Deutschland, vertreten durch Umweltminister Carsten Schneider, bekräftigte seine grundsätzliche Unterstützung für die erweiterte Herstellerverantwortung und das Verursacherprinzip. Zugleich verwies Minister Schneider auf das ausstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs und forderte die Europäische Kommission auf, einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen während des laufenden Verfahrens vorzulegen, insbesondere mit Blick auf die Umsetzungsfristen. Deutschland betonte, dass die Kosten der Abwasserreinigung von den Verursachern und nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden sollten.
Die Europäische Kommission, vertreten durch Kommissar Wopke Hoekstra, verteidigte den bestehenden EPR-Ansatz und verwies auf die zugrunde liegende Bewertung, wonach insbesondere die Pharma- und Kosmetikindustrie für relevante Mikroschadstoffeinträge verantwortlich seien. Die Richtlinie bleibe bis zu einer Entscheidung des EuGH anwendbar. Gleichzeitig erkannte die Kommission die Bedenken hinsichtlich möglicher Kostensteigerungen und Risiken für die Arzneimittelversorgung an. Sie habe ihre Kostenbewertung aktualisiert und arbeite an einer beschleunigten Ausarbeitung der Durchführungsrechtsakte, die bis 2027 mehr Klarheit schaffen sollen.
Einführung durch Polen
- Seit der Verabschiedung der überarbeiteten Richtlinie hätten Mitgliedstaaten wiederholt Bedenken hinsichtlich praktischer Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit der EPR-Regelungen geäußert.
- Polen dankte den Unterstützern seines Non-Papers. Ziel sei nicht, die EPR oder die Entfernung von Mikroschadstoffen grundsätzlich infrage zu stellen, sondern Bedenken zum bestehenden Rahmen aufzugreifen.
- Die Kommission solle das EPR-System umfassend und unabhängig überprüfen, einschließlich der Zuordnung von Mikroschadstoffen und der Verteilung der damit verbundenen Kosten.
- Eine transparente Methodik müsse eine faire und verhältnismäßige Kostenverteilung zwischen den Sektoren gewährleisten.
- Sollten Mängel festgestellt werden, seien eine Aussetzung der Umsetzungsfristen oder vorübergehende Anpassungen zu erwägen.
- Finanzierungslücken und Rechtsunsicherheit bei der EPR-Umsetzung müssten vermieden werden.
Wortmeldungen weiterer Mitgliedstaaten:
Deutschland
- Dank an Polen für die Initiative.
- Deutschland hält es für erforderlich, das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum EPR-System abzuwarten.
- Mit Blick auf die Umsetzungsfristen solle die Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie bis zum Urteil weiter vorzugehen sei, insbesondere hinsichtlich der Fristen.
- Deutschland bekräftigte seine Unterstützung für EPR und einen ausgewogenen Ansatz.
- Investitionen in die Abwasserbehandlung sollten von den Verursachern und nicht von den Verbrauchern getragen werden.
Tschechien
- Unterstützung für das polnische Non-Paper.
- Die Folgen der Einführung von EPR für den Pharmasektor müssten bewertet und abgefedert werden, um Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln nicht zu gefährden.
- Unterstützung für eine neue wirtschaftliche Studie und Folgenabschätzung der Kommission.
- Die Kommission solle einschlägige Rechtsakte und methodische Leitlinien zügig erarbeiten, um Pflichten für Mitgliedstaaten und Privatwirtschaft zu klären.
- EPR müsse Umweltziele erreichen, zugleich administrativ und technisch machbar sein und Hersteller, Kläranlagenbetreiber sowie Endnutzer nicht unverhältnismäßig belasten.
Slowenien
- Unterstützung für Polens Bedenken zur praktischen Umsetzung.
- Zusätzliche Klarstellungen für eine ausgewogene Umsetzung und gerechte Kostenverteilung zwischen den Beteiligten seien nötig.
