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Landesverband Ost besucht Pharmaunternehmen in Sachsen und Sachsen-Anhalt
WH Pharmawerk Weinböhla: Mittelstand zwischen Regulierung und Rohstoffkosten Beim Besuch des Mitgliedsunternehmens PWA Dr. Haufe im WH Pharmawerk Weinböhla wurde deutlich, wie anspruchsvoll der Alltag mittelständischer Unternehmen im Bereich Naturstoffe ist. Geschäftsführer Dr. Svent Haufe schilderte, wie komplexe Regulierungen, aufwändige Zertifizierungen, steigende Rohstoffpreise, Qualitätsprüfungen und Audits die Branche zunehmend belasten. Trotz dieser Herausforderungen leisten Unternehmen wie PWA einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit Tierarzneimitteln, Medizinprodukten und Futtermitteln. Bombastus-Werke Freital: Tradition trifft auf moderne Regulierungsrealität Seit 120 Jahren produziert das Mitgliedsunternehmen Bombastus-Werke AG in Freital Naturheilmittel. Im Gespräch mit den Vorständen Markus Kannegießer und Markus Kunze wurde deutlich, wie stark kleine und mittlere Unternehmen unter Gebührenstrukturen, widersprüchlichen Vorgaben und unzuverlässigen Zeitplänen bei Umweltauflagen leiden. Besonders problematisch ist die parallele Regulierung von Produkten aus unterschiedlichen Kategorien wie Arzneimitteln, Kosmetika und Lebensmitteln. Ein besonderes Highlight des Besuchs war der Blick auf die berühmten Salbeifelder des Unternehmens – ein Alleinstellungsmerkmal, das die lange Tradition des Standorts sichtbar macht. mibe GmbH Arzneimittel in Brehna: Hochmoderne Produktion mit globalen Abhängigkeiten In Brehna besuchte der Landesverband Ost einen der größten ostdeutschen Standorte für die Herstellung rezeptfreier und rezeptpflichtiger Medikamente. Das Mitgliedsuntrenehmen mibe GmbH Arzneimittel, Teil der Dermapharm AG, beschäftigt mehr als 750 Mitarbeitende und vereint Produktion, Konfektionierung, Versand sowie Forschung und Entwicklung an einem Standort. Die Geschäftsführerinnen Jana Koßowicz und Annegret Karwot machten deutlich, dass trotz des klaren Bekenntnisses zum Standort Deutschland weiterhin eine starke Abhängigkeit von Wirk- und Grundstoffen aus Asien besteht. Hinzu kommen wachsender bürokratischer Aufwand, Preisdruck durch Rabattverträge und das Preismoratorium – Faktoren, die den Standort belasten und den politischen Anspruch, die Branche zu stärken, konterkarieren. Fazit: Ostdeutschlands Pharmalandschaft ist stark – braucht aber verlässliche Rahmenbedingungen Die Besuche zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig und leistungsfähig die ostdeutsche Pharmaindustrie ist. Gleichzeitig wird deutlich, dass Unternehmen – ob traditionsreich oder hochmodern – unter ähnlichen strukturellen Herausforderungen leiden. Der Landesverband Ost setzt sich daher weiterhin dafür ein, die politischen Rahmenbedingungen zu verbessern, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche nachhaltig zu stärken.
01.04.2026 Beitrag
Landesverband Ost im Austausch mit Staatssekretär Schulte
Im Austausch wurde deutlich, dass wirtschaftspolitische Perspektiven die Bedeutung der Industrie für Beschäftigung und regionalen Wohlstand klar im Blick haben. Das Ministerium zeigte großes Interesse daran, Zukunftsbranchen wie Pharma, Medizintechnik und Biotechnologie gezielt zu fördern und weiter auszubauen. Eine zentrale Rolle nimmt dabei die BioCon Valley GmbH ein, die als starker regionaler Akteur Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Dienstleister und weitere Partner der Gesundheitswirtschaft vernetzt. Staatssekretär Schulte betonte die Offenheit der Landesregierung gegenüber der Branche und sagte sowohl politischen Rückhalt als auch unbürokratische Unterstützung zu. Der Landesverband Ost freut sich auf den nächsten Schritt: den vertiefenden Austausch mit BioCon Valley. Die angebotenen Unterstützungsformate des Ministeriums werden wir gerne aufgreifen, um die Gesundheitswirtschaft im Nordosten weiter zu stärken.
