INTEGRITAS Mitgliederversammlung 2025 - Öffentlicher Teil

Die diesjährige Mitgliederversammlung von INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. - findet in Präsenz in der Geschäftsstelle von Pharma Deutschland in Bonn und online per Live-Stream statt.
Datum: 10.12.2025
Ort: Pharma Deutschland
Adresse: Ubierstraße 71-73
53173 Bonn
Preis: Die Teilnahme am öffentlichen Teil der INTEGRITAS Mitgliederversammlung ist kostenfrei.
Zeit: 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden wird im ersten Vortrag „Künstliche Intelligenz in der Gesundheitskommunikation“ Valentina Kerst, Geschäftsführerin der Akademie für Künstliche Intelligenz im KI-Bundesverbanddarauf eingehen, wie KI-Technologien aktuell die Erstellung und Vermittlung von Gesundheitsinformationen transformieren – von der automatisierten Inhaltserstellung über personalisierte Kundenberatung bis hin zu innovativen Werbeformaten. Frau Kerst wird dabei nicht nur die vielfältigen Chancen aufzeigen, sondern auch auf die rechtlichen und ethischen Herausforderungen eingehen, die mit dem Einsatz von KI einhergehen. Sie wird darstellen, wie notwendig klare Rahmenbedingungen und ein vorausschauender Blick auf zukünftige Entwicklungen sind, um eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung zu gewährleisten.

Im zweiten Vortrag „Werberechtliche Grenzen bei Schönheitsbehandlungen“ wird Christian Hübner, Kanzlei NOVACOS, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 2025 (Az.: I ZR 170/24) referieren. Der BGH hat hierin entschieden, dass für ästhetische Behandlungen mit Hyaluronspritzen – insbesondere an Nase und Kinn – außerhalb von Fachkreisen nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden darf. Dieser bestätigt die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vom 29. August 2024 (Az.: I-4 UKl 2/24), welches angenommen hatte, dass es sich bei der von der Beklagten beworbenen Behandlung, bei der mittels eines Instruments – hier: einer Kanüle – in den menschlichen Körper eingegriffen und seine Form oder Gestalt – hier: durch Einbringung einer Substanz (Hyaluron oder Hyaluronidase) zur Korrektur von Nase oder Kinn – verändert werde, um einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG handelt, für den nicht durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden darf. Herr Hübner wird in seinem Vortrag insbesondere die Argumente beider Parteien aufzeigen.

Im Anschluss wird Dr. Ulrich Reese, Clifford Chance, in seinem VortragGrenzüberschreitende Telemedizin: Das EuGH-Urteil C-115/24 als Wendepunkt für digitale Gesundheitsleistungen“ auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. September 2025 eingehen. Dieses befasst sich mit der rechtlichen Bewertung grenzüberschreitender telemedizinischer Versorgungsmodelle. Der EuGH führt aus, dass Telemedizin im unionsrechtlichen Sinne nur dann vorliegt, wenn die medizinische Leistung ohne physische Anwesenheit des Patienten erbracht wird. Leistungen wie Voruntersuchungen oder Kontrolltermine, die persönlich erfolgen, sind keine Telemedizin und unterliegen den Vorschriften des Landes, in dem sie erbracht werden. Zudem gelte für telemedizinische Leistungen das Herkunftslandprinzip: maßgeblich seien dann die Vorschriften des Landes, in dem der Dienstleister seinen Sitz hat. Dr. Reese wird sich mit diesem Thema sowie den potenziellen Auswirkungen auf die Auslegung von § 9 HWG befassen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung über die Website von INTEGRITAS.

Ihr Kontakt

Lena Müllen, MHMM

Referentin Recht
Rechtsanwältin

Carolin Epperlein

Assistentin Abteilung Recht / AG Grenz
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