- Die wirtschaftlichen Folgen, insbesondere für Wettbewerbsfähigkeit und Binnenmarkt, müssten deutlicher bewertet werden.
Frankreich
- Unterstützung für die UWWTD als wichtigen Beitrag zu Umwelt- und Gesundheitsschutz.
- Die Kommission solle Durchführungsrechtsakte vorantreiben, um eine EU-weit harmonisierte Umsetzung sicherzustellen.
- Frankreich fordert einen pragmatischen Zeitplan für Leitlinien bis zum EuGH-Urteil, das zu respektieren sei.
- Klarheit über Mechanismen zur Abmilderung der EPR-Kosten für Arzneimittel gemäß Erwägungsgrund 21 sei erforderlich, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Generikapreise.
Portugal
- Umweltambitionen erforderten ein stabiles, vorhersehbares Finanzierungsmodell; Pflichten und Kosten der vierten Reinigungsstufe seien gemeinsam zu betrachten.
- Die erheblichen Umsetzungsherausforderungen erforderten sorgfältige Planung und Investitionen unter Berücksichtigung finanzieller Risiken für Wasserversorger, Kommunen und Verbraucher.
- Portugal habe in den Verhandlungen für flexiblere und verhältnismäßigere EPR-Regeln unter angemessener Berücksichtigung aller relevanten Sektoren plädiert.
- Sollte der EuGH die Aussetzung oder Aufhebung der Vorschriften befürworten, müsse die Lage nach Artikel 8 neu bewertet werden, um Finanzierung, Investitionen und Umsetzung anzupassen.
Italien
- Unterstützung für die von Polen vorgebrachten Bedenken; zugleich Anerkennung der UWWTD als wichtiges Instrument des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
- Verhältnismäßigkeit, wirtschaftliche Folgen und korrekte Anwendung des Verursacherprinzips im EPR-Rahmen müssten behandelt werden.
- Weitere Überlegungen zur Umsetzung vor dem Hintergrund der Schlussanträge des Generalanwalts seien willkommen, um Rechtssicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten.
Belgien
- Erneute Unterstützung für Ziele der UWWTD einschließlich EPR und Anerkennung der Bemühungen der Kommission.
- Offene Fragen bestünden insbesondere zur Wettbewerbsfähigkeit.
- Die Kommission solle alle verfügbaren Instrumente zur Lösung dieser Fragen nutzen.
- Zusätzliche Leitlinien und Empfehlungen seien für mehr Klarheit und eine harmonisierte EPR-Umsetzung nötig.
- Eine Überprüfung solle vor 2033 erfolgen, um Probleme rechtzeitig anzugehen, ohne die Richtlinienziele zu gefährden.
Spanien
- Eine Verzögerung des EuGH-Urteils könne wegen Wettbewerbsbedenken und Widerständen betroffener Sektoren zu stärkerer regulatorischer Divergenz zwischen Mitgliedstaaten führen.
- Wachsende Erkenntnisse über Risiken durch Mikroschadstoffe unterstrichen die Notwendigkeit fortgeschrittener Abwasserbehandlung aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes; dies könne auch Klagerisiken wegen politischer Untätigkeit mindern.
- Die Kommission solle rasch einen klaren EU-weiten Umsetzungsfahrplan vorlegen.
- Eine zweistufige Umsetzung, wie von der irischen Präsidentschaft vorgeschlagen, erscheine pragmatisch und ausgewogen; alle einschlägigen Optionen einschließlich einer Fristverschiebung sollten offenbleiben.
Slowakei
- Unterstützung für Polens Initiative und ähnliche Bedenken zu EPR für Mikroschadstoffe.
- Mangelnde verlässliche Daten verursachten Unsicherheit über die Umsetzungskosten.
- Es sei fraglich, ob ausreichend Zeit für die Einrichtung des EPR-Systems bleibe.
- Unterstützung für einen „Stop-the-clock“-Ansatz zu den Artikeln 8 und 9 der UWWTD.