01.04.2026 Beitrag
Kommission erläutert Änderungsvorschlag zu MDR und IVDR
Am 16. Dezember 2025 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR) vor. Ziel des Vorschlags ist es, den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Vorschriften für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika zu vereinfachen und zu verringern, ohne dabei das hohe Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit zu beeinträchtigen. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Gesundheit des Europäischen Parlaments (SANT) am 14. April 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr wird Olivér Várhelyi, Kommissar für Gesundheit und Tierschutz, den Verordnungsvorschlag vorstellen. Im Anschluss ist eine Fragerunde mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments vorgesehen. Die Sitzung ist öffentlich und kann per Webstream verfolgt werden. Die Agenda der Ausschuss-Sitzung wurde bereits veröffentlicht.
01.04.2026 Beitrag PD
Maßnahmen der Finanzkommission im Patentmarkt
Ref. Nr. 37: Einführung eines dynamisierten Herstellerabschlags Die Kommission schlägt ein Vorgehen in zwei Stufen vor. Erste Stufe ab 2027 Der Abschlag für Arzneimittel unter Patentschutz soll im Jahr 2027 von derzeit 7 Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2027 steigen. Zweite Stufe ab 2028 Ab 2028 wird ein dynamischer Abschlag vorgeschlagen. Dieser wird jährlich angepasst. Grundgedanke ist die Kopplung der Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel an die beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe des Abschlags soll davon abhängig sein, wie stark sich die Entwicklung der Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel von den beitragspflichtigen Einnahmen unterscheiden. Dieser Ansatz folgt damit dem Leitgedanken der Kommission zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Mechanismus des dynamischen Herstellerabschlags ab 2028 Die Berechnung erfolgt auf Basis retrospektiver Daten. Die Grundidee ist, die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen des Vorjahres im Folgejahr auszugleichen. Im Grundsatz erfolgt ein Abgleich von „Ist“- und „Soll-Ausgaben“ für Arzneimittel unter Patentschutz. Die Anpassung der Herstellerabschlags erfolgt in Abhängigkeit vom Ergebnis der Berechnung für das Folgejahr entsprechend. „Soll“-Ausgaben Sie ergeben sich aus den Ist-Ausgaben für Patentarzneimittel des Vorvorjahres (2026), fortgeschrieben mit dem Zuwachs der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres (2027 gegenüber 2026). Es ergibt sich ein hypothetischer Wert als Referenzwert für die Berechnung des Abschlags. Der ermittelte „Soll“-Wert wird anschließend in den Folgejahren entsprechend der beitragspflichtigen Einnahmen fortgeschrieben. „Ist“-Ausgaben Tatsächliches Ausgabenvolumen des Vorjahres. Datengrundlage sind die Daten nach Paragraf 84 SGB V sowie die beitragspflichtigen Einnahmen aus der KJ1 Statistik. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht den Abschlag jährlich zum 1. Juni mit Gültigkeit ab 1. Juli. Der erste Zeitraum gilt vom 1. Juli 2028 bis zum 30. Juni 2029. Erwartungen zu Einsparvolumen, Umsetzbarkeit und Auswirkungen Für 2027 erwartet die Kommission durch den statischen Abschlag von 14 Prozent Entlastungen von etwa 2,27 Milliarden Euro. Ab 2028 rechnet sie mit Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Die Kommission sieht die Maßnahme als rasch umsetzbar an. Auswirkungen auf den Zugang werden im Bericht diskutiert, jedoch beim dynamischen Herstellerabschlag als nicht eindeutig prognostizierbar eingeordnet. Die Kommission verweist auf die Evaluation zum GKV-FinStG, die keine Auswirkungen auf den Zugang identifiziert haben. Die Belastungen betreffen alle Unternehmen mit Produkten unter Patentschutz. Die Höhe des Abschlags wird nach Angaben