EuGH: Patientenarmbänder zur Identifikation sind keine Medizinprodukte nach MDR
Der Gerichtshof konkretisiert die Abgrenzung von Medizinprodukten.
Medizinprodukte
Autor:innen
Dr. Heike Wollersen
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 in der Rechtssache C 427/24 entschieden, dass unbedruckt gelieferte Patientenarmbänder zur Identifikation im Gesundheitswesen keine Medizinprodukte im Sinne der MDR sind. Entscheidend sei, ob ein Produkt einen spezifischen medizinischen Zweck erfülle.
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