24.07.2026, 08:53

Bundeswehr startet Interessenbekundungsverfahren zur Sicherstellung der (Teil-) Herstellung, Vorhaltung und Bereitstellung von Arzneimitteln

Mit einem Interessenbekundungsverfahren sondiert die Bundeswehr den Markt für die Herstellung, Vorhaltung und Bereitstellung versorgungsrelevanter Arzneimittel – interessierte Unternehmen können sich jetzt bewerben!
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Autor:innen
Anna Wehage
Die Bundeswehr hat ein Interessenbekundungsverfahren zur zukünftigen Sicherstellung der Herstellung, Vorhaltung und Bereitstellung von Arzneimitteln veröffentlicht. Pharmazeutische Unternehmen sind eingeladen, Konzepte zur Umsetzung einzureichen und damit die Ausgestaltung eines späteren Vergabeverfahrens mitzugestalten. Das Verfahren reiht sich in die aktuellen Bemühungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge ein.

Mit der Veröffentlichung eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) den ersten Schritt für den Aufbau langfristiger Strukturen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bundeswehr eingeleitet. Ziel des Verfahrens ist es, Vorstellungen und Konzepte aus dem Markt einzuholen, um auf dieser Grundlage die Anforderungen eines späteren Vergabeverfahrens zu entwickeln. 

Hinweis: Das Interessenbekundungsverfahren ist ausdrücklich keine Ausschreibung und führt nicht unmittelbar zu einem Vertragsschluss.

Das Verfahren umfasst zwei Leistungsbereiche:

  • Los 1: Vorhaltung und Bereitstellung von Fertigarzneimitteln.
  • Los 2: Herstellung, Qualitätskontrolle, Lagerung und Bereitstellung von Arzneimitteln im Auftrag der Bundeswehr, einschließlich möglicher Zulassungsübernahmen oder Zulassungsdubletten.
    Ein zentrales Element ist die Fähigkeit der Auftragnehmer, die Versorgung auch unter veränderten Sicherheits- und Marktbedingungen aufrechtzuerhalten. Die Bundeswehr erwartet Konzepte zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit, beispielsweise durch Lieferantendiversifizierung, geeignete Lagerhaltung und ein entsprechendes Risikomanagement. Im Bedarfsfall sollen die vorgehaltenen Arzneimittel innerhalb von 14 Tagen bereitgestellt werden können.

Unternehmen können sich sowohl für das gesamte Produktspektrum als auch für einzelne Arzneimittel beteiligen. Bestandteil der Interessenbekundung sind unter anderem Umsetzungskonzepte, Angaben zu Produktions- und Lagerstandorten, Vorlaufzeiten, Produktlaufzeiten sowie ein Kosten- und Finanzierungsmodell.
Die Vorhaltung der Arzneimittel soll nach derzeitiger Planung frühestens im dritten Quartal 2027 beginnen. Die zunächst vorgesehene Vertragslaufzeit reicht bis Ende 2030 und kann verlängert werden. Rückfragen zum Verfahren sind bis zum 21. August 2026 möglich; Interessenbekundungen können bis 4. September 2026 eingereicht werden.

Einordnung: Das Verfahren verdeutlicht die wachsende Bedeutung des Themas Versorgungssicherheit im Arzneimittelbereich. Neben europäischen Initiativen wie dem Critical Medicines Act und den Diskussionen zur Stärkung resilienter Lieferketten sollen auch auf nationaler Ebene Strukturen weiterentwickelt werden, um die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in Krisen- und Konfliktsituationen sicherzustellen. Die jetzt gestartete Marktkonsultation ist ein frühes Signal dafür, dass öffentliche Auftraggeber künftig verstärkt auf belastbare Produktions- und Lieferkapazitäten sowie auf Konzepte zur Resilienz und Versorgungssicherheit achten werden. Das Interessenbekundungsverfahren bietet Unternehmen daher die Möglichkeit, ihre praktische Expertise frühzeitig in die Ausgestaltung eines zukünftigen Beschaffungsvorhabens einzubringen.

Weitere Informationen zum Interessensbekundungsverfahren finden Sie auf der EU-Webseite.

Ihr Kontakt

Anna Wehage

Referentin nationale und europäische Gesetzgebung / Internationales / Fälschungsschutz

Dr. Elmar Kroth

stellv. Hauptgeschäftsführer
Chemiker
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