der Kommission aufgrund der methodischen Herleitung nur eingeschränkt vorhersehbar sein, soll aber durch die zeitnahe Veröffentlichung durch das Ministerium zumindest teilweise planbar bleiben. Einordnung Die Erhöhung des Herstellerabschlags ist industrieseitig vielfach kritisch kommentiert worden. Die statische Anhebung des Abschlags im Jahr 2027 ist ein bekanntes Instrument, das für kurzfristige Entlastung der GKV-Finanzen sorgt. Vonseiten der Hersteller wird dieses Instrument seit Jahren abgelehnt. Ein Novum ist die Einführung eines dynamischen Abschlags ab 2028. Dieser Ansatz führt zu einer deutlichen Ausweitung der Unsicherheit für die Unternehmen und erschwert jede Form der mittelfristigen Planung. Die Dynamik der in der Berechnungsgrundlage verwendeten Parameter entzieht sich zudem dem Einflussbereich einzelner der Hersteller. Die Kommission erwartet keine relevanten Auswirkungen auf Versorgung, Zugang oder Steuerung. Aus Sicht der Industrie sind jedoch Effekte absehbar. Die Maßnahmen haben erwartbare negative Auswirkungen auf Investitionen, Wertschöpfung und die Innovationskraft. Dies hat mittelbar auch Folgen für Versorgung und Zugang. Hinzu kommt eine hohe Komplexität der Berechnung, der Zeitleisten und Prozesse, sowie eingeschränkte Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für Hersteller. Die Umsetzungsfristen stehen beispielsweise in keinem Verhältnis zu den Zeiträumen, die Unternehmen für die Planung der Einführung neuer Produkte benötigen. Auch internationale Marktentwicklungen bleiben im Bericht gänzlich unberücksichtigt. Allen voran die Entwicklungen im amerikanischen Markt, darunter auch die Preisreferenzierung über MFN. Die Kommission beschreibt die Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel erneut als treibenden Faktor. Eine Einordnung fehlt jedoch, dass Fortschritt und neue Therapien grundsätzlich Investitionen erfordern. Die Kommission stellt auch in diesem Bereich ihre Leitlinie einer ausgabenpolitischen Ausrichtung an den Einnahmen in den Vordergrund. Genau darauf stützt sich der Vorschlag eines dynamischen Abschlags. Ref. Nr. 38: Preis-Mengen-Verschärfung Die Finanzkommission sieht einen Bedarf für Preis-Mengen-Regelungen als ein wichtiges Instrument der Preissteuerung. Um künftig eine rechtssichere Ausgestaltung zu ermöglichen, empfiehlt sie die Einführung einer klar definierten Umsatzschwelle im Gesetz. Die Höhe des Mengenrabatts soll vom Gesamtumsatz abhängen und einen festen Prozentsatz pro erreichter Umsatzstufe umfassen. Vorgeschlagen wird folgendes Modell: Für jeweils 100 Millionen Euro Umsatz soll ein Mindestrabatt von 2 Prozent gelten. Die ersten 100 Millionen Euro bleiben rabattfrei. Ab einem Umsatz von mehr als 500 Millionen Euro soll ein maximaler Rabatt von 10 Prozent greifen. Zusätzlich schlägt die Kommission ein Sonderkündigungsrecht zum ersten Februar 2027 für die Vertragsparteien vor, um eine rasche Umsetzung der neuen Regelungen zu ermöglichen. Erwartungen zu Einsparvolumen, Umsetzbarkeit und Auswirkungen Die Finanzwirkung steht in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung der Regelungen. Interne Schätzungen der Finanzkommission ergeben mögliche Einsparungen in Höhe von 700 Mio. EUR – 900 Mio. EUR ab 2027, wobei die Einsparungen im Jahr 2027 geringer ausfallen als in den Folgejahren. Hinsichtlich der Umsetzbarkeit wird von der Kommission auf die Notwendigkeit eines Sonderkündigungsrechts hingewiesen. Die Auswirkungen auf die Versorgung werden als gering eingeschätzt. Einordnung Die vorgeschlagene Regelung führt einen pauschalen Abschlag ein, der im SGB V durch feste Schwellen beziffert werden soll. Damit entsteht ein automatisiertes und algorithmisches Preisinstrument. Internationale Marktbedingungen bleiben auch hier vollständig unberücksichtigt. Besonders