Ausgangspunkt der Standortklausel ist der zusätzliche Herstellerabschlag, der die gesetzliche Krankenversicherung ab 1. Januar 2027 entlasten soll. Der allgemeine Herstellerabschlag bleibt bei sieben Prozent. Der zusätzliche Abschlag aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöht den Gesamtsatz auf 15,5 Prozent. Die vorgeschlagene Standortklausel eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, den zusätzlichen Anteil schrittweise zu reduzieren, wenn sie nachweisbare Beiträge zu Forschung, Produktion und Beschäftigung in Deutschland leisten. Das Fachgremium geht davon aus, dass sich die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durch verringerte Herstellerabschläge voraussichtlich auf 750 bis 850 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Eingangsschwelle für eine Entlastung ist ein ausreichendes Engagement in der klinischen Forschung. Unternehmen sollen zunächst mindestens zwei Prozent an klinischen Prüfungen der Phasen I bis III eingeschlossenen Patientinnen und Patienten in Deutschland vorweisen; dieser Anteil soll im Zeitverlauf auf vier Prozent steigen, wobei nicht klar ist, wie groß der Zeitraum gewählt wird.
Wer diese Eingangsschwelle erfüllt, kann den zusätzlichen Herstellerabschlag über weitere Standortleistungen schrittweise senken. Tarifbindung soll zwei Prozentpunkte Entlastung ermöglichen. Drei Prozentpunkte sind vorgesehen, wenn ein Unternehmen mindestens sieben Prozent seines GKV-Umsatzes in Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln in Deutschland investiert. Für substanzielle Investitionen oder Produktion in Deutschland sollen weitere 3,5 Prozentpunkte möglich sein – etwa bei Investitionen von mindestens 500 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren oder bei einem Produktionswert von mindestens einem Drittel des deutschen GKV-Umsatzes oder beim Betrieb kritischer Infrastruktur für die Arzneimittelversorgung.
Die Höhe der Befreiung richtet sich nach dem Erfüllungsgrad der Kriterien. Werden alle Kriterien (Forschung und Entwicklung, Tarifbindung, substanzielle Investition in Deutschland) erfüllt, kann der zusätzliche Herstellerabschlag vollständig entfallen.
Die Ausgestaltung ist bewusst offen angelegt: Sie soll unabhängig von Herkunft, Größe oder Geschäftsmodell eines Unternehmens gelten und bereits bestehende ebenso wie künftige Standortbeiträge berücksichtigen. Zugleich zeigen die Berechnungen des Fachgremiums, dass die Anforderungen ambitioniert sind. Besonders die verpflichtende Studienquote und die Forschungsquote setzen deutliche Anreize, Aktivitäten in Deutschland auszubauen. Die Regelung kann damit Investitionen und Wertschöpfung mobilisieren, sie bleibt aber auf Unternehmen begrenzt, die über relevante Forschungs-, Produktions- oder Beschäftigungsstrukturen im Inland verfügen.
Für die Umsetzung bleibt der Zeitplan eng. Ziel ist ein gesetzliches Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Vorher müssen Bundesregierung und Bundestag die Finanzierung klären, die Beitragssatzstabilität der GKV sichern und europarechtliche Fragen verlässlich absichern. Gerade beim Kriterium der Tarifbindung sieht der Bericht weiteren Klärungsbedarf im europäischen Beihilferecht vor. Die Standortklausel sollte deshalb mit einem klaren Prüf- und Genehmigungsvorbehalt sowie einer belastbaren Ausweichregelung ausgestattet werden.
Aus der Sicht von Pharma Deutschland verfolgt die Standortklausel den richtigen Ansatz, Gesundheitsversorgung und Standortpolitik zusammenzudenken. Auf dem von der Bundesregierung ausgerufene weg, den Pharmastandort Deutschland zu stärken und die Pharmaindustrie zur Leitbranche zu machen, ist die Standortklausel ein Schritt in die richtige Richtung aber noch keine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmastandort. Sie ist eine Verhinderung von weiterem Schaden. Deutschland braucht über die Standortklausel hinaus bessere Bedingungen für klinische Forschung, verlässlichen Zugang zu Gesundheitsdaten, schnellere Genehmigungen, ausreichend Fachkräfte und eine Weiterentwicklung des AMNOG. Nur als Teil einer ambitionierten Pharma- und Medizintechnikstrategie kann aus einem notwendigen Schutzmechanismus ein echter Aufbruch für den Pharmastandort werden.
Weitere Informationen finden Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 29. September 2026 „Pharmaverbände: Standortklausel ist ein wichtiger Schritt für den Pharmastandort“.