MDCG klärt UDI-Zuteilung zwischen Herstellern und Händlern
MDCG schafft Klarheit zur Verantwortlichkeit für UDI-DIs bei Produkten unter unterschiedlichen Markennamen.
Medizinprodukte
Autor:innen
Marie Anton
Die MDCG hat das Positionspapier MDCG 2026-5 zur Zuteilung von einmaligen Produktkennungen (UDI) veröffentlicht. Es stellt klar, dass ausschließlich Hersteller für die Zuteilung von UDI-DIs verantwortlich sind, auch wenn Produkte unter verschiedenen Markennamen vertrieben werden.
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