die Entwicklung in den Vereinigten Staaten und der dort relevante Mechanismus der amerikanischen Preisreferenzierung über MFN findet auch hier keinerlei Berücksichtigung. Ref. Nr. 39: Selektivverträge für therapeutisch gleichwertige Arzneimittel unter Patent Die Finanzkommission schlägt eine Bildung wirkstoffübergreifender Gruppen „therapeutisch gleichwertiger Arzneimittel“ für Patentarzneimittel vor. Der G-BA soll beauftragt werden, eine Liste mit therapeutisch vergleichbaren Therapieoptionen ohne generische Konkurrenz bereitzustellen. Die Grundlage für die Bildung dieser Gruppen soll die frühe Nutzenbewertung bieten, bei der eine zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt wird. Laut Kommissionsvorschlag bildet die zweckmäßige Vergleichstherapie den therapeutischen Standard innerhalb eines Anwendungsgebiets und damit grundsätzlich auch alternative Therapieoption bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen dar. Grundsätzlich soll der Kommissionvorschlag aber für alle patentgeschützten Arzneimittel, unabhängig von ihrem Zusatznutzen gelten. Für diese Gruppen sollen Krankenkassen anschließend Selektivverträge für eine bevorzugte Verschreibung schließen können. Notwendig ist, dass begründete Ausnahmen für verordnende Ärztinnen und Ärzte weiterhin zulässig sein müssen. Erwartungen zu Einsparvolumen, Umsetzbarkeit und Auswirkungen Es werden Einsparungen von ca. 200 Mio. EUR für das Jahr 2028, 400 Mio. EUR für das Jahr 2029, 600 Mio. EUR für das Jahr 2030 erwartet. Die Umsetzbarkeit sieht die Kommission dadurch als gegeben, da Krankenkassen langjährige Erfahrungen mit Ausschreibungen haben. Auch sei eine therapeutische Vergleichbarkeit durch zVT-Bestimmung in den AMNOG Beschlüssen gegeben. Es wird eine versorgungsneutrale Wirkung durch Möglichkeiten zum begründeten Abweichen erwartet. Einordnung Mit dem Vorschlag der Finanzkommission soll der Wettbewerb unter patentgeschützten Arzneimitteln vorantreiben. Vorschläge hierzu wurden in den vergangenen Wochen immer wieder öffentlich zur Diskussion gestellt und vonseiten der Pharmaindustrie massiv abgewehrt. Zusammengefasst handelt sich hierbei um einen klaren Systembruch, der die AMNOG-Logik gänzlich unterläuft und im Hinblick auf die Versorgung, ärztliche Therapiefreiheit und die mittel- bis langfristige Verfügbarkeit von innovativen Arzneimitteln massiv infrage stellen würde. Auch die hier als wichtig eingestuften Ausnahmemöglichkeiten mildern keinerlei die Probleme ab, die eine solche Regelung mit sich brächte. Darüber hinaus ist das vorgeschlagene Vorgehen, die zweckmäßige Vergleichstherapie im AMNOG Beschluss als Blaupause für eine Bildung von Gruppen therapeutischer Arzneimittel zu verwenden, hochproblematisch. Darüber hinaus würde die Umsetzung solcher Vorschläge zu enormen bürokratischen Aufwänden führen. Im Fazit lässt sich festhalten, dass der Reformvorschlag die Auswirkungen einer solchen Regelung auf die Versorgung und die Aufwände der Umsetzbarkeit massiv unterschätzt. Ref. Nr. 40: Abschaffung des Orphan Privilegs Die Kommission spricht sich für die Abschaffung des Orphan Privilegs aus und schlägt vor, für Krankheiten mit sehr geringer Fallzahl besondere Bedingungen in Preisverhandlungen einzuführen. Sie verweist auf die steigende Ausgabendynamik bei Orphan Drugs und leitet daraus einen höheren Anspruch an die Evidenz ab, die im Rahmen der Nutzenbewertung vorzulegen ist. Dies dient der Kommission als zentrale Begründung für ihr Votum. In der Konsequenz würden diese Arzneimittel künftig einer regulären Nutzenbewertung unterzogen und die bisher geltende Fiktion eines Zusatznutzens entfiele. Damit würde die Einreichung signifikanter Studien gestärkt. Parallel schlägt die Kommission vor, in begründeten Ausnahmefällen, in denen ein Nutzennachweis anhand