeder Ebene Vertreter*innen aus der akademischen Medizin einbezogen und gehört werden, die langjährige Erfahrung im Aufbau und/oder Betrieb entsprechender Registerlösungen haben. Die Führung der altruistischen Betreibermodelle sollte in Zukunft im Optimalfall unabhängig erfolgen. Erfolgsindikatoren • Erfolg und langfristige Weiterentwicklung der genann- ten Maßnahmen sollten kontinuierlich monitoriert und evaluiert werden, z. B. durch das FDZ oder ein unab- hängiges evaluierendes Institut • Indikatoren sind der Anstieg der langfristigen Daten- qualität, die Anzahl interoperabler Register sowie die Zufriedenheit der Leistungserbringer im Gesundheits- wesen und der Patient*innen mit der Remote-Datener- fassung. Empfohlen wird eine gesundheitsökonomische Evaluation des Erfolges einer kostendeckenden Re- finanzierung der Dateneingabe durch die Leistungser- bringer bzw. die Registerbetreiber. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 110 krankheitsspezifisches Register vorhanden Register-QS-Kriterien erfüllt? Studiendesign für Post-Marketing-Datenerfassung festlegbar? Schlichtung durch nationale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle Trigger: G-BA QS-I-Meeting vor Zulassung (siehe Text) Finanzierung der Registervorhaltekosten gegeben Post-Marketing-Datenerfassung direkt über GCT-Modalitätsregister RWE-Datenerfassung über krankheitsspezifisches Register JA JA NEIN automatische Übertragung Kerndatensatz NEIN NEIN NEIN JA (Goldstandard) Abbildung 3: Nationales GCT-Register (mit eingereichter Zulassung). Vorschlag eines Algorithmus zur Erfassung und Integration von Daten in einem aufzubauenden zentralen GCT-Therapiemodalitätsregister zur Durchführung qualifizierter post-marketing-Studien in Deutschland (Anwendungsfall 1: GCT-Therapeutikum mit eingereichter Zulassung) 111HANDLUNGSFELD VII: MARKTZULASSUNG UND ÜBERGANG IN DIE VERSORGUNG Maßnahme 2: Verstetigung eines methodenspezifischen nationalen GCT-Registers Zur Umsetzung notwendige Akteure: G-BA, INTEGRATE-ATMP-Konsortium, verschiedene Fachgesellschaften, Technologie- und Methodenplatt- form für die vernetzte medizinische Forschung, nationa- les Netzwerkbüro Beschreibung Maßnahme: Neben dem bzw. komplementär zum oben beschriebenen Goldstandard der krankheitsspezifischen und submoda litätsspezifischen Registerdatenerfassung wird die Verstetigung eines nationalen GCT-Registers als Modali- tätsregister empfohlen. Hierzu wurden bereits Modelle/ Blaupausen entwickelt. Explizit sollten hier auch Anwen- dungen der Hospital Exemption, deren Anwendung in der EU und in Deutschland (nach §4b AMG) für bestimmte Vorgehensweisen geregelt ist, inbegriffen sein. Organisato- risch könnte hier die Form eines eingetragenen Vereins oder einer gGmbH gewählt werden. Möglichkeiten eines solchen methodenspezifischen Meta-Registers sind: • Nutzbarkeit für Übersichtsprojekte zur Methode aber auch für volkswirtschaftliche Aspekte (z. B. Benchmark- ing international etc.) • Ermittlung von produktübergreifenden Klasseneffekten zur Wirksamkeit bzw. Sicherheit der neuartigen Arznei- mittel, z. B. T-Zell-Lymphom-Risiko bei CAR-T-Zell-Pro- dukten, AAV-Safety-Klasseneffekte, n-of-few/n-of-1- antisense oligonucleotides-Sicherheit und -Wirksamkeit • Transparenz bei der Anwendung in der Praxis über alle Behandlungseinrichtungen und Krankheiten hinweg • Qualitätssicherung: Vermeidung einer zu starken Fragmentierung der Registerlandschaft, da Einzelregis- ter fortwährenden Qualitäts- und Eignungsprüfungen unterzogen werden müssten • Verhinderung des Reporting Bias (sog. Black Holes), der in monozentrischen Registersystemen entstehen könnte • Insbesondere für den Fall der Hospital Exemptions: Die Daten aus diesen Anwendungen sollten von den BOB und der EMA auch als Grundlage für das Design und die Durchführung von klinischen Studien anerkannt werden Inhaltlich soll das neue GCT-Modalitätsregister zwei wesentliche Datenbereiche umfassen: • Datenbereich Meta-Kerndaten zur Post-Marketing-An- wendung von GCT in Deutschland: Diese Datensätze müssen in Zukunft verpflichtend und automatisch (Interoperabilität) von den krankheitsspezifischen und submodalitätspezifischen Registern eingespielt werden, auch, um z. B. Auflagen aus europäischen Post-aut- horization efficacy studies (PASS)/ Post-authorization safety studies (PAES)-Registern automatisiert erfüllen zu können. Dieses schließt auch GCT-Anwendungs- entwicklungen bei Einzelfällen außerhalb der üblichen marktzulassungsorientierten Entwicklungspfade explizit mit ein (Abbildung 4). Der Kerndatensatz sollte zwischen den akademischen Behandlungseinrichtungen und den zuständigen Bundesoberbehörden entwickelt und fort- während angepasst werden. Dafür müssen digitale Platt- formen ausgebaut und gefördert werden, die Datensätze aus unterschiedlichen Quellen einbeziehen. • Datenbereich für die mögliche Durchführung von Post- Marketing-Studien: Dieser Bereich übernimmt die Rolle von krankheitsspezifischen und submodalitätsspezifi- schen Registern, falls diese nicht vorhanden bzw. inhalt- lich oder technisch nicht für Post-Marketing-Studien geeignet sind. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Für ein langfristiges GCT-Meta-Register sollte eine tragfähige und altruistische Betreiberstruktur aufgebaut und verstetigt werden (siehe oben; bereits in Arbeit und daher im weiteren Verlauf darauf aufbauend). Es muss in die oben beschriebene Vergütungslogik eingebettet sein. Dabei empfiehlt sich die Etablierung eines trans- parenten Steuerungsgremiums unter Beteiligung der akademischen Behandlungseinrichtungen, der Bundes- oberbehörde, des G-BA, des GKV-Spitzenverbandes, pharmazeutischer Herstellerverbände, bestehender Registerbetreiber (z. B. Deutsches Register für hämato- poetische Stammzelltransplantation und Zelltherapie (DRST), European Society for Blood and Marrow Trans- plantation (EBMT) und andere) und der Politik. • Eine kurzfristige Umsetzung wäre über folgenden Projektvorschlag realisierbar: Das bereits vorhandene und öffentlich geförderte ATMP-Register sollte in einem Modellprojekt mit weiteren krankheits(gruppen)spezifi- schen Registern aus dem Bereich GCT im Datenmodell interoperabel gestaltet und mit einem modalitätsspezifi- schen Kerndatensatz ausgestattet werden. Dies umfasst die dort bereits angeschlossenen Submodalitäts-Regis- ter DRST und EBMT sowie eine digitale Remote-Erfas- sung von patientenzentrierten Endpunkten durch eine komplementäre telemedizinische Versorgungsplattform. Ziel wäre die Weiterentwicklung des oben skizzier- ten Dachregister-Modells und der angeschlossenen Plattform für GCT. Konkret anzuschließende Register könnten das Hämophilieregister bzw. das pädiatrische Register für Stammzelltransplantation (PRST) sowie ggf. weitere nach Bedarf sein (Projektzeitrahmen: 2 Jah- re; Zeitachse: schnellstmöglich; finanzielle Größenord- nung: ca. 2 Millionen Euro). NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 112 Erfolgsindikatoren • Kurzfristig: Erfolgreicher Aufbau einer altruistischen Be- treiberstruktur sowie des methodenspezifischen Kern- datensatzes • Mittelfristig: Formulierung und Implementierung von wesentlichen Benchmarking-Indikatoren, z. B. die An- zahl behandelter Patient*innen und Behandlungsein- richtungen sowie Erfolgsindikatoren wie der Einbezug individueller und patientenzentrierter klinischer End- punkte auf nationaler und internationaler Ebene not- wendig und sinnvoll. krankheitsspezifisches Register vorhanden Register-Kriterien erfüllt? Trigger: Anwendung eines GCT im nicht zulassungsfähigen Bereich (z. B. hospital exemption, individueller Heilversuch) Finanzierung der Registervorhaltekosten gegeben RWE-in depth-Datenerfassung über GCT-Modalitätsregister RWE-Datenerfassung über krankheitsspezifisches Register JA JA NEIN NEIN zudem: m ache interoperabel m it Abbildung 4: Nationales GCT-Register (ohne erwartbare Zulassung). Vorschlag eines Algorithmus zur Erfassung und Integration von Daten in einem aufzubauenden zentralen GCT-Modalitätsregister im Bereich von Produkten, bei denen keine Zulassung zu erwarten ist (Anwendungsfall 2: nicht zulassungsfähige GCT) 113HANDLUNGSFELD VII: MARKTZULASSUNG UND ÜBERGANG IN DIE VERSORGUNG Handlungsfeld VIII: Interaktion mit der Gesellschaft Zusammenfassung Das sich weiterhin äußerst dynamisch entwickelnde Feld der GCT hat nicht nur aktuell, sondern auch auf absehbare Zeit einen hohen Bedarf des Austausches mit verschiedenen Zielgruppen und gesellschaft- lichen Akteuren. Somit definieren wir für das „Hand- lungsfeld VIII: Interaktion mit der Gesellschaft“ folgende strategische Ziele: • Informiertheit der Gesellschaft zu GCT durch Bereitstellung verlässlicher und zielgruppenspezifischer Informationen • Unterstützung/Beratung der Entscheidungs träger*innen durch Stärkung der Interaktion mit der Politik sowie die Herstellung/Wahrung eines ergebnisoffenen geisteswissenschaftlichen/ gesellschaftlichen Diskurses • Gezielte Förderung des Nutzenpotenzials von GCT durch verstärkte Einbeziehung und Beteili- gung von Forschungsförderorganisationen, Stif- tungen und spendenbereiter Zivilgesellschaft Die Realisierung dieser Ziele bedarf einer nachhal- tigen Governancestruktur der Nationalen Strategie und sollte durch sichtbare und glaubwürdige Bot- schafter*innen gesellschaftlich breite Aufmerksamkeit erlangen. Folgende Maßnahmen und Ressourcen sind dafür kurz- und mittelfristig notwendig: • Aufbau einer zentralen Kommunikationsplatt- form mit Webpräsenz zur Bereitstellung von Informationen für die verschiedenen relevanten Zielgruppen. Insbesondere sollen zielgruppen- spezifische Informationsangebote für die brei- te Öffentlichkeit sowie spezielle Angebote für Medien/Journalist*innen, für Patient*innen und Patientenorganisationen, für medizinische Fach- gesellschaften, für Schüler*innen sowie für Stu- dierende und Lehrende zusammengefasst, erstellt und von einer einzelnen Plattform aus verfügbar gehalten werden. • Für den langfristigen Austausch mit der Politik und für die Information von Parlamentarier*in- nen (Bund und Land) sollten regelmäßige Be- richte in Ausschüssen (Wissenschaft, Gesund- heit, Haushalt) etabliert werden. Im Rahmen des gesamtgesellschaftlichen Dialogs soll ein ergebnisoffener geisteswissenschaftlicher Diskurs gefördert und mit allen gesellschaftlichen Akteu- ren reflektiert werden. • Geeignete Förderorganisationen, Stiftungen und fördernde Privatpersonen sollen identi- fiziert und mit spezifischem Informationsmaterial zur Durchführung öffentlichkeitswirksamer Ver- anstaltungen zur Spendenakquise motiviert und unterstützt werden. Die aufgeführten Maßnahmen greifen synergistisch ineinander und beruhen auf einer engen Inter- aktion der Akteure dieses Handlungsfelds mit dem nationalen Netzwerkbüro. Zur Realisierung bedarf es Personalmittel beim nationalen Netzwerkbüro (Information/Austausch Politik/gesellschaftlicher Diskurs), Projektmittel für kurzfristige Beauftragun- gen von Agenturen (Recherche, Grafik, Veranstal- tungen) sowie Vernetzungsmittel für Interaktionen der Akteure des GCT-Netzwerks mit den genannten gesellschaftlichen Gruppen. Je nach Intensität der Interaktionen ist mit einem Gesamtmittelbedarf im sechsstelligen Bereich pro Jahr zu rechnen. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 114 Unterstützung/ Beratung der Entscheidungsträger*innen durch Stärkung der Interaktion mit der Politik sowie die Herstellung/Wahrung eines ergebnisoffenen geisteswissenschaftlichen/ gesellschaftlichen Diskurses 2 Gezielte Förderung des Nutzenpotenzials von GCT durch verstärkte Einbeziehung und Beteiligung von Forschungsförder organisationen, Stiftungen und spenden­ bereiter Zivilgesellschaft 3 Informiertheit der Gesellschaft zu GCT durch Bereitstellung verlässlicher und zielgruppenspezifischer Informationen 1 !! ??… 115 Hintergrund Die Entwicklung von GCT hat in den letzten Jahren enorm an Dynamik gewonnen. Zielten sie früher im Wesentlichen auf die Behandlung von schweren und seltenen monoge- nen Erkrankungen ab, hat sich das Anwendungsspektrum nun über onkologische Erkrankungen auch auf weiter verbreitete Krankheiten ausgeweitet. Somit haben die Entwicklung und Zulassung neuer Therapeutika für immer größere Teile der Gesellschaft zunehmende Relevanz. Deutschlandweit haben sich bereits an mehreren Stand- orten lokale Zentren gebildet, die translationale Aspekte moderner GCT in die klinische Anwendung bringen. Hinsichtlich der Interaktion mit der Gesellschaft bestehen vielfältige, allerdings noch wenig vernetzte Initiativen mit dem Ziel, wissenschaftliche Prinzipien, Chancen, Risiken, Einschränkungen und gesellschaftliche Implikationen in den Diskurs um deren Anwendung einzubringen. Gerade die Erfahrungen der gesellschaftlichen Wahrnehmung neuen Wissens in der Corona-Pandemie haben ver- deutlicht, dass die Qualität der allgemeinverständlichen Aufarbeitung neuer Erkenntnisse sowie die Glaubwürdig- keit der erklärenden Wissenschaftler*innen und weiterer Kommunikator*innen (wie z. B. Akteure aus dem Gesund- heitswesen) Schlüsselfaktoren dafür sind, den Prozess der Meinungsbildung in einer pluralen Gesellschaft durch Bereitstellung ausgewogener Informationen sinnvoll unterstützen zu können. Diese stehen vor dem Problem, dass Sensationsmeldungen, vermeintliche Skandale oder polarisierte Dispute unter Wissenschaftler*innen vielfach mehr (Medien-)Interesse finden als fundierte sachgerechte wissenschaftliche Sachverhalte. Um eine umfassende und aktualisierte Information des Bereichs der GCT in der Gesellschaft zu erreichen, ist aufgrund des ständig wachsenden Wissens eine lang- fristig angelegte Kommunikationsstrategie – vom Bereich der Bildung über fachspezifische Institutionen bis hin zur allgemeinen Öffentlichkeit – notwendig, die unter Ein- beziehung aller relevanter Stakeholdergruppen erarbeitet werden sollte. Vordringlich sind Maßnahmen, die Möglich- keiten einer ausgewogenen Information für breite Teile der Gesellschaft sicherstellen, welche eine kontinuierliche geistes- und sozialwissenschaftliche Begleitung aktueller Entwicklungen ermöglichen, und Maßnahmen, die lokale Aktivitäten (beispielweise in der Interaktion mit Schulen) vernetzen und ausweiten, um möglichst viele Schüler*in- nen für neue Aspekte von GCT zu interessieren und mit fundiertem Wissen auszustatten. Eine für die Nationale Strategie zielführende Öffentlich- keitsarbeit kann durch bestehende Strukturen (wie z. B. Fachgesellschaften und Netzwerkorganisationen) nicht umfassend abgebildet werden. Ihre Einbindung in die weiteren Prozesse und die Nutzung der vorhandenen Erfahrungswerte bezüglich der strategischen Interaktion von Akteuren aus Forschung, Entwicklung und klinischer Erprobung mit der Gesellschaft sind allerdings essenziell und sollten für das weitere Vorgehen genutzt werden. Strategische Ziele 1. Informiertheit der Gesellschaft über GCT durch Bereitstellung verlässlicher und zielgruppenspezifischer Informationen 2. Unterstützung/Beratung der Entscheidungsträger*innen durch Stärkung der Interaktion mit der Politik sowie Herstellung/Wahrung eines ergebnisoffenen geisteswissenschaftlichen/ gesellschaftlichen Diskurses 3. Gezielte Förderung des Nutzenpotenzials von GCT durch verstärkte Einbeziehung und Beteiligung von Forschungsförderorganisationen, Stiftungen und spendenbereiter Zivilgesellschaft NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 116 Strategisches Ziel 1: Informiertheit der Gesellschaft über GCT durch Bereitstellung verlässlicher und zielgruppenspezifischer Informationen Erläuterung Ziel: Es soll die Bereitstellung von fundierten, verlässli- chen, allgemeinverständlichen Informationen für ver- schiedene Zielgruppen und gesellschaftliche Akteure realisiert werden. Dafür sollen neben spezifischen Inhalten für Patientengruppen auch Maßnahmen für Politik, Medien, Förderer und Fachgesellschaften zusammengestellt werden. Zudem sollen erprobte Informations- und Unterrichtsmaterialien für breite Bereiche der Jugend- und Erwachsenenbildung (z. B. schulischer Sekundarbereich 2, Studiengänge (z. B. Humanmedizin, Biologie, Biotechnologie) bereitge- stellt werden und es soll eine Aufnahme von Inhalten in die Curricula des Tertiärbereichs sowie in die Curricula für die Ausbildung in Gesundheitsberufen einschließlich Lernplattformen und Formaten der Citizen Science sowie ggf. Medienpartnerschaften verwirklicht werden. Dabei sind insbesondere die Be- rücksichtigung und Einbeziehung oder Verwendung von bereits vorhandenen Materialien zu beachten. Maßnahme 1: Aufbau einer zentralen Kommunikations- plattform mit Webpräsenz zur Bereitstellung von Informationen für die verschiedenen relevanten Zielgruppen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Koordinierung durch nationales Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII Beschreibung Maßnahme: Die Erstellung und Pflege einer zentralen Webpräsenz als zentraler Anlaufpunkt sind notwendig. Dort können unter- schiedliche Arten von Informationen bereitgestellt werden, die aus bestehenden Quellen zusammengetragen und ggf. vorab erstellt werden müssen. Dabei sollten bereits bestehende Angebote ermittelt und nach Möglichkeit mit den Anbietenden kooperiert werden. Folgende wichtige Aspekte sind zu beachten, die auf die jeweiligen Zielgrup- pen angepasst sein müssen: • Klare Botschaften: Entwicklung prägnanter und leicht verständlicher Botschaften, die die Wirksamkeit, Risiken und ethischen Aspekte von GCT verdeutlichen. Vergleich mit symptomatischen Therapieansätzen. Vermeidung von Fachjargon und Fokus auf allgemein- verständliche Sprache. • Wissenschaftliche Aufklärung: Vermittlung grundlegen- der Informationen über GCT und ihre Anwendungsbe- reiche einschließlich der Betonung des wissenschaft- lichen Hintergrunds. • Nutzung von internationalen Fallbeispielen: Konkrete Fallbeispiele, die den Einsatz unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken von GCT veranschaulichen. Ggf. Quantifizierung der Erfolgschancen im Verhältnis zu den Risiken. • Ko-Kreation des Aufbaus und des Inhalts mit relevanten Stakeholdern (Patientenvertretenden, Wissenschaft- ler*innen, Kommunikationsexpert*innen) • Integration eines Umfragetools zum Erleben von Patient*innen (Erfahrungen und Erwartungen als Qualitätsindikatoren). Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (12–18 Monate) • Ressourcenbedarf ist mit Kommunikationsagentur ab- zustimmen, ggf. Mittel für nachhaltige Diskursprojekte Erfolgsindikatoren • Website ist in einem ko-kreativen Prozess aufgebaut und online gestellt worden • Redaktionskomitee/Editorial Board zur Weiterentwick- lung des Inhalts ist aufgestellt worden 117HANDLUNGSFELD VIII: INTERAKTION MIT DER GESELLSCHAFT • Anzahl der Unique Visitors (Ziel jährlich festlegen) • Zahl der „Engagements“ (Teilen über Social Media) Maßnahme 2: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für die breite Öffentlichkeit erstellen bzw. auf diese verweisen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Koordinierung durch nationales Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII Beschreibung Maßnahme: Interaktive Formate und Dialog: Nutzung verschiedener Medienformate wie Infografiken, Webinare etc., um kom- plexe Informationen zugänglich zu machen. Einbindung von Fachleuten in die Kommunikation, um den Dialog mit der Öffentlichkeit zu fördern und Fragen zu beantworten. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (12–18 Monate), laufender Prozess • Reisekosten Erfolgsindikatoren • Koordinierende*r Mitarbeiter*in im nationalen Netz- werkbüro ist eingearbeitet • Pool an Fachleuten ist zusammengestellt und einge- bunden Maßnahme 3: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Medienvertreter*innen/Journalist*innen erstellen bzw. auf diese verweisen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Koordinierung durch nationales Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII Beschreibung Maßnahme: Medien als Multiplikatoren: Gezielte Zusammenarbeit z. B. mit Medienvertreter*innen, Journalist*innen und Kommu- nikator*innen, um eine ausgewogene, transparente und sachliche Berichterstattung zu fördern. Bereitstellung von präzisen Informationen in Form von Pressemitteilungen, Interviews und Hintergrundinformationen. Netzwerk von Expert*innen für Interviews: Aufbau eines Netzwerks von Fachexpert*innen und Patientenvertretenden, die für Inter- views und Hintergrundgespräche zur Verfügung stehen. Dies fördert eine qualitativ hochwertige Berichterstattung und ermöglicht es Journalist*innen komplexe Themen besser zu verstehen. Pressekonferenzen: Organisation von Pressekonferenzen, um Journalist*innen direkten Zugang zu Expert*innen, Forschenden und Patientenvertretenden zu verschaffen. Hintergrundgespräche und exklusive Ein- blicke: Anbieten von Hintergrundgesprächen und exklusi- ven Einblicken für Journalist*innen, um eine umfassendere Berichterstattung zu ermöglichen. Medienkooperationen und Gastbeiträge: Absprachen mit Medienhäusern (Fachmedien, Massenmedien etc.) für Gastbeiträge von Expert*innen oder Forschenden im Bereich von GCT. Pressemitteilungen und Hintergrundinformationen: Regel- mäßige Bereitstellung von Pressemitteilungen und Hinter- grundinformationen, um Journalist*innen mit aktuellen und fundierten Fakten über GCT zu versorgen. Aufbau eines Speakerboards (Fachexpert*innen, Patientenex- pert*innen), dessen Mitglieder prinzipiell für verschiedene Formate (wie z. B. Vorträge, Präsentationen, Interviews, Teilnahme an Talkshows, Beiträge etc.) zur Verfügung stehen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (12 Monate) • Geringer Ressourcenbedarf Erfolgsindikatoren • Konzeptionierung des Informationsangebots • Aufbau eines Speakerboards • Anzahl der Beiträge pro Monat NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 118 Maßnahme 4: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Patient*innen und Patientenorganisatio- nen erstellen bzw. auf diese verweisen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Koordinierung durch nationales Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII Beschreibung Maßnahme: Navigierter Zugang zu leicht auffindbaren, transparenten, umfassenden, patientenzentrierten und evidenzbasierten Informationen für potenzielle Therapien und entspre- chende Informationsmaterialien inklusive potenzieller Nebenwirkungen und Erfolgsraten sowie Verweis zum nächsten Schritt (wie Zugangsmöglichkeiten für klinische Studien, Beratung und Support etc.). Entscheidend ist hier die Identifizierung von Patientenorganisationen, die zur Zusammenarbeit bereit sind und die Ko-Kreation von Informationsangeboten gemeinsam mit ihnen. Es wird ein Modell der Zusammenarbeit entwickelt mit klarer Rege- lung der Prozesse unter Wahrung der Unabhängigkeit aller Akteure und voller Transparenz über die Mitwirkenden und ihrer Beiträge. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (ca. 18–24 Monate) für 2–3 beispielhafte Erkrankungen Erfolgsindikatoren • Partnerpatientenorganisationen sind identifiziert • Verhaltenskodex/Regelwerk ist erarbeitet • Navigation ist ausgearbeitet • Entsprechende Materialien sind erstellt (ggf. im Rahmen BMBF-geförderter Projekte) • Kooperationen mit Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin sind geprüft Maßnahme 5: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Schüler*innen, Studierende und Lehrende erstellen bzw. auf diese verweisen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Koordinierung durch Nationales Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII Beschreibung Maßnahme: Aufstellung eines multidisziplinären Redaktionskomitees mit Lehrenden der Sekundarstufen I und II (mögliche Fachvertretende: Biologie, Chemie, Deutsch, Ethik/ Religion, Englisch) sowie ggf. Vertretenden von Lehr- werkverlagen. Erstellung von jahrgangsstufenbezogenen Kompetenzrahmen. Erstellung von digitalen Leitfäden für Lehrkräfte unter Verweis auf existierende Materialien. Kommunikation über diesen Kompetenzrahmen in geeig- neten Kanälen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (18–24 Monate) • Ggf. Honorare/Aufwendung für die Ausgestaltung des Leitfadens Erfolgsindikatoren • Multidisziplinäres Redaktionskomitee wurde gebildet • Kompetenzrahmen GCT wurde erstellt • Leitfaden zur Anwendung für Lehrkräfte wurde erstellt • Materialien wurden in eine zentrale Informationsplatt- form zum Abruf eingestellt • Anzahl der Abrufe pro Jahr • Anwendungsbeispiele sind im Unterricht vorhanden und auf Informationsplattform bereitgestellt Maßnahme 6: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für medizinische Fachgesellschaften erstellen bzw. auf diese verweisen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Koordinierung durch nationales Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII Beschreibung Maßnahme: Erstellung einer Übersicht von Patientenorganisationen mit einem Fokus auf Erkrankungen, die schon auf kurze Sicht für GCT interessant sind (z. B. Onkologie und sel- tene genetisch bedingte Erkrankungen). Vernetzung mit europäischen und internationalen Strukturen. Angebot der Ausrichtung von Symposien für Kongresse. Erstellung und Vertrieb von Ausstellungs-/Informationsmaterial für „Patiententage“ o. ä. Veranstaltungen. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (18–24 Monate) • Kosten für Koordination/Agentur Erfolgsindikatoren • Übersicht ist auf Webpräsenz abgebildet • Letters-of-Support mit festgelegter Anzahl von europäischen und internationalen Strukturen sind unterzeichnet 119HANDLUNGSFELD VIII: INTERAKTION MIT DER GESELLSCHAFT Maßnahme 7: Regelmäßigen Newsletter für einschlägige GCT-Publikationen und -Aktivitäten für Patient*innen/Organisationen/Fachgesell- schaften anbieten Zur Umsetzung notwendige Akteure: Koordinierung durch nationales Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII Beschreibung Maßnahme: Verwendung der Übersicht einschlägiger Patientenorga- nisationen. Kooperation mit Patientenvertretenden beim Erstellen von Inhalten, damit der potenzielle Nutzen der GCT-Forschung und die Bedürfnisse von Menschen, die mit einer schweren Erkrankung leben, verständlich und aus der Sicht der Erkrankten dargestellt werden. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (12–16 Monate) Erfolgsindikatoren • Mapping mit relevanten Patientenorganisationen wurde erstellt • Ko-Kreationsgruppe mit Patientenvertretenden wurde gebildet • Erster Newsletter wurde erstellt und veröffentlicht • Anzahl der Abonnements, der Engagements (z. B. Social Media Postings) und der Verwendungen von Newsletter-Inhalten in Medien (einschließlich Medien von Patientenorganisationen) Strategisches Ziel 2: Unterstützung/Beratung der Entschei- dungsträger*innen durch Stärkung der Interaktion mit der Politik sowie Herstellung/Wahrung eines ergebnis offenen geisteswissenschaftlichen/ gesellschaftlichen Diskurses Erläuterung Ziel: Artikel 2 des Grundgesetzes sichert jedem Bürger und jeder Bürgerin das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. Das SGB V, § 12 gibt den Versicher ten ein umfängliches und weitreichendes Leistungs versprechen, solange es wirtschaftlich angemessen ist. Dies betrifft auch lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich endende Erkrankungen, für die insbesondere mit den neuen GCT erstmalig eine Aussicht auf Hei- lung oder auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Daraus ergeben sich für die Politik und gesellschaftliche Entscheidungsträger*in- nen Herausforderungen bei der Umsetzung dieser neuen GCT in die Normalversorgung, die bewältigt werden müssen. Die normativen und regulatorischen Rahmen- bedingungen neuer GCT resultieren aus gesamt- gesellschaftlichen Diskursen als Grundlage für politische Entscheidungen. Dabei sind regionale, landespolitische und bundespolitische Aspekte zu berücksichtigen, sodass eine Interaktion auf allen drei Ebenen gegeben ist. In Bezug auf ethische, rechtliche und soziale Aspekte (ELSA) sollten eine strukturierte Begleitforschung und ein kontinuierlicher politischer Dialog etabliert werden, um aktuelle Aspekte der genombasierten Medizin reflektiert in politische Ent- scheidungsfindung und Regulatorik einzubinden. !! ??… NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 120 Aus diesem Grund sollte der Austausch mit und die Information von Parlamentarier*innen, Ministerien, Behörden (Bund und Länder) und gesellschaftlichen Entscheidungsträger*innen zum Leistungsverspre- chen gemäß Grundgesetz und SGB bei den neuen GCT erfolgen – mit dem Ziel, in Deutschland eine Ver- sorgungslandschaft zu schaffen, die dem Leistungsver- sprechen gerecht wird. Dies erfordert das Schaffen der notwendigen gesetz- lichen Voraussetzungen durch die Politik, wie die Ver- einheitlichung der Regulatorik bei GCT bei Bund und Ländern, die Aktualisierung des deutschen Stammzell- gesetzes, die Etablierung verlässlicher Kostenstruktu- ren und der Ausbau der Herstellungskapazitäten für GCT in Deutschland. Hierzu ist eine ergebnisoffene Diskussion innerhalb der informierten Öffentlichkeit und der möglichst breite Konsens bei Gesellschaft und gesellschaftlichen Entscheidungsträger*innen erforderlich. Maßnahme 1: Verbesserung der zielgerichteten Übermitt- lung von Informationen an die Politik Zur Umsetzung notwendige Akteure: Moderation durch Governancestruktur der Nationalen Strategie und/oder das nationale Netzwerkbüro in Ab- stimmung mit AG VIII, Wissenschaftler*innen, relevante Politiker*innen auf Landes- und Bundesebene aus den Ressorts Wissenschaft, Gesundheit und Wirtschaft (Minister*innen und Staatssekretär*innen, Ebenen der Parlamentarier*innen) Beschreibung Maßnahme: Zur Etablierung eines langfristigen Austauschs mit der Politik und der Information von Parlamentarier*innen (Bund und Länder) sollten regelmäßige Berichte in Aus- schüssen (Wissenschaft, Gesundheit, Haushalt) stattfinden (nachrangig wären Interaktionsformen wie „parlamenta- rischer Abend“ etc.). Dafür sollen strategische Key Topics angesprochen und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Für diese Interaktion müssen glaubwürdige Botschaf- ter*innen mit einem hohen Ansehen gefunden und ge- wonnen werden (ggf. aus der Entwicklung der Nationalen Strategie und z. B. unter Einbindung von Patientenver- tretenden). Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Erstellung von White Papers und Einbindung des nationalen Gentechnologieberichts (https://www.gen- technologiebericht.de) als Monitoring und Informations- maßnahme • Beschäftigung mit Ängsten bezüglich des Wissens- transfers (Genmanipulation, ESC, viraler Transfer, CRISPR/Cas, Enhancement) in öffentlichen Veranstal- tungen • Fundierte Darstellung von Erfolgen unter Einbezie- hung der Reflektion von Misserfolgen im Bereich des Wissenstransfers • Betonung der Bedeutung des Wissenstransfers für den Wirtschaftsstandort • Einbindung von Politiker*innen in wissenschaftliche Fachtagungen (z. B. in Paneldiskussionen) • Angebote regionaler Informationsveranstaltungen mit Beteiligung von Politiker*innen Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurz- bis mittelfristig (1–3 Jahre) Erfolgsindikatoren • Anzahl von Veranstaltungen unter Teilnahme von Politiker*innen Maßnahme 2: Herstellung/Wahrung eines ergebnisoffenen geisteswissenschaftlichen/gesellschaftlichen Diskurses Zur Umsetzung notwendige Akteure: Moderation durch Governancestruktur der Nationalen Strategie und/oder das nationale Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII Beschreibung Maßnahme: Beide Wissenschaftsbereiche – Natur- und Geisteswissen- schaften – sind herausgefordert, sich mit ihren jeweiligen Kompetenzen auf ein sehr konkretes, technisch geprägtes, überaus kompliziertes Gebiet einzulassen, das ebenso an- spruchsvolle ethische, rechtliche und soziale Aspekte be- sitzt. Dazu sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden, um die aktuellen Sachstände und ihre ethischen Implika- tionen in der gesellschaftlichen Diskussion zu verankern: • Programme zur Forschung, die die geisteswissenschaft- lichen, ethischen und technischen Aspekte zugleich berücksichtigen (ELSA-Projekte) durch Förderungs- linien z. B. beim BMBF oder der DFG (auch als Begleit- forschung bei einschlägigen Calls für Forschungskon- sortien im Bereich von GCT) 121HANDLUNGSFELD VIII: INTERAKTION MIT DER GESELLSCHAFT https://www.gentechnologiebericht.de https://www.gentechnologiebericht.de • Fellowships oder Ähnliches für direkte(n) Austausch/ Interaktion mit Geisteswissenschaftler*innen an GCT- Instituten als Sabbatical/Visiting Fellow für einen ausreichend langen Zeitraum, um eine substanzielle und nachhaltige Interaktion zu ermöglichen, die nach Möglichkeit in eine gemeinsame Publikation mündet • Interaktion mit der Leopoldina und Landesakademien zu GCT sowie mit Ethik-Instituten, Lehrstühlen an Universitäten im Bereich Medizin- und Bioethik, Akade- mien der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Mitarbeit an Positionspapieren, die den Sachbereich GCT betreffen Zeitachse und Ressourcenbedarf • Mittelfristig (18–24 Monate) • Projektmittel • Reisekosten Erfolgsindikatoren • Projekte sind gestartet, erste Ergebnisse wurden veröffentlicht • Festgelegte Anzahl von Fellowships wurden erteilt • Festgelegte Anzahl von Publikationen veröffentlicht Strategisches Ziel 3: Gezielte Förderung des Nutzenpotenzials von GCT durch verstärkte Einbeziehung und Beteiligung von Forschungsförder organisationen, Stiftungen und spenden- bereiter Zivilgesellschaft Erläuterung Ziel: Organisationen der öffentlichen Forschungsför- derung, Stiftungen sowie spendenbereite Einzel- personen haben die Notwendigkeit einer verstärkten Förderung der Forschung und Entwicklung von GCT erkannt und erhöhen ihr Förderengagement. Maßnahme 1: Identifizierung und Mapping von Förder organisationen, Stiftungen und fördernden Privatpersonen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Moderation durch Governancestruktur der Nationalen Strategie und/oder das nationale Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII Beschreibung Maßnahme: Da die potenziellen Förderer keine homogene Gruppe dar- stellen, müssen sie zielgruppenspezifisch angesprochen werden. Potenzielle Förderorganisationen und spenden- bereite Privatpersonen, die an der Entwicklung von GCT bzw. am Wissenstransfer in die Gesellschaft interessiert sind oder sein könnten, sollen hinsichtlich ihrer inhaltli- chen bzw. regionalen Schwerpunkte ermittelt und im Sinne eines Mappings als Grundlage für die Ansprache in einer Datenbank erfasst werden. NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 122 Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Analyse internationaler und natio- naler Beispiele wie z. B. der Telethon Foundation und Erstellung einer Liste/Datenbank potenzieller Stifter und Förderer in Deutschland sowie deren Befragung, welche Informationen zur Nationalen Strategie sie zur Verfügung gestellt bekommen möchten • Mittelfristig (2-3 Jahre): Durchführung von gezielten Veranstaltungen für Stiftungen und Einzelpersonen sowie Exploration von Möglichkeiten der PPPs, z. B. Etablierung eines Sonderfonds für GCT und Initiierung von Förderallianzen für die Entwicklung von GCT (ana- log der Impfallianzen) • Langfristig/kontinuierlich (5 Jahre): Information interessier- ter Förderorganisationen und Stiftungen/Personen über den aktuellen wissenschaftlichen Stand im Bereich GCT Erfolgsindikatoren Höhe der öffentlichen und privaten Fördergelder für die Nationale Strategie insgesamt und für einzelne Maßnah- men und Projekte der GCT (zentral und regional) Maßnahme 2: Erstellung von spezifischem Informations- material für Stiftungen und spendenbereite Einzelpersonen sowie Durchführung öffent- lichkeitswirksamer Veranstaltungen zur Spen- denakquise durch Einwerbung von auf den Wissenstransfer ausgerichteten Fördermitteln Zur Umsetzung notwendige Akteure: Moderation durch Governancestruktur der Nationalen Strategie und/oder das nationale Netzwerkbüro in Abstimmung mit AG VIII, Wissenschaftler*innen, Medienexpert*innen, Journalist*innen, Akademien Beschreibung Maßnahme: Etablierung eines kontinuierlichen Wissenstransfers mit unterschiedlichen und spezifisch ausgerichteten Formaten, um Fördermittel von Stiftungen und spendenbereiten Ein- zelpersonen zu akquirieren. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Für Stiftungen und spendenbereite Einzelpersonen sollten individuelle Informationsmateria- lien erstellt werden • Mittelfristig (2–3 Jahre): Ausgehend vom Mapping der potenziellen Förderer und Stiftungen sollte speziell für den Bereich des Wissenstransfers auch eine Förderung durch einschlägige Stiftungen zum Zweck der Erstellung allgemeiner Informationsmaterialien zu GCT angestrebt werden. Insbesondere für Zielgruppen mit spezifischem Informationsbedarf (wie z. B. Menschen mit anderen Vor- stellungen und Haltungen zur Prävention und Therapie von Erkrankungen oder bildungsfernen Gruppen) sollten spezielle Fördermittel (z. B. von regionalen Stiftungen mit einem Fokus auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt) eingesetzt werden. • Mittel- bis langfristig (3–5 Jahre): Durchführung öffent- lichkeitswirksamer Veranstaltungen zur Schaffung von Awareness und Spendenakquise (z. B. wie bei Telethon, Ein Herz für Kinder etc.) Erfolgsindikatoren • Höhe der Fördermittel • Reichweite des Wissenstransfers Maßnahme 3: Verstärkung bereits etablierter bzw. geplanter Fördermaßnahmen und deren Synergieent- wicklung mit Stiftungen und spendenbereiten Einzelpersonen Zur Umsetzung notwendige Akteure: Moderation durch Governance-Struktur der Nationalen Strategie und/oder das nationale Netzwerkbüro in Ab- stimmung mit AG VIII, Forschungsförderorganisationen Beschreibung Maßnahme: In der Umsetzung der Nationalen Strategie sollten Optionen der Synergieentwicklung bereits bestehender Fördermaßnahmen für GCT (z. B. im Rahmen der DZGs, von regionalen Zentren etc.) mit Stiftungen bzw. spenden- bereiten Einzelpersonen gezielt gefördert werden, z. B. im Sinne von Matching-Funds. Zeitachse und Ressourcenbedarf • Kurzfristig (1 Jahr): Mapping der bestehenden regiona- len Strukturen im Bereich GCT mit Beschreibung der Schwerpunkte und Kapazitäten. Danach sollte ermittelt werden, welche Stiftungen und Förderer einen Regio- nal- bzw. Schwerpunktbezug aufweisen, um ggf. mit diesen vernetzt werden zu können. Außerdem sollten neue Stiftungen mit passenden Stiftungszwecken im Regionalbezug zu bestehenden Fördermaßnahmen und Strukturen aktiv angesprochen werden • Langfristig (5 Jahre): Entstehung eines Netzwerks von Stif- tungen/Förderern und Forschungseinrichtungen von GCT Erfolgsindikatoren • Anzahl und Umfang von Förderungen und Kooperatio- nen von Institutionen mit Stiftungen • Entstehung von Netzwerken und Verbundprojekten 123HANDLUNGSFELD VIII: INTERAKTION MIT DER GESELLSCHAFT Übersicht: Strategische Ziele und Maßnahmen Handlungsfeld Strategisches Ziel Maßnahme I Vernetzung und Unterstützung der Stakeholder 1) Koordinierte Umsetzung der Maß- nahmen der Nationalen Strategie 1) Etablierung einer Governancestruktur zur Umsetzung der Strategie 2) Stärkung der politischen Verantwortung für das nationale Zukunftsthema GCT 1) Jährlicher Fortschrittsbericht zur Nationalen Strategie für GCT 2) Unterjährige Maßnahmen zur Vermittlung der Erfolge des Nationalen Netzwerks GCT gegenüber der Politik auf Bundes- und Landesebene 3) Politische Informationsveranstaltungen an Innovationsstandorten 4) Kontaktaufbau und -pflege mit deutschen Vertreter*innen in EU-Gremien und Ausschüssen 3) Stärkung nationaler Vernetzungsstrukturen 1) Etablierung einer zentralen Anlaufstelle (GCT-Website) mit strukturierten Informationen über alle Stakeholder 2) Nationale GCT-Landkarte mit den relevanten Stakeholdern, Strukturen und sonstigen Akteuren sowie deren funktionellen Interaktionen 3) Analyse der Netzwerkkomponenten und ihrer Vernetzung mit anschließender SWOT-Analyse 4) Platzierung von GCT-Netzwerkanliegen in der nationalen Wissenschaftsgemeinschaft, Netzwerkveranstaltungen 4) Auf- und Ausbau nationaler und internationaler Vernetzungs- aktivitäten 1) Information von nationalen und internationalen Patientenvertretungen 2) Information von Patient*innen 3) Information internationaler/europäischer klinischer Forschungsgruppen 4) Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Regulatoren 5) Ansprache von nationalen und internationalen Investor*innen und Geldgeber*innen 6) Austausch und Kooperation mit Public-private Partnership (PPP)-Initiativen, insbesondere der europäischen Innovative Medicines Initiative (IMI) 7) Gezielte Information von Wissenschaftsorganisationen und Verbänden 8) Platzierung der GCT-Initiative auf Internationalen Wissenschaftskongressen 9) Informationsaustausch mit Medizinischen Leistungserbringern und Krankenkassen 10) Einbeziehung internationaler Entitäten in die GCT-Wertschöpfungskette II Ausbildung und Kompetenzstärkung 1) Aufbau von Aus- und Weiterbil- dungsprogrammen für Nach- wuchs- und Fachkräfte sowie Verbesserung der für die Aus- und Weiterbildung notwendigen Infrastruktur 1) Konzepterstellung und Implementierung einer mehrgliedrigen, modularen Zusatzausbildung 2) Etablierung von berufsbegleitenden interdisziplinären Master- und Promotions- programmen an Universitäten und Fachhochschulen sowie von Trainingsprogrammen für alle in der GCT tätigen Berufsgruppen 3) Einrichtung von nationalen Ausbildungs- und Trainingszentren für GCT zur Stärkung akademischer und nichtakademischer sowie industrieller Kompetenzen 2) Entwicklung von adäquaten Karriere-, Gratifikations- und Interaktionskonzepten 1) Scha� ung von Anreiz- und Gratifikationssystemen sowie von Karrierekonzepten 2) Entwicklung eines Interaktionskonzepts der an der Ausbildung und Karriereentwicklung beteiligten Stakeholder NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 124 Handlungsfeld Strategisches Ziel Maßnahme III Technologietransfer 1) Verbesserung der Rahmenbe- dingungen zur frühen Erkennung und Umsetzung des innovativen Potenzials von wissenschaftlichen Ergebnissen 1) Bildung, Ausbildung und Schulung 2) Stärkung der Technologietransferstellen (TTOs) 3) Aufbau von Strukturen zur gezielten Umsetzung und Marktvorbereitung von GCT-Projekten 2) Ganzheitliche Beratung und Bewertung von Transferprojekten, die den gesamten Entwick- lungsprozess eines innovativen Prüfpräparats (Investigational Medicinal Product, IMP) von der Produktion bis zur Anwendung am Patienten oder an der Patientin einbezieht 1) Aufbau einer Product Development Unit (PDU) zur Unterstützung von Projektplanung und -durchführung 2) Scha� ung und Betrieb von gemeinsam nutzbarer Infrastruktur für GCT-Entwickler*innen 3) Erleichterung der Verwertung des gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Potenzials der wissenschaftlichen Ergebnisse 1) Erarbeitung eines nationalen Leitfadens für transparente Ausgründungsstandards, zum Beispiel auf der Basis des USIT Guides 2) Klärung und Verbesserung der Rahmenbedingungen, damit Start-ups in der Anfangs- phase bestehende Infrastrukturen der (Mutter-)Forschungseinrichtung verwenden können, insbesondere teure GMP-Infrastruktur 3) Patentrecherchen und Analysen für einige wenige absolute Schlüsseltechnologien 4) Etablierung der Anerkennung von Transferleistungen und Transla- tionserfolgen als Teil der wissen- schaftlichen Reputation von Einzelpersonen und Institutionen 1) Optimierung der akademischen Anreizsysteme und projektspezifische Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter*innen 2) Erfolgsgeschichten zum Technologietransfer kommunizieren 3) Transferleistungen von Forschungseinrichtungen als Qualitätskriterium IV Standards, Normen und regulatorische Rahmen- bedingungen 1) Defragmentierung und Vereinheit- lichung von Zuständigkeiten und Prozessen in der klinischen Forschung und Entwicklung von GCT sowie Stärkung der Bundes- oberbehörde und ihrer Ressour- cen als Single Point of Contact 1) Umsetzung von einheitlichen Standards und Prozessen zur Erteilung einer Herstellungs- erlaubnis insbesondere im Kontext von GCT und ihren Startmaterialien und Wirksto� en durch Anpassung der Kompetenzzuordnung zwischen lokalen Behörden und dem PEI 2) Stärkung des PEI mit ausreichenden Ressourcen 3) Zusammenführung und Integration der verschiedenen Genehmigungsprozesse für die Entwicklung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika einschließlich ihrer Software in das bestehende Antrags- und Genehmigungsverfahren für Arzneimittelstudien nach EU VO CTR 536/2014 und in den zentralen Zulassungsprozess nach Regulation (European Commission, EC) No 726/2004 2) Kontinuierliche Anpassung regulatorischer Prozesse an die Entwicklungen im GCT-Bereich 1) Aufbau eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums 2) Erweiterung von Master-File-Systemen auf GCT 3) Entwicklung und Einführung eines „Entwicklungsfelds“/einer „Sandbox“ 4a) Ergebniso� ene Diskussion zur derzeitigen ATMP-Definition und zu den relevanten Regulationswegen für den Bereich adoptiver Zelltherapien mit genetisch veränderten Zellen (z. B. CAR-T-Zelltherapie) 4b) Reform des deutschen Stammzellgesetzes 5) Aufbau eines Registers für Hospital Exemptions zur Erhöhung der Transparenz und Erfolgsmessung 3) Erhöhung der Verfügbarkeit niederschwelliger regulatorischer Beratung 1) Aufbau eines Angebots niederschwelliger regulatorischer Beratung 125ANHANG Handlungsfeld Strategisches Ziel Maßnahme V Ausbau von Qualität und Kapazitäten in der GMP-Produktion 1) Bedarfsangepasster Auf- und Ausbau von qualifizierten GMP- Infrastrukturen (Herstellungs- und Qualitätskontrollkapazitäten), insbesondere für Ausgangs- materialien und für komplexe GCT-Produkte 1) Scha� ung eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums 2) Erhebung von Daten zu den vorhandenen und in Planung und im Aufbau befindlichen akademischen und industriellen GMP-Infrastrukturen in Deutschland im Vergleich zu Europa sowie Ermittlung des Bedarfs an GMP-Infrastrukturen zur Herstellung und Qualitätskontrolle von GCT 3) Bereitstellung ausreichender Mittel von Bund, Ländern und anderen Kapitalgebern für den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau, Erhalt sowie den Betrieb von GMP-Infrastrukturen 4) Scha� ung einer zentralen nationalen Produktionseinrichtung für die Herstellung kritischer Ausgangssto� e für GCT 2) Sicherstellung der benötigten Personalkapazitäten und Expertise für die GCT-Herstellung und Qualitätskontrolle 1) Erweiterung und Professionalisierung des Angebots an Aus- und Weiterbildung von qualifiziertem Personal in allen Bereichen der GMP-Produktion von GCT 2) Verbesserung der Arbeitsrahmenbedingungen zur Gewinnung und zum Halten qualifizierten Fachpersonals im Bereich GCT 3) E� izienzsteigerung und Beschleunigung der Prozesse in der Herstellung 1) Aufbau einer übersichtlichen, für alle Akteure zugänglichen Datenbank mit herstellungsrelevanten Informationen und Unterlagen 2) Scha� ung einer einheitlichen Wissens- und Kommunikationsgrundlage basierend auf Repositorien zur bzw. zum einheitlichen Datenspeicherung und -zugri� 4) Weiterentwicklung und rsikobasierte Verschlankung der Rahmenbedingungen 1) Harmonisierung und risikobasierte Verschlankung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben für die GMP-gerechte Herstellung und Kontrolle VI Forschung und Entwicklung 1) Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für translatio- nale Forschung und Entwicklung 1) Etablierung eines Nationalen GCT-Netzwerks mit Knotenpunkten 2) Identifikation und Förderung von Zukunftsthemen 1) Etablierung neuer flexibler Förderformate mit kurzer Vorlaufzeit, die Bedarfe erfüllen, die derzeit nicht ausreichend berücksichtigt sind 3) Verbesserung der organisatori- schen und regulatorischen Rah- menbedingungen für präklinische und klinische GCT-Studien 1) Leichtere Implementierung von GCT-Herstellung und ihrer Translation in frühe klinische Studien 2) Akzeptanz von Tierversuchen und realistische Einschätzung der Möglichkeiten von Ersatzverfahren 3) Erhebung und Bereitstellung von Leistungskennzahlen von Regulator*innen und Aufsichtsbehörden 4) Optimierung und Weiterentwicklung von Ethikkommissionen 4) Gewährleistung der Einbindung von Patient*innen Patientenfür- sprecher*innen und Patienten- organisationen 1) Festlegung von Standards für Projektbudgets und die Vergütung von Patienten- vertreter*innen 2) Entwicklung spezifischer Interaktionskonzepte 5) Mentalitätswandel und Verstärkung eines bioentrepre- neurial Spirit in der deutschen GCT-Gemeinschaft 1) Förderung des für GCT notwendigen Mentalitätswandels 2) Karriereaussichten und Zielpositionen für Naturwissenschaftler*innen als Bioentrepreneure im ö� entlichen Sektor NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 126 Handlungsfeld Strategisches