Webinar zur Datenmeldung nach ALBVVG und deren Auswirkungen

Wir geben Ihnen einen Überblick über korrekte IFA-Meldungen und deren Auswirkungen auf ALBVVG-Vorgaben.
Datum: 05.03.2025
Zeit: 10:00 Uhr - 12:30 Uhr
Info: Die Einwahldaten erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

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Anmerkungen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- oder sonstige Medienaufzeichnungen angefertigt werden und die Teilnehmenden mit Besuch der Veranstaltung ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so teilen Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Anmeldung oder anlässlich der Veranstaltung dem/der Fotograf/in mit.
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Die mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) getroffenen Maßnahmen greifen in den komplexen Regelungskreis aus Rabattvertragsausschreibungen mit Exklusivzuschlägen, Festbeträgen und Abschlagsregelungen ein. Dabei spielt die Meldung der Preis- und Produktinformationen nach § 131 Absatz 4 SGB V eine entscheidende Rolle in der Berechnung zukünftiger Abschläge. Pharmazeutische Unternehmen müssen bei der Meldung jedoch insbesondere die neuen Regelungen rund um die vom BfArM veröffentlichten Lieferengpasslisten und etwaige Festbetragsaussetzungen/-wiedereinführungen beachten.

Um den Mitgliedsunternehmen von Pharma Deutschland einen kompakten Überblick über das Meldewesen und die einzelnen Regelungssystematiken des ALBVVG zu geben, bieten wir am

Mittwoch, dem 5. März 2025 von 10:00 - 12:30 Uhr 

ein Webinar mit Expertinnen und Experten der IFA und Ecker + Ecker an.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

10.00 – 10.20 Uhr
Begrüßung und Einleitung
Wo befinden wir uns eigentlich? Historie, Konstellation ABDA-IFA/ Verkehrskreise, Pflichten der pU nach § 131 Abs. 4 SGB V
(Pharma Deutschland)

10.20 – 10.50 Uhr
Korrektes Ausfüllen der IFA-„ALBVVG“-Felder
(IFA)

10.50 – 11.30 Uhr
Folgen des Ausfüllens auf die Abschläge
Funktionsweise von fiktiven Festbeträge und der weiteren neuen Regelungen nach § 130a Abs. 3d SGB V, Auswirkungen auf die Zwangsabschläge, Beispiele
(Ecker + Ecker)

11.30 – 11.40 Uhr
Kaffeepause

11.40 – 12.10 Uhr
Korrekturverfahren
u.a. § 130a Abs. 6 SGB V, Rahmenvertrag zur Rückabwicklung, BAFA-Befreiung (Servicedateien des GKV-SV), kurze Referenz auf Dateien
(Pharma Deutschland)

12.10 – 12.30 Uhr
Offene Fragen
 
Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 28. Februar 2025 bei Michaela Brancato (brancato@pharmadeutschland.de) an. 

Wir bitten Sie bei der Anmeldung uns zudem aktuelle Fragestellungen mitzuteilen, um diese im Webinar entsprechend beantworten zu können.
 

Ihr Kontakt

Dr. Karl Sydow

Teamleiter Digitale Gesundheit / GKV-Versorgung
Apotheker

Michaela Brancato

Assistentin Geschäftsführer Politik und Rx-Markt / Digitale Gesundheit / GKV-Versorgung
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