Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind Teil der so genannten „Besonderen Therapierichtungen“ (Phytotherapie, Homöopathie, Anthroposophische Medizin) und sind damit ein wichtiger Bestandteil des deutschen bzw. europäischen Arzneischatzes. Als apothekenpflichtige Arzneimittel unterliegen sie den hohen Anforderungen des Arzneimittelrechts und dürfen erst in Verkehr gebracht werden, nachdem sie ein arzneimittelrechtliches Genehmigungsverfahren (Zulassung oder Registrierung) erfolgreich durchlaufen haben. Für die Bewertung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sind auch die auf europäischer Ebene erarbeiteten Kriterien z.B. der Homeopathic Medicinal Products Working Group (HMPWG) wichtig.
Der Arzt und Apotheker Dr. Samuel Hahnemann startete vor etwa 200 Jahren einen Selbstversuch: Er fand heraus, dass eine größere Menge Chinarinde das vorübergehende Auftreten von Malaria-ähnlichen Symptomen auslösen kann. Hahnemann ging davon aus, dass die Fähigkeit von Stoffen, ähnliche Symptome zu erzeugen, die Ursache für die Heilwirkung ist. In der Homöopathie ist dieser Wirkmechanismus besser bekannt als das Ähnlichkeitsprinzip.
Heute wird eine Vielzahl an homöopathischen Arzneimitteln hergestellt. Auch bei Pharma Deutschland sind viele Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln organisiert. Pharma Deutschland setzt sich für die Interessen dieser Mitgliedsfirmen ein und unterstützt diese unter anderem bei fachlichen und regulatorischen Fragestellungen.
Auch Hersteller anthroposophischer Arzneimittel sind Mitglied bei Pharma Deutschland. Der Begriff „Anthroposophie“ setzt sich zusammen aus den griechischen Wörtern „anthropos“, der Mensch, und „sophia“, die Weisheit. Damit wird der sich selbst erkennende Mensch in den Mittelpunkt gestellt.
Ziel ist, den Einzelnen als vielschichtiges Wesen in Krankheit und Gesundheit zu verstehen – und seinen Heilungsprozess auf allen Ebenen zu aktivieren und/oder zu unterstützen. Die Anregung der Selbstheilungskräfte unterstützt den Menschen darin, seine Krankheit zu überwinden.
Die Anthroposophische Medizin verwendet für Arzneimittel fast ausschließlich natürliche Ausgangsstoffe. Die Wirkstoffe sind entweder mineralischen, metallischen, pflanzlichen oder tierischen Ursprungs.
Seit 1976 ist die Anthroposophische Medizin im Arzneimittelgesetz und seit 1989 als medizinische Richtung im Sozialgesetzbuch V gesetzlich verankert und anerkannt.
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind, wie oben beschrieben, seit 1976 im Deutschen Arzneimittelgesetz verankert. Bevor sie in der Apotheke abgegeben werden, müssen Homöopathika und Anthroposophika Kontrollinstanzen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen.
Der Hersteller des Arzneimittels muss dabei Nachweise über die Herstellung, Prüfung und die hochwertige Beschaffenheit des Arzneimittels vorlegen. Auch Sicherheit und Wirksamkeit, beziehungsweise die homöopathische oder anthroposophische Anwendung des jeweiligen Arzneimittels, muss der Hersteller durch Literaturdaten oder eigene Untersuchungen belegen.
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel (HAAM) sind integraler Bestandteil der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Sie sind apothekenpflichtige, behördlich geprüfte Arzneimittel und von der Bevölkerung hoch geschätzt. Rund 60 % der Menschen in Deutschland haben bereits homöopathische Arzneimittel genutzt. Besonders in der Selbstmedikation und zur Behandlung leichter Beschwerden haben sie sich bewährt. Ihre Anwendung beruht auf jahrzehntelanger Praxis, individuell ausgerichteten Therapiekonzepten und einem gesetzlich abgesicherten Arzneimittelstatus.
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel leisten einen wichtigen Beitrag zur individuellen, sicheren und wirtschaftlichen Patientenversorgung. Sie fördern die Therapievielfalt, stärken die Eigenverantwortung und entlasten das Gesundheitssystem. Trotz breiter Anwendung und hoher Patientenzufriedenheit sind diese Arzneimittel durch zunehmende regulatorische Belastungen und anhaltend negative Berichterstattung bedroht. Pharma Deutschland setzt sich für den dauerhaften Erhalt homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel, insbesondere für den Erhalt von Arzneimittelstatus und Apothekenpflicht ein, damit homöopathische und anthroposophische Arzneimittel auch in Zukunft ein wertvoller Teil der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bleiben.
Rechtssicherheit und Marktzugang
Versorgungssicherheit und Standortschutz
Forschung, Bildung und öffentliche Akzeptanz
Erstattungsfähigkeit und Gesundheitssystemintegration
Wertschätzung der Selbstmedikation als Beitrag zur Eigenverantwortung und Ressourcenschonung

