Zulassung: BfArM präzisiert Hinweis zu § 29 AMG-Änderungsanzeigen
CESP bleibt für eCTD-Sequenzen und in bestimmten Fällen weiterhin zulässig
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Marit Heimbürger
Das BfArM will seinen Hinweis zur Einreichung nationaler Änderungsanzeigen nach § 29 AMG präzisieren. Zwar sollen Änderungsanzeigen grundsätzlich über PharmNet.Bund eingereicht werden, in bestimmten Fällen bleibt die Nutzung des CESP-Portals jedoch weiterhin zulässig. Eine entsprechende Anpassung der BfArM-Website wurde angekündigt.
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