Zulassung: Nationale Änderungsanzeigen nach § 29 AMG nur über PharmNet.Bund einreichen
BfArM weist darauf hin auf Einreichungen über CESP sowie von Doppeleinreichungen zu verzichten
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Marit Heimbürger
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bittet darum, nationale Änderungsanzeigen nach § 29 AMG ausschließlich über das PharmNet.Bund-Portal „elektronische Änderungsanzeigen“ einzureichen. Von Einreichungen über CESP sowie von Doppeleinreichungen wird abgeraten.
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