Unabhängig von den neuen Section-301-Zöllen im Zusammenhang mit der Untersuchung zu Zwangsarbeit, die seit dem 24. Juli 2026 gelten, verfolgt die US-Regierung für Arzneimittel einen eigenständigen handelspolitischen Ansatz auf Grundlage von Section 232 des Trade Expansion Act von 1962. Während die Section-301-Maßnahmen länderbezogen ausgestaltet sind und auch Waren aus der Europäischen Union betreffen, zielen die Section-232-Maßnahmen darauf ab, die US-amerikanische Arzneimittelproduktion aus Gründen der nationalen Sicherheit zu stärken.
Für die Pharmaindustrie bedeutet dies, dass patentgeschützte Arzneimittel und bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe (APIs) künftig unter das Section-232-Regime fallen. Die Maßnahmen gelten grundsätzlich für die von der Proklamation erfassten Produkte. Für die in Annex III der US-Proklamation aufgeführten Unternehmen treten sie bereits am 31. Juli 2026 in Kraft, für alle übrigen betroffenen Unternehmen am 29. September 2026.
Grundsätzlich sieht das Section-232-Regime Zölle von bis zu 100 % auf patentgeschützte Arzneimittel und bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe (APIs) vor. Unternehmen, die von den US-Behörden akzeptierte Pläne zur Verlagerung ihrer Produktion in die USA (Onshoring) umsetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten Zollsätzen profitieren. In Verbindung mit einer Preisvereinbarung mit der US-Regierung kann der Zollsatz vollständig entfallen. Für Produkte mit Ursprung in der Europäischen Union, Japan, Südkorea sowie der Schweiz und Liechtenstein gilt jedoch ein besonderer Höchstzollsatz von 15 %. Für aus der EU in die USA eingeführte patentgeschützte Arzneimittel beträgt der anzuwendende Section-232-Zoll daher grundsätzlich maximal 15 %, sofern keine günstigere Regelung (z. B. aufgrund einer Preisvereinbarung mit der US-Regierung) greift. Generika und Biosimilars sind derzeit von den Section-232-Maßnahmen ausgenommen. Die US-Regierung hat jedoch angekündigt, diese Ausnahme zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu überprüfen. Weitere Infos in diesem Factsheet der US Regierung.
Soweit Arzneimittel oder pharmazeutische Produkte nicht unter das Section-232-Regime fallen, gelten die neuen Section-301-Regelungen zur Zwangsarbeit. Für Waren aus der Europäischen Union gilt grundsätzlich ein Gesamtzollsatz von maximal 10 % (einschließlich des regulären MFN-Zolls). Gleichzeitig enthält die Verordnung umfangreiche Ausnahmen für den Pharmabereich. Ob ein konkretes Produkt von den zusätzlichen Zöllen ausgenommen ist, richtet sich nach der jeweiligen HTS-Zolltarifnummer sowie – bei einem Teil der Ausnahmen – danach, ob die Ware für pharmazeutische Anwendungen bestimmt ist ("for use in pharmaceutical applications"). Die entsprechenden HTS-Zolltarifnummern finden Sie hier.
Patentgeschützte Arzneimittel, die unter das Section-232-Regime fallen, unterliegen nicht zusätzlich den Section-301-Zöllen ("no stacking").
Von den hier beschriebenen Maßnahmen zu unterscheiden ist schließlich die weiterhin laufende Section-301-Untersuchung der US-Regierung Gegen Deutschland zu Arzneimitteln und pharmazeutischen Wirkstoffen. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen läuft derzeit bis zum 11. August 2026. Über mögliche weitere handelspolitische Maßnahmen oder zusätzliche Zölle speziell für den Pharmasektor wurde bislang noch nicht entschieden.