Ziel Maßnahme VII Marktzulassung und Übergang in die Versorgung 1) Erleichterter Zugang zu und ge- zielte Auswahl von Patient*innen für eine GCT 1) Entwicklung und Umsetzung von Fort- und Weiterbildungskonzepten zur optimalen Diagnostik für das Identifizieren und Stratifizieren von Patient*innen sowie das Monitoring des Behandlungsverlaufs für Einrichtungen der Regelversorgung 2) Verankerung interdisziplinärer Therapieentscheidungs-Boards in der GCT-Diagnostik 3) Erstellung von bundesweit einheitlichen Qualifikationskriterien und Standards für die entsprechende GCT-Zugangs- und -Verlaufsdiagnostik 2) Flexibilisierung von Erstattungs- und Versorgungsmodellen in der Anwendung von GCT 1) Berücksichtigung der bestverfügbaren Evidenz im Rahmen der Zusatznutzenbewertung 2) Anpassung der Kriterien für die Berücksichtigung versorgungsnaher Daten bei der Nutzenbewertung 3) Konkretisierung der nutzenbasierten Preisbildung 4) Verstärkte Nutzung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen im Rahmen der zentralen Preisverhandlung 5) Vereinheitlichung und Kostendeckung der Vergütung der Diagnostik 6) Scha� ung flexiblerer Erstattungsmodelle in der Finanzierung der Qualitätssicherung/ Versorgung 3) Qualitativ hochwertige, sichere und e� iziente Behandlung der Patient*in- nen mit innovativen Therapien durch die Etablierung von interdisziplinä- ren GCT-Behandlungseinrichtungen 1) Etablierung einer engen strukturellen Interaktion von Forschung und Versorgung 2) Verschlankung der Prozesse der für die Durchführung von GCT notwendigen Qualifizierungen und Zertifizierungen der Behandlungseinrichtungen 3) Verschlankung der Prozesse der Vertragsgestaltung 4) Sicherstellung einer reibungslosen Zuweisung und Kommunikation unter den an der Behandlung beteiligten Personen und Institutionen 4) Optimierung und Etablierung der Datenlandschaft zum Zwecke der vielseitigen Nutzbarkeit in der Forschung und Nachverfolgung von Langzeitdaten von GCT 1) Standardisierung der Erfassung und Dokumentation von Anwendungsdaten 2) Verstetigung eines methodenspezifischen nationalen GCT-Registers VIII Interaktion mit der Gesellschaft 1) Informiertheit der Gesellschaft über GCT durch Bereitstellung verlässlicher und zielgruppenspe- zifischer Informationen 1) Aufbau einer zentralen Kommunikationsplattform mit Webpräsenz zur Bereitstellung von Informationen für die verschiedenen relevanten Zielgruppen 2) Zielgruppenspezifische Informationsangebote für die breite Ö� entlichkeit erstellen bzw. auf diese verweisen 3) Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Medienvertreter*innen/ Journalist*innen erstellen bzw. auf diese verweisen 4) Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Patient*innen und Patienten- organisationen erstellen bzw. auf diese verweisen 5) Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Schüler*innen, Studierende und Lehrende erstellen bzw. auf diese verweisen 6) Zielgruppenspezifische Informationsangebote für medizinische Fachgesellschaften erstellen bzw. auf diese verweisen 7) Regelmäßigen Newsletter für einschlägige GCT-Publikationen und -Aktivitäten für Patient*innen/Organisationen/Fachgesellschaften anbieten 2) Unterstützung/Beratung der Entscheidungsträger*innen durch Stärkung der Interaktion mit der Politik sowie Herstellung/ Wahrung eines ergebniso� enen geisteswissenschaftlichen/gesell- schaftlichen Diskurses 1) Verbesserung der zielgerichteten Übermittlung von Informationen an die Politik 2) Herstellung/Wahrung eines ergebniso� enen geisteswissenschaftlichen/gesellschaft- lichen Diskurses 3) Gezielte Förderung des Nut- zenpotenzials von GCT durch verstärkte Einbeziehung und Beteiligung von Forschungsförde- rorganisationen, Stiftungen und spendenbereiter Zivilgesellschaft 1) Identifizierung und Mapping von Förderorganisationen, Stiftungen und fördernden Privatpersonen 2) Erstellung von spezifischem Informationsmaterial für Stiftungen und spendenbereite Einzelpersonen sowie Durchführung ö� entlichkeitswirksamer Veranstaltungen zur Spen- denakquise durch Einwerbung von auf den Wissenstransfer ausgerichteten Fördermitteln 3) Verstärkung bereits etablierter bzw. geplanter Fördermaßnahmen und deren Synergie- entwicklung mit Stiftungen und spendenbereiten Einzelpersonen 127ANHANG Abkürzungsverzeichnis 5qSMA Spinale Muskelatrophie auf Chromosom 5 AABB � Association for the Advancement of Blood and Biotherapies / Vereinigung zur Förde- rung von Blut- und Biotherapien AAV Adeno-assoziierte Viren AbD Anwendungsbegleitende Datenerhebung ACHSE Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen AG Arbeitsgruppe AMG Arzneimittelgesetz AMNOG Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz AMWHV � Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungs verordnung AM-NutzenV � Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung ATMP � Advanced Therapy Medicinal Products / Arzneimittel für neuartige Therapien BÄK Bundesärztekammer BEL Belgien BfArM � Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BMBF � Bundesministerium für Bildung und Forschung� BMG Bundesministerium für Gesundheit BMWK � Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BOB Bundesoberbehörde BvR � Beschwerdeverfahren des Bundesverfassungsgerichts CAR � Chimeric Antigen Receptor / Chimärer Antigenrezeptor Cas CRISPR-assoziiertes Protein CDMO � Contract Development and Manufacturing Organization Organisation für Auftrags entwicklung und -fertigung CRISPR � Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats / gehäuft auftretende, regelmäßig unterbrochene, kurze Palindrom-Wiederholungen CTA Clinical Trial Application CTIS � Clinical Trials Information System / Informationssystem für klinische Prüfungen CTO Clinical Trial Office / Klinisches Studienbüro CTR � Clinical Trials Regulation / Verordnung über klinische Prüfungen DDC � Drug-Device-Combination / Kombinationsprodukt DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft DKH Deutsche Krebshilfe DMD Duchenne Muskeldystrophie DRG Diagnosis Related Groups DRST � Deutsches Register für hämatopoetische Stammzelltransplantation und Zelltherapie DZG � Deutsche Zentren für Gesundheits forschung EBMT � European Society for Blood and Marrow Transplantation / Europäische Gesellschaft für Blut- und Knochenmarktransplantation ELSA � Ethical Legal and Social Aspects / ethische, rechtliche und soziale Aspekte EMA � European Medicines Agency / Europäische Arzneimittelbehörde EORTC � European Organisation for Research and Treatment of Cancer / Europäische Organi- sation für Forschung und Behandlung von Krebs ERN � European Reference Networks / Europäische Referenznetzwerke ESC � Embryonic Stem Cells / Embryonale Stammzellen EU Europäische Union EU-VO EU-Verordnung FIH � First-in-human / Erstanwendung am Menschen FDA � U.S. Food and Drug Administration / Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten FDZ Forschungsdatenzentrum FTO Freedom-to-Operate / Ausübungsfreiheit G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss GB Great Britain / Großbritannien GCT Gen- und zellbasierte Therapien GKV Gesetzliche Krankenversicherung GLP � Good Laboratory Practice / Gute Labor- praxis GMP � Good Manufacturing Practice / Gute Herstellungspraxis hiPSCs � Human Induced Pluripotent Stem Cells / Humane induzierte pluripotente Stamm- zellen HDR � Homology-directed repair / Homologiegerichtete Reparatur HTA � Health Technology Assessment / Bewer- tung von Gesundheitstechnologien IIT � Investigator-Initiated Trial / Prüferinitiierte Studie NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 128 IMA Indikatorgestützte Mittelallokationen IMI � Innovative Medicines Initiative / Initiative für innovative Arzneimittel IMP � Investigational Medicinal Product / Medizinisches Prüfpräparat IND Investigational New Drug / Prüfpräparat IP � Intellectual Property / Geistiges Eigentum iPS Zellen / iPSC � Induced Pluripotent Stem Cell / Induzierte pluripotente Stammzelle IVDR � In Vitro Diagnostic Regulation / Verordnung für In-vitro-Diagnostika IQWiG � Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen KI Künstliche Intelligenz MATSE � Mathematisch-technische*r Softwareentwickler*in MRC � Medical Research Council / Medizinischer Forschungsrat MDR � Medical Device Regulation / Medizinprodukteverordnung MRD � Minimal Residual Disease / Minimale Resterkrankung mRNA � Messenger-Ribonucleic acid / Boten-Ribonukleinsäure Morbi-RSA � Morbiditätsorientierter Risikostruktur ausgleich MTA Medizinisch-technische*r Assistent*in NGS � Next Generation Sequencing / Hochdurchsatzsequenzierung n-of-few Wenige Patienten*innen n-of-1 Einzelne Patienten*innen NUM Netzwerk Universitätsmedizin OBO Foundry � Open Biological and Biomedical Ontology Foundry / Offene biologische und biomedizinische Ontologie-Gemeinschaft OPS Operationen- und Prozedurenschlüssel PAES � Post-authorization efficacy studies / Wirksamkeitsstudien nach der Zulassung PASS � Post-authorization safety studies / Unbedenklichkeitsstudien nach der Zulassung PCSK9 � Proprotein Convertase Subtilisin/Kexin Type 9 / Proproteinkonvertase Subtilisin/ Kexin Typ 9 PDU � Product Development Unit / Einheit für Produktentwicklung PEI Paul-Ehrlich-Institut PICO � Population, Intervention, Comparator, Outcome / Population, Behandlung, Vergleichsgruppe, Ergebnis PPP � Public-private Partnership / Öffentlich-private Partnerschaft QP Qualified Person / Sachkundige Person QS-I Qualitätssicherungsmeetings I RKI Robert Koch-Institut RNA Ribonucleic acid / Ribonukleinsäure RSU � Regulatory Support Unit / Einheit für Regulatorische Unterstützung RWE � Real-World-Evidenz / Daten aus der medizinischen Routine SGB V � Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SOP � Standard Operating Procedure / Standardarbeitsanweisung SPRIN-D � Bundesagentur für Sprunginnovationen SWOT � Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats / Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken TenU � Internationale Kollaboration für die Erfassung effektiver Praktiken bei der Vermarktung von Forschung TierSchG Tierschutzgesetz TPP Target Product Profile / Zielproduktprofil TTO � Technologie-Transfer-Office / Technologietransferstelle USA � United States of America / Vereinigte Staa- ten von Amerika USIT Guide � University Spinout Investment Terms / Investitionsbedingungen für Hochschulaus- gründungen VC Venture Capital / Wagniskapital VerfO Verfahrensordnung WES/WGS � Whole Exome/Genome Sequencing / vollständige Exom-/Genomsequenzierung WIPANO � Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen WissZeitVG Wissenschaftszeitvertragsgesetz ZLG � Zentralstelle der Länder für Gesundheits- schutz bei Arzneimitteln und Medizin produkten 129ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Verzeichnis der Autor*innen Aigner, Michael � Universitätsklinikum Erlangen, Medizinische Klinik 5 – Hämatologie und Internistische Onkologie, Erlangen Apel, Michael Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG, R&D Department – Grants and Collaborations, Bergisch Gladbach Aschermann, Katja TETEC AG, Quality, Reutlingen Aygün, Hüseyin BioSpring Gesellschaft für Biotechnologie mbH, Frankfurt am Main Ayuk, Francis � Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Klinik für Stammzelltransplantation, Hamburg und Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Hämatopoetische Stammzelltransplantation und Zelltherapie (DAG-HSZT) e.V., München Baluch, Maike Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH), Market Access, Berlin Bartok, Eva Universitätsklinikum Bonn, Institut für Expermintelle Hämatologie und Transfusionsmedizin, Bonn Bathmann, Thorsten Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa), Bereich Wirtschaftspolitik, Berlin Baum, Christopher Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Berlin Beckhove, Philipp � LIT – Leibniz-Institut für Immuntherapie, Abteilung Interventionelle Immunologie, Regensburg und Universität Regensburg, Regensburg Beier, Fabian � Uniklinik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen, Klinik für Hämatologie, Onkologie, Hämostaseologie und Stammzelltransplantation, Aachen Berdel, Wolfgang � Ethik-Kommission Westfalen-Lippe, Münster und Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen, Berlin und Universitätsklinikum Münster, Medizinische Klinik A, Münster Besser, Daniel � Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Dialogplattform Stammzellforschung, Berlin und German Stem Cell Network (GSCN), Berlin Bethge, Wolfgang � Universitätsklinikum Tübingen, Medizinische Klinik II Hämatologie, Onkologie, Klinische Immunologie und Rheumatologie/Zentrum für Klinische Studien ZKS Tübingen, Tübingen und Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Hämatopoetische Stammzelltransplantation und Zelltherapie (DAG-HSZT) e.V., München Bethke, Ulf Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG, Cell and Gene Therapy Business APAC, Bergisch Gladbach Bönig, Halvard � Goethe-Universität Frankfurt, Fachbereich Medizin, Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, Translationale Entwicklung von Zelltherapeutika, Frankfurt am Main und DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen, Abteilung Zelltherapeutika/GMP, Frankfurt am Main Bornhäuser, Martin � Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Med. Klinik und Poliklinik I, Dresden und Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Dresden Brüstle, Oliver � Universitätsklinikum Bonn, Institut für Rekonstruktive Neurobiologie, Bonn und German Stem Cell Network (GSCN), Berlin Buchholz, Frank � Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Medizinische Systembiologie, Dresden Buhl, Thomas Helmholtz Munich, Venture & Transfer Programs, München Bunders, Madeleine � Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Sektion Regenerative Medizin und Immunologie, III. Medizinische Klinik und Poliklinik, Hamburg und Leibniz-Institut für Virologie, Hamburg Büning, Hildegard � Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Institut für Experimentelle Hämatologie, Hannover und Deutsche Gesellschaft für Gentherapie e.V. (DG-GT e.V.), Hannover Busch, Dirk � Technische Universität München (TUM), TUM School of Medicine and Health, Institut für Med. Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene, München und Deutsches Zentrum für Infektions- forschung (DZIF), Braunschweig Bussmann, Jens Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V., Berlin A B NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 130 Cantz, Tobias � Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Abteilung Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie, Hannover Cathomen, Toni � Universitätsklinikum Freiburg, Institut für Transfusionmedizin und Gentherapie, Freiburg und Universität Freiburg, Medizinische Fakultät, Freiburg Challand, Andrea F. Hoffmann-La Roche Ltd, Pharma Technical CGT/ Regulatory Affairs, Basel, Schweiz Conrad, Christoph Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Stabsstelle Regulatorik, Berlin Di Donato, Nataliya Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Institut für Humangenetik, Hannover Duda, Georg � Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Julius Wolff Institut und BIH Center for Regenerative Therapies, Berlin und Charité – Universitätsmedizin Berlin, Centrum für Muskuloskeletale Chirurgie, Berlin Edinger, Matthias � Universitätsklinikum Regensburg, Klinik und Poliklinik für Innere Medizin III, Regensburg und Leibniz-Institut für Immuntherapie, Regensburg Eichmüller, Stefan � Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), GMP & T Zelltherapie, Heidelberg und Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Heidelberg Einsele, Hermann Universitätsklinikum Würzburg, Medizinische Klinik und Poliklinik II (ZIM), Würzburg Eiz-Vesper, Britta � Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Institut für Transfusionsmedizin und Transplantat Engineering Hannover und Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF), Hannover-Braunschweig Englmeier, Ludwig � Technische Universität Dresden, Zentrum für Regenerative Therapien Dresden (CRTD), Dresden und scrIPtum, Patentanwaltskanzlei, Dr. Ludwig Englmeier, Oberaudorf Eyrich, Matthias Universitätsklinikum Würzburg, Kinderklinik und Poliklinik, Würzburg Fehse, Boris � Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Klinik für Stammzelltransplantation, Forschungsabteilung Zell- und Gentherapie, Hamburg Feuchtinger, Tobias � Universitätsklinikum Freiburg, Pädiatrische Hämatologie und Onkologie, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Freiburg Föll, Jürgen � Universitätsklinikum Regensburg, Abteilung für pädiatrische Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation, Regensburg Forler, Daniel Bayer AG, BD&L – CGT/Cardiovascular/Immunology, Berlin Förner, Johannes Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Patientenbeirat Krebsforschung, Heidelberg Frank, Stefan BlueRock Therapeutics, Strategy & Operations, Berlin Frick, Markus Bayer AG, Global Market Access for Cell and Gene Therapy, Berlin Fricke, Stephan � Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie, Abteilung Zell- und Gentherapieentwicklung, Leipzig und Klinikum Chemnitz gGmbH, Klink für Innere Medizin III, Hämatologie, Onkologie und Zelltherapie, Chemnitz Friedrichs, Juliane Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V., Bonn Fuchs, Anke Technische Universität Dresden, Zentrum für Regenerative Therapien Dresden (CRTD), Dresden Fülle, Hans-Jürgen Miltenyi Biomedicine GmbH, Global Regulatory Affairs, Bergisch-Gladbach C D E F 131VERZEICHNIS DER AUTOR*INNEN Gaber, Faten Roche Pharma AG, Abteilung Kommunikation und Public Affairs, Grenzach-Wyhlen Gallus, Christian Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Strategisches Wissenschaftsmanagement, Berlin Gazlig, Thomas Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Charité BIH Innovations, Berlin Graessner, Holm Universität und Universitätsklinikum Tübingen, Zentrum für Seltene Erkrankungen, Tübingen Grimm, Dirk � Universität Heidelberg, Medizinische Fakultät und Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Zentrum für Infektiologie, Abteilung Virologie, Sektion Virale Vektortechnologie, BioQuant, Heidelberg Grunwald, Stefanie Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Charité BIH Innovation, Berlin Grüters-Kieslich, Annette Eva Luise und Horst Köhler Stiftung, Bonn Gwinner, Thomas TETEC Tissue Engineering Technologies AG, Reutlingen Hahne, Andrea Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V., Bonn Haindl, Markus Roche Diagnostics GmbH, Gene Therapy Technical Research and Development, Penzberg Harms, Günter � Novartis Pharma GmbH, Novartis Gene Therapies, Market Access, Germany, Austria, Switzerland, Nürnberg Hauke, Rudolf � Patientenbeirat Krebsforschung des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz), Heidelberg und Patientenforschungsrat Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Heidelberg Hauser, Hansjörg � Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung (HZI), Wissenschaftliche Strategie, Braunschweig und Instituto de Biologia Experimental e Tecnologica (iBET), Lissabon, Portugal Hengst, Julia Sartorius Stedim Biotech GmbH, Technical Sales and Product Management, Göttingen Herr, Wolfgang � Universitätsklinikum Regensburg, Klinik und Poliklinik für Innere Medizin III – Hämatologie und internistische Onkologie, Regensburg und Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Standort WERA Hildebrandt, Martin � Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (TUM), Medizinische Klinik und Poliklinik III, Hämatologie und Onkologie, München und Ethikkommission des Landes Berlin, Berlin Hoehne, Annette Novartis Deutschland GmbH, Medical, Nürnberg Hoffmann, Georg Friedrich � Universitätsklinikum Heidelberg, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Klinik I (Schwerpunkte: Allgemeine Kinderheilkunde, Neuropädiatrie, Stoffwechsel, Gastroenterologie, Nephrologie), Heidelberg Hölig, Kristina � Technische Universität Dresden, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Medizinische Klinik und Poliklinik I Transfusionsmedizin, Dresden Höpken, Uta Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft, Berlin Hoppe Alvarez, Laura � Bayer AG, Business Development & Licensing & OI,PH, Pharmaceuticals, BD&L Strategy & Operations, Düsseldorf Houwaart, Stefanie BRCA-Netzwerk e.V. – Hilfe bei familiären Krebserkrankungen, Bonn Huber, Nathalie Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Biomedical Innovation Academy (BIA), Berlin Hudececk, Michael � Universitätsklinikum Würzburg, Medizinische Klinik und Poliklinik II, Würzburg und Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie IZI, Leipzig, Außenstelle für Zelluläre Immuntherapie, Würzburg Humpe, Andreas � Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Klinikum, Abteilung für Transfusionsmedizin, Zelltherapeutika und Hämostaseologie, München Jäger, Dirk � Universitätsklinikum Heidelberg, Medizinische Onkologie, Nationales Centrum für Tumorerkrankungen Heidelberg, Heidelberg und Deutsches Krebsforschungszentrum DKFZ, Klinische Kooperationseinheit „Applied Tumor-Immunity“, Heidelberg G H J NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 132 Kachler, Marco Fachhochschule Kärnten, Institut für Biomedizinische Analytik, Klagenfurt, Österreich Kahnert, Michael Miltenyi Biotec B.V. und Co. KG, Bergisch Gladbach Kalinke, Ulrich � „TWINCORE, Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung, eine Gemeinschafts- einrichtung des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Institut für Experimentelle Infektionsforschung, Hannover Kauch, Michael Michael Kauch Consulting, Dortmund Käuferle, Theresa � Ludwig-Maximilians-Universität Klinikum – Dr. von Hauner’sche Kinderklinik, Abteilung Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation, München und Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF), München Kim, Johnny TRON gGmbH, The Center for Cardiovascular Immunology and Regeneration, Mainz Kinner, Stefan Vertex Pharmaceuticals Government Affairs & Public Policy, München Kirschner, Janbernd � Universitätsklinikum Freiburg, Klinik für Neuropädiatrie und Muskelerkrankungen, Freiburg im Breisgau Klump, Hannes � Universitätsklinikum der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen, Institut für Transfusionsmedizin und Zelltherapeutika, Aachen Kobold, Sebastian � Ludwig-Maximilians-Universität Klinikum, Abteilung für klinische Pharmakologie, München und Deutsches Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK), Partnerstandort München Kochanek, Stefan Universitätsklinikum Ulm, Abteilung Gentherapie, Ulm Köhl, Ulrike � Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie IZI, Leipzig und Universität Leipzig, Medizinische Fakultät / Universitätsklinikum Leipzig, Institut für Klinische Immunologie, Leipzig Künkele-Langer, Annette Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Pädiatrie m.S. Onkologie und Hämatologie, Berlin Kupatt, Christian � Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (TUM), Klinik und Poliklinik für Innere Medizin I, München Kurz, Thekla Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG, Miltenyi Bioindustry, Bergisch Gladbach Lamprecht, Björn Roche Pharma AG, Integrated Commercial Solutions, Grenzach-Wyhlen Landsberg, Christiane Thermo Fisher Scientific B.V., Government Relations Germany, Berlin Lang, Peter Universitätsklinikum Tübingen, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Abteilung I, Tübingen Latz, Eicke � Deutsches Rheuma-Forschungszentrum Berlin, Berlin und Charité-Universitätsmedizin Berlin, Berlin Lengerke, Claudia � Universitätsklinikum Tübingen, Innere Medizin II-Hämatologie, Onkologie, klinische Immunologie und Rheumatologie, Tübingen Lickert, Heiko � Helmholtz Munich, Institute of Diabetes and Regeneration Research, Neuherberg und Technische Universität München (TUM), Fakultät für Medizin, München Lübker, Carolin Roche Pharma AG, Health System & Governmental Affairs, Grenzach-Wyhlen Ludwig, Barbara � Technische Universität Dresden, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Medizinische Klinik und Poliklinik III, Dresden Luger, Elke � Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Nationales Netzwerkbüro für Gen- und Zelltherapien, Berlin Maass, Gerd Roche Diagnostics GmbH, Scientific Partnerships, Penzberg Mackensen, Andreas � Universitätsklinikum Erlangen, Medizinische Klinik 5 – Hämatologie & Internistische Onkologie, Erlangen und Bayerisches Zentrum für Krebsforschung (BZKF), Erlangen Magnus, Jørgen Barsett Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen, Aachen Maleck, Klaus ITM Isotopen Technologien München AG, München K L M 133VERZEICHNIS DER AUTOR*INNEN Martin, Ulrich � Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Klinik für Herz-, Thorax-, Transplantations- und Gefäßchirurgie, Leibniz Forschungslaboratorien für Biotechnologie und künstliche Organe, Hannover Matz, Mareen Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Strategisches Wissenschaftsmanagement, Berlin Meisel, Roland � Heinrich-Heine-Universität, Universitätsklinikum Düsseldorf, Klinik für Kinder-Onkologie, -Hämatologie und Klinische Immunologie, Pädiatrische Stammzelltherapie, Düsseldorf Melchior, Eike � Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa), Erstattungspolitik im Geschäftsbereich Markt und Erstattung, Berlin Michalakis, Stylianos � Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Klinikum, Augenklinik und Poliklinik, München Mitar, Ivonne Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa), Forschung & Entwicklung, Berlin Müller-Tidow, Carsten � Universitätsklinikum Heidelberg, Medizinische Klinik V, Hämatologie, Onkologie und Rheumatologie, Heidelberg und Universitätsklinikum Heidelberg, Zentrum für Gen- und Zelltherapie, Heidelberg Mytilineos, Joannis � Zentrales Knochenmarkspender-Register für die Bundesrepublik Deutschland gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ulm Nickolaus, Jan BioSpring GmbH, Frankfurt am Main Niemann, Julia Sartorius Stedim Biotech GmbH, Corporate Research, Advanced BioProcessing, Göttingen Peters, Jens � Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), Klinische Forschung, Tierarzneimittel, Berlin Platzbecker, Uwe � Universitätsklinikum Leipzig AöR, Klinik und Poliklinik für Hämatologie, Zelltherapie, Hämostaseologie und Infektiologie, Early Clinical Trials Unit Leipzig (ECTUL), Leipzig Protzer, Ulrike � Technische Universität München (TUM), School of Medicine and Health, Institut für Virologie, München und Helmholtz Munich, Institut für Virologie, München Reimann, Andreas admedicum GmbH & Co KG, Köln Reinke, Petra Charité - Universitätsmedizin Berlin, Berlin Center for Advanced Therapies (BeCAT), Berlin Rosmus, Susann � BioSpring Gesellschaft für Biotechnologie mbH, Quality Assurance and Regulatory Affairs, Frankfurt am Main Rössig, Claudia � Universitätsklinikum Münster, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin – Pädiatrische Hämatologie und Onkologie, Münster Ruppert, Thorsten � Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa), Grundsatzfragen Forschung/Entwicklung/ Innovation, Berlin Sander, Maike Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft, Berlin Schäfer, Richard � Universitätsklinikum Freiburg, Institut für Transfusionsmedizin und Gentherapie, Freiburg und Universitätsklinikum Freiburg, Freiburg iPS Core Facility, Freiburg Schambach, Axel � Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Institut für Experimentelle Hämatologie, Hannover und Boston Children’s Hospital, Harvard Medical School, Division of Hematology/Oncology, Boston, USA Schara-Schmidt, Ulrike � Universitätsklinikum Essen (AöR), Klinik für Kinderheilkunde I, Zentrum für Neuromuskuläre Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, Essen N P R S NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 134 Schmitt, Michael � Universitätsklinikum Heidelberg, Medizinische Klinik V (Hämatologie, Onkologie und Rheumatologie), GMP Core Facility, Heidelberg Schmitt, Robert Heinrich � Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen, Qualitäts- und Sensorsysteme in der Produktion (IQS), Aachen und Fraunhofer-Institut für Produktionstechnologie (IPT) Aachen, Produktionsqualität, Produktionsmesstechnik, Bio-Adaptive Produktion, Aachen Schnetzke, Ulf � Universitätsklinikum Jena, Klinik für Innere Medizin II, Abteilung für Hämatologie und Internistische Onkologie, Jena Schönermark, Matthias � SKC Beratungsgesellschaft mbH, Hannover und Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Institut für Klinische Pharmakologie, Hannover Schumann, Detlef TETEC AG, Reutlingen Serrano, Pablo � Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI e.V.), Geschäftsfeld Innovation & Forschung / Biotechnologie, Berlin Skokowa, Julia � Universitätsklinikum Tübingen, Translationale Onkologie, Innere Medizin II - Hämatologie, Onkologie, klinische Immunologie und Rheumatologie, Tübingen und Eberhard Karls Universität Tübingen, Zentrum für Gen- und RNA- Therapie (GRTC), Tübingen Söhlke, Bärbel Patientennetzwerk für Personalisierte Lungenkrebstherapie zielGENau e.V., Köln Sommer, Thomas � Institute for Biomedical Translation (IBT) Lower Saxony, c/o Medizinische Hochschule Hannover, Hannover Spuler, Simone Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft, Berlin Stegemann, Sven DWI – Leibniz-Institut für Interaktive Materialien e.V., Leibniz JointLab „First in Translation“, Aachen Steurenthaler, Mona Cytiva Process Development and Validation Services, Dreieich Stilgenbauer, Stephan � Universitätsklinikum Ulm Universität Ulm, Comprehensive Cancer Center Ulm (CCCU), Early Clinical Trials Unit (ECTU) CCCU, Sektion CLL Klinik für Innere Medizin III, Ulm Stoeckert, Isabelle Bayer AG Pharmaceuticals, R&D Regulatory Affairs EMEA, Wuppertal Strasser, Erwin � Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Klinikum, Klinik für Anaesthesiologie, Abteilung f. Transfusionsmedizin, Zelltherapeutika und Haemostaseologie, München Subklewe, Marion � Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Klinikum, Medizinische Klinik und Poliklinik III, München und Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), Gene Center Munich, München Synofzik, Matthias � Universität Tübingen, Hertie-Institut für Klinische Hirnforschung und Zentrum für Neurologie, Sektion Translationale Genomik Neurodegenerativer Erkrankungen, Tübingen und Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE), Tübingen Teichmann, Dorit Technische Universität Dresden, excite|STARTUP, Dresden Thomas, Simone � Leibniz Institut für Immuntherapie, Abteilung für Gen-Immuntherapie, Regensburg und Universitätsklinikum Regensburg, Klinik und Poliklinik für Innere Medizin III, Regensburg Thurner, Lorenz � Universitätsklinikum des Saarlandes, Klinik für Innere Medizin I - Onkologie, Hämatologie, Rheumatologie und klinische Immunologie, Homburg Tomala, Magda Sartorius, Application Testing Separation Consumables, Göttingen Tonn, Torsten � DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH, Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, Frankfurt am Main und Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Transfusionsmedizin und molekulare Hämatologie, Frankfurt am Main Traube, Andrea Kyoobe Tech GmbH, Leinfelden-Echterdingen Tuschy-Mori, Miriam Cytiva Europe GmbH, Business Unit Genomic Medicine, Dreieich T 135VERZEICHNIS DER AUTOR*INNEN von Bergwelt, Michael � Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Klinikum, Medizinische Klinik und Poliklinik III, München und Deutsches Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK), Partnerstandort München von Kalle, Christof � Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Clinical Study Center, Berlin und Charité – Universitäts- medizin Berlin, Clinical Study Center, Berlin Voskens, Caroline Universitätsklinikum Erlangen, Hautklinik, Erlangen Wagner, Roland � Technische Universität Braunschweig, Institut für Biochemie, Biotechnologie und Bioinformatik, Braunschweig Wagner-Drouet, Eva � Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, III. Medizinische Klinik und Poliklinik, Zentrum Zelluläre Immuntherapie und Stammzelltransplantation, Mainz Walter, Stefanie Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V., Bonn Wartenberg, Markus � Deutsche Sarkom-Stiftung, Wölfersheim und Patientenforschungsrat Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Heidelberg Weber, Joachim Berlin Institute of Health at Charité (BIH), Strategisches Wissenschaftsmanagement, Berlin Weisel, Katja � Universitätsklinikum Hamburg – Eppendorf (UKE), II. Medizinische Klinik und Poliklinik, (Onkologie, Hämatologie, Knochenmarktransplantation mit Abteilung für Pneumologie), Hamburg und Universitäres Cancer Center Hamburg (UCCH), Hamburg Wilken, Matthias � Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., Market Access, Märkte und Versorgung, Berlin Wissing, Frank Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. (MFT), Berlin Zenke, Martin � Universitätsklinikum der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen, Medizinische Klinik IV, Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation, Aachen Ziegler, Andreas � Universität Heidelberg – Medizinische Fakultät Heidelberg, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Abteilung I, Heidelberg und Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Task Force Arzneimittel für neuartige Therapien, Berlin Zimmermann, Universitätsmedizin Göttingen, Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Göttingen Wolfram-Hubertus Zweigerdt, Robert � Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Klinik für Herz-, Thorax-, Transplantations- und Gefäßchirurgie, Leibniz Forschungslaboratorium für Biotechnologie und künstliche Organe (LEBAO), Hannover V W Z NATIONALE STRATEGIE FÜR GEN- UND ZELLBASIERTE THERAPIEN 136 Nationale Strategie für gen- und zellbasierte Therapien Inhalt Executive Summary Einleitung Handlungsfeld I: Vernetzung und Unterstützung der Stakeholder Strategisches Ziel 1: Koordinierte Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie Maßnahme 1: Etablierung einer Governancestruktur zur Umsetzung der Strategie Strategisches Ziel 2: Stärkung der politischen Verantwortung für das nationale Zukunftsthema GCT Maßnahme 1: Jährlicher Fortschrittsbericht zur Nationalen Strategie für GCT Maßnahme 2: Unterjährige Maßnahmen zur Vermittlung der Erfolge des Nationalen Netzwerks GCT gegenüber der Politik auf Bundes- und Landesebene Maßnahme 3: Politische Informationsveranstaltungen an Innovationsstandorten Maßnahme 4: Kontaktaufbau und -pflege mit ­deutschen ­Vertreter*innen in EU-Gremien und -Ausschüssen Strategisches Ziel 3: Stärkung nationaler Vernetzungs­strukturen Maßnahme 1: Etablierung einer zentralen Anlaufstelle (GCT-Website) mit strukturierten Informationen über alle Stakeholder Maßnahme 2: Nationale GCT-Landkarte mit den ­relevanten Stakeholdern, Strukturen und sonstigen ­Akteuren sowie deren funktionellen Interaktionen Maßnahme 3: Analyse der Netzwerkkomponenten und ihrer Vernetzung mit anschließender SWOT-Analyse Maßnahme 4: Platzierung von GCT-Netzwerkanliegen in der nationalen Wissenschaftsgemeinschaft, Netzwerkveranstaltungen Strategisches Ziel 4: Auf- und Ausbau nationaler und ­internationaler Vernetzungsaktivitäten Maßnahme 1: Information von nationalen und ­internationalen Patientenvertretungen Maßnahme 2: Information von Patient*innen Maßnahme 3: Information internationaler/europäischer ­klinischer Forschungsgruppen Maßnahme 4: Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Regulatoren Maßnahme 5: Ansprache von nationalen und internationalen Investor*innen und Geldgeber*innen Maßnahme 6: Austausch und Kooperation mit Public-private Partnership (PPP)-Initiativen, ­insbesondere der europäischen Innovative Medicines ­Initiative (IMI) Maßnahme 7: Gezielte Information von Wissenschafts­organisationen und Verbänden Maßnahme 8: Platzierung der GCT-Initiative auf ­Internationalen Wissenschaftskongressen Maßnahme 9: Informationsaustausch mit Medizinischen Leistungserbringern und Krankenkassen Maßnahme 10: Einbeziehung internationaler Entitäten in die GCT-Wertschöpfungskette Handlungsfeld II: Ausbildung und Kompetenzstärkung Strategisches Ziel 1: Aufbau von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Nachwuchs- und Fachkräfte sowie Verbesserung der für die Aus- und Weiterbildung notwendigen Infrastruktur Maßnahme 1: Konzepterstellung und Implementierung einer mehrgliedrigen, modularen Zusatzausbildung Maßnahme 2: Etablierung von berufsbegleitenden interdisziplinären Master- und Promotionsprogrammen an Universitäten und Fachhochschulen sowie von Trainingsprogrammen für alle in der GCT tätigen Berufsgruppen Maßnahme 3: Einrichtung von nationalen Ausbildungs- und Trainingszentren für GCT zur Stärkung akademischer und nichtakademischer sowie industrieller Kompetenzen Strategisches Ziel 2: Entwicklung von adäquaten Karriere-, Gratifikations- und Interaktionskonzepten Maßnahme 1: Schaffung von Anreiz- und Gratifikations­systemen sowie von Karrierekonzepten Maßnahme 2: Entwicklung eines Interaktionskonzepts der an der Ausbildung und Karriereentwicklung beteiligten Stakeholder  Handlungsfeld III: Technologietransfer Strategisches Ziel 1: Verbesserung der Rahmenbedingungen zur frühen ­Erkennung und Umsetzung des innovativen Potenzials von wissenschaftlichen Ergebnissen Maßnahme 1: Bildung, Ausbildung und Schulung Maßnahme 2: Stärkung der Technologietransferstellen (TTOs) Maßnahme 3: Aufbau von Strukturen zur gezielten Umsetzung und Marktvorbereitung von GCT-Projekten Strategisches Ziel 2: Ganzheitliche Beratung und Bewertung von Transferprojekten, die den gesamten Entwicklungsprozess eines innovativen Prüfpräparats (Investigational Medicinal Product, IMP) von der Produktion bis zur Anwendung am Patienten oder an der P Maßnahme 1: Aufbau einer Product Development Unit (PDU) zur Unterstützung von Projektplanung und -durchführung Maßnahme 2: Schaffung und Betrieb von gemeinsam nutzbarer Infrastruktur für GCT-Entwickler*innen Strategisches Ziel 3: Erleichterung der Verwertung des ­gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Potenzials der wissenschaftlichen Ergebnisse Maßnahme 1 (übergreifend): Erarbeitung eines nationalen Leitfadens für transparente Ausgründungsstandards, zum Beispiel auf der Basis des USIT Guides Maßnahme 2 (GCT-spezifisch): Klärung und Verbesserung der Rahmenbedingungen, damit Start-ups in der Anfangsphase bestehende Infrastrukturen der (Mutter-)Forschungseinrichtung verwenden können, insbesondere teure GMP-Infrastruktur Maßnahme 3 (GCT-spezifisch): Patentrecherchen und Analysen für einige wenige absolute Schlüsseltechnologien Strategisches Ziel 4: Etablierung der Anerkennung von ­Transferleistungen und Translations­erfolgen als Teil der wissenschaftlichen Reputation von Einzelpersonen und Institutionen Maßnahme 1: Optimierung der akademischen Anreizsysteme und projektspezifische Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter*innen Maßnahme 2: Erfolgsgeschichten zum Technologietransfer kommunizieren Maßnahme 3: Transferleistungen von Forschungs­einrichtungen als Qualitätskriterium Handlungsfeld IV: Standards, Normen und regulatorische Rahmenbedingungen Strategisches Ziel 1: Defragmentierung und Vereinheitlichung von Zuständigkeiten und Prozessen in der klinischen Forschung und Entwicklung von GCT sowie Stärkung der Bundesoberbehörde und ihrer Ressourcen als Single Point of Contact Maßnahme 1: Umsetzung von einheitlichen Standards und Prozessen zur Erteilung einer Herstellungserlaubnis insbesondere im Kontext von GCT und ihren Startmaterialien und Wirkstoffen durch Anpassung der Kompetenzzuordnung zwischen lokalen Behörden und dem P Maßnahme 2: Stärkung des PEI mit ausreichenden Ressourcen Maßnahme 3: Zusammenführung und Integration der ­verschiedenen Genehmigungsprozesse für die Entwicklung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika einschließlich ihrer Software in das bestehende Antrags- und Genehmigungsverfahren für Arzneimittelstudie Strategisches Ziel 2: Kontinuierliche Anpassung regulatorischer Prozesse an die Entwicklungen im GCT-Bereich Maßnahme 1: Aufbau eines zentralen GCT-GMP- und ­-Regulatorik-Gremiums Maßnahme 2: Erweiterung von Master-File-Systemen auf GCT Maßnahme 3: Entwicklung und Einführung eines „Entwicklungsfelds“/einer „Sandbox“ Maßnahme 4a: Ergebnisoffene Diskussion zur derzeitigen ATMP-Definition und zu den relevanten ­Regulationswegen für den Bereich ­adoptiver Zelltherapien mit genetisch veränderten ­Zellen (z. B. CAR-T-Zelltherapie) Maßnahme 4b: Reform des deutschen Stammzellgesetzes Maßnahme 5: Aufbau eines Registers für Hospital ­Exemptions zur Erhöhung der Transparenz und Erfolgsmessung Strategisches Ziel 3: Erhöhung der Verfügbarkeit niederschwelliger regulatorischer Beratung Maßnahme 1: Aufbau eines Angebots niederschwelliger regulatorischer Beratung Handlungsfeld V: Ausbau von Qualität und Kapazitäten in der GMP-Produktion Strategisches Ziel 1: Bedarfsangepasster Auf- und Ausbau von qualifizierten GMP-Infrastrukturen (Herstellungs- und Qualitätskontroll­kapazitäten), insbesondere für Ausgangsmaterialien und für komplexe GCT-Produkte Maßnahme 1: Schaffung eines zentralen GCT-GMP- und -Regulatorik-Gremiums Maßnahme 2: Erhebung von Daten zu den vorhandenen und in Planung und im Aufbau befindlichen ­akademischen und industriellen GMP-­Infrastrukturen in Deutschland im Vergleich zu Europa sowie Ermittlung des Bedarfs an GMP-Infrastrukturen zur Herstellung und Maßnahme 3: Bereitstellung ausreichender Mittel von Bund, Ländern und anderen Kapitalgebern für den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau, Erhalt sowie den Betrieb von GMP-Infrastrukturen Maßnahme 4: Schaffung einer zentralen nationalen ­Produktionseinrichtung für die Herstellung kritischer Ausgangsstoffe für GCT Strategisches Ziel 2: Sicherstellung der benötigten Personal­kapazitäten und Expertise für die GCT-Herstellung und Qualitätskontrolle Maßnahme 1: Erweiterung und Professionalisierung des ­Angebots für Aus- und Weiterbildung von qualifiziertem Personal in allen Bereichen der GMP-Produktion von GCT Maßnahme 2: Verbesserung der Arbeitsrahmenbedingungen zur Gewinnung und zum Halten qualifizierten Fachpersonals im Bereich GCT Strategisches Ziel 3: Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Prozesse in der Herstellung Maßnahme 1: Aufbau einer übersichtlichen, für alle Akteure zugänglichen Datenbank mit herstellungs­relevanten Informationen und Unterlagen Maßnahme 2: Schaffung einer einheitlichen Wissens- und Kommunikationsgrundlage basierend auf ­Repositorien zur bzw. zum einheitlichen Datenspeicherung und -zugriff Strategisches Ziel 4: Weiterentwicklung und risikobasierte Verschlankung der Rahmenbedingungen Maßnahme 1: Harmonisierung und ­risikobasierte ­Verschlankung der gesetzlichen und ­regulatorischen Vorgaben für die GMP-­gerechte Herstellung und -Kontrolle Handlungsfeld VI: Forschung und Entwicklung Strategisches Ziel 1: Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für translationale Forschung und Entwicklung Maßnahme 1: Etablierung eines Nationalen GCT-Netzwerks mit Knotenpunkten Strategisches Ziel 2: Identifikation und Förderung von ­Zukunftsthemen Maßnahme 1: Etablierung neuer flexibler Förderformate mit kurzer Vorlaufzeit, die Bedarfe erfüllen, die derzeit nicht ausreichend berücksichtigt sind Strategisches Ziel 3: Verbesserung der organisatorischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für präklinische und klinische GCT-Studien Maßnahme 1: Leichtere Implementierung von GCT-Herstellung und ihrer Translation in frühe klinische Studien Maßnahme 2: Akzeptanz von Tierversuchen und realistische Einschätzung der Möglichkeiten von Ersatzverfahren Maßnahme 3: Erhebung und Bereitstellung von ­Leistungs­kennzahlen von Regulator*innen und ­Aufsichtsbehörden Maßnahme 4: Optimierung und Weiterentwicklung von Ethikkommissionen Strategisches Ziel 4: Gewährleistung der Einbindung von ­Patient*innen, Patientenfürsprecher*innen und Patientenorganisationen Maßnahme 1: Festlegung von Standards für Projektbudgets und die Vergütung von Patientenvertreter*innen Maßnahme 2: Entwicklung spezifischer Interaktions­konzepte Strategisches Ziel 5: Mentalitätswandel und Verstärkung des bioentrepreneurial Spirit in der deutschen GCT-Gemeinschaft Maßnahme 1: Förderung des für GCT notwendigen ­Mentalitätswandels Maßnahme 2: Karriereaussichten und ­Zielpositionen für ­Naturwissenschaftler*innen als ­Bioentrepreneure im öffentlichen Sektor Handlungsfeld VII: Marktzulassung und Übergang in die Versorgung Strategisches Ziel 1: Erleichterter Zugang zu und gezielte ­Auswahl von Patient*innen für eine GCT Maßnahme 1: Entwicklung und Umsetzung von Fort- und Weiterbildungskonzepten zur ­optimalen ­Diagnostik für das Identifizieren und ­Stratifizieren von Patient*innen sowie das Monitoring des Behandlungsverlaufs für ­Einrichtungen der Regelversorgung Maßnahme 2: Verankerung interdisziplinärer Therapieentscheidungs-Boards in der GCT-Diagnostik Maßnahme 3: Erstellung von bundesweit einheitlichen Qualifikationskriterien und Standards für die entsprechende GCT-Zugangs- und -Verlaufsdiagnostik Strategisches Ziel 2: Flexibilisierung von Erstattungs- und Versorgungsmodellen in der Anwendung von GCT Maßnahme 1: Berücksichtigung der bestverfügbaren ­Evidenz im Rahmen der Zusatznutzen­bewertung Maßnahme 2: Anpassung der Kriterien für die Berück­sichtigung versorgungsnaher Daten bei der Nutzenbewertung Maßnahme 3: Konkretisierung der nutzenbasierten ­Preisbildung Maßnahme 4: Verstärkte Nutzung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen im Rahmen der zentralen Preisverhandlung Maßnahme 5: Vereinheitlichung und Kostendeckung der Vergütung der Diagnostik Maßnahme 6: Schaffung flexiblerer Erstattungsmodelle in der Finanzierung der Qualitätssicherung/­Versorgung Strategisches Ziel 3: Qualitativ hochwertige, sichere und ­effiziente Behandlung der Patient*innen mit innovativen Therapien durch die Etablierung von interdisziplinären GCT-Behandlungseinrichtungen Maßnahme 1: Etablierung einer engen strukturellen ­Interaktion von Forschung und Versorgung Maßnahme 2: Verschlankung der Prozesse der für die Durchführung von GCT notwendigen ­Qualifizierungen und Zertifizierungen der ­Behandlungseinrichtungen Maßnahme 3: Verschlankung der Prozesse der ­Vertrags­gestaltung Maßnahme 4: Sicherstellung einer reibungslosen ­Zuweisung und Kommunikation unter den an der ­Behandlung beteiligten Personen und ­Institutionen Strategisches Ziel 4: Optimierung und Etablierung der Datenlandschaft zum Zwecke der vielseitigen Nutzbarkeit in der Forschung und Nachverfolgung von Langzeitdaten von GCT Maßnahme 1: Standardisierung der Erfassung und ­Dokumentation von Anwendungsdaten Maßnahme 2: Verstetigung eines methodenspezifischen nationalen GCT-Registers Handlungsfeld VIII: Interaktion mit der Gesellschaft Strategisches Ziel 1: Informiertheit der Gesellschaft über GCT durch Bereitstellung verlässlicher und zielgruppenspezifischer Informationen Maßnahme 1: Aufbau einer zentralen Kommunikationsplattform mit Webpräsenz zur Bereit­stellung von Informationen für die ­verschiedenen ­relevanten Zielgruppen Maßnahme 2: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für die breite Öffentlichkeit erstellen bzw. auf diese verweisen Maßnahme 3: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Medienvertreter*innen/Journalist*innen erstellen bzw. auf diese verweisen Maßnahme 4: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Patient*innen und Patientenorganisationen erstellen bzw. auf diese verweisen Maßnahme 5: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für Schüler*innen, Studierende und Lehrende erstellen bzw. auf diese verweisen Maßnahme 6: Zielgruppenspezifische Informationsangebote für medizinische Fachgesellschaften erstellen bzw. auf diese verweisen Maßnahme 7: Regelmäßigen Newsletter für ­einschlägige GCT-Publikationen und -Aktivitäten für ­Patient*innen/Organisationen/Fachgesellschaften anbieten Strategisches Ziel 2: Unterstützung/Beratung der Entscheidungsträger*innen durch Stärkung der Interaktion mit der Politik sowie ­Herstellung/Wahrung eines ergebnis­offenen geisteswissenschaftlichen/­gesellschaftlichen Diskurses Maßnahme 1: Verbesserung der zielgerichteten Übermittlung von Informationen an die Politik Maßnahme 2: Herstellung/Wahrung eines ergebnisoffenen geisteswissenschaftlichen/gesellschaftlichen Diskurses Strategisches Ziel 3: Gezielte Förderung des Nutzenpotenzials von GCT durch verstärkte Einbeziehung und Beteiligung von Forschungsförder­organisationen, Stiftungen und spendenbereiter Zivilgesellschaft Maßnahme 1: Identifizierung und Mapping von Förder­organisationen, Stiftungen und fördernden Privatpersonen Maßnahme 2: Erstellung von spezifischem Informationsmaterial für Stiftungen und spendenbereite Einzelpersonen sowie Durchführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen zur Spendenakquise durch Einwerbung von auf den Wissenstransfer ausgerichteten Förder Maßnahme 3: Verstärkung bereits etablierter bzw. geplanter Fördermaßnahmen und deren Synergieentwicklung mit Stiftungen und spendenbereiten Einzelpersonen Übersicht: Strategische Ziele und Maßnahmen Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der Autor*innen Impressum
