Pharmazeutische Unternehmer erhalten einen kompakten Überblick über die geplanten Änderungen der Herstellerabschlagsregelungen nach § 130a Absatz 1b SGB V. Im Fokus stehen die neuen gesetzlichen Anforderungen, die insbesondere für zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebene Arzneimittel relevant werden. Ziel der Veranstaltung ist es, Mitgliedsunternehmen frühzeitig und praxisnah über die künftigen Regelungen zu informieren und Orientierung für die Umsetzung ab dem 1. Januar 2027 zu geben.
Im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung steht der zusätzliche Herstellerabschlag nach § 130a Absatz 1b SGB V, der ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen ist. Erläutert werden die Höhe des Abschlags, die betroffenen Arzneimittelgruppen sowie die gesetzlichen Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Festbetragsarzneimittel. Damit bietet die Veranstaltung eine wichtige Grundlage für alle Unternehmen, die sich mit den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf Arzneimittelpreise, Erstattungsregelungen und Herstellerabschläge befassen.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende von Mitgliedsunternehmen und ist für diese kostenfrei. Sie vermittelt verständlich, welche Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf pharmazeutische Unternehmer zukommen und welche Aspekte bei der Vorbereitung auf die neuen Vorgaben besonders zu beachten sind.
Für thematische Fragen zur Informationsveranstaltung und zu den Änderungen der Herstellerabschlagsregelungen wenden Sie sich bitte an Dr. Karl Sydow (sydow@pharmadeutschland.de) oder Jan König (koenig@pharmadeutschland.de). Bei organisatorischen Fragen unterstützt Sie Michaela Brancato (brancato@pharmadeutschland.de).