Nachdem das Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb am 16. Oktober 2026 vom Bundesrat gebilligt worden ist (Grünes Licht für Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des UWG), ist es heute, am 27. Oktober, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Neben der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2823 und der Harmonisierung des Designschutzes innerhalb der EU gibt es mit Wirkung vom 27. September 2026 bis zum 27. September 2028 (mithin für zwei Jahre) mit dem neuen § 15b UWG die Klarstellung, wie mit Waren umzugehen ist, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden. Damit wird die entsprechende Auslegung der Europäischen Kommission zur Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht übernommen.
Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung sind bei diesen Waren insbesondere zu berücksichtigen:
Die übrigen Regelungen treten gemäß Artikel 7 Absatz 1 am 9. Dezember 2027 in Kraft.