30.03.2026 Datei PD
Mustersatzung_der_Landesverbaende_endg.Reinfassung_14.05.2024.pdf
MUSTERSATZUNG LANDESVERBÄNDE PHARMA DEUTSCHLAND PRÄAMBEL Auf Grundlage des § 14 Abs. 3 der Satzung des Pharma Deutschland e.V. (nachfolgend Bundesverband genannt) gibt sich der Landesverband […] folgende Satzung. Die Definitionen der Satzung Bundesverband gelten entsprechend, soweit die Begriffe im Folgenden Verwendung finden und nicht ausdrücklich abweichend definiert werden. § 1 NAME UND SITZ 1. Der Landesverband führt den Namen „Pharma Deutschland e.V., Landesverband […]“ (im Folgenden „Landesverband“). 2. Der Landesverband hat seinen Sitz in […]“. 3. Der Landesverband ist eine regionale Gliederung des Bundesverbandes und umfasst (das Bundesland/die Bundesländer) […] (im Folgenden der „Bereich“). Die Vorschriften über den nicht rechtsfähigen Verein / Verein ohne Rechtspersönlichkeit finden Anwendung. § 2 VEREINSZWECK UND AUFGABEN 1. Der Landesverband unterstützt den Bundesverband bei der Erfüllung seines Verbandszwecks gemäß § 2 der Satzung Bundesverband und vertritt die gemeinsamen Interessen der Mitglieder auf regionaler Ebene. Er ist zur engen Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und dem Bundesvorstand des Bundesverbandes verpflichtet. Der Landesverband hat insbesondere: a) an der Meinungsbildung der Organe des Bundesverbandes unter besonderer Berücksichtigung der Belange seiner Mitglieder mitzuwirken; b) Aussprachen der Mitglieder über alle Fragen, die sich aus dem Zweck des Bundesverbandes ergeben, durchzuführen; c) an der Kommunikation mit der Öffentlichkeit im regionalen Bereich über die Belange der Mitglieder, über aktuelle Fragen zu Pharmazeutischen Produkten und den richtigen Umgang mit ihnen mitzuwirken. 2. Diese Satzung gilt für die Mitglieder und Organe sowie die Geschäftsführung des Landesverbandes. Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, ist die Satzung Bundesverband in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 2 § 3 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT, MITGLIEDERRECHTE UND -PFLICHTEN 1. Mitglieder des Landesverbandes sind alle Mitglieder des Bundesverbandes im Sinne des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satzung Bundesverband, die im Bereich des Landesverbandes ihren Wohn-/Satzungs-/Verwaltungssitz haben (im Folgenden „Mitglieder“). Die Mitgliedschaft im Landesverband erlischt mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundesverband. 2. Mitglied des Landesverbandes können auf schriftlichen Antrag ferner im Bereich des Landesverbandes ansässige Niederlassungen von Ordentlichen Mitgliedern oder Außerordentlichen (fördernden) Mitgliedern werden, deren Satzungs-/Verwaltungssitz außerhalb des Bereichs des Landesverbandes liegt. Für Zwecke dieser Satzung wird eine solche Niederlassung in die Definition des Mitgliedes einbezogen. 3. Mitglieder des Landesverbandes können auch Mitglied in anderen Landesverbänden des Bundesverbandes werden, wenn ein regionaler Bezug des Mitglieds zu dem anderen Landesverband besteht. 4. Die Ordentlichen Mitglieder haben Teilnahme- und Stimmrechte in der Mitgliederversammlung. Die Außerordentlichen (fördernden) Mitglieder und die Ehrenvorsitzenden haben in der Mitgliederversammlung Teilnahme- und Rederechte, jedoch keine Stimmrechte. Die Ausübung dieser Mitgliederrechte im Landesverband setzt voraus, dass sich das Ordentliche Mitglied bzw. das Außerordentliche (fördernde) Mitglied mit der Zahlung der festgelegten Mitgliedsbeiträge gegenüber dem Bundesverband gemäß der jeweils geltenden Beitragsordnung trotz Fälligkeit nicht in Rückstand befindet. § 4 ORGANE Organe des Landesverbandes sind die Mitgliederversammlung und der Landesvorstand. § 5 MITGLIEDERVERSAMMLUNG 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Landesverbandes soll einmal im Kalenderjahr an einem vom Landesvorstand zu bestimmendem Ort im Bereich des Landesverbandes stattfinden. Sie soll spätestens vier Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes stattfinden. 2. Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere: a) die Entlastung des Landesvorstandes; b) die Entlastung der Geschäftsführung des Landesverbandes; c) die Wahl des Landesvorstandes; (der Landesvorsitzende wird nach § 14 Abs. 2 der Satzung Bundesverband auf Vorschlag der Landesverbände durch den Bundesvorstand ernannt) d) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen. 3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder in Textform per E-Mail im Auftrag des Landesvorstandes durch die Geschäftsführung unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen ab Absendung 3 der Einladung an die dem Landesverband zuletzt bekannte Anschrift oder E-Mail-Adresse des Mitgliedes. Der Tag der Mitgliederversammlung selbst ist nicht mitzuzählen. 4. Anträge zur Mitgliederversammlung – mit Ausnahme eines Antrags auf Änderung der Satzung – sind dem Landesvorstand mindestens zwei (2) Wochen vor der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Das Gleiche gilt für Anträge zur Tagesordnung. Jedoch kann die Tagesordnung mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden oder ordnungsgemäß vertretenen Mitglieder während der Mitgliederversammlung erweitert werden. Anträge auf Satzungsänderung müssen beim Landesvorstand drei (3) Monate vor der ordentlichen Mitgliederversammlung eingereicht und schriftlich begründet werden. 5. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Landesvorstand ohne Einhaltung der vorgenannten Fristen einberufen werden, wenn dies für die Wahrung der Vereinsinteressen erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist jedenfalls dann als erfüllt anzusehen, wenn die außerordentliche Mitgliederversammlung von der Hälfte der Landesvorstandsmitglieder oder von der Hälfte sämtlicher Mitglieder des Landesverbandes schriftlich oder in Textform per E-Mail unter Angabe der Gründe beim Landesvorstand beantragt wird. 6. Die Leitung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden des Landesvorstandes. Der Vorsitzende des Landesvorstandes kann jedoch nach freiem Ermessen ein anderes Landesvorstandsmitglied mit der Leitung der Mitgliederversammlung beauftragen. Der jeweilige Versammlungsleiter oder ein von ihm zu bestimmendes Mitglied hat ein schriftliches Protokoll über die Mitgliederversammlung zu erstellen; der Versammlungsleiter hat dabei insbesondere auch die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung festzustellen und das schriftliche Protokoll über die Mitgliederversammlung gemeinsam mit einem weiteren von ihm bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. 7. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gegeben, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder ordnungsgemäß vertreten ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Landesvorstand verpflichtet, eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen; diese soll spätestens acht (8) Wochen nach der beschlussunfähigen Mitgliederversammlung stattfinden. Diese Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder ordnungsgemäß vertretenen stimmberechtigen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung zur zweiten Mitgliederversammlung hinzuweisen. 8. Beschlussfassungen und Wahlen in der Mitgliederversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern das Gesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmen. Bei Stimmengleichheit ist die Abstimmung zu wiederholen. Bei erneuter Stimmengleichheit in der Wiederholungsabstimmung gilt der Antrag als abgelehnt. 9. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Zustimmung des Bundesvorstandes. Die Auflösung des Landesverbandes kann nur mit vier Fünftel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Der Bundesvorstand entscheidet über die Auflösung des Landesverbandes. 10. Die Art und Weise der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Abstimmungen können geheim oder offen nach Ermessen des Versammlungsleiters erfolgen. Die Abstimmung muss jedoch geheim erfolgen, wenn die Mehrheit der anwesenden oder ordnungsgemäß vertretenen stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt. Beschlussfassungen über mehrere Beschlussgegenstände können en bloc erfolgen, wenn dies sachdienlich ist und eine effiziente Versammlungsführung fördert. Wahlen erfolgen dagegen stets einzeln. 4 Stellen sich mehrere Mitglieder zur Wahl, so ist jeweils Derjenige gewählt, der auf sich die meisten Stimmen vereinigt. Abweichend von Ziffer 7 Satz 3 ist bei Stimmengleichheit Mehrerer die Wahl unter diesen zu wiederholen, bis eine Person gewählt ist. 11. Jedes Mitglied des Landesverbandes kann sich in der Mitgliederversammlung durch ein anderes Mitglied des Landesverbandes mittels schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Dabei ist die Übertragung des Stimmrechts durch schriftliche Vollmacht nur auf Ordentliche Mitglieder möglich. Die Übertragung des Stimmrechts ist nur wirksam, wenn dies dem Landesvorstand oder einer von diesem in der Einladung bezeichneten Person zwei Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder in Textform per E-Mail angezeigt wird. Ein Mitglied kann maximal fünf (5) andere Mitglieder vertreten. 12. Die Mitgliederversammlungen können auf Beschluss des Landesvorstands als rein virtuelle Veranstaltungen stattfinden, bei denen sämtliche Mitglieder gleichzeitig unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel im Wege der Bild- und Tonübertragung virtuell anwesend sind. Die Vorschriften der vorstehenden Absätze 1 bis 11 über Einberufung, Durchführung und Ausübung der Mitgliederrechte für Mitgliederversammlungen in Präsenz gelten entsprechend. In der Einladung zur Mitgliederversammlung sind die technischen Details zur Durchführung und Sicherstellung der Wahrnehmung der Mitgliederrechte anzugeben. Die Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes Mitglied ist dem Landesvorstand durch Übersendung der schriftlichen Vollmacht per E-Mail bis spätestens zwei Tage vor Durchführung der virtuellen Mitgliederversammlung nachzuweisen. Später eingegangene schriftliche Vollmachten können nur in begründeten Ausnahmefällen nach Zulassung durch den Versammlungsleiter berücksichtigt werden. 13. Auch außerhalb von Mitgliederversammlungen können Beschlüsse gefasst werden, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder ihre Zustimmung zur Durchführung der Beschlussfassung ohne Mitgliederversammlung schriftlich oder in Textform per E-Mail erklären. Die Modalitäten der Beschlussfassung (zum Beispiel elektronische Form, per E- Mail oder Umlaufbeschluss oder einer Kombination daraus) bestimmt in diesen Fällen der Landesvorstand. Das Ergebnis einer solchen Beschlussfassung ist allen Mitgliedern bekannt zu geben. § 6 LANDESVORSTAND 1. Der Landesvorstand besteht aus: a) einem Vorsitzenden; b) bis zu drei Stellvertretenden Vorsitzenden; c) weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Gesamtgröße des Vorstandes soll zehn (10) Mitgliedern nicht überschreiten. Umfasst der Bereich des Landesverbandes mehrere Bundesländer, so soll die Zusammensetzung des Landesvorstands dies abbilden. 2. Der Landesverband wird nach Innen und Außen gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Landesvorstandsmitglieder vertreten, wobei eines der Vorstandsmitglieder der Vorsitzende oder, in dessen Verhinderungsfall, einer der Stellvertreter des Vorsitzenden sein muss. Der 5 Landesvorstand führt seine Geschäfte eigenverantwortlich. Der Landesvorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Wahrnehmung aller Aufgaben des Landesverbandes. Der Landesvorstand kann im Umfang der Regelungen unter nachfolgendem § 8 eine Geschäftsführung des Landesverbandes bestellen und sich von dieser außergerichtlich vertreten lassen. Der Landesvorstand kann des Weiteren für bestimmte Bereiche besondere Vertreter gemäß § 30 BGB bestellen. 3. In den Landesvorstand sollten jeweils nur natürliche Personen gewählt werden, die Gesellschafter, Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsleitung eines Ordentlichen Mitgliedes oder Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsleitung eines mit einem Ordentlichen Mitglied Verbundenen Unternehmens sind. Die Wahl von außerordentlichen Mitgliedern in die Landesvorstände bleibt ausgeschlossen. Der Landesvorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Unternehmen sowie bei Verbundenen Unternehmen der Unternehmensverbund darf maximal einen Vorstandsposten stellen. Mindestens die Hälfte der Landesvorstandsmitglieder müssen Ordentlichen Mitgliedern oder mit diesen Verbundenen Unternehmen angehören, die ihre relevanten Geschäftstätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland ausüben und damit dort eine für das Unternehmen nicht unwesentliche Wertschöpfung vornehmen. Die Amtsdauer des Landesvorstandes beträgt drei (3) Jahre. Eine oder mehrfache Wiederwahl der Landesvorstandsmitglieder ist zulässig. Ein Landesvorstandsmitglied scheidet aus dem Landesvorstand aus, wenn es keine der vorgenannten Funktionen mehr bei einem Ordentlichen Mitglied oder einem mit diesem Verbundenen Unternehmen ausübt oder die Mitgliedschaft des Ordentlichen Mitgliedes nach § 6 der Bundessatzung endet. Im Falle des § 6 Abs. 1 der Bundessatzung ist für das Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes der Zugang der Austrittserklärung maßgeblich. 4. Der Landesvorstand kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben (Geschäftsordnung des Landesvorstandes). 5. Die Mitglieder des Landesvorstandes sind unentgeltlich tätig. § 7 LANDESVORSTANDSSITZUNGEN 1. Landesvorstandssitzungen werden nach Ermessen des Landesvorsitzenden durch die Geschäftsführung des Landesverbandes einberufen und sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden. Die Landesvorstandssitzungen können sowohl in Präsenz als auch rein virtuell oder in Kombination von Präsenz und Virtuell (hybrid) durchgeführt werden. Sie sind einzuberufen, wenn das Interesse des Landesverbandes es erfordert oder wenn mehr als ein Drittel der Vorstandsmitglieder die Einberufung einer Landesvorstandssitzung unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich oder in Textform per E-Mail gegenüber dem Landesvorsitzenden verlangt. 2. Die Einberufung hat durch den Landesvorsitzenden oder im Falle von dessen Verhinderung durch einen Stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder in Textform per E-Mail und mit einer für alle Vorstandsmitglieder angemessenen Frist unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes zu erfolgen. Die Landesvorstandssitzungen werden vom Landesvorsitzenden geleitet und sind zu protokollieren. Ist der Landesvorsitzende nicht 6 anwesend, wählen die Vorstandsmitglieder einen der Stellvertretenden Vorsitzenden zum Sitzungsleiter. 3. Die Beschlussfähigkeit der Landesvorstandssitzung ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Landesvorstandes anwesend oder ordnungsgemäß vertreten ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Landesvorsitzende verpflichtet, eine neue Landesvorstands- sitzung einzuberufen; diese soll spätestens zwei (2) Wochen nach der beschlussunfähigen Landesvorstandssitzung stattfinden. Diese Landesvorstandssitzung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder ordnungsgemäß vertretenen Landesvorstandsmitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung zur zweiten Landesvorstandssitzung hinzuweisen. 4. Der Landesvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Landesvorsitzenden oder in dessen Abwesenheit die Stimme des Sitzungsleiters. 