3. securPharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie
Der Inhalt ist seit dem 2. Oktober 2015 in der von der EU-Kommission angenommenen Fassung bekannt.
Für die Akteure der Arzneimittelversorgung in Deutschland ist nun der Fahrplan klar: Im 1. Quartal 2016 tritt der Rechtsakt voraussichtlich in Kraft. Die geforderten Sicherheitsmaßnahmen müssen drei Jahre später umgesetzt sein. Spätestens 2019 werden die Sicherheitsmerkmale Pflicht.
Am 16. März 2016 richtet securPharm die 3. Infotagung zur Fälschungs-schutzrichtlinie in Frankfurt am Main aus. Verantwortliche aus EU-Kommission und Bundesministerium für Gesundheit haben bereits zugesagt, den Akteuren der Arzneimittelversorgung persönlich Rede und Antwort zu stehen. Erfahren Sie außerdem von den Experten von securPharm, ACS PharmaProtect und Praktikern der Arzneimittelversorgung mehr über den Stand der Umsetzung des Verifikationssystems in Deutschland und den daraus resultierenden Herausforderungen. Zusätzlich werden Workshops angeboten, die sich gezielt mit einzelnen Aspekten des Rechtsaktes auseinandersetzen.
Weitere Informationen und die Anmeldung erhalten Sie in Kürze hier.