Die Teilnahme ist ausschließlich den Mitgliedern des Ausschusses Umweltrichtlinien vorbehalten.
Im Fokus des Ausschusses stehen die Analyse und Diskussion der gesetzlichen Vorgaben der europäischen Chemikalien- und Umweltgesetzgebungen sowie deren Umsetzung in Deutschland. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben von REACH und CLP, ECHA-Beschränkungsvorhaben, Initiativen wie „One Substance One Assessment“, die Überarbeitung des Environmental Risk Assessment sowie die UWWTD. Der Ausschuss unterstützt zudem die inhaltliche Positionierung des Verbandes in den genannten Punkten gegenüber der Politik und externen Stakeholdern.