02.07.2026, 14:07

Zulassung: Digitales Postfach für den Parallelimport

Das BfArM weist auf die sofortige Nutzungsmöglichkeit des digitalen Postfachs für Parallelimport-Verfahren hin.
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Dr. Jens Illigen
Das digitale Postfach wurde am 5. August 2025 Live geschaltet und kann von den Bundesoberbehörden für die elektronische Bescheidübermittlung genutzt werden. Mit dem digitalen Postfach wird die Möglichkeit eröffnet, Bescheide und weitere Dokumente rechtskonform digital zustellen zu können. Die digitale Zustellung ersetzt die Papierzustellung.

Seit dem 1. Juli 2026 kann das digitale Postfach (ePostfach) auch für Parallelimport-Verfahren genutzt werden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist darauf hin, dass damit die bisherige Papierzustellung vollständig ersetzt werden kann. Notwendig dafür ist aber eine Einwilligung für die Digitalzustellung. Diese kann über die Erklärung zur Nutzung des digitalen Postfachs auf der PharmNet.Bund-Webseite abgeben werden.

Weitere Informationen zum Parallelimport von Arzneimitteln können der FAQ-Webseite des BfArM entnommen werden.

Ihr Kontakt

Dr. Andreas Franken

Stabsstelle Elektronische Verfahren / Klinische Forschung
Chemiker

Marit Heimbürger

Referentin Arzneimittelzulassung
Apothekerin

Dr. Jens Illigen

Referent Arzneimittelzulassung und -sicherheit
Chemiker

Stephanie Pick

Leiterin Abteilung Arzneimittelzulassung & -sicherheit
Apothekerin

Zulassung

Pharma Deutschland
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