BAH-Infoveranstaltung „Medizinal-Cannabis: rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen in Deutschland“
Durch eine Gesetzesänderung, die Anfang 2017 in Kraft trat, dürfen Ärztinnen und Ärzte bei entsprechender Indikation und unter bestimmten Voraussetzungen Cannabisblüten und
-blütenextrakte zu Lasten der Krankenkassen verschreiben.
Die Erstattungsfähigkeit ist allerdings nicht an bestimmte Indikationen, sondern an andere Voraussetzungen geknüpft: Sie erfolgt nur für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen. Dabei muss die Aussicht bestehen, dass sich das Arzneimittel spürbar positiv auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Krankheitssymptome auswirken kann.
Das Gesetz löste damit das bisherige Verfahren des Einzelantrages ab, der Aufwand für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie Behörden hat sich dadurch erheblich reduziert und der Zugang zu einer zusätzlichen Therapieoption wurde eröffnet.
Die gesammelten Erfahrungen und Entwicklungen im Bereich Medizinal Cannabis, die sich seit den Gesetzesänderungen vor fünf Jahren ergeben haben, beispielsweise für Fragen des Imports und Vertriebs sowie den Anbau und der Verarbeitung von Cannabis und vieler weiterer Bereiche, möchte der BAH im Rahmen einer Info-Veranstaltung seinen Mitgliedern zur Verfügung stellen.
In dieser Info-Veranstaltung erfahren Sie in kompakter Form alles Wissenswerte über:
„Medizinal Cannabis: rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen in Deutschland“
23. März 2023
09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Online über Microsoft Teams
Das ausführliche Programm finden Sie im BAH-Mitgliederbereich unter dem Pfad
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- BAH-Infoveranstaltung „Medizinal-Cannabis: rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen in Deutschland“ 23.03.23
bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
Anmeldung und Einwahldaten:
Die Online-Informationsveranstaltung ist für die Mitglieder des BAH bestimmt und für diese kostenlos. Bitte melden Sie sich bis zum 15. März 2023 per E-Mail an Susanne Georgi (georgi@bah-bonn.de) unter Angabe von Name und Firma verbindlich an. Die Einwahldaten erhalten Sie etwa eine Woche vor der Veranstaltung.