Online-Infoveranstaltung: „Forschungszulage im Überblick“
Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Forschungszulagengesetz ermöglicht es Unternehmen, ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) durch eine Steuergutschrift fördern zu lassen. Diese Maßnahme wurde ins Leben gerufen, um den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die FuE-Aktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Am 28. März 2024 ist das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) in Kraft getreten. Das Wachstumschancengesetz enthält wichtige Änderungen zur steuerlichen Forschungszulage, die diese noch attraktiver machen. Die Hürde für die Forschungszulage ist geringer als bei anderen Fördermitteln. Es besteht jedoch noch Potenzial für eine stärkere Nutzung der Forschungszulage.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung bis zum 3. Juli 2024 über den oben stehenden „Anmelde-Button“.