Info-Veranstaltung des BAH zur Umsetzung des ALBVVG, GKV-FinStG u.a.m.
Das GKV-FinStG sowie das ALBVVG beinhalten Regelungen, denen in den nächsten Wochen noch einmal erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken ist. Hinzu kommen mögliche Folgen aus dem neugefassten Leitfaden zu den Herstellerabschlägen nach § 130a Abs. 3a und 3b SGB V, mit dessen Inkraftsetzung jederzeit zu rechnen ist. Aufgrund dieser Vorgaben haben Hersteller unter Umständen auch Meldungen an die IFA GmbH zu den Gültigkeitsdaten zum 1. Januar bzw. zum 1. Februar 2024 zu tätigen. Die entsprechenden Meldefristen der IFA GmbH sind zu bedenken.
Vor diesem Hintergrund lädt der BAH seine Mitgliedsunternehmen zu einer Informationsveranstaltung im Online-Format via MS-Teams ein – und zwar für den 23. November, 09:30 bis max. 11:30 Uhr.
Folgende Programmpunkte sind vorgesehen:
- Begrüßung
Dr. Hermann Kortland, stellv. Geschäftsführer BAH e.V.
- Darstellung der Ausgangslage
Lutz Boden, Leiter Abteilung Gesundheitsversorgung BAH e.V.
- Erläuterung der neuen IFA-Felder
Dr. Christian Bach - Geschäftsführer - IFA GmbH
Axel Röpke, IFA GmbH
- Erläuterung, was zu bedenken und zu tun ist
Lutz Boden
- Fragen und Diskussion
Dr. Hermann Kortland
Gerne können Sie uns in o.g. Zusammenhang bereits bestehende Fragen im Vorfeld zukommen lassen. Richten Sie diese bitte per E-Mail an Lutz Boden (boden@bah-bonn.de).
Sie können sich ab sofort bis zum 15. November 2023 für die Veranstaltung anmelden. Die Einwahldaten erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung.