BVerwG: Praxisbedarf ist keine patientenbezogene Rezeptur
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) konkretisiert Grenzen der Apothekenherstellung für ärztlichen Praxisbedarf
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Lena Müllen, MHMM
Das BVerwG setzt klare Leitplanken für die Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken: Praxisbedarf ohne konkreten Patientenbezug fällt nicht unter die Privilegien für Rezeptur- oder Defekturarzneimittel. Für Vorrats- und Praxisbedarfsherstellungen gelten damit grundsätzlich die arzneimittelrechtlichen Zulassungs- und Erlaubnispflichten.
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