Onlineschulung des BfArM zum künftigen Meldeverfahren nach § 52b Abs. 3f AMG
Gemäß § 52b Absatz 3f AMG erstellt das BfArM nach Anhörung des Beirats eine Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Datenübermittlung zur Beurteilung der Versorgungslage erforderlich ist, und macht diese auf seiner Internetseite bekannt. Sofern Fertigarzneimittel im Zuständigkeitsbereich des PEI betroffen sind, erfolgt dies in Abstimmung mit dem PEI. Die betreffenden pharmazeutischen Unternehmer müssen dann dem BfArM Daten in elektronischer Form zu verfügbaren Beständen, zur Produktion und zur Absatzmenge von Fertigarzneimitteln übermitteln. Inzwischen wurde das Konzept für dieses Meldeverfahren zur regelmäßigen Datenübermittlung erarbeitet, welches das BfArM nun in der Schulung vorstellen möchte.
Das Informationsangebot richtet sich insbesondere an betroffene Unternehmen der pharmazeutischen Industrie. Das BfArM weist darauf hin, dass für die Teilnahme an den Schulungen eine Mitgliedschaft in einem der genannten Verbände keine Voraussetzung ist.
Die Teilnahme ist kostenlos.