Evaluation zu den Änderungen des § 130b SGB V durch das Medizinforschungsgesetz
Das Bundesministerium für Gesundheit bittet Pharma Deutschland um eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Neuregelungen des § 130b SGB V durch das Medizinforschungsgesetz.
Gesellschaft & Politik
Produktion & Versorgung
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Sarah Blauwitz
Gemäß § 130b Absatz 11 SGB V ist das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt, die Auswirkungen der Änderungen des § 130b SGB V durch das Medizinforschungsgesetz vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) zu evaluieren. Hierzu bezieht das Bundesministerium für Gesundheit die Erfahrungen der betroffenen Akteure ein und bittet Pharma Deutschland um eine Stellungnahme.
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