In einer Pressemitteilung vom 30. Juni 2026 hat die Europäische Kommission die „Gemeinsame Verständigung“ des Netzwerks nationaler Verbraucherschutzbehörden (Consumer Protection Network – CPC) zur Umsetzung der neuen Regeln für Umweltkennzeichnungen und Nachhaltigkeitsaussagen gewürdigt. Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 – EmpCo-RL zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel sollen Umweltangaben künftig verlässlicher, vergleichbarer und besser überprüfbar werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch einfacher erkennen können, welche Aussagen tatsächlich belastbar sind – und besser vor Greenwashing geschützt werden.
Zugleich setzt die „Gemeinsame Verständigung“ auf einen praktikablen Übergang für Unternehmen. Die nationalen Behörden sollen bei der Durchsetzung berücksichtigen, dass Betriebe ihre Kennzeichnungen, Verpackungen und internen Abläufe nicht immer kurzfristig anpassen können. Dabei sollten etwa bestehende Lagerbestände, die Haltbarkeit von Produkten oder technische Umstellungen eine Rolle spielen. Im Vordergrund stehen zunächst Prävention, Beratung und Unterstützung. Sanktionen sollen erst geprüft werden, wenn Unternehmen die neuen Vorgaben nicht angemessen umsetzen.
Die Mitgliedstaaten mussten die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht übertragen. Anwendbar sind die neuen Regeln ab dem 27. September 2026. Damit bleibt Unternehmen noch Zeit, ihre Kommunikation zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Tech-Souveränität, Sicherheit und Demokratie, betonte, Unternehmen müssten auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft begleitet werden. Entscheidend sei, wirtschaftliche Realitäten zu berücksichtigen und gleichzeitig die Glaubwürdigkeit von Umweltangaben zu stärken.
Michael McGrath, EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, verwies darauf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher klare und verlässliche Informationen benötigen, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können. Die Durchsetzung im Binnenmarkt müsse zugleich konsequent, einheitlich und verhältnismäßig erfolgen.
Des Weiteren wurde ein aktualisiertes Fragen & Antworten-Dokument zur Umsetzung der EmpCo-RL veröffentlicht.