Mitgliederversammlung INTEGRITAS (öffentlicher Teil, 2017)

Der BAH lädt im Namen des Vorstandes herzlich zum öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung von INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V.- ein.
Datum: 28.11.2017
Ort: BAH-Geschäftsstelle Bonn
Adresse: Ubierstraße 71-73
53173 Bonn
Zeit: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Zunächst wird Rechtsanwalt Christian Karle aus der Kanzlei Kozianka & Weidner zum BGH-Beschluss vom 29. September 2016 (Az.: BGH I ZB 34/15) vortragen. Unter dem Titel: „Reichweite von Unterlassungsverpflichtungen: Was muss der Schuldner tun?“ wird die Entscheidung, die unter dem Stichwort „RESCUE-Tropfen“ bekannt ist, erörtert. Hier hatte der BGH entschieden, dass ein Schuldner, dem gerichtlich untersagt worden ist, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, zusätzlich auch für den Rückruf des entsprechenden Produktes Sorge tragen muss und zwar ohne dass hierfür ein separater Beseitigungsantrag gestellt worden ist.

Anschließend wird Prof. Dr. Wilfried Kügel aus der Kanzlei KLEINER Rechtsanwälte zur EuGH-Entscheidung vom 14. Juli 2016 (Rs C-19/15) unter dem Titel „Geltung der Health-Claims-VO bei Werbung gegenüber Fachkreisen“ referieren. In dieser Entscheidung hat der EuGH festgestellt, dass die VO (EU) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung – HCVO) auch bei der Werbung gegenüber Fachpublikum anwendbar ist. Prof. Dr. Kügel wird die Folgen dieser Entscheidung praxisnah ausführen.

Das Programm für den öffentlichen Teil und den Anmeldebogen finden Sie in der rechten Spalte. Bitte teilen Sie uns bis Freitag, den 17. November 2017 mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden. Wir würden uns freuen, Sie auf der Mitgliederversammlung begrüßen zu können.

Ihr Kontakt

Vera Strecker

Referentin Recht & Sozialrecht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin
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