von randomisierten kontrollierten Studien aufgrund sehr geringer Fallzahlen nicht möglich ist (Ultra rare diseases), neue Bedingungen für die Preisverhandlung einzuführen. Eine solche Option soll jedoch auf eng umgrenzte Situationen beschränkt sein, gut begründet werden und klar definierten Kriterien folgen. Erwartungen zu Einsparvolumen, Umsetzbarkeit und Auswirkungen Durch die Abschaffung des „Orphan-Privilegs“ werden Einsparungen von ca. 30 Mio. EUR erwartet. Die Maßnahme wird der Kategorie B zugeordnet, das bedeutet, die Einsparungen gehen mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit einher. Einordnung Die Regelung für Orphan Drugs besteht aus guten Gründen und wird durch den Vorschlag der Kommission erneut zur öffentlichen Diskussion gestellt. Bereits heute gibt es eine gesetzliche Vorgabe, die ab einer bestimmten Umsatzschwelle eine vollständige Bewertung vorsieht. Statt einer pauschalen Abschaffung des Orphan Verfahrens im AMNOG und der Einführung eines zusätzlichen Prozesses, der an hohe Anforderungen zur Begründung geknüpft wäre, sollte das bestehende System eine Möglichkeit vorsehen, die Therapiesituationen berücksichtigt, in denen eine kontrollierte randomisierte Studie nicht möglich oder ethisch vertretbar ist. Zugleich sollte nicht auf eine generelle Forderung nach einer randomisierten kontrollierten Studie abgestellt werden, sondern auf die Nutzung der bestverfügbaren Evidenz im Rahmen des AMNOG. Dass die Bewertung häufig zu einem nicht quantifizierbaren Zusatznutzen führt, ist auch eine Folge des Bewertungsprozesses selbst. Weitere News zu den Maßnahmen der Finanzkommission: Maßnahmen der Finanzkommission im patentfreien RX und DiGA Markt Maßnahmen der Finanzkommission zur Stabilisierung der GKV-Finanzen
31.03.2026 Beitrag PD
Maßnahmen der Finanzkommission im patentfreien RX und DiGA Markt
Die Vorschläge im Bereich des patentfreien RX Marktes und DiGA-Marktes führen zu einem erheblichen Bürokratieaufwand und sind mit deutlichen Einschnitten in den Leistungsbereichen verbunden. Im Einzelnen: Reformempfehlung Nr. 41: Wiedereinführung apothekenbezogener Ausschreibungen für Zytostatika (Kategorie A) Die mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) abgeschaffte Regelung zur Möglichkeit der Ausschreibungen im Bereich der parenteralen Zubereitungen auf Apothekenebene soll wieder eingeführt werde. Um Reserven im Bereich der parenteralen Zubereitungen zu heben, hat der GKV-SV und Krankenkassen umfangreiche Abfragerechte zu den tatsächlichen Einkaufspreisen und Rabatten bekommen. Dies führte zu einer umfangreichen Novellierung der sog. Hilfstaxe mit Einsparungen von mehr als 200 Mio. €. Mit dem ApoVWG soll die Abfragesystematik digitalisiert und ausgeweitet werden. Damit ist mit weiteren Einsparungen zu rechnen. Die Finanzkommission geht auf Basis von Schätzungen des AOK-BV von Einsparungen in Höhe von 200 Mio. € mithilfe der Ausschreibungen aus. Sie haben jedoch bereits vor dem AMVSG zu Versorgungsproblematiken geführt und ein bürokratischen Abrechnungschaos erzeugt. Aus Sicht von Pharma Deutschland ist die Maßnahme in ihren Einsparpotentialen überschätzt und im Bereich der negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit unterschätzt. Reformempfehlung Nr. 44: Regulierung der Preisfindung für Schutzimpfungen (Kategorie B) Die Finanzkommission geht von einer hohen Kostendynamik im der der Schutzimpfungen aus und schlägt Verhandlungen von Erstattungsbeträgen, ein Preismoratorium, Selektivverträge und die grundsätzliche Anwendung des Herstellerabschlags vor. Damit sollen laut Finanzkommission bei einem Gesamtvolumen des Marktes in 2024 von rund 3,2 Mrd. € Einspareffekte in Höhe von rund 400 Mio. € generiert werden. Die Darstellungen der Finanzkommission lassen Steigerungen der verabreichten Impfdosen