Wenn von „Pharma“ die Rede ist, ist damit meist die Pharmaindustrie gemeint – also alle Unternehmen und Organisationen, die Arzneimittel erforschen, entwickeln, produzieren und vertreiben. Ziel von Pharma ist es, mit ihrer Forschung und ihren Arzneimitteln Krankheiten zu verhindern, zu lindern oder zu heilen und die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Gleichzeitig agiert die Pharmaindustrie wirtschaftlich und verfolgt das Ziel, mit ihren Produkten Umsatz und Gewinn zu erzielen, um in Forschung, Entwicklung und den Fortbestand ihrer Tätigkeit investieren zu können. Die Pharmaindustrie verbindet medizinischen Nutzen mit wirtschaftlicher Verantwortung.
Die Pharmaindustrie deckt mehrere Schritte entlang der Wertschöpfungskette von Arzneimitteln ab:
Von der Pharmaindustrie kommen unter anderem:
Arzneimittel sind in verschiedenen Darreichungsformen erhältlich – z.B. als Tabletten, Kapseln, Pflaster, Infusions- und Injektionslösungen, Tropfen, Zäpfchen oder Salben.
Die Pharmaindustrie leistet einen zentralen Beitrag zur Gesundheit jedes Einzelnen und damit für die Gesellschaft und die Wirtschaft insgesamt.
Gleichzeitig steht die Branche im Fokus von Ethik-, Transparenz- und Preisdiskussionen. Themen wie Arzneimittelpreise, Zugang zu wichtigen Therapien und Arzneimitteln sowie die verantwortungsvolle Weitergabe von Informationen werden gesellschaftlich intensiv und zum Teil kontrovers diskutiert.
Die Pharmaindustrie ist ein zentraler Partner von Ärztinnen, Ärzten, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen sowie von Patientinnen und Patienten. Ohne Pharmaunternehmen stünden viele moderne Therapien und Arzneimittel nicht zur Verfügung. Pharma trägt entscheidend dazu bei, Krankheiten zu behandeln, Prävention zu ermöglichen und die Versorgungsqualität der Menschen kontinuierlich zu verbessern.
Die Pharmaindustrie ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Sie beschäftigt 132.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Forschung, Entwicklung und Produktion. Jeder dieser Arbeitsplätze generiert zusätzliche Wertschöpfung in vor und nachgelagerten Bereichen. So arbeiten allein in Apotheken über 155.000 Menschen.
Nachgelagert zahlt die Gesunderhaltung und damit die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Bevölkerung ebenfalls positiv auf die Volkswirtschaft ein.
Zudem gehört die Branche zu den exportstärksten Industriezweigen Deutschlands: Die jährlichen Exporte der Branche stellen einen Wert von über 60 Milliarden Euro dar. Mehr Infos unter Wirtschaftliche Bedeutung der Pharmaindustrie.
Pharmaunternehmen unterliegen strengen nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben. In Europa sind verschiedene Behörden für die Zulassung, Überwachung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln zuständig. Auf europäischer Ebene übernimmt dies die Arzneimittel-Agentur (EMA), während auf nationaler Ebene in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verantwortlich sind. Das PEI ist dabei für die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig.
Die laufende Überwachung der Herstellungs-, Import- und Vertriebsbetriebe erfolgt in Deutschland durch die zuständigen Behörden der Bundesländer, die die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vor Ort inspizieren.
Darüber hinaus gelten verbindliche Standards wie die GMP (Good Manufacturing Practice) für die Herstellung und GDP (Good Distribution Practice) für den Vertrieb von Arzneimitteln. Ergänzend verpflichten sich Unternehmen zu berufsständischen Verhaltenskodizes, die Transparenz, Integrität und verantwortungsvolles Handeln sicherstellen.
Nein. Die chemische Industrie stellt viele Stoffe her, die auch als Ausgangsmaterialien für Arzneimittel dienen. Die Pharmaindustrie konzentriert sich hingegen auf die Entwicklung, Herstellung und Prüfung von Wirkstoffen und Arzneimitteln und unterliegt dabei strengeren gesetzlichen Vorgaben.
Pharmaunternehmen bieten meist ein breites Produktportfolio an Arzneimitteln und Medizinprodukten und besitzen eine starke Vertriebsstruktur. Biotech-Unternehmen sind auf biologtechnologisch hergestellte Produkte spezialisiert und konzentrieren sich häufig auf frühe Forschungsphasen und die entsprechenden bio(techno)logischen Vorgänge. In der Zukunft wird der Anteil an biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln weiter steigen. Viele Pharmaunternehmen vereinen daher heute bereits beides.
