Erneut Aktualisierung der Kinderarzneimittelliste gem. § 35 Abs. 5a SGB V im Bundesanzeiger veröffentlicht
Neue Bekanntmachung zur Kinderarzneimittelliste seit 12. Dezember 2025 verfügbar
Produktion & Versorgung
Autor:innen
Andrea Schmitz,
Lutz Boden,
Vera Strecker
Die aktualisierte Bekanntmachung nach § 35 Absatz 5a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) der aktuellen Liste von Arzneimitteln, die auf Grund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind, ist am 30. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
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