2. Infoveranstaltung zu digitalen Gesundheitsanwendungen
Anfang Oktober hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten beiden Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in das sogenannte DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Damit können diese zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Parallel erfolgen derzeit weitere Maßnahmen und Schritte, um DiGAs erfolgreich in die Versorgung zu bringen:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat im Mai einen Leitfaden für Hersteller, Leistungserbringer und Anwender von DiGAs veröffentlicht sowie das Antragsportal, über das Hersteller eine Aufnahme ihrer DiGA in das notwendige Verzeichnis beantragen können, freigeschaltet. Zudem laufen derzeit auf Seiten der Herstellerverbände und des GKV-Spitzenverbandes die Verhandlungen zu einer Rahmenvereinbarung nach §134 Abs. 4 SGB V. Vor dem Hintergrund haben wir unser Programm inhaltlich angepasst.
Gerne möchten wir Sie daher zu unserer BAH-Infoveranstaltung am 9. Dezember 2020 einladen. In unserer Veranstaltung werden wir sowohl die Erfahrungen diskutieren, die bislang mit dem Rechtsrahmen für digitale Gesundheitsanwendungen gemacht wurden, als auch möglicherweise notwendige Anpassungen des neuen regulatorischen Umfelds erörtern. Zudem geben wir Ihnen einen Einblick zur Verordnung und Abrechnung Digitaler Gesundheitsanwendungen.
Wir freuen uns sehr, für unsere Veranstaltung wieder hochkarätige Experten aus dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie dem GKV-Spitzenverband gewonnen zu haben.
Programm:
9:30 – 9:45 Uhr
Begrüßung
Dr. Hubertus Cranz
Hauptgeschäftsführer des BAH
9:45 – 10:30 Uhr
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in der Versorgung – die Sicht des BMG
Dr. Jan Hensmann
Leiter des Referats „Grundsatzfragen der gematik,
Telematikinfrastruktur und eHealth“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
10:30 – 11:15 Uhr
Der DiGA-Fast-Track im BfArM - Verfahren und bisherige Erfahrungen
Dr.-Ing. Wolfgang Lauer
Leiter Abteilung Medizinprodukte, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Dr. Wiebke Löbker
Leiterin Innovationsbüro
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
11:15 – 11:30 Uhr
Pause
11:30 – 12:15 Uhr
Aktueller Sachstand Rahmenvertrag §134 Abs. 4 SGB V
Dr. Hermann Kortland
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH
12:15 – 13:00 Uhr
Verordnung und Abrechnung von DiGAs
Johanna Gregor-Haack
Abteilung Politik, GKV-Spitzenverband
13:00-13:15 Uhr
Schlusswort
Dr. Hubertus Cranz
Hauptgeschäftsführer des BAH
Folgende organisatorischen Punkte möchten wir Ihnen noch mitteilen:
Unsere Veranstaltung wird am Mittwoch, dem 9. Dezember 2020 von 9:30 bis ca. 13:15 Uhr im Online-Format via GoToMeeting stattfinden und richtet sich an BAH-Mitgliedsfirmen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Da unser GoToMeeting-Raum nur eine begrenzte Platzzahl hat, ist die Anzahl der Teilnehmer je Mitgliedsunternehmen zunächst auf 3 limitiert. Sie können sich schon jetzt für unsere Veranstaltung anmelden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Einwahldaten sowie technische Hinweise einen Tag vor dem Termin zuschicken werden. Bei organisatorischen / technischen Fragen im Vorfeld können Sie sich auch gerne direkt an Frau Brancato (brancato@bah-bonn.de) wenden.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Hinweis:
Wir möchten darauf hinweisen, dass während der Veranstaltung Medienaufzeichnungen angefertigt werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so teilen Sie uns dies bitte im Rahmen Ihrer Anmeldung an berlin@bah-bonn.de mit. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie mit der Aufzeichnung und einer etwaigen Veröffentlichung einverstanden sind. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen.