BAH-Infoveranstaltung zur Revision der EU-Arzneimittelgesetzgebung

Die Revision hat erhebliche Bedeutung für Arzneimittel-Hersteller. Deshalb lädt der BAH seine Mitgliedsunternehmen herzlich zu einer Online-Informationsveranstaltung am 02. Mai 2023  (09:00 Uhr - 16:30 Uhr) ein.
Datum: 02.05.2023
Zeit: 09:00 Uhr - 16:30 Uhr

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Wir möchten darauf hinweisen, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- oder sonstige Medienaufzeichnungen angefertigt werden und die Teilnehmenden mit Besuch der Veranstaltung ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so teilen Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Anmeldung oder anlässlich der Veranstaltung dem/der Fotograf/in mit.
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Am 31.01.2023 wurde ein Entwurf des Kommissionsvorschlags zur Überarbeitung der EU-Arzneimittelgesetzgebung bekannt. Die EU-Kommission hat die Annahme des Vorschlags zur Revision des europäischen Arzneimittelrechts erneut - nun auf den 26.April 2023 - verschoben.

Der neue Rechtsrahmen für Arzneimittel soll – so die EU-Kommission - den Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Arzneimitteln gewährleisten, das Arzneimittelsystem krisenfester machen und die Versorgungssicherheit erhöhen. Vor allem aber soll er an neue wissenschaftliche und technologische Entwicklungen angepasst werden.

Welche Auswirkung hat dies auf die Arzneimittel-Hersteller und Zulassungsinhaber? In der Informationsveranstaltung erhalten Sie in kompakter Form einen Überblick zu den und facettenreichen Änderungen, wie sie etwa für die Definition von Schutzstandards für geistiges Eigentum, die Rahmenbedingungen für die Zulassung von Arzneimitteln und die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen sind.

Eine detaillierte Agenda liegt vor.

Ihr Kontakt

Anna Wehage

Referentin nationale und europäische Gesetzgebung / Internationales / Fälschungsschutz

Dr. Elmar Kroth

stellv. Hauptgeschäftsführer
Chemiker
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