Rumänien
- Unterstützung für Polens Initiative und Forderung nach einem Vorschlag zum EPR-Rahmen.
- Bekenntnis zu den Umweltzielen der UWWTD und zur Einführung der vierten Reinigungsstufe.
- Eine neue umfassende Bewertung könne Bedenken zur Umsetzung, zu wirtschaftlichen Auswirkungen und zur Versorgungssicherheit ausräumen.
Bulgarien
- Der derzeitige Richtlinienansatz könne die Arzneimittelpolitik beeinträchtigen und Arzneimittelpreise unmittelbar erhöhen.
- In Ländern mit geringerer Kaufkraft könnten diese Auswirkungen besonders ausgeprägt sein.
- Kosten müssten fair und verhältnismäßig verteilt werden.
- Unterstützung für eine neue unabhängige Bewertung des EPR-Rahmens.
Österreich
- Unterstützung für die vierte Reinigungsstufe zur Sicherung sauberen Wassers; Klarheit und Finanzierungssicherheit seien nötig, damit Infrastrukturinvestitionen unverzüglich erfolgen können.
- Die Schlussanträge des Generalanwalts führten angesichts nahender Umsetzungsfristen zu Rechtsunsicherheit.
- Offenheit für Gespräche über eine bessere EPR-Umsetzungsstrategie.
- Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen in der EU müsse verringert werden.
- Der Rahmen solle weiterhin Anreize für umweltfreundlichere Lösungen durch Verursacher setzen.
- Unterstützung für eine Bewertung vor 2033.
Griechenland
- Als Mitunterzeichner der Initiative unterstütze Griechenland Polens Bedenken.
- Hervorhebung der wirtschaftlichen Folgen des EPR-Rahmens, insbesondere für den Pharmasektor.
Malta
- Malta arbeite an der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.
- Übereinstimmung mit Polens Bedenken hinsichtlich möglicher Arzneimittelpreissteigerungen.
- Betonung der Bedeutung einer belastbaren Folgenabschätzung.
Litauen
- Bedenken zu möglichen negativen Auswirkungen von EPR auf Arzneimittelpreise und nationale Gesundheitsbudgets sowie zur Beschränkung finanzieller Verantwortung auf nur zwei Sektoren.
- Forderung nach weiteren Klarstellungen der Kommission zum Rahmen.
Antwort der Europäischen Kommission
Wopke Hoekstra, EU-Kommissar für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum
- Die überarbeitete UWWTD solle Mikroschadstoffe entfernen und damit Gesundheit und Umwelt schützen.
- EPR solle sicherstellen, dass Verursacher neben öffentlicher Finanzierung zu den Kosten der Abwasserbehandlung beitragen, und zugleich technologische Innovation fördern.
- Laut Kommissionsbewertung seien Rückstände aus Arzneimitteln und Kosmetika die Hauptquellen der Mikroschadstoffe, die eine weitergehende Behandlung erfordern. Darauf beruhe die Zuordnung von 80 % der relevanten Kosten zu diesen Sektoren im EPR-System.
- Polen habe eine Überprüfung durch den EuGH beantragt. Die Kommission werde dessen Urteil befolgen; bis dahin bleibe die Richtlinie anwendbar.
- Die Kommission nehme Kostenbedenken ernst und stehe in engem Austausch mit Europäischem Parlament, Mitgliedstaaten und Interessenträgern, um die Arzneimittelversorgung nicht zu gefährden.
- Die Kostenbewertung sei aktualisiert worden; Gespräche zu Bedenken einschließlich des Risikos von Arzneimittelengpässen liefen weiter.
- Eine weitere Sitzung der Expertengruppe zu Risikobereichen werde noch vor Jahresende stattfinden.
Die Arbeiten an zentralen Durchführungsrechtsakten würden beschleunigt, um mehr Klarheit zu schaffen; die einschlägigen Arbeiten sollen bis 2027 zusammengeführt werden.