Sprechstunde Digitale Gesundheit zu Rahmenbedingungen der Cybersecurity im SGB V

Neue Anforderungen an Leistungserbringer, Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen bezüglich Cybersecurity werden in der kommenden Sprechstunde behandelt.
Datum: 31.07.2024
Zeit: 12:30 Uhr - 13:00 Uhr

Zur Veranstaltung anmelden

Persönliche Angaben:
Weitere Personen anmelden:
Anmerkungen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- oder sonstige Medienaufzeichnungen angefertigt werden und die Teilnehmenden mit Besuch der Veranstaltung ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so teilen Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Anmeldung oder anlässlich der Veranstaltung dem/der Fotograf/in mit.
Jetzt anmelden

Mit der sog. NIS-2 Richtlinie werden europäische Anforderungen zur Cybersecurity u.a. an die Akteure des Gesundheitswesens gestellt. Diese Vorgaben finden sich in der nationalen Gesetzgebung, insbesondere im SGB V wieder. Flankierend wurde gerade das sog. NIS-2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz in der Kabinettfassung veröffentlicht.

In der kommenden Sprechstunde Digitale Gesundheit,

am 31. Juli 2024 von 12:30 – 13:00 Uhr,

geben wir Ihnen einen Überblick über die cybersicherheitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.

Sie können sich schon jetzt für die Veranstaltung anmelden.  Die Einwahldaten erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.

 

Ihr Kontakt

Dr. Karl Sydow

Teamleiter Digitale Gesundheit / GKV-Versorgung
Apotheker

Michaela Brancato

Assistentin Geschäftsführer Politik und Rx-Markt / Digitale Gesundheit / GKV-Versorgung
Zeichenfläche 1