Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf „zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Ziel des Entwurfs ist es, das Strahlenschutzrecht bei gleichbleibend hohem Schutzniveau zu vereinfachen und zu modernisieren. Die vorgesehenen Änderungen betreffen auch Genehmigungsverfahren für Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung.
Der Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/8415) soll Bürokratie abbauen, digitale Verfahren stärken und den Vollzug für Unternehmen und Behörden effizienter gestalten. Zugleich setzt er Maßnahmen aus aktuellen Regierungsinitiativen zum Bürokratierückbau und zur föderalen Modernisierung um. Erstmals sollen außerdem klare gesetzliche Regelungen zur Kernfusion verlässliche Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung schaffen.
Vorgesehen sind insbesondere ein geringerer Umfang einzureichender Unterlagen, kürzere Aufbewahrungsfristen, die Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“ und der Verzicht auf verpflichtende Befristungen von Genehmigungen. Mehr Digitalisierung – etwa durch einen digitalen Strahlenpass und den Wegfall von Schriftformerfordernissen – soll Verwaltungsverfahren beschleunigen. Dazu sollen auch verkürzte Fristen in Anzeigeverfahren und neue Fristenregelungen für Genehmigungsverfahren beitragen.
Für die Branche relevant sind insbesondere die Änderungen der §§ 31a, 32 und 36a Strahlenschutzgesetz. Sie dienen vor allem der redaktionellen Angleichung an die künftig einheitliche Terminologie des Gesetzes. Der Begriff „elektronisch“ umfasst dabei die Textform nach § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zudem ist eine Rückausnahme für Änderungsanträge vorgesehen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (s. in Drucksache 21/8415) gefordert, das Once-Only-Prinzip pauschal auf alle strahlenschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren anzuwenden. Die Bundesregierung lehnte dies in ihrer Gegenäußerung jedoch ab. Kritisch bewertet der Bundesrat zudem die geplante Verlagerung einzelner Prüfungen bei genehmigungsbedürftiger medizinischer Forschung vom Bundesamt für Strahlenschutz auf die Aufsichtsbehörden der Länder. Dies führe nicht zu einem Abbau, sondern lediglich zu einer Verlagerung von Bürokratie und könne zusätzlichen Abstimmungsaufwand verursachen. Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass das Bundesamt Nachweise bei Zweifeln weiterhin anfordern könne. Zudem gehöre es bereits zu den Kernaufgaben der Länderaufsicht, sicherzustellen, dass strahlenschutzrechtlich relevante Geräte und radioaktive Stoffe nur mit den erforderlichen Zulassungen eingesetzt werden.