Beschluss
1
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie
(AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die
Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen
Wirkstoff
11.08.2014
Datei
PD
Tragende Gründe
1
zum Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie
(AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die
Nutzenbewertung von Arzneimittel
11.08.2014
Datei
PD
Tragende Gründe
1
zum Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie
(AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die
Nutzenbewertung von Arzneimittel
11.08.2014
Datei
PD
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie
(AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die
Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen
Wirkstoffen n
11.08.2014
Datei
PD
1. Der G-BA hatte am 3. Juli 2014 beschlossen die Anlage XII der AM-RL zu ändern und um den Wirkstoff Turoctocog alfa zu ergänzen. NovoEight® (Wirkostoff: Turoctocog alfa) ist angezeigt zur Behandlung
11.08.2014
Meldung
PD
Bekanntlich (s. BAH-Mitgliederrundschreiben Nr. 36/2012 vom 26.10.2012) war im Bundesgesetzblatt vom 24. Oktober 2012, Seite 2166, die Bekanntmachung der Neufassung des VIG vom 17. Oktober 2012 veröff
21.12.2012
Meldung
PD
Mit dem Gesetz kommt es zu einer Erweiterung des Anwendungsbereiches des VIG und zu einer Verschärfung der Lebens- und Futtermittelüberwachung. Ein wichtiger Punkt betrifft den Anwendungsbereich des G
21.03.2012
Meldung
PD
Der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf eingereichte Änderungsvorschlag für § 2 Abs. 4 wurde damit ebenfalls angenommen. Der Bundesrat war der Auffassung, dass der dortige Ge
02.11.2011
Meldung
PD
Zwischenzeitlich hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf einen Änderungsvorschlag für § 2 Abs. 4 des Entwurfs abgegeben, da der dortige Gesetzesvorbehalt nicht mehr ausreic
02.02.2011
Meldung
PD
Zwischenzeitlich hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf einen Änderungsvorschlag für § 2 Abs. 4 des Entwurfs abgegeben, da der dortige Gesetzesvorbehalt nicht mehr ausreic
28.10.2011
Meldung
PD