Innovative Arzneimittel in der stationären Versorgung

Angesichts der insgesamt hohen Bedeutung der Arzneimittelanwendung in der Klinik sowie der Bemühungen für eine vermehrt sektorübergreifende Versorgung bietet der BAH seinen Mitgliedsunternehmen eine Online-Informationsveranstaltung unter dem Titel „Innovative Arzneimittel in der stationären Versorgung“ an.
Datum: 07.12.2021
Ort: Online via Webex®
Zeit: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Info: Für BAH-Mitgliedsunternehmen kostenlos

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Anmerkungen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- oder sonstige Medienaufzeichnungen angefertigt werden und die Teilnehmenden mit Besuch der Veranstaltung ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so teilen Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Anmeldung oder anlässlich der Veranstaltung dem/der Fotograf/in mit.
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Die historisch gewachsene institutionelle Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung im deutschen Gesundheitswesen begründet ihre unterschiedlichen Vergütungssysteme. Das schließt die Versorgung mit Arzneimitteln ein. Während in der ambulanten Versorgung Arzneimittel in der Regel direkt durch den jeweiligen Kostenträger erstattet werden, ist die Vergütung der stationären Arzneimittelversorgung komplexer. Die Abrechnung der Arzneimittelanwendung in der Klinik erfolgt im Rahmen des DRG-Systems mittels Fallpauschalen. Dieser Unterschied wird bei den innovativen Therapien besonders deutlich. Obwohl die Erstanwendung innovativer Arzneimittel, insbesondere bei komplexen oder lebensbedrohlichen Krankheitsereignissen, in erster Linie in der Klinik stattfindet, werden diese mitunter erst bis zu zwei Jahre später in den Fallpauschalen berücksichtigt. In der Zwischenzeit ist eine Erstattung nur im Einzelfall und mittels eines aufwändigen Antragsverfahren möglich. Die Erstattungsoption über das Antragsverfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) schafft hier nur sehr bedingt Abhilfe. Zwar hat der Gesetzgeber mit dem GVWG reagiert, aber die Gesetzesanpassungen sind keinesfalls eine ausreichende Lösung, um die sogenannte NUB-Lücke im Sinne der Patienten zu schließen.  

Vor diesem Hintergrund wird der BAH im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung am 7. Dezember 2021 mit seinen Mitgliedsunternehmen, ausgewählten Gästen sowie kompetenten Referenten die aktuelle Situation analysieren, mögliche Lösungen erörtern und damit eine Brücke hin zur vertiefenden Diskussion der Finanzierung von Innovationen sowie von NUB und DRG schlagen.

Zunächst werden Jessica Neffe-Soengen (Senior Client Service Analyst, IQVIA) und Meike Madelung (Product Manager RWI, IQVIA) Zahlen, Daten und Fakten der Arzneimittel-Versorgung im Krankenhaus vorstellen, bevor Michael Draheim (Referent Dezernat II - Krankenhausfinanzierung und -planung, DKG) die rechtlichen Grundlagen der stationären Arzneimittelversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Entgeltsystems erläutern wird. Anschließend wird der Chefapotheker der Apotheke des Universitätsklinikums Heidelberg, Dr. Torsten Hoppe-Tichy, die Herausforderungen dieser Versorgung im Krankenhaus darlegen.  Die Sicht der Industrie auf die stationäre Arzneimittelversorgung mit innovativen Arzneimitteln wird Dr. Marco Penske (Head of Market Access & Healthcare Affairs, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG) erklären. In einer Schlussrunde werden ausstehende Fragen erörtert. Bereits heute kann man davon ausgehen, dass das Thema Krankenhaus und klinische Versorgung nach der Bundestagswahl weiter in den Fokus rücken wird. 

Die Informationsveranstaltung ist für die Mitglieder des BAH bestimmt und für diese kostenlos. Die Einwahldaten werden Ihnen zeitnah vor der Veranstaltung zugehen.

Ihr Kontakt

Petra ten Haaf

Referentin GKV-Arzneimittelversorgung / Basismarkt
Apothekerin

Lutz Boden

Geschäftsführer OTC-Markt
Fachapotheker für Arzneimittelinformation
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