Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass klinische Prüfungen zunehmend nicht mehr in Deutschland durchgeführt werden. Da der Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland im internationalen Vergleich an Attraktivität verloren hat, wurden mit dem Medizinforschungsgesetz vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) die Rahmenbedingungen unter anderem für die Entwicklung von Arzneimitteln verbessert. Ein Grund des Attraktivitätsverlustes wird darin gesehen, dass Vertragsverhandlungen über Rechte und Pflichten von Sponsoren und Prüfzentren bei der Durchführung klinischer Prüfungen vor deren Beginn im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Durch die Einführung von Standardvertragsklausel-Verordnung über Rechte und Pflichten des Sponsors und des Prüfzentrums bei der Durchführung einer klinischen Prüfung, hofft man mit den in Deutschland überdurchschnittlich langen Vertragsverhandlungen einhergehende Zeitverluste zu minimieren und somit klinische Prüfungen schneller beginnen zu können.
Die Standardvertragsklauseln wurden zeitnah auch in englischer Sprache durch das BMG zur Verfügung gestellt, um eine Bewertung und Verwendung in Drittländern zu ermöglichen.
Die Initiative Studienstandort Deutschland (ISD), bei der Pharma Deutschland sich gemeinsam mit vielen anderen Organisationen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von klinischen Prüfungen in Deutschland einsetzt, hat sich auch dem Thema Mustervertragsklauseln angenommen und bereits im Vorfeld der gesetzlich vorgeschriebenen Standardvertragsklauseln Vorschläge unterbreitet und veröffentlicht. Am 1. Juli 2026 fand ein Symposium in englischer Sprache zu den Standardvertragsklauseln statt. Das Programm, die gezeigten Präsentationen sowie ein Videomitschnitt der Veranstaltung ist auf der oben verlinkten Veranstaltungsseite verfügbar.