5. Auch außerhalb von Landesvorstandssitzungen können Beschlüsse gefasst werden, wenn der Landesvorsitzende dies für zweckdienlich erachtet oder die Interessen des Landesverbandes dies erfordern. Die Modalitäten der Beschlussfassung außerhalb regulärer Landesvorstandssitzungen (zum Beispiel via Telefonkonferenz, in elektronischer Form, per E-Mail oder Umlaufbeschluss oder einer Kombination daraus) bestimmt in diesen Fällen der Landesvorsitzende. Das Ergebnis einer solchen Beschlussfassung ist allen Mitgliedern des Landesvorstandes bekannt zu geben. 6. Jedes Mitglied des Landesvorstandes kann sich in der Landesvorstandssitzung durch ein anderes Mitglied des Landesvorstandes mittels schriftlicher Vollmacht vertreten und sein Stimmrecht durch dieses Mitglied ausüben lassen. Die Vertretung ist nur wirksam, wenn die Vollmacht dem Landesvorsitzenden oder einem anderen Sitzungsleiter zu Beginn der Landesvorstandssitzung vorgelegt wird. § 8 GESCHÄFTSFÜHRUNG 1. Die Geschäfte des Landesverbandes werden durch einen oder mehrere Geschäftsführer geführt, der vom Landesvorstand in Abstimmung mit dem Bundesverband bestellt wird. Der Landesvorstand kann die Geschäftsführung auch an eine externe Organisation übertragen. Die Geschäftsführung ist bei ihren Tätigkeiten an die Satzung, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie an die Beschlüsse des Landesvorstandes und der Organe des Bundesverbandes gebunden. 2. Die Geschäftsführung hat im Rahmen der Durchführung der laufenden Geschäfte den Vereinszweck und die Aufgaben des Landesverbandes und des Bundesverbandes zu berücksichtigen. Die Geschäftsführung ist zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Geschäfte verpflichtet. 3. Die Geschäftsführung nimmt an den Landesvorstandssitzungen und Landesmitgliederver- sammlungen mit beratender Stimme teil. 4. Mit Zustimmung des Landesvorstandes kann sich die Geschäftsführung eine Geschäftsordnung geben (Geschäftsordnung der Geschäftsführung). 7 § 9 DATENSCHUTZ Der Landesverband erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder sowie der Landesvorstandsmitglieder zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben gemäß den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesverbandes. § 10 INKRAFTTRETEN DER SATZUNG Vorstehende Satzung tritt aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom […] am […] in Kraft. Die Satzung ist zu ändern, wenn sich die Notwendigkeit dafür aufgrund einer Änderung der Bundessatzung oder der vom Bundesvorstand beschlossenen Änderung der Mustersatzung der Landesverbände ergibt. PRÄAMBEL § 1 NAME UND SITZ § 2 VEREINSZWECK UND AUFGABEN § 3 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT, MITGLIEDERRECHTE UND -PFLICHTEN § 4 ORGANE § 5 MITGLIEDERVERSAMMLUNG § 6 LANDESVORSTAND § 7 LANDESVORSTANDSSITZUNGEN § 8 GESCHÄFTSFÜHRUNG § 9 DATENSCHUTZ § 10 INKRAFTTRETEN DER SATZUNG
30.03.2026 Datei PD
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Pharmakovigilanz-Wochenbericht KW 29/2024 22. Juli 2024 _____________________________________ 1 Neuigkeiten aus dem Bereich Pharmakovigilanz 1. EMA: PSUR Single Assessment für national zugelassene Produkte 2. EMA: Update von Dokumenten oder Informationen 3. BfArM: PSUSA Umsetzungsbescheide/Feststellungsbescheide Pharmakovigilanz – Wochenbericht KW 29/2024 2 1. EMA: PSUR Single Assessment für national zugelassene Produkte ____________________________________________________________ Als PSUR Single Assessment (PSUSA) wird das Verfahren der einheitlichen Beurteilung von PSURs zu Wirkstoffen, die auf der EURD-Liste stehen, be- zeichnet. In PSUR-Bewertungsverfahren zu Wirkstoffen mit ausschließlich nationa- len Zulassungen (auch MRP und DCP), werden die Ergebnisse auf der Webseite der EMA hier veröffentlicht. In dieser Woche wurde für folgende rein national zugelassenen Wirkstoffe eine Liste mit den Zulassungen sowie ggf. Änderungen der Produktinforma- tion veröffentlicht, die in den jeweiligen PSUR Single Assessment Prozess involviert sind: ▪ Diphtherie / Tetanus / Pertussis (azellulär, Komponente) / Poliomy- elitis (inaktiviert) / Haemophilus-Typ-B-Konjugatimpfstoff (adsor- biert) –PSUSA/00001124/202311 ▪ Ethanolextrakte von: Iberis amara L., planta tota recens / Angelica archangelica L., radix / Matricaria recutita L., flos / Carum carvi L., fructus / Silybum marianum (L.) Gaertn., fructus / Melissa officinalis L., folium / Mentha piperita L., folium / Chelidonium majus L., herba / Glycyrrhiza glabra L., radix – PSUSA/00010800/202311 ▪ Flupentixol – PSUSA/00001444/202311 ▪ Flupentixol / Melitracen – PSUSA/00001445/202311 ▪ Lisinopril / Torasemid – PSUSA/00010685/202312 ▪ Nabilon – PSUSA/00002100/202312 ▪ Sulfasalazin – PSUSA/00002816/202312 ▪ Tafluprost / Timolol – PSUSA/00010324/202312 ➔ Outcome „Maintenance“ ▪ Levofloxacin (intravenöse und orale Anwendung) – PSUSA/00010767/202310 ➔ Outcome „Variation“ https://www.ema.europa.eu/en/search?f%5B0%5D=ema_medicine_bundle%3Aema_psusa&f%5B1%5D=ema_search_categories%3A83&page=0 Pharmakovigilanz – Wochenbericht KW 29/2024 3 2. EMA: Update von Dokumenten oder Informationen ____________________________________________________________ Expected publication dates of PRAC recommendations on safety signals Hydroxyprogesterone caproate - direct healthcare professional communica- tion (DHPC) Abecma / Breyanzi / Carvykti / Kymriah / Tecartus / Yescarta - direct healthcare professional communication (DHPC) EudraVigilance registration manual EudraVigilance - EVWEB user manual Test cases (1a-10) RTFs European Union example instances - E2B(R3) testing files Metamizole-containing medicinal products - referral 3. BfArM: PSUSA Umsetzungsbescheide/Feststellungsbescheide ____________________________________________________________ Das BfArM hat im Berichtszeitraum Umsetzungs- bzw. Feststellungsbe- scheide zu den unten genannten Wirkstoffen verschickt. Dabei handelt es sich um PSUSA-Verfahren, bei denen eine Umsetzung noch nicht durch alle betroffenen MAHs erfolgt ist. Entsprechende Variations sind einzureichen, sofern nicht bereits eigenver- antwortlich eine Anpassung an den einstimmigen Beschluss der Koordinie- rungsgruppe bzw. an den Durchführungsbeschluss der Kommission erfolgt ist. Dieser Hinweis ist auch in den Bescheiden enthalten. • Dinatriumgadoxetat – (PSUSA/00001509/202304) • Gadobensäure – (PSUSA/00001500/202304) • Gadobutrol – (PSUSA/00001502/202304 und PSUSA/00001502/201504) https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/expected-publication-dates-prac-recommendations-safety-signals_en.pdf https://www.ema.europa.eu/en/medicines/dhpc/hydroxyprogesterone-caproate https://www.ema.europa.eu/en/medicines/dhpc/hydroxyprogesterone-caproate https://www.ema.europa.eu/en/medicines/dhpc/abecma-breyanzi-carvykti-kymriah-tecartus-yescarta https://www.ema.europa.eu/en/medicines/dhpc/abecma-breyanzi-carvykti-kymriah-tecartus-yescarta https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/eudravigilance-registration-manual_en.pdf https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/eudravigilance-evweb-user-manual_en.pdf https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/test-cases-1a-10-rtfs_en.zip https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/european-union-example-instances-e2br3-testing-files_en.zip https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/referrals/metamizole-containing-medicinal-products-0 Pharmakovigilanz – Wochenbericht KW 29/2024 4 • Gadoteridol – (PSUSA/00001507/202304) • Gadopentetsäure – (PSUSA/00001504/202304 und PSUSA/00001504/201504) • Mercaptopurin – (EMEA/H/C/PSUSA/00001988/202309) Die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer haben die Bescheide bereits erhalten. Detailinformationen zu den europäischen Beschlüssen finden Sie bei Betei- ligung von zentralen und nationalen Zulassungen im community register, wenn nur nationale Zulassungen (MRP, DCP) betroffen sind auf der PSUSA- Seite der EMA. Das BfArM veröffentlicht eine alphabetische Übersicht aller bisher an die pharmazeutischen Unternehmer versendeten PSUSA- Umsetzungsbescheide: Übersicht aller bisher versendeten PSUSA-Umsetzungsbescheide http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/index_en.htm https://www.ema.europa.eu/en/search?f%5B0%5D=ema_medicine_bundle%3Aema_psusa&f%5B1%5D=ema_search_categories%3A83&page=0 https://www.ema.europa.eu/en/search?f%5B0%5D=ema_medicine_bundle%3Aema_psusa&f%5B1%5D=ema_search_categories%3A83&page=0 https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Periodic-Safety-Update-Reports_PSURs/PSUR-Single-Assessment/_node.html https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Periodic-Safety-Update-Reports_PSURs/PSUR-Single-Assessment/_node.html
30.03.2026 Datei PD
Hotel_Der_Loewe__5771_Leogang__OEsterreich__-_Rabattcode.pdf
J E T Z T B U C H E N S E C R E T L O E W E 2 0 2 5 J E T Z T B U C H E N S E C R E T L O E W E 2 0 2 6 Buchungscode: secretloewe2025 buchbar ab sofort bis 17.12.2025 für alle Aufenthalte von 01.09. bis 18.12.2025 Buchungscode: secretloewe2026 Buchbar ab sofort bis 29.06.2026 für alle Aufenthalte von 08.03. bis 30.06.2026 www.loewe.at / servus @loewe.at / +43 6583 7428 Das Vier-Sterne-Superior-Hotel im Herzen Leogangs ist ein Haus mit Geschichte und Vision: Inhaberfamilie Madreiter folgt der Philosophie, Nachhaltigkeit mit echtem Lebensgenuss zu vereinen. Eingebettet in die Leoganger Steinberge und Kitzbüheler Alpen schöpfen Gäste das ganze Jahr über aus einem kontrastreichen Freizeitangebot in der Natur und nutzen ihr Slow- Travel-Domizil als Basecamp für Skitage oder Fahrradtouren. Entspannt wird in den insgesamt 45 Naturzimmern und Suiten, sowie im Rooftop- und Adults-Only-Spa Leonarium mit Yogaraum oder dem separatem Family Spa mit In- und Outdoorpool. Abseits vom Massentourismus lebt das Löwenteam Verantwortung für die Region – das zeigt sich nicht nur in zahlreichen Anerkennungen wie dem Österreichischen Umweltzeichen oder dem europäischen ECO Label. - 1 5 % R A B A T T https://onepagebooking.com/loewefrei?bookingcode=secretloewe2025 https://onepagebooking.com/loewefrei?bookingcode=secretloewe2025 https://onepagebooking.com/loewefrei?bookingcode=secretloewe2026 https://onepagebooking.com/loewefrei?bookingcode=secretloewe2026
30.03.2026 Datei PD
md_confirmation-letter-2024-1860-nbcg.docx
(Letter to be printed on the NB Letterhead); It is recommended that a relevant watermark be applied to the letter and the letter issued in a secure pdf format to reduce the risk of falsification/tampering of the letter) <Company> <Address line 1> <Address line 2> <Address line 3> <Date> Notified Body Confirmation Letter Reference: XXXXXXXXXX To whom it may concern, Confirmation of the status of a formal application, written agreement, and appropriate surveillance in the framework of Regulation EU 2024/1860 amending Regulations (EU) 2017/745 and (EU) 2017/746 as regards the transitional provisions for certain medical devices and in vitro diagnostic medical devices This letter confirms that, NB Name, a Notified Body (NB) designated against Regulation (EU) 2017/746 (IVDR) and identified by the number XXXX on NANDO, has received a formal application in accordance with Section 4.3, first subparagraph of Annex VII of IVDR and has signed a written agreement in accordance with Section 4.3, second subparagraph of Annex VII of IVDR with the following manufacturer: Company Name Street 25436 City Country SRN Number (if available): The devices covered by the formal application and the written agreement mentioned above are identified in the Tables below. Table 1 identifies the devices for which an IVDR application has been received, written agreement concluded and for which the NB is also responsible for appropriate surveillance of the corresponding devices under the Directive 98/79/EC. Table 2 identifies the devices for which an IVDR application has been received and a written agreement concluded, but the NB has not yet taken the responsibility for appropriate surveillance of the corresponding devices under the Directive 98/79/EC. In the case of devices covered by certificates issued under Directive 98/79/EC (IVDD) that expired after 26 May 2022 and before 09 July 2024, without having been withdrawn, this letter also confirms that the manufacturer signed the written agreement under IVDR by the date of IVDD certificate expiry; or provided evidence that a competent authority of a Member State had granted a derogation or exemption from the applicable conformity assessment procedure in accordance with Article 54 of IVDR or Article 92 of the IVDR respectively, by the 09 July 2024 for the relevant devices. The transition timelines that apply to the devices covered by this letter, subject to the manufacturer’s continued compliance to the other conditions specified in Article 110.3c of IVDR (as amended by (EU) 2024/1860), are shown below: · 31 December 2027 for devices covered by an IVDD certificate regardless of their risk class under the IVDR · For devices not requiring the involvement of a notified body under the IVDD, but requiring it under the IVDR and for which a declaration of conformity was drawn up prior to 26 May 2022 in accordance with Directive 98/79/EC, the following dates apply: · 31 December 2027, for class D devices; · 31 December 2028, for class C devices; · 31 December 2029, for class B devices and for class A devices placed on the market in sterile condition On behalf of the Notified Body, <NB signatory> <NB signatory designation> Table 1: Devices covered by this letter and for which the NB is also responsible for appropriate surveillance of the corresponding devices under Directive 98/79/EC: Device name or Basic UDI-DI (under IVDR application) IVDR Device classification (as proposed by the manufacturer and verified at the pre-application stage) If the IVDR device is a substitute device, identification of the corresponding IVDD device IVDD/ Certificate Reference(s) of the devices under IVDR application, and the NB Identification Device 1 Class D Class C Class B Class Asterile N/A or Identification of the corresponding device under IVDD Certificate #1; NB# Certificate #2; NB # or N/A - Device did not require a Notified Body certificate under Directive Device 2 Class D Class C Class B Class Asterile ‘N/A’ or Identification of the corresponding device under IVDD Certificate #1; NB# Certificate #2; NB # or N/A - Device did not require a Notified Body certificate under Directive Device 3 Table 2: Devices covered by this letter and for which the NB is NOT responsible for appropriate surveillance of the corresponding devices under Directive 98/79/EC: Device name or Basic UDI-DI (under IVDR application) IVDR Device classification (as proposed by the manufacturer and verified at the pre-application stage) If the IVDR device is a substitute device, identification of the corresponding IVDD device IVDD Certificate Reference(s) of the devices under IVDR application, and the NB Identification Device 1 Or N/A (to be specified in case there are no devices to be listed in Table 2) Class D Class C Class B Class Asterile Or N/A (to be specified in case there are no devices to be listed in Table 2) N/A or Identification of the corresponding device under IVDD Or N/A (to be specified in case there are no devices to be listed in Table 2) Certificate #1; NB# Certificate #2; NB # or N/A - Device did not require a Notified Body certificate under Directive or N/A (to be specified in case there are no devices to be listed in Table 2) Device 2 Or N/A (to be specified in case there are no devices to be listed in Table 2) Class D Class C Class B Class Asterile Or N/A (to be specified in case there are no devices to be listed in Table 2) N/A or Identification of the corresponding device under IVDD Or N/A (to be specified in case there are no devices to be listed in Table 2) Certificate #1; NB# Certificate #2; NB # or N/A - Device did not require a Notified Body certificate under Directiveor N/A (to be specified in case there are no devices to be listed in Table 2) Confirmation Letter Revision History Date NB internal reference traceable to each version of the letter Action YYYY/MM/DD XXXXXXXXX Initial issue YYYY/MM/DD XXXXXXXXX Addition of device XYZ to the list YYYY/MM/DD XXXXXXXXX Removal of device XYZ to the list Page 5 of 5 NB specific Footer. 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