Infoveranstaltung Ethanol

Pharma Deutschland lädt seine Mitgliedsunternehmen am 7. Februar 2025 zu einem Infotag „Ethanol“ ein, um über ein möglicherweise drohendes Verbot von Ethanol aus arbeitsschutzrechtlichen Belangen bei der Herstellung und u. U. sogar als Inhaltsstoff für einzelne Produktkategorien zu diskutieren und die Hintergründe näher zu beleuchten. 
Datum: 07.02.2025
Ort: online via MS Teams
Zeit: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr

Die Zulassung von Ethanol als Biozidwirkstoff gemäß der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten; ABl. L 167 v. 27.6.2012, S. 1) ist seit mehreren Jahren beantragt. Der Entwurf für das Bewertungsdossier wurde am 8. März 2024 von Griechenland bei der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) eingereicht und nach einem formalen Check von dieser auch angenommen. Bis zum 17. Mai 2024 konnten die einzelnen Mitgliedstaaten der EU zum Entwurf Griechenlands Stellung nehmen. Bislang enthält die Bewertung der griechischen Behörden eine Einstufung als „reproduktionstoxisch, Kategorie 2“ und somit eine CMR-Einstufung. Behördenvertreter anderer Mitgliedsstaaten kommentierten jedoch, dass eine Einstufung als krebserzeugend und reproduktionstoxisch, Kategorie 1 angezeigt sei. Dies bedeutet, dass Ethanol als Biozidwirkstoff die Ausschlusskriterien erfüllen würde.

Verbunden mit einer Einstufung des Wirkstoffes unter BPR ist in der Regel auch eine harmonisierte Einstufung des Stoffs gemäß CLP-Verordnung (Nr. 1272/2008) im CLH-Verfahren, die dann für alle anderen Anwendungsbereiche von Ethanol als Stoff oder in Gemischen gilt. Ende 2024 wurde der Eintrag für Ethanol im CLH Registry of Intentions (RoI) geändert. Die Frist für die Einreichung des CLH-Dossiers zu Ethanol ist nun der 31. Juli 2025 (vorher Ende 2024). Problematisch wäre hierbei eine Einstufung als CMR-Stoff der Kategorie 1A, 1B oder 2, da ein Stoff, der in eine dieser Kategorien eingestuft werden würde, aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Belange nicht mehr flächendeckend im deutschen Gesundheitswesen eingesetzt werden dürfte. 

Ziel dieses Infotages ist es, die Mitgliedsunternehmen über den Sachstand zu informieren und den Einfluss bzw. die Folgen einer möglichen Einstufung in die Kategorien 1A, 1B oder 2 für die Mitgliedsunternehmen und das Gesundheitswesen sowie insbesondere auch Lösungsansätze zu diskutieren.

Das aktualisierte Programm ist im Mitgliederbereich unter dem Pfad

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    • Infoveranstaltung Ethanol am 7. Februar 2025

sowie unterhalb dieses Artikels auf der Webseite einseh- und herunterladbar.

Anmeldung und Einwahldaten
Die Online-Informationsveranstaltung ist für die Mitglieder von Pharma Deutschland bestimmt und für diese kostenlos. Angesprochen werden sollen insbesondere Mitarbeitende aus unseren Mitgliedsunternehmen, die in den Bereichen Arbeitsschutz, Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Qualitätssicherung, Einkauf und Zulassung tätig sind. Darüber hinaus sind alle Interessierten herzlich eingeladen. 

Bitte senden Sie Ihre formlose Anmeldung bis zum 6. Februar 2025 unter Angabe von Namen und Firma per E-Mail an Susanne Georgi, georgi@pharmadeutschland.de.

Die Einwahldaten erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Ihr Kontakt

Dr. Daniela Allhenn

Leiterin Abteilung Spezielle Produktgruppen / Pharmazeutische Technologie/GMP / Medizinprodukte / Umwelt
Apothekerin

Dr. Heike Wollersen

Referentin Medizinprodukte, Chemikalienrecht und Umwelt
Chemikerin
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