Pharma Deutschland ist, gemessen an der Anzahl der Mitgliedsunternehmen, die größte Vereinigung der Pharmaindustrie in Deutschland. Der Verband informiert und berät seine Mitglieder, was im Pharma-Bereich mit seinen komplexen Regelungen sehr wichtig ist, und setzt sich politisch für sie ein.
Von der ersten Idee bis zur möglichen Zulassung eines Arzneimittels vergehen in der Regel zehn bis 15 Jahre. Der größte Teil entfällt auf Forschung, vorklinische Tests und klinische Studien, in denen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit umfassend geprüft werden. Nach Abschluss der Studien folgt die Zulassungsbewertung durch die Behörden, die typischerweise weitere ein bis zwei Jahre in Anspruch nimmt.
Die Preise spiegeln u.a. hohe Forschungs- und Entwicklungskosten, lange Entwicklungszeiten, strenge Zulassungsverfahren und das Risiko des Scheiterns wider. Eine große Anzahl an Wirkstoffkandidaten schafft es nie bis zur Marktzulassung, verursacht jedoch hohe Kosten.
Viele Arzneimittel sind jedoch nicht teuer, im Gegenteil: Sind sie schon lange auf dem Markt, wie etwa viele Antibiotika, ist der Stückpreis oft niedriger als der eines Bonbons.
Patente schützen neue Wirkstoffe und geben dem Unternehmen für eine begrenzte Zeit exklusive Vermarktungsrechte. Diese sollen die hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung absichern und Anreize für Innovation schaffen.
Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen Arzneimittel als sogenannte Generika oder Nachahmerprodukte von anderen Pharmaunternehmen hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. Diese werden dann meist zu einem günstigeren Preis angeboten.
Nach der Markteinführung werden Arzneimittel im Rahmen der Pharmakovigilanz weiter beobachtet. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen werden gesammelt, bewertet und den Behörden gemeldet, um bei Bedarf Warnhinweise zu ergänzen oder Zulassungen anzupassen.
Rx steht für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nur mit Rezept an Patientinnen und Patienten abgegeben werden dürfen. OTC („over the counter“) bezeichnet nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in Apotheken erhältlich sind, z.B. Schmerz- oder Erkältungsmittel.
Nein. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und unterliegen daher anderen rechtlichen Vorgaben als Arzneimittel. Pharmaunternehmen können sie zwar herstellen, doch Marktzugang, Prüfung und Werbung folgen anderen Regeln als bei Arzneimitteln.
Deutschland gilt bei der Preisregulierung von Arzneimitteln als eines der am stärksten regulierten Länder weltweit. Während diese Regulierung sicherstellen soll, dass Arzneimittel für die Gesellschaft erschwinglich bleiben, führt eine dauerhaft zu niedrige Preisgestaltung oft zu unbeabsichtigten Konsequenzen: Wenn Arzneimittelpreise langfristig unter den realen Produktions- und Innovationskosten liegen, entstehen erhebliche Risiken für die Versorgungssicherheit und die Innovationskraft der Branche. Investitionen in neue Produktionsstätten, Forschung und Entwicklung sowie der Ausbau bestehender Standorte bleiben aus. Arzneimittel verschwinden vom Markt, das Tempo medizinischer Fortschritte verlangsamt sich. Strukturen, die für eine stabile Versorgung notwendig sind, brechen zusammen und lassen sich nur schwer wieder aufbauen.
Die bekanntesten Preisregulierungen sind die nachfolgenden:
Seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 werden für alle neuen Arzneimittel Erstattungsbeträge ausgehandelt. Verhandlungspartner sind das Pharmaunternehmen, das das neue Arzneimittel auf den Markt bringt, und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). Grundlage der Preisverhandlung bildet die medizinische Bewertung des Arzneimittels gegenüber bereits vorhanden Therapien – die sogenannte frühe Nutzenbewertung.
Der Festbetrag ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ein bestimmtes Arzneimittel übernehmen. Liegt der Preis eines Arzneimittels darüber, müssen Patientinnen und Patienten die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen schließen häufig Rabattverträge mit wenigen Herstellern – meist ein bis drei – ab. Den Zuschlag erhält in der Regel der Anbieter mit dem günstigsten Angebot. Die genaue Höhe der gewährten Rabatte bleibt vertraulich. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, nannte in einem Interview mit der FAZ zuletzt einen durchschnittlichen Rabatt von rund 90 Prozent.
