Im Bundesanzeiger vom 13. August 2026 wurden vom GKV-Spitzenverband gefasste Beschlüsse zur Festsetzung von Festbeträgen in acht Gruppen veröffentlicht.
Branche & Märkte
Medizinprodukte
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Dr. Karl Sydow
Für insgesamt acht Gruppen hat der GKV-Spitzenverband neue Festbeträge beschlossen. Diese wurden am 13. August 2026 offiziell im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie treten zum 1. Oktober 2026 in Kraft.
Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Tag der Bekanntmachung beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage erhoben werden.