unbeachtet und betrachten nicht den sozioökonomischen Mehrwert von Impfungen. Zudem werden der komplexe Herstellungsvorgang und der Wert der Produktionsstätten für Deutschland als Standort- und Resilienzfaktor nicht berücksichtigt. Eine Umsetzung der Regelungen konterkariert die Präventionsbestrebungen der Krankenkassen und der Politik vollständig. Die negativen Versorgungsauswirkungen von Ausschreibungen endeten in einer Streichung der dieser mit dem AMVSG und TSVG. Mit der vorgeschlagenen Wiedereinführung werden die damaligen Fehler aus Sicht von Pharma Deutschland zu Lasten der Versicherten wiederholt. Reformempfehlung Nr. 48: Streichung der initialen Preisfreiheit und Erprobungsregelung, Einführung von Zuzahlungen bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) (Kategorie B) Im Bereich der DiGA schlägt die Kommission eine Streichung der Erprobungsregelung (vorläufige Listung) und den Ersatz durch ein „AMNOG Verfahren“ vor. Zudem soll die Erstattung von DIGA grundsätzlich erst nach Vereinbarung eines Vergütungsbetrages erfolgen. Des weiteren soll ein Zuzahlungsregelung eingeführt werden. Das Marktvolumen der DiGA betrug 2025 ca. 170 Mio. €, wobei durch die Maßnahmen Einsparungen iHv 6 bzw. 7-12 Mio. € erwartet werden. Das für DiGA geplante „AMNOG Verfahren“ soll beim G-BA verortet werden. Es soll eine zweite Verhandlungsserie aufgrund einer Kosten-Nutzen-Berwertung erfolgen. Mit der Maßnahme werden eingespielte Bewertungsverfahren vom BfArM auf den G-BA verlagert, was eine erhebliche Bürokratiesteigerung des ohnehin regulatorisch überfrachteten Verfahrens bedeutet. Innerhalb der jetzigen Erprobungsregel konnten 34 von 50 DiGA eine daerhafte Listung erreichen. Damit hat sich aus Sicht von Pharma Deutschland diese Regelung bewährt. Aktuell werden DiGA verpflichtet, erfolgsabhängige Preisbestandteile iHv min. 20 % des Vergütungsbetrages mit dem GKV-SV zu verhandeln. Mit dieser Regelung werden die prognostizierten Einsparungen vsl. Bereits erreicht. Die Abwicklung von Zuzahlungen ist auf Grundlage der Einreichung der Verordnung bei den Krankenkassen technisch nicht vorgesehen. Die prognostizierte Steuerungswirkung geht einzig zu Lasten der Versorgung. Weitere News zu den Maßnahmen der Finanzkommission: Maßnahmen der Finanzkommission im Patentmarkt Maßnahmen der Finanzkommission zur Stabilisierung der GKV-Finanzen
31.03.2026 Beitrag PD
Maßnahmen der Finanzkommission zur Stabilisierung der GKV-Finanzen
Mit der Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung bis zum Jahr 2030 hat die Kommission den Rahmen für die Sparvorschläge vorgegeben. Ausgehend vom gegenwärtigen Zusatzbeitrag in Höhe von 2,9 Prozent geht die Finanzkommission Gesundheit (FKG) im Jahr 2027 von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro aus. Nach Berechnungen der FKG steigt diese im Jahr 2028 auf 21,5 Milliarden Euro, 2029 auf 31,5 Milliarden Euro und im Jahr 2030 auf 40,4 Milliarden Euro an. Sollte dieses Defizit allein durch eine Anhebung des Zusatzbeitrags ausgeglichen werden, müsste dieser laut Bericht im Jahr 2027 bei 3,65 Prozent liegen und bis 2030 auf 4,69 Prozent steigen. Dies zu vermeiden, war und ist das erklärte Ziel der Regierungskoalition. Ziel der Vorschläge der FKG ist es, alle Bereiche des Gesundheitswesens zu adressieren. Substanzielle Einsparvorschläge bei den Krankenkassen selbst sind jedoch kaum erkennbar. Der Schwerpunkt des Maßnahmenpakets liegt vielmehr bei den Leistungserbringern, denen Einsparungen in Höhe von rund 19 Milliarden Euro zugemutet werden. Mit 12,5 Milliarden Euro werden die Effekte einer auskömmlichen Finanzierung der Bürgergeldempfänger beziffert. Hier stehen jedoch schwierige Verhandlungen mit dem Finanz- und dem Sozialministerium bevor. Es wäre eine große Überraschung, wenn dieser politisch seit Jahren angekündigte Schritt tatsächlich umgesetzt würde. