BAH-Infoveranstaltung: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Lobbyregistergesetz ante portas – was ist im Unternehmen nun zu tun?
Beide Gesetze haben – je nach Ausrichtung des Unternehmens – zumindest eine Überprüfung des Compliancesystems zur Folge. Dabei gilt es in erster Linie zu prüfen, inwieweit das Unternehmen von den beiden Gesetzen betroffen ist: ist das Unternehmen auch selbst Interessenvertreter oder übernimmt das allein der BAH? Mit welchen Vertragspartnern arbeitet das Unternehmen zusammen? Dabei kommt es nicht immer nur auf die Unternehmensgröße an wie etwa das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vermuten lässt. (Social) Compliance im Unternehmen ist ein Aspekt, der für alle Unternehmen ein relevanter und wichtiger Bereich ist und sein sollte. Gegebenenfalls arbeitet man auch bereits mit einem aufgrund der Unternehmensgröße unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen in der Lieferkette zusammen.
Diesen Fragen stellen sich kompetente Referenten in ihren Vorträgen und Diskussion im Rahmen einer BAH-Online-Informationsveranstaltung am 3. November 2021. Der BAH möchte damit seinen Mitgliedsunternehmen einen Überblick über anstehende Herausforderungen und den notwendigen Umsetzungsbedarf im Unternehmen geben.
Nach der Begrüßung und Einleitung von Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH, wird Dr. Thomas Voland, Clifford Chance Partnerschaft, einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bieten und dessen Position im Gesamtkontext weiterer – geplanter – regulatorischer Entwicklungen aufzeigen. Anschließend werden Unternehmensvertreter, u.a. Dr. Michael Heite, Bayer AG, konkret darstellen, welche Maßnahmen in den Unternehmen erforderlich sind. Dr. Christian Burholt, Mitglied des BAH-Rechtsausschusses, von der Kanzlei Baker Mc Kenzie, erläutert anschließend ergänzend den aktuellen Stand der Einführung des deutschen Wettbewerbsregisters, welches auch eine Relevanz hinsichtlich der vorgesehenen Sanktionen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat. Abschließend geht Dr. Ulrich Reese, ebenfalls Mitglied des BAH-Rechtsauschusses und von der Kanzlei Clifford Chance, auf das Lobbyregistergesetz ein.
Die Informationsveranstaltung ist für die Mitglieder des BAH bestimmt und für diese kostenlos. Die Einwahldaten werden Ihnen zeitnah vor der Veranstaltung zugehen.
Anmeldung:
Bitte senden Sie Ihre formlose Anmeldung bis zum 26. Oktober 2021 unter Angabe von Name, Firma und E-Mail-Adresse per E-Mail an recht-ver@bah-bonn.de. Die entsprechenden Einwahldaten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.
Das detaillierte Programm finden Sie unten im Infokasten.
Wir freuen uns auf erkenntnisreiche Vorträge und spannende Diskussionen am 3. November 2021.