
(*) "KI-Sandboxes – nur zum Spielen oder echte Chance?" - Mehr dazu in der nächsten Sprechstunde Digitale Gesundheit
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BDMS) wird in dem geplanten Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung auch Regelungen zu sog. KI-Sandboxes, d.h. kontrollierte Umgebungen zur Entwicklung und Testung von KI Anwendungen, festlegen. Gemäß Artikel 57 der KI-Verordnung muss hierzu bis 2. August 2026 jeder Mitgliedsstaat mindestens eine KI-Sandbox einrichten.
In der nächsten Sprechstunde Digitale Gesundheit,
am Mittwoch, dem 24. September 2025, von 12:30 – 13:00 Uhr,
wird Christopher Kipp vom BVmed einen kurzen regulatorischen Überblick zu KI-Sandboxes geben und mögliche Anwendungsszenarien skizzieren.
Sie können sich schon jetzt für die Veranstaltung anmelden. Die Einwahldaten erhalten sie unaufgefordert am Tag vor dem Termin.