Infoveranstaltung des BAH: Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es gegen die kommunale Abwasserrichtlichtlinie?

Der BAH lädt zu einer Informationsveranstaltung „Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es gegen die kommunale Abwasserrichtlichtlinie?" am 8. April 2024, 14.00 bis 15.30 Uhr in digitaler Form ein. Dabei wird Prof. Dr. Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. von der Universität Passau die Ergebnisse seines im Auftrag des BAH erstellten Gutachtens vorstellen.
Datum: 08.04.2024
Preis: Die Info-Veranstaltung ist für BAH-Mitgliedsunternehmen kostenfrei
Zeit: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Info: Die Einwahldaten erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung

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Anmerkungen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- oder sonstige Medienaufzeichnungen angefertigt werden und die Teilnehmenden mit Besuch der Veranstaltung ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so teilen Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Anmeldung oder anlässlich der Veranstaltung dem/der Fotograf/in mit.
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Folgendes Programm ist vorgesehen:

  • Begrüßung/Einführung  - Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer BAH e.V.
  • Finanzierung der 4. Klärstufe: Was kommt auf die Pharmaunternehmen zu? Die für Pharmaunternehmen relevanten Inhalte der überarbeiteten Kommunalen Abwasser-Richtlinie - Dr. Dennis Stern, BAH e.V.
  • Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Änderungsrichtlinie zur Kommunalen Abwasserrichtlinie und deren Umsetzung in Deutschland - Prof. Dr. Christoph Herrmann, Universität Passau
  • Mögliche Verstöße gegen EU- und Verfassungsrecht - RAin Andrea Schmitz, BAH e.V.
  • Diskussion

Ihr Kontakt

Dr. Elmar Kroth

stellv. Hauptgeschäftsführer
Chemiker

Dr. Dennis Stern

Stabsstelle Nachhaltigkeit
Molekularbiologe

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Anna Wehage

Referentin nationale und europäische Gesetzgebung / Internationales / Fälschungsschutz
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