Seit dem 1. Juli 2026 kann das digitale Postfach (ePostfach) auch für Parallelimport-Verfahren genutzt werden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist darauf hin, dass damit die bisherige Papierzustellung vollständig ersetzt werden kann. Notwendig dafür ist aber eine Einwilligung für die Digitalzustellung. Diese kann über die Erklärung zur Nutzung des digitalen Postfachs auf der PharmNet.Bund-Webseite abgeben werden.
Weitere Informationen zum Parallelimport von Arzneimitteln können der FAQ-Webseite des BfArM entnommen werden.