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es auch in dieser Legislaturperiode bei einer entsprechenden Ankündigung im Koalitionsvertrag bleibt. Weitere 4,8 Milliarden Euro sollen durch höhere Beitragseinnahmen erzielt werden, insbesondere durch den Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung nicht erwerbstätiger Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie durch Änderungen bei Minijobs. Weitere 4,1 Milliarden Euro sollen durch eine Anpassung der Zuzahlungen generiert werden, die seit 2004 nicht erhöht wurden. Rund 1,9 Milliarden Euro werden durch höhere Steuern auf Alkohol und Tabak sowie durch die Einführung einer Zuckersteuer auf gesüßte Getränke nach dem Vorbild Großbritanniens erwartet. Das Finanzvolumen der empfohlenen Maßnahmen beläuft sich allein für das Jahr 2027 auf rund 42,3 Milliarden Euro , bei einer prognostizierten Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro. Selbst wenn man die 12,5 Milliarden Euro für die Bürgergeldempfänger herausrechnet, verbleiben rund 30 Milliarden Euro. Damit müssten rein rechnerisch etwa 50 Prozent der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, um das Defizit für 2027 mit einem gewissen Sicherheitspuffer auszugleichen. Die Kommission hat der Politik damit einen gewissen Handlungsspielraum eröffnet. Pharma Deutschland erwartet, dass die Vorschläge im Pharmabereich nicht eins zu eins übernommen werden, sondern mit den Überlegungen zur Stärkung des Pharmastandorts aus dem Pharmadialog und der Pharmastrategie der Bundesregierung in Einklang gebracht werden. Andernfalls wäre es eine Brüskierung der am Dialog beteiligten Unternehmen, wenn zunächst Gespräche mit der Industrie geführt, anschließend jedoch keine Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen umgesetzt würden. Neben dem Grundprinzip einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik, die künftig für alle Leistungsbereiche gelten soll (mit einem übergreifenden Einsparvolumen von rund 16,6 Milliarden Euro) und damit erstmals auch im Pharmabereich Anwendung findet, hat sich die Kommission von weiteren Prinzipien leiten lassen. Hierzu zählt insbesondere eine stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der evidenzbasierten Medizin in allen Bereichen. Neben unnötigen Screeningmaßnahmen in der Dermatologie und nicht indizierten kieferorthopädischen Leistungen für Kinder und Jugendliche rücken auch homöopathische Arzneimittel in den Fokus, die im Rahmen von Satzungsleistungen von den Krankenkassen erstattet werden können. Ob die Politik diesen Vorschlägen folgt, bleibt abzuwarten – zumal das Einsparvolumen hier lediglich auf rund 50 Millionen Euro geschätzt wird und sich auch die Krankenkassen gegen eine Streichung der Satzungsleistungen ausgesprochen haben. Begrüßenswert sind hingegen die Vorschläge zur Stärkung des Präventionsgedankens. Mit den vorgesehenen Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und zuckerhaltige Getränke werden Maßnahmen aufgegriffen, die jedoch in eine umfassende und kohärente Präventionsstrategie eingebettet werden müssen. Neben dem Pharmabereich rücken insbesondere die ambulante und stationäre Versorgung in den Fokus. Auffällig ist hierbei die Ausgabendynamik im vergangenen Jahr: Im Krankenhausbereich sind die Ausgaben 2025 gegenüber 2024 um 9,6 Prozent gestiegen. Auch die ärztliche Behandlung weist mit einem Zuwachs von 7,6 Prozent eine deutlich höhere Dynamik auf als der Arzneimittelbereich mit 5,9 Prozent, der im Vergleich der Leistungsbereiche eher im unteren Bereich liegt. Zu den zentralen Maßnahmen in diesem Bereich zählen die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in die Fallpauschalen (mit Einsparungen von rund 3 Milliarden Euro) sowie Anpassungen bei den