Das erklärte Ziel des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist es, bis Ende 2026 die Schwelle von 300 aktiven Forschungsprojekten zu überschreiten.
Gesetzlich war die Einführung des DiGA-E-Rezeptes für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Da sich der Einlöseprozess dieses E-Rezeptes fundamental vom Arzneimittel-E-Rezept unterscheidet, hat die Umsetzung im sog. E-Rezept-Fachdienst bis Mai 2025 gedauert. Eine verpflichtende Nutzung seitens der Ärzte wurde aufgrund des neuen Einlöseprozesses verschoben und eine Pilotierung beauftragt. Die Ergebnisse der Pilotierung waren ähnlich dem Arzneimittel-E-Rezept ernüchternd. Die EInlösequote lag lediglich bei ca. 15 %.
Neue Zahlen der gematik zeigen nun eine aktivere Nutzung des DiGA-E-Rezeptes, was laut einiger DiGA-Hersteller zu Verunsicherung bei Versicherten und damit Anfragen führt. Denn für die Einlösung des E-Rezeptes über eine E-Rezept App benötigt man zwingend eine Gesundheits-ID in Verbindung mit der ePA. Entgegen der Forderungen der DiGA-Herstellerverbände wurden alternative Einlöseverfahren nicht implementiert.
Diese Art des „Rollout“ von TI-Anwendungen ohne klare Kommunikation zu allen Akteuren führt nach Meinung von Pharma Deutschland zu einer Verschlechterung der Versorgung mit innovativen Therapien.