Mitgliederversammlung INTEGRITAS (öffentlicher Teil)
Rechtsanwältin Dr. Astrid Hüttebräuker, Düsseldorf, wird sich im Rahmen ihres Vortrags „Schön oder gesund?“ der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und verschiedener Obergerichte zu sogenannten Beauty Claims widmen. Die Frage, ob Angaben rund um die Haut, die Haare und die Nägel als gesundheitsbezogene Angaben zu klassifizieren sind, ist von entscheidender Bedeutung für das anwendbare Rechtsregime und ihre Zulässigkeit. Frau Dr. Hüttebräuker gibt einen aktuellen Überblick über die Bewertungspraxis der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) und der nationalen Praxis zur Abgrenzung funktionsbezogener von rein äußerlichkeits-bezogenen Hautangaben.
Anschließend wird sich Rechtsanwalt Dr. Christian Tillmanns, Meisterernst Rechtsanwälte, in seinem Vortrag „Telemedizinische Angebote: Chancen und ihre Grenzen“ mit dem nicht zuletzt auch aufgrund der Covid-19-Pandemie immer aktuelleren Thema der telemedizinischen Angebote befassen und dabei insbesondere die (berufsrechtlichen) Möglichkeiten und Grenzen der Fernbehandlung sowie der Werbung hierfür (§ 9 HWG) aufzeigen. Dabei werden flankierend auch die aktuellen Entwicklungen im Bereich E-Rezept und DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen) kurz angesprochen.
Das Programm sowie das Anmeldeformular sind auch im unteren Bereich dieser Seite zu finden. Die Einwahldaten erhalten Teilnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung.