Festbeträge – 33 Jahre alt oder jung?
Am 1. Januar 1989 trat das Gesundheitsreformgesetz in Kraft. Zugleich war es die Geburtsstunde der Arzneimittelfestbeträge nach § 35 SGB V. Für die ersten Wirkstoffe wurden noch im selben Jahr Festbeträge festgesetzt. Seither wurden unzählige Verfahren zur Festbetragsgruppenbildung und -festsetzung abgeschlossen. Zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen wurden geführt, wegweisende Urteile wurden gefällt. Nicht zuletzt auf dieser Basis hat der Gesetzgeber das Festbetragssystem stetig weiterentwickelt bzw. nachgeschärft. Heute sind 76 % aller zu Lasten der GKV abgegebenen Packungen festbetragsgeregelt. Im Bereich der PKV beträgt die Quote 56 %. Festbeträge haben sich in der Arzneimittelversorgung schnell etabliert. Jedoch haben seit den 2000er Jahren Rabattverträge eine überragende Bedeutung erlangt und seit 2011 durchlaufen neue Arzneimittel die frühe Nutzenbewertung und werden in der Regel einem verhandelten Erstattungsbetrag unterstellt. Welche Bedeutung haben also die Festbeträge heute und in der Zukunft? Sind Festbeträge, Rabattverträge und AMNOG getrennt zu betrachten oder gibt es Schnittpunkte?
Diese Fragen möchte der BAH im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung am 18. Januar 2022 mit seinen Mitgliedsunternehmen, ausgewählten Gästen sowie kompetenten Referenten diskutieren. Dabei werden die fachlichen Grundlagen, die (rechtlichen) Entwicklungen sowie die jüngsten Verfahren und gesetzlichen Regelungen erläutert und bewertet.
Unter der Moderation von Dr. Ralf Mayr-Stein, Policy & Market Access Director, Mylan Germany GmbH (A Viatris Company) und Vorstandsmitglied des BAH, wird zunächst Dr. Christof Ecker, Geschäftsführer der Ecker + Ecker GmbH, die Grundlagen des Festbetragssystems erläutern. Anschließend wird RA Dr. Claus Burgardt der Frage nachgehen, welche juristische Fragen noch offen sind. Dr. Michael Nell, SpectrumK GmbH, wird sich damit auseinandersetzen, ob Rabattverträge, Festbeträge und Erstattungsbeträge zueinander im Widerspruch stehen oder sich ergänzen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Festbetragsgruppenbildung zu Anticholinergika analysiert RA Dr. Christan Stallberg, ob Festbeträge und AMNOG wirklich zusammenpassen. Abschließend wird der stv. Hauptgeschäftsführer des BAH, RA Dr. Hermann Kortland, die Herausforderungen und Aufgaben aus Sicht der Arzneimittel-Hersteller darlegen.
Die Informationsveranstaltung ist für die Mitglieder des BAH bestimmt und für diese kostenlos. Die Einwahldaten werden Ihnen zeitnah vor der Veranstaltung zugehen.