BAH-Infoveranstaltung „Händlerpflichten unter der MDR: Was ist neu für Händler? Welche Auswirkung hat dies auf Hersteller?“
Mit dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) am 26. Mai 2021 wird sich der Rechtsrahmen für alle Wirtschaftsakteure im Bereich der Medizinprodukte ändern. Hersteller von Medizinprodukten können von der in Artikel 120 Absatz 3 MDR verankerten Übergangsfrist profitieren. Händler von Medizinprodukten müssen die MDR Pflichten ab dem 26. Mai 2021 erfüllen.
Der BAH möchte mit dieser Veranstaltung Hersteller und Händler über die unten aufgeführten Themen im Medizinproduktebereich informieren und bei der Umsetzung der entsprechenden Anforderungen weiterhin tatkräftig unterstützen.
Die Online-Informationsveranstaltung ist für die Mitglieder des BAH bestimmt und für diese kostenlos. Bitte melden Sie sich verbindlich an, damit wir vorplanen und bei drohendem Überschreiten der Kapazitätsgrenze rechtzeitig reagieren können.
Anmeldung:
Bitte senden Sie Ihre formlose Anmeldung bis zum 26. Mai 2021 unter Angabe von Namen und Firma per E-Mail an: bielke@bah-bonn.de. Die entsprechenden Einwahldaten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.