Orphan Drug – quo vadis?
Mit Orphan Drugs verbinden betroffene Patientinnen und Patienten die Hoffnung, endlich von ihren oft schwerbelastenden Leiden befreit zu werden. Für die Versorgung dieser Menschen konnten bisher in 200 Einzelverfahren über 100 Orphan Drugs erfolgreich das AMNOG-Verfahren absolvieren. Mit der Verordnung über Arzneimittel für Seltene Leiden aus dem Jahr 2000 hatte die Europäische Union (EU) einen Rechtsrahmen geschaffen, innerhalb dessen seither erfolgreich Therapien für Seltene Erkrankungen entwickelt werden konnten.
Für 2022 sieht die EU nun die Überarbeitung dieser Verordnung vor. An der im Vorfeld initiierten Konsultation der Europäischen Kommission beteiligt sich der BAH und wird sich für die Beibehaltung von Forschungsanreizen und Patientenzugang einsetzen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass weiterhin eine hohe Zahl an Seltenen Erkrankungen nicht behandelt werden kann.
Im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am Dienstag, den 13. Juli 2021 möchte der BAH mit wichtigen Stakeholdern über die gegenwärtige Situation diskutieren, bewährte Strukturen darstellen und mögliche Änderungen im gegenwärtigen System aufzeigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Orphan Drugs einen besonderen Aspekt in den andauernden Verhandlungen für ein EU-HTA-Verfahren darstellen.
Die Informationsveranstaltung ist für die Mitglieder des BAH bestimmt und für diese kostenlos. Die Einwahldaten zur Veranstaltung werden wir Ihnen zeitnah vor Beginn der Veranstaltung zukommen lassen.