27.10.2026, 15:01

Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist heute, am 27. Oktober 2026, im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
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Autor:innen
Vera Strecker
Mit dem neuen § 15b UWG wird klargestellt, wie mit Waren umzugehen ist, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden. Damit wird die entsprechende Auslegung der Europäischen Kommission zur Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht übernommen.

Nachdem das Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb am 16. Oktober 2026 vom Bundesrat gebilligt worden ist (Grünes Licht für Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des UWG), ist es heute, am 27. Oktober, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Neben der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2823 und der Harmonisierung des Designschutzes innerhalb der EU gibt es mit Wirkung vom 27. September 2026 bis zum 27. September 2028 (mithin für zwei Jahre) mit dem neuen § 15b UWG die Klarstellung, wie mit Waren umzugehen ist, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden. Damit wird die entsprechende Auslegung der Europäischen Kommission zur Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht übernommen. 

Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung sind bei diesen Waren insbesondere zu berücksichtigen:

  1. die Schwere des Rechtsverstoßes,
  2. die vom Unternehmen unternommenen Anstrengungen zur Beseitigung des Rechtsverstoßes,
  3. die mit der Beseitigung des Rechtsverstoßes verbundenen Kosten sowie
  4. die mit der Beseitigung des Rechtsverstoßes verbundenen Umweltbelastungen.

Die übrigen Regelungen treten gemäß Artikel 7 Absatz 1 am 9. Dezember 2027 in Kraft. 

Ihr Kontakt

Vera Strecker

Referentin Recht & Sozialrecht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Lena Müllen, MHMM

Referentin Recht
Rechtsanwältin
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