14.10.2026, 13:23

European Innovation Act: EU-Kommission bittet um Feedback

Konsultation zum European Innovation Act eröffnet. Der neue Verordnungsvorschlag soll Innovationshemmnisse abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken.
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Autor:innen
Anna Wehage
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für einen European Innovation Act veröffentlicht und eine Konsultation eröffnet. Ziel ist es, innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen in der EU zu schaffen und das Wachstum innovativer Unternehmen zu erleichtern. Bis zum 7. Dezember 2026 können Stellungnahmen zum Verordnungsvorschlag bei der EU-Kommission eingereicht werden. Pharma Deutschland bittet seine Mitgliedsunternehmen um Feedback bis zum 27. November 2026.

Die EU-Kommission ruft zur Konsultation des European Innovation Act auf. Mit dem Verordnungsvorschlag, der mittlerweile auch in deutscher Sprache vorliegt (unterhalb des Artikels beigefügt), möchte sie bestehende Hindernisse für innovative Unternehmen innerhalb der EU abbauen und den europäischen Innovationsstandort stärken.

Hintergrund sind insbesondere administrative Belastungen sowie Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierung, qualifizierten Fachkräften, Forschungsinfrastrukturen und Märkten. Mit der geplanten Verordnung sollen bessere Voraussetzungen geschaffen werden, damit innovative Unternehmen ihre Technologien entwickeln, vermarkten und innerhalb der EU wachsen können.

Auch für die pharmazeutische Industrie ist die Initiative von Bedeutung. Insbesondere die Förderung von Forschung und Entwicklung, der Zugang zu Innovationsfinanzierung und Forschungsinfrastrukturen sowie die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen sind wichtige Faktoren für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Pharmastandorts Europa.

Die Europäische Kommission bietet bis zum 7. Dezember 2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Verordnungsvorschlag einzureichen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden zusammengefasst und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat für die weiteren Gesetzgebungsberatungen zur Verfügung gestellt.

Pharma Deutschland lädt seine Mitgliedsunternehmen ein, den Verordnungsvorschlag zu prüfen und ihre Einschätzungen, Anmerkungen oder konkreten Änderungsvorschläge bis zum 27. November 2026 an den Verband zu Händen Anna Wehage (wehage@pharmadeutschland.de) zu übermitteln. Die Rückmeldungen werden bei ausreichend Feedback in eine Stellungnahme von Pharma Deutschland einfließen.

Ihr Kontakt

Anna Wehage

Referentin nationale und europäische Gesetzgebung / Internationales / Fälschungsschutz

Dr. Andreas Franken

Stabsstelle Elektronische Verfahren / Klinische Forschung
Chemiker
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