Folgende Änderungen sind im Verordnungstext u. a. enthalten: Nach der Angabe „Aciclovir“ wird die folgende Angabe eingefügt: „– ausgenommen als Buccaltablette in Konzentrationen von 50 mg je abgeteilter Arzneiform zur Anwendung bei rezidivierendem Herpes labialis bei immunkompetenten Erwachsenen in Packungsgrößen bis zu 100 mg –“. Nach der Angabe „Melatonin“ wird die folgende Angabe eingefügt: „– ausgenommen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von je 3 mg je abgeteilter Arzneiform, einer Tagesmaximaldosis von 3 mg und einer Packungsgröße bis zu 30mg zur Anwendung bei Jetlag bei Erwachsenen –“. Die 24. Änderungsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung, also am 23.05.2026 in Kraft. Siehe Dokument unterhalb dieses Beitrags.
26.05.2026
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