Die Bewertungsverfahren wurden am 15. März 2026 gestartet. Gemäß § 13 VerfO des G-BA besteht die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bis zum 6. Juli 2026. Hierzu wird auf die Informationen zum Stellungnahmeverfahren auf der Webseite des G-BA verwiesen.
Erstbewertung
Mammakarzinom (onkologische Erkrankungen)
Bewertung:
Grundlage der Bewertung ist die offene RCT EMBER-3 zum Vergleich von Imlunestrant gegenüber Fulvestrant / Exemestan.
Der G-BA unterscheidet in folgende Patientengruppen:
A) Frauen, Erstlinie
B) Männer, Erstlinie
C) Frauen, Zweitlinie
D) Männer, Zweitlinie
Für Patientinnen der Gruppe A sieht das IQWiG einen Zusatznutzen nicht belegt. Es zeige sich kein signifikanter Unterschied im Gesamtüberleben sowie keine belastbaren Daten zu Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen.
Für Patienten der Gruppe B und D lägen keine Daten vor, ein Zusatznutzen daher nicht belegt.
Für Patientinnen der Gruppe C zeigte sich ein signifikanter Vorteil im Gesamtüberleben. Zu weiteren Endpunkten lägen keine verwertbaren Daten vor. Dies läge u.a. an stark rückläufigen Rücklaufquoten bei allen PROs. Zudem seien 20 – 37 % der Patienten nicht in die Analysen eingegangen. Insgesamt sieht das IQWiG einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Neues AWG
Immunglobulin G4-assoziierte Erkrankung (Sonstiges)
Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt
Da für die Nutzenbewertung keine geeignete Studie vorgelegen hätte, sei ein Zusatznutzen nicht belegt.
Neues AWG
Myasthenia gravis (Krankheiten des Nervensystems)
Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt
Da für die Nutzenbewertung keine geeignete Studie vorgelegen hätte, sei ein Zusatznutzen nicht belegt.
Neues AWG
Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) (Krankheiten des Atmungssystems)
Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt.
Da keine relevante Studie vorglegen hätte, sei ein Zusatznutzen nicht belegt.
Neues AWG
Prostatakarzinom (onkologische Erkrankungen)
Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt
Das IQWiG unterscheidet in
Für die Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität und Gesundheitsbezogene Lebensqualität konnten keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden. In der Kategorie Nebenwirkungen zeigten sich mehr schwerwiegende und schwere UEs (SUEs, CTCAE ≥3) sowie weitere spezifische Nachteile u. a. bei Anämie und Hypertonie. Insgesamt sieht das IQWiG für beide Gruppen einen Zusatznutzen nicht belegt.