BAH-Infoveranstaltung zur Revision der EU-Arzneimittelgesetzgebung
Am 31.01.2023 wurde ein Entwurf des Kommissionsvorschlags zur Überarbeitung der EU-Arzneimittelgesetzgebung bekannt. Die EU-Kommission hat die Annahme des Vorschlags zur Revision des europäischen Arzneimittelrechts erneut - nun auf den 26.April 2023 - verschoben.
Der neue Rechtsrahmen für Arzneimittel soll – so die EU-Kommission - den Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Arzneimitteln gewährleisten, das Arzneimittelsystem krisenfester machen und die Versorgungssicherheit erhöhen. Vor allem aber soll er an neue wissenschaftliche und technologische Entwicklungen angepasst werden.
Welche Auswirkung hat dies auf die Arzneimittel-Hersteller und Zulassungsinhaber? In der Informationsveranstaltung erhalten Sie in kompakter Form einen Überblick zu den und facettenreichen Änderungen, wie sie etwa für die Definition von Schutzstandards für geistiges Eigentum, die Rahmenbedingungen für die Zulassung von Arzneimitteln und die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen sind.
Eine detaillierte Agenda liegt vor.