15.06.2026

G-BA: Veröffentlichung von Dossierbewertungen

Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung hat der Gemeinsame Bundesausschuss Dossierbewertungen veröffentlicht und entsprechende Stellungnahmeverfahren eröffnet.
  • Forschung & Entwicklung
  • Produktion & Versorgung
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Bernhard Liebenhoff
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Dossierbewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V sowie entsprechende Entwürfe der Benennung der Arzneimittel gem. § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V mit neuen Wirkstoffen, die in einer Kombinationstherapie mit dem Wirkstoff eingesetzt werden können, veröffentlicht.

Die Bewertungsverfahren wurden am 15. März 2026 gestartet. Gemäß § 13 VerfO des G-BA besteht die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bis zum 6. Juli 2026. Hierzu wird auf die Informationen zum Stellungnahmeverfahren auf der Webseite des G-BA verwiesen.

IQWiG Bewertung

Erstbewertung  

Mammakarzinom (onkologische Erkrankungen)

Bewertung:  

  • Patienten der Gruppen A, B und D: Zusatznutzen nicht belegt
  • Patienten der Gruppe C: Anhaltspunkt, gering

Grundlage der Bewertung ist die offene RCT EMBER-3 zum Vergleich von Imlunestrant gegenüber Fulvestrant / Exemestan.

Der G-BA unterscheidet in folgende Patientengruppen:

A) Frauen, Erstlinie

B) Männer, Erstlinie

C) Frauen, Zweitlinie

D) Männer, Zweitlinie

Für Patientinnen der Gruppe A sieht das IQWiG einen Zusatznutzen nicht belegt. Es zeige sich kein signifikanter Unterschied im Gesamtüberleben sowie keine belastbaren Daten zu Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen.

Für Patienten der Gruppe B und D lägen keine Daten vor, ein Zusatznutzen daher nicht belegt.

Für Patientinnen der Gruppe C zeigte sich ein signifikanter Vorteil im Gesamtüberleben. Zu weiteren Endpunkten lägen keine verwertbaren Daten vor. Dies läge u.a. an stark rückläufigen Rücklaufquoten bei allen PROs. Zudem seien 20 – 37 % der Patienten nicht in die Analysen eingegangen. Insgesamt sieht das IQWiG einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.

Neues AWG  

Immunglobulin G4-assoziierte Erkrankung (Sonstiges)

Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt

Da für die Nutzenbewertung keine geeignete Studie vorgelegen hätte, sei ein Zusatznutzen nicht belegt.

Neues AWG  

Myasthenia gravis (Krankheiten des Nervensystems)

Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt

Da für die Nutzenbewertung keine geeignete Studie vorgelegen hätte, sei ein Zusatznutzen nicht belegt.

Neues AWG  

Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) (Krankheiten des Atmungssystems)

Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt.

Da keine relevante Studie vorglegen hätte, sei ein Zusatznutzen nicht belegt.

Neues AWG  

Prostatakarzinom (onkologische Erkrankungen)

Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt

Das IQWiG unterscheidet in  

  • Patienten mit neudiagnostiziertem Hochrisiko-mHSPCd und BRCA1/2-Mutationen (Keimbahn und / oder somatisch)
  • nicht neudiagnostizierte Patienten ohne Vorliegen eines Hochrisiko-mHRPC mit BRCA1/2-Mutationen (Keimbahn und / oder somatisch)

Für die Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität und Gesundheitsbezogene Lebensqualität konnten keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden. In der Kategorie Nebenwirkungen zeigten sich mehr schwerwiegende und schwere UEs (SUEs, CTCAE ≥3) sowie weitere spezifische Nachteile u. a. bei Anämie und Hypertonie. Insgesamt sieht das IQWiG für beide Gruppen einen Zusatznutzen nicht belegt.

Ihr Kontakt

Bernhard Liebenhoff

Referent HTA und Erstattungsbetrag
Biologe

Sarah Blauwitz

Referentin HTA und Erstattungsbetrag
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