Durch die Einführung des Inflationsausgleichs können Arzneimittel-Hersteller die Preise erstmalig seit 1. Juli 2018 und jeweils am 1. Juli der Folgejahre um den festgelegten Verbraucherpreisindex anpassen, ohne dass diese Erhöhung durch den Preismoratoriumsabschlag gemindert wird.
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