Das Preismoratorium legt die Preise für Arzneimittel, die nicht unter einen Erstattungsbetrag oder einen Festbetrag fallen, auf dem Stand von 2009 fest.
Pharmazeutische Unternehmer müssen den gesetzlichen Krankenkassen sowie weitestgehend auch den privaten Krankenversicherungen für Arzneimittel Herstellerrabatte gewähren. Der sogenannte „einfache“ Herstellerrabatt beträgt sieben Prozent des Herstellerabgabepreises.
Für Arzneimittel, die die Voraussetzungen für einen Generikaabschlag erfüllen, wird ein Rabatt von sechs Prozent erhoben. Für Arzneimittel, für die ein Festbetrag festgelegt wurde, entfällt der Herstellerrabatt vollständig.
Der Generikaabschlag ist zusätzlich zum Herstellerrabatt für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel zu leisten und beträgt zehn Prozent. Pharmazeutische Unternehmen können den Generikaabschlag durch Preissenkungen ausgleichen. Von diesem Abschlag ausgenommen sind außerdem besonders preiswerte Festbetragsarzneimittel.
Für Generika, die nicht im Rahmen eines Rabattvertrags abgegeben werden, gilt die sogenannte 4-G-Regel – und zwar auch dann, wenn sie bereits durch einen Festbetrag oder das Preismoratorium preislich reguliert sind. Apothekerinnen und Apotheker sind dabei verpflichtet, eines der vier günstigsten verfügbaren Präparate auszuwählen und abzugeben.
Im Rahmen der Arzneimittelversorgung bedeutet aut idem, dass Apothekerinnen und Apotheker bei Vorlage eines Rezepts entweder das verordnete Arzneimittel oder ein wirkstoffgleiches Präparat abgeben müssen. Dabei sind sie verpflichtet, eines der vier preisgünstigsten verfügbaren Arzneimittel auszuwählen.
Kennzeichnen Ärztinnen oder Ärzte auf dem Rezept das Feld „aut idem“, muss die Apotheke genau das verordnete Arzneimittel abgeben – ein Austausch ist dann nicht erlaubt.
Typische Berufe in der Pharmaindustrie sind zum Beispiel Apotheker/in, Pharmazeut/in, Chemiker/in, Biologe/Biologin, Mediziner/in, Pharmareferent/in, Clinical Research Associate (CRA) für klinische Studien, Qualitätsmanager/in (Quality Assurance/Quality Control), Regulatory Affairs Manager/in für Zulassungsthemen, Pharmakovigilanz-Manager/in für Arzneimittelsicherheit, Market Access Manager sowie Fachkräfte in Logistik, Produktion, Vertrieb und Marketing.
Die wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Apotheke sind die Beratung von Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln und -therapie, die Abgabe von Arzneimitteln, die Prüfung von Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln, Rezeptur- und Defekturherstellung (z.B. Salben, Kapseln, Lösungen), die Prüfung der Arzneimittelqualität sowie Lagerhaltung und Bestellwesen. Gemäß staatlichem Auftrag sind sie zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln verpflichtet. In der Krankenhausapotheke liegt der Fokus stärker auf der Versorgung von Stationen und Kliniken, der Herstellung von sterilen Zubereitungen (z. B. Infusionen, Zytostatika), der Arzneimitteltherapiesicherheit in enger Zusammenarbeit mit Ärzteschaft und Pflege, der Erstellung von Hauslisten und Leitlinien, dem Arzneimittelcontrolling sowie der Schulung des medizinischen Personals zu Arzneimitteln und deren Anwendung.
Um Apotheker/in zu werden, muss ein Studium der Pharmazie abgeschlossen werden. Dieses umfasst, neben der theoretischen Ausbildung, auch praktische Ausbildungsabschnitte – z.B. in Apotheken und Laboren. Voraussetzung für die Berufsausübung ist außerdem die Approbation, also eine staatliche Zulassung und uneingeschränkte Berufserlaubnis.
Das Pharmaziestudium verbindet Naturwissenschaften, pharmazeutisch-medizinische Grundlagen und Praxis, immer mit Bezug auf Arzneimittel. Typische Inhalte und Schwerpunkte sind:
Ob Branchenzahlen, Berufsperspektiven in der Industrie oder der Arbeitsalltag in der Apotheke – wenn Sie Fragen rund um das Thema Pharma haben, schreiben Sie uns gerne an.
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