Vergütungsregelungen zur Sicherstellung einer frühzeitigen Versorgung mit Facharztterminen im Rahmen des TSVG. Beide Maßnahmen sind bereits Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Weitere wichtige Maßnahmen sind der Einstieg in ein obligatorisches Zweitmeinungsverfahren, die Abschaffung der Prüfquoten im stationären Bereich sowie die Beendigung der vollständigen Tarifrefinanzierung. Von besonderem Interesse sind zudem die Vorschläge zur Absenkung des Krankengeldes mit einem Einsparvolumen von rund 1,3 Milliarden Euro, die jedoch lediglich nachrangig (Kategorie B) empfohlen werden. Keine Aussagen trifft der Bericht zu den Themen Praxisgebühr, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sowie zur Streichung oder Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Auch der Vorschlag zur Stärkung der Selbstmedikation wurde von der FKG nicht aufgegriffen. Hier befindet sich Pharma Deutschland jedoch weiterhin im Austausch mit der Politik. Die Finanzkommission Gesundheit beabsichtigt, ihre Arbeit fortzusetzen und bis Ende 2026 weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorzulegen. Weitere News zu den Maßnahmen der Finanzkommission: Maßnahmen der Finanzkommission im Patentmarkt Maßnahmen der Finanzkommission im patentfreien RX und DiGA Markt
31.03.2026 Beitrag PD
EMA: Informationen zu den Schließzeiten über die Osterfeiertage
Wie üblich informiert die EMA kurz vor den Osterfeiertagen über ihre Öffnungs- bzw. Schließzeiten. Außerhalb der regulären Geschäftszeiten und an Feiertagen ist es möglich, die Produktnotfall-Hotline unter +31(0)88 781 7600 anzurufen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hotline allerdings nur in Notfällen für potenziell schwerwiegende Probleme mit zentral zugelassenen Produkten genutzt werden sollte.
31.03.2026 Beitrag PD
KI HUB Spotlight: Therapiefreiheit & Marketing-Use-Cases
Programm: Dr. Carsten Dochow (Leiter der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer) Perspektiven zur „KI und Ärztliches Berufsrecht. Gefährdet KI die ärztliche Therapiefreiheit?“ Max Sieg (Co-Founder von caidera) Einsatzmöglichkeiten von KI im Pharma?Marketing
31.03.2026 Veranstaltung
EAT & TALK zur Beschleunigungsoffensive Einfach.Hamburg mit den pharmazeutischen Nordlichtern
Beim EAT & TALK an der Alster kommen norddeutsche Mitgliedsunternehmen von Pharma Deutschland mit Mitgliedern der Hamburgischen Bürgerschaft und Verwaltung ins Gespräch. An thematischen Marktständen zeigen die Unternehmen anhand konkreter Praxisbeispiele, wo bürokratische Hürden Investitionen, Innovationen und Versorgung erschweren und welche pragmatischen Vereinfachungsvorschläge sich aus der Praxis ergeben. Programm: Eröffnung: Dr. Sarah Saeidy-Nory, Hauptgeschäftsführerin VCI LV Nord Impuls aus der Politikküche Staatsrat Jan Pörksen |Chef der Senatskanzlei und des Personalamtes Gespräch: Das ist Einfach.Hamburg Projekt Einfach.Hamburg Dr. Michael Harder (Vorsitzender BPI LV Nord), Verena Wolf (Leiterin des Center of Excellence Bürokratieabbau| VCI LV Nord), Babette Reiken (Vorsitzende Pharma Deutschland LV Nord) Vorstellung & Besuch der Marktstände Einfach.Hamburg – die Beschleunigungsoffensive Beschleunigt Bauen & Investieren in Hamburg Center of Excellence Bürokratieabbau Gesetze & Rahmenbedingungen schlank und zielführend gestalten Individuelle Prävention mit Gesundheitsdaten Nachhaltigkeit am Standort Ethanol – Was droht jetzt im EU-CLH Verfahren? KARL macht Abwasser teurer – Medikamente auch? Mitgliedsunternehmen von Pharma Deutschland Landesverband Nord sowie Stakeholder haben eine persönliche Einladung erhalten. Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung von Pharma Deutschland LV Nord, BPI LV Nord und VCI LV Nord.
31.03.2026 Veranstaltung
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