Onlineveranstaltung: DiGA-Schiedsstelle zu Höchstpreisen und Schwellenwerten – BAH informiert über die Inhalte des Schiedsspruches
In der Rahmenvereinbarung werden vom GKV-Spitzenverband und den DiGA-Herstellerverbänden die Maßstäbe für die Vereinbarungen der Vergütungsbeträge vereinbart. Seit Juni 2020 verhandeln der Spitzenverband und die Herstellerverbände über diese Rahmenvereinbarung. Nach Einleitung eines Schiedsverfahrens ist ein wesentlicher Teil der Rahmenvereinbarung durch Schiedsspruch vom 16. April 2021 festgesetzt worden (siehe BAH um Vier 74/2021 vom 19. April 2021). Seither verhandeln die Vertragspartner sehr streitig zu den Themenkomplexen „Höchstbeträge“ und „Schwellenwerte“. Hierzu haben mehrere Verhandlungen unter Moderation der unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle stattgefunden. Die unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle werden nunmehr die Rahmenvereinbarung und insbesondere die Themen „Höchstbeträge“ und „Schwellenwerte“ durch Schiedsspruch festsetzen und diesen Schiedsspruch vsl. Anfang Dezember 2021 kommunizieren.
Der BAH möchte seine Mitgliedsunternehmen frühzeitig und umfassend zur Rahmenvereinbarung und den Höchstbeträgen sowie über Schwellenwerte informieren. Aufgrund einer zusätzlichen Schiedsstellenverhandlung im November wird der BAH die für den 11.11.2021 anvisierte Online-Informationsveranstaltung durchführen.
Über den Inhalt der Rahmenvereinbarung werden referieren:
Prof. Dr. Jürgen Wasem
Unparteiischer Vorsitzender der DiGA-Schiedsstelle
Dr. Martin Krasney
Stabsbereich Justiziariat des GKV-Spitzenverbandes
Dr. Christian Stallberg
Verfahrensbevollmächtigter der DiGA-Herstellerverbände
Dr. Markus Mundhenke
Director Health Policy Scientific Affairs, Bayer Vital GmbH
Durch die Informationsveranstaltung führt Dr. Hermann Kortland, stellv. Hauptgeschäftsführer, BAH.