Mit der Veröffentlichung eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) den ersten Schritt für den Aufbau langfristiger Strukturen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bundeswehr eingeleitet. Ziel des Verfahrens ist es, Vorstellungen und Konzepte aus dem Markt einzuholen, um auf dieser Grundlage die Anforderungen eines späteren Vergabeverfahrens zu entwickeln.
Hinweis: Das Interessenbekundungsverfahren ist ausdrücklich keine Ausschreibung und führt nicht unmittelbar zu einem Vertragsschluss.
Das Verfahren umfasst zwei Leistungsbereiche:
Unternehmen können sich sowohl für das gesamte Produktspektrum als auch für einzelne Arzneimittel beteiligen. Bestandteil der Interessenbekundung sind unter anderem Umsetzungskonzepte, Angaben zu Produktions- und Lagerstandorten, Vorlaufzeiten, Produktlaufzeiten sowie ein Kosten- und Finanzierungsmodell.
Die Vorhaltung der Arzneimittel soll nach derzeitiger Planung frühestens im dritten Quartal 2027 beginnen. Die zunächst vorgesehene Vertragslaufzeit reicht bis Ende 2030 und kann verlängert werden. Rückfragen zum Verfahren sind bis zum 21. August 2026 möglich; Interessenbekundungen können bis 4. September 2026 eingereicht werden.
Einordnung: Das Verfahren verdeutlicht die wachsende Bedeutung des Themas Versorgungssicherheit im Arzneimittelbereich. Neben europäischen Initiativen wie dem Critical Medicines Act und den Diskussionen zur Stärkung resilienter Lieferketten sollen auch auf nationaler Ebene Strukturen weiterentwickelt werden, um die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in Krisen- und Konfliktsituationen sicherzustellen. Die jetzt gestartete Marktkonsultation ist ein frühes Signal dafür, dass öffentliche Auftraggeber künftig verstärkt auf belastbare Produktions- und Lieferkapazitäten sowie auf Konzepte zur Resilienz und Versorgungssicherheit achten werden. Das Interessenbekundungsverfahren bietet Unternehmen daher die Möglichkeit, ihre praktische Expertise frühzeitig in die Ausgestaltung eines zukünftigen Beschaffungsvorhabens einzubringen.
Weitere Informationen zum Interessensbekundungsverfahren finden Sie auf der EU-Webseite.